Eins ist sicher: Eine Drohnen-Haftpflicht vom Spezialversicherungsmakler. Warum? … lesen Sie hier!

Drohnen Mitversicherung in der Privathaftpflicht, Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2017

Drohnen-Mitversicherung in der privaten Haftpflicht. Stiftung Warentest, Ausgabe: Oktober 2017

In der Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest (10/2017) wird über die Versicherung eines Multikopters im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung berichtet. In der Erläuterung zum Vergleichstest werden auch einige Unterschiede zwischen einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung dargelegt. Wir möchten Ihnen nachfolgend weitere wichtige Details benennen und aufzeigen, warum Sie sich bei der Suche nach einer geeigneten Drohnen-Haftpflichtversicherung für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung entscheiden sollten, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht.

Dazu möchten wir Sie auf über 20 wichtige Unterscheidungsmerkmale hinweisen. Diese Kriterien sollen Ihnen eine Orientierung für einen direkten Vergleich ermöglichen. Nutzen Sie die nachfolgende Drohnenversicherung Checkliste, um die Versicherungsleistungen Ihres Anbieters mit den Leistungen unserer Luftfahrtversicherer zu vergleichen.

Sie wissen jetzt, welche Leistungen Sie bei einem anerkannten Luftfahrtversicherer zu erwarten haben und sollten sich nicht mit weniger Leistung zufrieden geben – auch nicht, wenn die Versicherungsprämie im Jahr etwas günstiger ausfällt. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Drohne bei einem privaten Haftpflichtversicherer mitzuversichern, dann lassen Sie sich den Versicherungsschutz für Ihre Drohne schriftlich bestätigen.

Bedenken Sie, dass Sie beim Betrieb Ihrer Drohne im deutschen Luftraum der Gesetzgebung der Luftverkehrsordnung unterliegen. Der Drohnenpilot haftet im Schadenfall in voller Höhe, auch wenn der Schaden durch den Kopter unverschuldet verursacht wurde. Insofern sollten Sie mit Ihrem Privat-Haftpflichtversicherer klären, ob Personen- oder Sachschäden, die durch Ihre Drohne unverschuldet verursacht wurden, wie z.B. durch eine Windböe, mitversichert sind.

Achten Sie auf besondere Hinweise

Achten Sie bei privaten Haftpflichtversicherern, die in der Erweiterung des Versicherungsschutzes Drohnen mitversichern, auf den Passus „ …Schäden mit einem nicht versicherungspflichtigen Flugmodell können versichert sein!“. In Deutschland sind alle Flugmodelle, die im öffentlichen Luftraum bewegt werden versicherungspflichtig – unabhängig von ihrem Gewicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht eindeutig, wann es sich um eine Spielzeugdrohne und wann um ein versicherungspflichtiges Flugmodell handelt. Einige der privaten Haftpflichtversicherer, die in der Vergleichsübersicht der Stiftung Warentest Ausgabe 10/2017 enthalten sind und Drohnen mitversichern, bieten in ihren Tarifen teils nur Versicherungsschutz für Kopter mit einem Startgewicht von 100 bis 250 Gramm an. Bei vielen handelsüblichen Multikoptern bewegt sich das Startgewicht aber weit über 250 Gramm hinaus. Deshalb achten Sie bei der Wahl des Versicherers auf das Startgewicht des zu versichernden Flugmodells. Bei unseren Luftfahrt-Versicherungsangeboten können Drohnen sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm versichert werden und das bereits bei einem Jahresbeitrag ab 70 Euro!

