Drohnen-Kennzeichnungspflicht – Was ist zu beachten?

Wer benötigt zukünftig eine Drohnen-Plakette?

Am 07. April 2017 wurde die neue Drohnen-Verordnung in Kraft gesetzt. Mit der Neuregelung verfügte die Bundesregierung unter anderem, dass alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm mit einem Halter-Kennzeichen auszustatten sind. Dabei handelt sich um eine feuerfeste Plakette, auf die der Name und die Anschrift des Drohnenhalters (Eigentümer) aufgebracht sein muss. Multikopter mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm sind von dieser Gesetzesneuregelung nicht betroffen.
Nähere Informationen zu den wichtigsten Regeln der neuen Drohnenverordnung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt finden Sie hier.

Bis wann muss die Neuregelung umgesetzt sein?

Die Regelung ist bereits seit Inkrafttreten der neuen Verordnung für jeden Drohnenbesitzer Pflicht. Die Bundesregierung hat jedoch im April dieses Jahres allen Drohnenhaltern eine 6-monatige Übergangsfrist zur Um- bzw. Nachrüstung ihrer Fluggeräte eingeräumt. Die Frist endet zum 01. Oktober 2017.

Wie muss die Plakette beschaffen sein?

Die Plakette muss den Vorgaben der Luftverkehrszulassungsverordnung entsprechen,
d. h. sie muss:

  • Dauerhaft, fest verbunden
  • gut sichtbar und
  • feuerfest auf dem Kopter angebracht sein.

Deshalb kommt ein einfacher Adressaufkleber für die Kennzeichnung einer Drohne nicht in Frage, da dieser in der Regel nicht feuerfest ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfiehlt daher einen Aluminiumaufkleber mit Adressgravur.

Viele Anbieter produzieren inzwischen selbstklebende Aluminium eloxierte Adress-Plaketten in verschiedenen Größen, die mit einer feuerfesten Lasergravur individuell beschriftet werden können. Sie sind leicht, biegsam und deshalb auch für gekrümmte Flächen am Kopter gut geeignet. Auf Wunsch kann auch ein QR-Code erstellt und dieser auf die Plakette aufgebracht werden. Mit diesem QR-Code können dann Dokumente wie z.B. Versicherungsschein, Aufstiegsgenehmigung, etc. hinterlegt werden.

Was muss auf der Plakette draufstehen?

Die Drohne muss seinem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss auf der Plakette der Name und die Anschrift des Drohnenhalters vermerkt sein. Ergänzt werden können die Pflichtangaben mit Firmenzusätzen und/oder einer Telefonnummer, diese Angaben sind aber nicht explizit vorgeschrieben.

Wo gibt es eine Plakette?

Bestellt werden kann eine Drohnen Plakette mit individuellen Kontaktdaten im Internet. Nachfolgend finden Sie einige Hersteller für Drohnen-Plaketten:

  • drohnen-kennzeichnung.kaufen
    Gisela Schregle
    Dorfstraße 21
    82362 Oberhausen
    Tel.: 0170/4527278
    Zur Website
  • Gravierwerkstatt
    Michael Salomon
    Dürrnbuch 81
    91448 Emskirchen
    Tel.: 01577 3286123
    Zur Website
  • Kennzeichen für Drohnen & Flugmodelle
    Dominik Martin Aukschlat
    Feldbergstraße 13
    65835 Liederbach
    Telefon: 0171 2919506
    Zur Website

2 Kommentare zu „Drohnen-Kennzeichnungspflicht – Was ist zu beachten?“

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