Drohnen Reparatur von Profis

Eine kleine Unachtsamkeit oder eine plötzliche Windböe und schon ist es passiert. Die Drohne stürzt ab und wird beim Aufprall stark beschädigt. Glücklicherweise ist weder eine Person noch ein Gegenstand zu Schaden gekommen. Die Drohne selbst gibt kein Lebenszeichnen mehr von sich – alle Funktionen sind out of order!

Wer repariert meinen defekten Kopter?

Jetzt ist die kompetente Hilfe eines Spezialisten gefragt. Was ist zu tun? Wen spreche ich auf meinen Drohnentyp am besten an, denn die Reparatur soll professionell, zuverlässig, schnell und kostengünstig durchgeführt werden? Ohne entsprechende Fachkenntnisse wird dringend davon abgeraten den Flugcomputer in Eigenregie zu reparieren. Die Reparatur Ihrer Drohne sollte nur ausgebildeten und qualifiziertem Fachpersonal wie z.B. Elektronikern überlassen werden.

Die Auswahl der Drohnen Reparaturbetriebe ist groß

Im Internet bieten spezielle Reparaturdienste ihre Hilfe an. Einige haben sich auf bestimmte Fabrikanten und deren Modelltypen spezialisiert haben, andere arbeiten herstellerunabhängig. Bei Garantie- oder Gewährleistungsthemen sollte man sich immer direkt an seinen Verkäufer oder den jeweiligen Drohnen-Produzenten wenden.
Die Reparaturdienste informieren den Auftraggeber in der Regel vor Instandsetzung der Drohne über den Preis der auszutauschenden Teile bzw. über die anfallenden Ersatzteil- und Reparaturkosten.

Mit welchen Kosten muss bei einer Reparatur gerechnet werden?

Die Stundensätze für eine Drohnenreparatur sind recht unterschiedlich. Je nach Anbieter werden Reparaturleistungen (ohne Material, ohne Sonderleistungen und ohne Versandkosten) für unter 40 Euro die Stunde angeboten. Da Ferndiagnosen für den Werkstattbetrieb schwierig sind, muss die Drohne zur Begutachtung eingeschickt werden. Zumeist lässt sich aufgrund der erstellten Diagnose dann genau sagen, ob eine Reparatur überhaupt möglich und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Für die Fehlersuche bzw. für den Kostenvoranschlag der anstehenden Reparatur wird eine Bearbeitungspauschale von zirka 50 Euro zzgl. der dazugehörigen Versandkosten veranschlagt.

Reparaturen für Drohnen können über nachfolgende Web-Adressen beauftragt werden:
http://www.drohnendoktor.de/
http://www.droneparts.de/service/copter-reparatur-wartung/
http://www.u-rob.com/drohnen_reparatur/
http://www.dronen-papst.de/reparatur-service/
http://www.berlinerardrone.de/reparaturservice/
http://www.unitechnix.de/reparatur/drohne.php

Drohnen-Reparaturdienste leisten mehr!

Wie bei allen technischen Geräten die öfters beansprucht werden, empfiehlt sich eine regelmäßige Inspektion. Im Rahmen der Wartungsarbeiten lassen sich versteckte Verschleißerscheinungen schnell erkennen. Nur so kann ein sicherer Flugbetrieb und eine einwandfreie Funktionalität des Kopters auf Dauer sichergestellt werden. Auf Wunsch werden auch Installations-Services durchgeführt, d.h. Parameter angepasst und im Rahmen von Software-Check up´s neueste Hersteller Updates aufgespielt.

Wie kommt die Drohne zum Reparaturbetrieb?

Der einfachste Weg ist der Versand des defekten Gerätes per Paketdienst. Wenn es aber mal schnell gehen muss, z.B. im gewerblichen Bereich bei Industriedrohnen oder bei einem zeitlich begrenzten Fotoshooting, besteht die Möglichkeit den Reparaturdienst auch zum Unfallort kommen zu lassen oder Alternativ einen Reparatur-Auftrag per Express zu platzieren. Bei einigen Anbietern besteht auch die Chance sich für den Ausfallzeitraum eine Leihdrohne anzumieten.