Die offene Pilotenklausel

In der privaten Haftpflichtversicherung sind zumeist nur die im Haushalt lebenden Personen des Versicherungsnehmers mitversichert, d.h. der Versicherungsnehmer, der Partner und die Kinder. Alle anderen Personen sind vom Versicherungsschutz, was die Steuerung einer Drohne betrifft, ausgeschlossen. Das heißt, der Freund, dem die Drohne verliehen wird ist nicht mitversichert. Er benötigt für den Betrieb der Drohne eine eigene Versicherung. In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine offene Pilotenklausel wie in der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung, bei der alle vom Versicherungsnehmer berechtigten Personen automatisch mitversichert sind. In der Luftfahrt-Haftpflicht werden auch Schäden übernommen, die beispielsweise vom einem Freund der Familie durch die Steuerung der Drohne verursacht wurden. Vorausgesetzt die Drohne wiegt nicht mehr als 2 Kilogramm, ansonsten ist ein gesetzlich geforderter Drohnenführerschein für den Betrieb des Multikopters erforderlich.

Versicherungsbestätigung nach §106 Luft VZO

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Ordnungsbehörden und Polizei ist auf Verlangen der Nachweis zu erbringen, dass für das betriebene Flugmodell eine Haftpflichtversicherung existiert. Bei unerlaubten Betrieb ohne Versicherungsschutz muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Unsere Versicherungspartner erstellen nach erfolgter Antragstellung eine Versicherungsbestätigung nach §106 Absatz 1 der Luftverkehrszulassungsordnung für Sie kostenlos. Diese Bestätigung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie ist beim Betrieb der Drohne stets mitzuführen. Fragen Sie Ihren Privat-Haftpflichtversicherer nach Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung!

Kurzer Dokumentierungszeitraum

Wer eine Drohne gekauft oder geschenkt bekommen hat, möchte am liebsten sofort damit losfliegen. Doch Vorsicht! Es wird noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Jetzt sollte aber auch alles ganz schnell gehen, damit dem Flugvergnügen keine zeitaufwendige Versicherungssuche im Wege steht. Man möchte sich nicht mühsam durch den Dschungel der Drohnen-Versicherungstarife arbeiten, sondern schnell die passende Versicherung abschließen – und das mit größtmöglichem Schutz zum fairen Preis. Auf drohnen-versicherung.com finden Sie genau die Drohnen-Versicherung die Sie benötigen – ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Die notwendige Versicherungsbestätigung der HDI und R+V-Versicherung erhalten Sie binnen 48 Stunden – kostenlos als PDF-Dokument zugesandt! Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung auch von Ihrem privaten Haftpflichtversicherer?

Das gute Gefühl

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsangebot als auch bei der Antragstellung sind wir ein verlässlicher und kompetenter Partner. Natürlich sind wir auch im Schadenfall für Sie da und helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwaige Fragen ergeben sollten. Wir unterhalten kein Callcenter – bei uns sprechen Sie mit festen und kompetenten Ansprechpartnern.

Kunden empfehlen Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Echte Kundenbewertungen bieten eine wichtige Orientierung bevor man einen Versicherungsvertrag abschließt. Über die Kundenbewertungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Erfahrungen die Kunden mit der Beratungs- und Servicequalität unseres Unternehmen bisher gemacht haben.

Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die neue Drohnen-Verordnung

Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wissenswertes zum Thema: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wer sich eine Drohne gekauft hat, der möchte so schnell wie möglich die ersten Flugmanöver unter freiem Himmel selbst ausprobieren. Wie schnell ist meine neue Drohne einsatzbereit?, Wie reagiert das Fluggerät auf die ersten Steuerbefehle?, Wie funktioniert die Kameratechnik? Fragen über Fragen – auf die schnelle Antworten gesucht werden, um schnellstmöglich Spaß und Freude mit dem neuen Fluggerät zu erleben. Bei aller Euphorie und Vorfreude sollte sich der Hobbypilot nicht nur mit den Funktionen des neuen Fluggerätes eingehend beschäftigen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften kennen, die die Bundesregierung, speziell für die Fliegerei mit unbemannten Fluggeräten, im April dieses Jahres überarbeitet erlassen hat.

Warum wurde ein neues Drohnengesetz erlassen?

