Drohne versichern – bitte richtig

Drohnen (unbemannte Flugsysteme) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der eigene Pilot sein und hervorragende Bild- und Filmaufnahmen aus der Luft machen, ist nicht mehr allein den Profis vorbehalten. Denn sehr gut ausgestattete Drohnen sind bereits weit unter 2.000 € erhältlich und lassen sich mit ein wenig Übung recht einfach fliegen.

 

Es gibt jedoch einige Dinge, die vor dem ersten Start unbedingt zu beachten sind!
Jeder Drohnenpilot muss sich, am besten über aktuelle Luftraumkarten informieren, wo und in welcher Höhe geflogen werden darf. Begriffe wie Flugverbotszonen, kontrollierter und unkontrollierter Luftraum sollten daher keine unbekannten Begriffe sein.

 

Nahezu alle Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. Daher muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Mindest-Deckungssumme beträgt 1. Mio €. Sofern möglich, sollte jedoch eine höhere Deckungssumme gewählt werden, da eine Drohne durchaus höhere Haftpflichtschäden verursachen kann.

 

Grundsätzlich wird zwischen der gewerblichen und der privaten Drohnennutzung unterschieden. Für den Hobbypiloten der im rein privaten Bereich seine Foto- und Filmaufnahmen nutzt ist die private Drohnen-Haftpflichtversicherung Tarif ausreichend. Sobald die Drohne und die Film- oder Fotoaufnahmen im gewerblichen Rahmen (kommerziell, entgeltlich) genutzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Während Piloten von privat genutzten Drohnen bis 25 Kg Startmasse nur in bestimmtem Lufträumen eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, müssen gewerbliche Piloten immer eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde einholen. Zuwiderhandlungen werden mit sehr empfindlichen Geldstrafen geahndet! Zur Erlangung einer Aufstiegsgenehmigung ist grundsätzlich der Nachweis einer bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung gem. §106 Abs. 1 LuftVZO zu erbringen.

Möglichkeiten, den Drohnen-Haftpflichtschutz zu beantragen

Nur wenige Privat-Haftpflichtversicherungen bieten den Einschluss zur Mitversicherung von Drohnen bis zu einer bestimmten Startmasse an. Eine Spezifikation des Versicherungsschutzes für die Drohnennutzung erfolgt in den wenigsten Fällen. Eine Versicherungsbestätigung wird meist nur auf schriftliche Anforderung erstellt. Da es sich größtenteils um keine zugelassenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherer handelt und auch die entsprechende Erfahrung in dem Segment fehlt, bleibt es fraglich, ob die Versicherungsbestätigungen von der Luftfahrtbehörde anerkannt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Privat-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Drohnen.

 

Besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb, kann es durchaus sein, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Auch hier ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz gem. § 106 Abs. 1 LuftVZO erbracht und bestätigt werden kann.

 

Die sicherste Variante ist eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung, da der Versicherungsschutz speziell auf die Verwendung von Drohnen (unbemannte Flugsysteme) abgestimmt ist. Der Versicherungsschutz sollte bei einem gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Versicherungsbestätigungen werden zudem zeitnah erstellt und werden mit Sicherheit anerkannt.

 

Die vorab aufgeführten Informationen richten sich an Personen und Betriebe mit Sitz in Deutschland. Es gelten andere Vorschriften und Gesetze für Österreich.

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