Mehr als nur Reparatur und Wartung

Drohnenwerkstätten sind nicht nur Ansprechpartner, wenn es um die Instandsetzung eines defekten Kopters geht. Wer seinen Kopter technisch aufrüsten möchte, der ist in der Drohnen-Werkstatt auch gut aufgehoben. Einige Betriebe führen auf Kundenwunsch auch besondere Installationen oder Modifikationen an den Koptern durch; vorwiegend im Bereich der Kamera- und Aufnahmetechnik.

 

Die beste Drohnenversicherung finden – Empfehlungen

In Deutschland ist der Betrieb einer Drohne im öffentlichen Raum ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung nicht erlaubt. Viele Drohnenpiloten wissen das nicht! Diese Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle Luftfahrzeuge – unabhängig von Größe und Gewicht. Denkt man einen kurzen Moment darüber nach, ist das auch durchaus sinnvoll. Denn spätestens wenn die Drohne unbeabsichtigt und unvorhersehbar abstürzt und einen größeren Schaden verursacht kann es für den Hobbypiloten teuer werden. Damit Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind, führen wir hier die Leistungen und Besonderheiten von verschiedenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen auf. Alle folgend aufgeführten Versicherungsgesellschaften sind zugelassene Luftfahrtversicherer.

HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung

Die HDI Versicherung stellt sich gleich mit 3 Tarifen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung auf. Tarif PRIVAT, CLASSIC und EXKLUSIV. Somit wir der HDI-Schutz nahezu jeder Kundenanforderung gerecht. Der Versicherungsschutz ist bei allen drei Tarifen identisch, es werden lediglich unterschiedliche Zielgruppen abgedeckt.

HDI Drohnenhaftpflicht PRIVAT:

Der Versicherungsschutz umfasst eine privat genutzte Drohne mit einer Startmasse von bis zu 25 Kilogramm. Die Nutzung ist auf Privat-, Hobby-, Sport- und Freizeitzwecken ausgelegt. Die Kosten belaufen sich in der günstigsten Variante (ohne Selbstbeteiligung) auf 71,40 € inkl. Versicherungssteuer.

HDI Drohnenhaftpflicht CLASSIC:

Der HDI CLASSIC Tarif gilt für Drohnen bis 25 Kg Startmasse die gewerblich genutzt werden. Versicherungsschutz ist auch gegeben, wenn die Drohne neben dem gewerblichen Einsatz privat genutzt wird. Dieses Tarifmodell bietet zudem die Möglichkeit, mehrere Drohnen in nur einem Vertrag zu versichern. Alle versicherten Drohnen dürfen zeitgleich verwendet werden. Die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung CLASSIC kostet z. B. für 5 Drohnen nur 392,70 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr.

HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV:

Die HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV richtet sich speziell an Firmen, die mehrere Drohnen besitzen, aber immer nur eine einzige Drohne genutzt wird. Die parallele Nutzung von mehreren Drohnen sieht dieser Tarif nicht vor. Daher kann er auch alle Drohnen eines Unternehmens für nur 215,– Euro inkl. 19% Versicherungssteuer in einem Vertrag abbilden.

Für alle drei HDI Drohnen-Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz identisch.

Die Drohnen dürfen ein maximales Startgewicht bis 25 Kilogramm haben. Die Deckungssummen können frei gewählt werden (1 Mio, 1,5 Mio, 3 Mio., 4 Mio., 5 Mio. und 10 Mio. €). Der Geltungsbereich ist im Gewerbebereich nach Wunsch Europa oder Weltweit (ohne USA u. Kanada) beantragbar. Für private Drohnenpiloten gilt stets die weltweite Deckung vereinbart. Ein eventueller Schadenfall wird ohne Selbstbeteiligung reguliert. Der Betriebssitz bzw. Wohnsitz des Versicherungsnehmers ist Deutschland oder Österreich. Der Haftpflichtschutz wird auch bei Indoorflügen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen, Steuern der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur gewerblichen und privaten Verwendung (je nach Tarifwahl) und Teilnahme an Wettbewerben gewährt. Ferner erstreckt sich die Haftpflichtversicherung auch über den automatisch autonomen Flugbetrieb – im Sichtbereich des Piloten, sofern manuell und in Echtzeit in die Funksteuerung eingegriffen werden kann.