Bis Ende des Jahres 2017 werden in Deutschland schätzungsweise eine Million Multikopter verkauft. Fluggeräte die den deutschen Luftraum zusätzlich nutzen, der bis dato nur Flugzeugen, Helikoptern und anderen Flugobjekten vorbehalten bzw. zugeordnet war. Auch wenn die Flughöhe von Drohnen auf 100 Meter gesetzlich beschränkt worden ist, so sind die Gefahren von Unfällen, Kollisionen und Abstürzen um ein vielfaches größer als noch von zehn Jahren. Deshalb wurde die Überarbeitung der bestehenden Gesetzesauflage notwendig und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, am 07.04.2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschärft in Kraft gesetzt.

Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz!

Startet man sein Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und kennt darüberhinaus die gesetzlichen Flugverbote nicht, kann die Drohnenfliegerei für den Hobbypiloten unter Umständen eine sehr teure Erfahrung werden.
Neben dem Spaß eine Drohne zu fliegen und atemberaubende Fotos zu schießen oder Kurzvideos zu drehen, birgt der Flug mit einer Drohne auch immer gewisse Risiken. Nur eine Unachtsamkeit oder ein unkontrolliertes Manöver und schnell kann ein Unfall eine finanzielle Dimension erreichen die in die tausende Euro geht – vor allem dann wenn Personen durch einen Drohnenflug verletzt werden. Vielen Drohnenpiloten ist oft nicht bewusst, dass sie unter Umständen, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht, für alle Schäden selbst, d.h. mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Auch wenn für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nur geringe zusätzliche Kosten im Jahr anfallen, sollten sie diese nicht sparen, denn bei einem Unfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben müssen, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Drohne ohne Versicherungsschutz betreiben.

Wann drohen Bußgelder, wenn ich gegen bestehende Gesetzesauflagen verstoße?

Hierzu einige Beispiele:

Auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel wurde in Dresden eine Drohne ohne vorherige behördliche Aufstiegsgenehmigung eingesetzt. Bußgeld: 500 Euro

In Ueckermünde (Mecklenburg Vorpommern) wurde mit einer Drohne Fotoaufnahmen gemacht, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung für dieses Vorhaben zu beantragen. Bußgeld: 1.500 Euro

Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn eine Drohne den Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen stört oder über Naturschutzgebiete fliegt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden oder sich dort bewegt, wo Benutzungsverbote für Drohnen gelten wie z.B. über Mernschenansammlungen. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Drohnen-Kennzeichnungspflicht oder die Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (Luft VO) verstoßen wird. Beide Gesetze regeln die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum, wozu auch gewerblich genutzte Drohnen zählen.

Wird durch den Betrieb der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, wenn beispielsweise Fotoaufnahmen von Personen gemacht werden, die einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren sind, aber einer Aufnahme zuvor nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren gegen den betroffenen Drohnenpiloten eingeleitet werden.

Drohnenpiloten, die beim Betrieb mit Ihrer Drohne gegen geltende Vorschriften und Regelungen verstoßen, können in Deutschland mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüberhinaus hat die Polizei die Möglichkeit eine Drohne bei vorschriftswidrigem Gebrauch zu beschlagnahmen.

Was Sie vor dem ersten Start mit Ihrer neuen Drohne unbedingt beachten sollten:

Drohnenpiloten haften immer verschuldensunabhängig

Wer glaubt, seine Fluggerät sei automatisch über die private Haftpflicht-Versicherung mitversichert, der kann sich täuschen; denn eine motorisierte Drohne ist kein Spielzeug und auch nicht automatisch über eine private Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sagen zumeist nur aus, dass eine Haftpflicht für Schäden von Luftfahrzeugen besteht, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Drohnen unterliegen aber genau dieser Versicherungspflicht! Diese hat der Gesetzgeber seit 2005 für alle „unbemannten Flugobjekte“, zu den Drohnen zählen, verfügt. Warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflicht-Versicherung immer vorziehen sollten, lesen Sie im Bereich RECHTLICHES auf drohnen-versicherung.com

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in 3 Minuten beantragt

Schließen Sie am besten gleich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die den aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftfahrtgesetz (LuftVG) entspricht. Für bereits 70 Euro Jahresbeitrag sind Sie optimal abgesichert. Nähere Informationen über die Tarife der Luftfahrt-Versicherungsanbieter finden Sie auf der Website www.drohnen-versicherung.com. Die Antragstellung lässt sich schnell und einfach von Zuhause aus erledigen und dauert nicht länger als 3 Minuten!

