Gemäß der neuen Drohnenverordnung ist jeder Drohnenpilot verpflichtet – der einen Multikopter mit einem Startgewicht von über zwei Kilo steuern möchte – seit dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis (LuftVO §21d) mitzuführen.
Welches Ziel wird mit dem Kenntnisnachweis verfolgt?
Dem Drohnensteuerer soll aus den Luftfahrtbereichen Flugbetrieb, Flugsicherheit und Luftraumordnung entsprechendes Basiswissen vermittelt werden. Auf der Grundlage der erhaltenen Kenntnisse soll sich der Drohnenpilot verantwortungsvoll und gesetzeskonform mit seiner Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen können.
Welche Bescheinigung gilt als anerkannter Kenntnisnachweis?
- Die Vorlage einer gültigen Pilotenlizenz
- Ein Nachweis über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein (Diese Bescheinigung ist nur für die private Nutzung gültig!)
- Die Bescheinigung einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle
Wo kann der geforderte Nachweis erworben werden?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), dass gemäß der neuen Verordnung autorisiert ist die anerkannten Prüfstellen zu benennen, hat bereits einige Anlaufstellen offiziell bekannt gegeben. Diese Stellen sind autorisiert den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis nach erfolgreich bestandener Prüfung auszustellen.
- UAV Dach-Services UG
- Schiesserweg 10
- 88682 Salem
- TÜV SÜD Digital Service GmbH
- Westendstr. 199
- 80686 München
- www.tuev-sued.de
- CADdy Geomatics GmbH
- Max-Planck-Str. 4
- 85609 Aschheim
- Vermessung mit Drohnen
- www.wenninger.de
- A. Scholz Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik
- Seilerstr. 15b
- 30171 Hannover
- www.kopterzentrale.de
- Jan Evers
- Altenboitzen 31
- 29664 Walsrode
- www.copteruni.de
- Alexander Wulf
- Bürgerstraße 9
- 27321 Thedinghausen
- www.alexwulf.de
- ASS-Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH
- Willy-Brandt-Platz 10
- 90402 Nürnberg
- www.ass-nürnberg.net
- Dronecert Nuhn & Schmidt GbR
- Westring 71
- 34127 Kassel
- www.dronecert.de
- Curpas e.V.
- Freiheitstraße 120
- 15745 Wildau
- www.curpas.de
- Kopterschule Niederrhein
- Björn Ralf Heuer
- Nierenberger Straße 93
- 46446 Emmerich am Rhein
- www.kopterschule-niederrhein.de
- U-Rob GmbH
- Bielitzer Str. 47
- 33699 Bielefeld
- www.u-rob.com
- Drohnenflugschule24
Peter Selig - Himmelreichstraße 8
- 39104 Magdeburg
- www.drohnenflugschule24.de
- Beeretz & Rochner GbR
- Eschbachstr. 60
- 52156 Monschau
- www.3ds-scan.de
- ds.Xpress GmbH
- Mönkenbrook 11
- 23869 Elmenhorst
- www.ds.xpress GmbH
- Globe Flight GmbH
- Borsigstrasse 9
- 93092 Barbing
- www.globe-flight.de
- Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH
- Flugplatz 7-9
- 44319 Dortmund
- www.flugschule-dortmund.de
- Spectair GmbH & Co KG
- Böhlerstr. 1
- 40667 Meerbusch
- www.spectair.com
- Arrow Tec GmbH
- Motardstraße 35
- 13629 Berlin-Spandau
- www.arrowtec.de
- DEKRA Akademie GmbH
- Farmstraße 118
- 64546 Mörfelden-Walldorf
- https://www.dekra-akademie.de
- Klaus Dannöhl
- Lammer Heide 173
- 38116 Braunschweig
- www.flyingarms.de
- RKM Rotor Konzept Multikoptermanufaktur GmbH
- Hauptstr. 113
- 69518 Absteinach
- www.RotorKonzept.de
- Franz Bormann
- Mooswiesen 17/2
- 88214 Ravensburg
- www.bormatec.com
- Multikopterschule Michael Radeck
- Giesenbach 11
- 85402 Kranzberg
- drohnenführerschein.online
- multikopterschule.de/
- Peter Otrzonsek
- Lortzingstraße 4
- 37574 Einbeck
- www.kopter-schulung.de
- Ralf Edgar Spoerer
- Schwartenseekamp 9
- 22880 Wedel
- www.copter-college.de
- Luftprofile GmbH
- Wandsbeker Königstraße 66
- 22041 Hamburg
- www.luftprofile.de
- Airclip Service GmbH & Co KG
- Am Eiswurmlager 24
- 01189 Dresden
- www.airclip.de
Nach welchen Themen wird in der Prüfung gefragt?
In den Vorbereitungskursen werden alle notwendigen Kenntnisse über den Betrieb unbemannter Flugsysteme sowie alle damit verbundenen Gesetzte und Regelungen vermittelt. Die theoretische Prüfung selbst umfasst zirka 50 Fragen, die im Multiple-Choise Verfahren zu beantworten sind. Wenn die aus den Fachbereichen Flugbetrieb, Navigation, Luftrecht und Meteorologie gestellten Fragen überwiegend (zu 80%) korrekt beantwortet werden, gilt die Prüfung als erfolgreich bestanden und wird entsprechend dokumentiert. Die Bescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum fünf Jahre.
Wer kann einen Drohnen-Kenntnisnachweis erwerben?
Der Drohnenpilot muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und nachfolgende Unterlagen vorlegen:
- Ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis)
- Bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Ein Führungszeugnis nach §30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetztes, sofern die Bescheinigung erstmals erworben wird.
Weitere vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Prüfstellen werden sukzessive ergänzt.