Fazit: Die HDI Global SE ist ein professioneller, zugelassener Luftfahrt-Haftpflichtversicherer mit enormer Erfahrung, was sich im Tarif und einer Schadenregulierung wiederspiegelt. Das Tarifwerk der HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung ist leistungsstark, günstig und bietet für nahezu alle Einsatzbereiche eine optimale Deckung.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V Versicherung

Der R+V Drohnen Haftpflichttarif hat für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Flugbetrieb mit Drohnen. Voraussetzung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland oder Österreich.

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung der R+V ist im Vergleich zu den angebotenen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden und den gegebenen Deckungserweiterungen recht günstig, was auch für gewerblich genutzte Drohnen gilt.

Die R+V bietet die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden bereits ab 77,11 Euro und für Gewerbekunden ab 147,48 inkl. Versicherungssteuer an.

Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Deckungssumme zwischen 1.000.000 Euro und 10.000.000 Euro in insgesamt fünf Abstufungen frei auszuwählen. Die Deckungssumme bezieht sich auf jede einzeln versicherte Drohne. Der Haftpflichtschutz gilt für Europa, kann aber auch für Urlaubsreisen oder betriebsbedingten Reisen auf den weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden.

Versicherbar sind Drohnen, unabhängig vom Hersteller, bis zu einer Startmasse von maximal 25 Kilogramm. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Drohnen innerhalb eines Vertrages zu versichern. Ab drei versicherten Drohnen wird ein entsprechender Rabatt berücksichtigt. Nähere Informationen sind im Online-Tarifrechner erhältlich.

Hervorzuheben ist, dass die R+V Tarife alle mit der offenen Pilotenklausel ausgestattet sind. Das bedeutet, dass auch andere berechtigte Personen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers die Drohne fliegen dürfen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist, dass die gelegentliche Nutzung fremder, unbemannter Fluggeräte bzw. Drohnen ebenfalls mitversichert ist!

Die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Schutz für die Drohnensteuerung mittels Smartphone an, aber auch für automatisch-autonome Flüge, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann. Ferner erstreckt sich der Haftpflichtschutz auch über die Teilnahme an Flugwettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie Indoorflüge.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der ZURICH Versicherung

Ob es sich um den privaten Freizeitspaß oder den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne handelt – die ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung hat die passende Lösung.

Die ZURICH bietet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden mit 250 € Selbstbeteiligung bereits ab 71,40 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr an.

Die ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung gilt für Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von 25 KG. Als maximale Höchstsumme für einen Personen- oder Sachschaden der durch eine Drohne verursacht wurde, bietet die ZURICH Deckungssummen in Höhe von 1.000.000 € oder 3.000.000 € an. Bei allen ZURICH Tarifen haben Sie die Möglichkeit die Versicherungsprämie durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € entsprechend zu reduzieren. Standardmäßig hat der Tarif der ZURICH keine Selbstbeteiligung.

Der Versicherungsschutz gilt generell für Europa inkl. der Mittelmeeranrainerstaaten wie Ägypten, Tunesien, Marroko, usw. Das ist besonders interessant, wenn Sie Ihre Drohne in die Urlaubsregion ans Mittelmeer mitnehmen möchten. Die Drohnen Haftpflichtversicherung kann auf Wunsch – beispielsweise für Fernreisen – auf weltweiten Versicherungsschutz (ohne USA und Kanada) erweitert werden.

Als besondere Leistung sind im ZURICH Drohnenhaftpflicht-Tarif für privat genutzte Drohnen alle im privaten Eigentum befindlichen Drohnen wie Multikopter, Hexakopter, Quadrocopter und Flugmodelle sowie deren Flugbetrieb über einen Vertrag und Beitrag mitversichert. Wenn andere berechtigte Personen mit Ihrer Genehmigung die Drohnen fliegen möchten, schließen die ZURICH Versicherungstarife diese Personen in den Leistungsumfang mit ein.

Versicherungsschutz besteht auch für Indoorflüge, den Flugbetrieb mittels Smartphone und für automatisch-autonome Flüge, vorausgesetzt der Pilot kann manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingreifen.

Neben dem vorgenannten Versicherungsumfang der sowohl für den Privat- als auch für den Gewerbetarif gilt, ist im Gewerbetarif zusätzlich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mitversichert. Voraussetzung für den Abschluß einer ZURICH Drohnen-Versicherung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland.

