Um eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen zu können, muss der Antragsteller und spätere Versicherungsnehmer volljährig sein. Da in unseren angebotenen Haftpflicht-Versicherungstarifen alle berechtigten Drohnen-Steuerer mitversichert sind, sollten die erziehungsberechtigten Eltern eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung abschließen. Der z. B. noch nicht volljährige Sohn ist dann mitversichert.
Beachten sollte man, dass aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die am 07.04.2017 in Kraft getreten ist, für alle Fluggeräte über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis (Einweisung zum Führen einer Drohne) erforderlich ist.
Wer einen solchen Kenntnisnachweis erlangen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein!
Auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Altersbegrenzung zum Steuern einer Drohne vorsehen, sollten Erwachsene gegenüber den minderjährigen Piloten ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und stets darauf achten, dass die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften für den Drohnenflug eingehalten werden. Nähere Information finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Drohnenversicherung Wissen.