Jeder Drohnenpilot ist Versicherungsnachweispflichtig

Den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO (LuftVZO=Luftverkehrszulassungsordnung), den jeder Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne mitzuführen hat und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzuzeigen ist, erhalten Sie nach Antragstellung kurzfristig per Email zugesandt.

Neu! Drohnen-Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017 in Deutschland Pflicht!

Ab dem 07.04.2017 müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kilogramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein, die den Namen und die Adresse des Halters bzw. Eigentümers trägt. Auch Fluggeräte die auf Modellflugplätzen betrieben werden sind mit solch einer Plakette auszustatten. Für die Um- und Ausrüstung der Fluggeräte hat die Bundesregierung eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt. Mit der Kennzeichnungspflicht soll bei Bedarf schnellstens herausgefunden werden, wer für eine etwaige Fehlbedienung der Drohnen verantwortlich ist bzw. wem sie gehört.

Ab 01.10.2017 wird ein Drohnenführerschein benötigt

Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm dürfen nur noch von Piloten betrieben werden, die eine entsprechende Erlaubnis, z.B. eine Pilotenlizenz oder einem sog. Kenntnisnachweis vorlegen können. Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Drohnen-Führerschein kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre. Informationen, wo ein Kenntnisprüfung abgelegt werden kann, finden Sie in unserem Blogbeitrag

Eine Drohne mit über 5 Kg Startgewicht benötigt eine Aufstiegsgenehmigung

Wer in Deutschland eine Drohne mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine behördliche Aufstiegsgenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesluftfahrtbehörden Ihres Bundeslandes.

Worauf Sie beim Drohnenflug unbedingt achten sollten?

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen die der Drohnenpilot kennen und auch in der Praxis beherzigen sollte. Auf unserer Website http://www.drohnen-versicherung.com haben wir alle gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Berücksichtigen Sie diese bei Ihren Flügen, dann steht dem Spaß und der Freude am fliegen und an den gemachten Fotos und Filmen mit Ihrer neuen Drohne nichts mehr im Wege.

Drohnen-Führerschein wird am 01.10.2017 Pflicht!

Drohnen Kenntnisnachweis
und Haftpflichtversicherung

ZDF-Morgen-Magazin informiert über Drohnen-Führerschein

Im ZDF-Morgen Magazin, der morgendlichen Nachrichten- und Informationsfernsehsendung, wurde in einem dreiminütigen Video über den aktuellen Drohnen-Kenntnisnachweis berichtet, der ab dem 01.10.2017 für Drohnen über 2 Kilogramm in Deutschland Pflicht ist. Für uns Anlass genug, das Thema aufzugreifen und Ihnen dazu einige weiterführende Informationen und Hinweise zu geben. Hier sehen Sie den Kurzfilm zur Sendung.

Wer benötigt einen Kenntnisnachweis und wo bekommt man ihn?

Ab dem 01.10.2017 benötigen Piloten, die eine Drohne über 2 Kilogramm Startmasse im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, einen gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis. Es gibt eine Vielzahl anerkannter Stellen, die die Prüfung für einen Drohnen-Führerschein anbieten bzw. wo man entsprechendes Fachwissen an nur einem Tag erlangen kann, um für die anschließende theoretische Prüfung vorbereitet zu sein. Unter dem Link Drohnen-Kenntnisnachweis finden Sie eine Übersicht an Einrichtungen wo eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einrichtungen, die vom deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) anerkannt und legitimiert sind, die gesetzlich geforderten Prüfungsbescheinigungen auszustellen.