Drohnen-Haftpflichtversicherung unter 18 Jahren abschließen

Um eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen zu können, muss der Antragsteller und spätere Versicherungsnehmer volljährig sein. Da in unseren angebotenen Haftpflicht-Versicherungstarifen alle berechtigten Drohnen-Steuerer mitversichert sind, sollten die erziehungsberechtigten Eltern eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung abschließen. Der z. B. noch nicht volljährige Sohn ist dann mitversichert.

Beachten sollte man, dass aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die am 07.04.2017 in Kraft getreten ist, für alle Fluggeräte über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis (Einweisung zum Führen einer Drohne) erforderlich ist.

Wer einen solchen Kenntnisnachweis erlangen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein!

Auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Altersbegrenzung zum Steuern einer Drohne vorsehen, sollten Erwachsene gegenüber den minderjährigen Piloten ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und stets darauf achten, dass die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften für den Drohnenflug eingehalten werden. Nähere Information finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Drohnenversicherung Wissen.

Preissenkung Drohnen-Haftpflichtversicherung

Pünktlich zum Start in die Drohnen-Saison 2017 können wir mitteilen, dass wir nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Produktgebern HDI, R+V und ZURICH die Drohnen-Haftpflichtversicherungen ab sofort mit verbesserten Leistungen und zu deutlich verbesserten Konditionen anbieten können. Die Optimierung gilt für private sowie für gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa mit der Mindestdeckungssumme von einer Million Euro ist bereits ab 71,40 € inklusive Versicherungssteuer erhältlich. Bei der R+V Versicherung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa jetzt preisgleich und ohne Aufschlag auch für den Geltungsbereich Weltweit (ohne USA, US-Territorien und Kanada) beantragbar.

Grundsätzlich ist die offene Pilotenklausel in allen Haftpflichtversicherungstarifen unserer Anbieter vereinbart. Das heißt, alle berechtigten Steuerer der Drohne sind mitversichert.

Auch im Bereich der gewerblichen Drohnenversicherung konnten die Versicherungstarife weiter optimiert und die Beiträge gesenkt werden. Aktuell liegt der günstigste Jahresbeitrag bei 130,90 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr (HDI).

Alle Anbieter zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sind auf unserer Website www.drohnen-versicherung.com online zu berechnen und zu beantragen.

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen unserer TOP-Versicherer sind im Drohnen-Haftpflichtversicherung Vergleich aufgeführt:

Die Beantragung einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gilt für Versicherungsnehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland oder Österreich und dauert nicht länger als drei Minuten. Bereits am Tag nach der Online-Beantragung besteht vorläufiger Versicherungsschutz für die versicherte Drohne. Die Versicherungsbestätigung wird vorab per E-Mail zugesandt; ohne Mehrbeitrag!

P.S.: Auch die Beiträge der HDI Drohnenversicherungen für Österreich wurden nochmals drastisch gesenkt!

HDI Drohnen-Versicherung – Antrag mit nur einem Click

Mit HDI one click ist die Beantragung einer gesetzlich vorgeschriebenen Drohnen-Haftpflichtversicherung ein Kinderspiel. Mit HDI one click bieten wir Ihnen maßgeschneidert, die auf Ihren Bedarf angepasste Versicherungslösung für Ihre Drohne an. Mit nur einem click gelangen Sie zur privaten oder gewerblichen Antragstellung – und alles ohne lästigen Papierkram.


So geht`s:

Wählen Sie auf unserer Website die HDI-Drohnen-Haftpflichtversicherung aus und betätigen Sie einfach den Button mit der gewünschten Deckungssumme und dem gewünschten Geltungsbereich (Europa oder Weltweit). Im nächsten Step gelangen Sie zur Antragstellung, um Ihre persönlichen Angaben einzugeben. Auf Absenden clicken…. fertig! Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail von uns, mit der Bitte, Ihre Angaben nochmals auf Richtigkeit zu überprüfen.


Profitieren auch Sie von der schnellen und effizienten Art heute eine Drohnen-Versicherung abzuschließen. Mit nur wenigen Angaben und ohne weitere Nachweise erhalten Sie am Folgetag die Zusage über den Versicherungsschutz für Ihren Multikopter.