TÜV Nord hilft bei der Prüfungsvorbereitung

Zur Prüfungsvorbereitung kann man sich bereits auf speziellen Webseiten auf die theoretische Prüfung vorbereiten. So wird beispielsweise gefordert, dass der Drohnenpilot u.a. über Kenntnisse aus den Bereichen Navigation, luftrechtliche Grundlagen und Luftraumstruktur verfügt. Der TÜV Nord bietet dazu Online Kurse an, um sich optimal auf die Prüfungsthemen vorzubereiten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website TÜV Nord. Speziell für Drohnenpiloten, für die das Thema Drohnenflug neu ist, ist so ein Kurs besonders empfehlenswert.

Was kostet der Erwerb eines Drohnen-Kenntnisnachweises?

Die Gebühren für die Abnahme einer Prüfung inklusive Bescheinigung sind den anerkannten Stellen freigestellt. Hier lohnt sich ein Anbietervergleich über das Internet oder ein Direktkontakt mit der entsprechenden Einrichtung.

Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht vergessen!

Neben dem Kenntnisnachweis für Drohnen ab 2 Kg und der Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 0,25 Kg sowie der behördlichen Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5 Kg, gilt für alle Fluggeräte eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung bietet zumeist keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sicherer ist es, sich für eine Haftpflichtversicherung eines Luftfahrtversicherers zu entscheiden, die einen Drohnenpiloten umfangreich absichert und bereits für 70 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sowie viele interessante und wissenswerte Informationen im Frage/Antwort-Stil zum Thema Drohnen-Versicherung und zu den gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel den Flugverbotszonen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Bedenken Sie, dass der Kenntnisnachweis für den Betrieb einer Drohne über 2 Kilogramm ab 01.10.2017 rechtlich vorgeschrieben und auch versicherungsrelevant ist, d.h. im Schadenfall der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn das Fluggerät zum Zeitpunkt des Schadens ohne entsprechende Kenntnisprüfung gesteuert wurde.

Drohnen-Haftpflicht – mehr Leistung bei geringerer Prämie in Österreich

Drohnen Haftpflichtversicherung – Vergleichen und sparen!

Der Online-Vergleich gegenüber österreichischen Versicherungsanbietern lohnt sich!

Wer in Österreich eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, im öffentlichen Luftraum betreiben möchte (nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz ein §24c Modell) ist gesetzlich verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn durch den Betrieb der Drohne Schäden an Personen oder Sachen Dritter entstanden sind.

Der Abschluss bzw. die Vorlage dieser Versicherung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Fluggenehmigung bei der Austro Control. Da sich Multikopter in Österreich wie auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, steigt auch die Nachfrage nach Produkten für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Bei der Suche nach dem richtigen Versicherer und dem für Sie passenden Tarif, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen an die Hand geben:

Wir, die Versicherungsmakler Rosanowkse GmbH & Co. KG, sind Spezialanbieter für Drohnen-Haftpflichtversicherungen und bieten ausschließlich Versicherungsprodukte namhafter Luftfahrtversicherer an, die den Luftfahrtbedingungen entsprechen. Ein Vergleich der Versicherungsleistungen und -prämien unserer Anbieter zu den österreichischen Drohnen-Haftpflichtversicherern lohnt sich in jedem Fall. So lässt sich beispielsweise eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch (Hobby und Freizeit) mit der gesetzlich geforderten Mindestversicherungssumme von einer Million Euro und europaweiter Deckung bereits für 59,94 Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer in nur 3 Minuten online beantragen.

Darüber hinaus sind neben dem Versicherungsnehmer nicht nur alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert, sondern alle Personen, die mit dem Einverständnis des Eigentümers die Drohne fliegen möchten. Im Schadenfall wird auch keine Selbstbeteiligung fällig – weder bei Sachschäden, noch bei Personenschäden.