Drohne versichern – bitte richtig

Drohnen (unbemannte Flugsysteme) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der eigene Pilot sein und hervorragende Bild- und Filmaufnahmen aus der Luft machen, ist nicht mehr allein den Profis vorbehalten. Denn sehr gut ausgestattete Drohnen sind bereits weit unter 2.000 € erhältlich und lassen sich mit ein wenig Übung recht einfach fliegen.

 

Es gibt jedoch einige Dinge, die vor dem ersten Start unbedingt zu beachten sind!
Jeder Drohnenpilot muss sich, am besten über aktuelle Luftraumkarten informieren, wo und in welcher Höhe geflogen werden darf. Begriffe wie Flugverbotszonen, kontrollierter und unkontrollierter Luftraum sollten daher keine unbekannten Begriffe sein.

 

Nahezu alle Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. Daher muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Mindest-Deckungssumme beträgt 1. Mio €. Sofern möglich, sollte jedoch eine höhere Deckungssumme gewählt werden, da eine Drohne durchaus höhere Haftpflichtschäden verursachen kann.

 

Grundsätzlich wird zwischen der gewerblichen und der privaten Drohnennutzung unterschieden. Für den Hobbypiloten der im rein privaten Bereich seine Foto- und Filmaufnahmen nutzt ist die private Drohnen-Haftpflichtversicherung Tarif ausreichend. Sobald die Drohne und die Film- oder Fotoaufnahmen im gewerblichen Rahmen (kommerziell, entgeltlich) genutzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Während Piloten von privat genutzten Drohnen bis 25 Kg Startmasse nur in bestimmtem Lufträumen eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, müssen gewerbliche Piloten immer eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde einholen. Zuwiderhandlungen werden mit sehr empfindlichen Geldstrafen geahndet! Zur Erlangung einer Aufstiegsgenehmigung ist grundsätzlich der Nachweis einer bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung gem. §106 Abs. 1 LuftVZO zu erbringen.

Möglichkeiten, den Drohnen-Haftpflichtschutz zu beantragen

Nur wenige Privat-Haftpflichtversicherungen bieten den Einschluss zur Mitversicherung von Drohnen bis zu einer bestimmten Startmasse an. Eine Spezifikation des Versicherungsschutzes für die Drohnennutzung erfolgt in den wenigsten Fällen. Eine Versicherungsbestätigung wird meist nur auf schriftliche Anforderung erstellt. Da es sich größtenteils um keine zugelassenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherer handelt und auch die entsprechende Erfahrung in dem Segment fehlt, bleibt es fraglich, ob die Versicherungsbestätigungen von der Luftfahrtbehörde anerkannt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Privat-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Drohnen.

 

Besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb, kann es durchaus sein, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Auch hier ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz gem. § 106 Abs. 1 LuftVZO erbracht und bestätigt werden kann.

 

Die sicherste Variante ist eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung, da der Versicherungsschutz speziell auf die Verwendung von Drohnen (unbemannte Flugsysteme) abgestimmt ist. Der Versicherungsschutz sollte bei einem gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Versicherungsbestätigungen werden zudem zeitnah erstellt und werden mit Sicherheit anerkannt.

 

Die vorab aufgeführten Informationen richten sich an Personen und Betriebe mit Sitz in Deutschland. Es gelten andere Vorschriften und Gesetze für Österreich.

Drohnen und Privat-Haftpflichtversicherung

Warum ist die spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung die bessere Wahl? Welche Deckungslücken und Mankos kann eine Privat-Haftpflichtversicherung für den Drohnenbesitzer mit sich bringen? Erfahren Sie mehr im Newsbereich unserer Website.

Drohnenversicherung Blog

Unser Blog hat das Hauptziel, Sie rund um das Thema Drohnen-Versicherung aktuell und umfassend zu informieren. So erfahren Sie beispielsweise, warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel immer vorziehen sollten, welche gesetzlichen Vorschriften aufgrund der verschärften Gesetzgebung vom 07.04.2017 beim Drohnenflug zu beachten sind und worauf Sie beim Abschluss einer Drohnen-Versicherung unbedingt achten sollten.

Darüberhinaus bieten wir Ihnen aktuelle Informationen zu den Themen „Was kostet eine Drohnen-Versicherung nach dem deutschen Luftfahrtgesetz?“ und „Wann unterliegt eine Drohne der gesetzlichen Kennzeichungspflicht“?

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