Auch wenn Sie Ihre Drohne in Österreich gewerblich nutzen möchten, können Sie den dazu notwendigen Antrag für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bei uns online stellen. Ein separates Beratergespräch ist dazu nicht notwendig. Über unseren Tarifrechner erfahren Sie bereits nach nur wenigen Klicks, wie hoch die Versicherungsprämie gemäß der von Ihnen zuvor getätigten Angaben ausfällt.

Versichern können Sie Drohnen mit entsprechender Kameratechnik und einem Abfluggewicht bis zu 25 Kilogramm. Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen wie Sichtkontakt, Flughöhe, etc. sind natürlich vom Drohnenpiloten stets einzuhalten, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Mitversichert ist auch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die Steuerung der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur privaten, unentgeltlichen Verwendung sowie der automatisch, autonome Flugbetrieb, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann.
Sie erhalten bei unseren Versicherungsanbietern deutlich mehr Versicherungleistung zu viel günstigeren Konditionen.

Geben Sie auf unserer Website drohnen-versicherung.com einfach Ihre spezifischen Angaben Ihre Drohne in den jeweiligen Tarifrechner ein. Die Antragstellung dauert nicht länger als 3 Minuten und die Versicherungsbestätigung für die Austro Control erhalten Sie kurze Zeit nach Antragstellung.

Schnelltipp: Wo darf ich meine Drohne fliegen? Neue Website hilft!

Übersichtskarte mit Flugverbotszonen

Ein Frage die sich Hobbypiloten häufig stellen, nachdem Sie eine Drohne erworben haben. Neben vielen gesetzlichen Vorschriften die ein Kopterpilot beachten sollte, stellt die Suche nach einem geeigneten Start-, Flug- und Landeplatz außerhalb einer Flugverbotszone eine wichtige Grundvoraussetzung für einen Kopterflug dar.

In Deutschland gibt es sehr viele Flugverbotszonen, die für Flüge mit Multikoptern tabu sind. So besteht beispielsweise ein generelles Flugverbot über und im seitlichen Abstand (100m) von:

  • Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften (Unfallstellen)
  • Mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr (Manöver)
  • Menschenansammlungen
  • Katastrophengebieten
  • An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen
  • sowie im Umkreis von 1,5 Km um internationale deutsche und Regionalflughäfen

Absolutes Flugverbot besteht auch über und in seitlichem Abstand (100m) von:

  • Hauptverkehrswegen (z. B. Bundesautobahnen)
  • Bundeswasserstraßen
  • Bahnanlagen

Weitere ausführliche Informationen zu Flugverbotszonen finden Sie auf unserer Website die sich mit Drohnenversicherungen und rechtlichen Fragen rund um die Drohne auseinandersetzt.

Wer sich schnell einen Überblick verschaffen möchte, wo sich Flugverbotszonen befinden, der informiert sich einfach, schnell und bequem auf der Website www.map2fly.de

Die Übersichtskarte informiert auf einen Blick, wo sich in der gewünschten Startumgebung Flugverbotszonen befinden, in denen ein Kopter nicht bewegt werden darf. Mit Hilfe eines integrierten Geolocators kann der eigene Standort eingegeben werden, der in Sekunden die lokale Gebietsübersichtskarte des eigenen Standorts anzeigt. Gebiete, in den nicht geflogen werden darf, werden auf der Karte entsprechend farbig gekennzeichnet. In der seitlichen Navigationsleiste befindet sich eine Legende mit Farbmarkierungen zu denen die jeweils örtlich vorhandenen Verkehrsnetze, Bahnanlagen, Flughäfen, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Behördengebäude, Schulen, Militärischen Anlagen, Windkrafträder, Stadien, Stromtrassen, Gewerbegebiete, Wohngebiete, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete angezeigt werden. Die Karte kann auch im Satellitenformat dargestellt werden.

Für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kg besteht eine generelles Flugverbot über Wohngrundstücken, wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es sei denn, der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – deshalb sollte man sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorschriften und bestehenden Regelungen umfassend informieren. Wer in Deutschland einen Kopter in den öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt in jedem Fall eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz für Ihren Kopter finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.