Eine wichtige Frage: Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?

Ist meine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versichert?

Die Erklärung ist im Prinzip ganz einfach:
Wer einen Multikopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt grundsätzlich der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung, sondern beruht darauf, dass der Drohnenpilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt.

Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs begründet ist. Vielen Hobbypiloten ist oft nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften können, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Dazu ein Beispiel:

Sie fliegen Ihre Drohne mit dem gesetzlich geforderten Mindestabstand zu einer befahrenen Straße. Eine plötzliche Windböe ergreift Ihren Kopter. Er fliegt unkontrolliert und nicht mehr steuerbar in Richtung Straße und trifft auf einen vorbeifahrenden PKW, der durch den Aufprall des Fluggeräts stark beschädigt wird.

Wie ist die Haftungsfrage geregelt? Zahlt meine Versicherung?

Das Luftverkehrsgesetz besagt, dass der Halter eines Multikopters für jeden verursachten Schaden aufkommen muss. Ob der Schaden schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde, spielt dabei keine Rolle. Damit ist die Sachlage eindeutig! Der Verursacher ist identifiziert. Er haftet für den verursachten Schaden gegenüber Dritten und ist verpflichtet, den durch die Drohne verursachten Schaden zu ersetzen.

Hat der Pilot schuldhaft gehandelt?

Was die Schuldfrage betrifft: Nein, denn für die plötzliche Windböe kann der Pilot nicht haftbar gemacht werden, dafür trifft ihn keine Schuld. Die private Haftpflichtversicherung kann vor diesem Hintergrund den Schaden ablehnen, da der Sachschaden ohne Verschulden des Piloten, entstanden ist. In der Regel ist solch ein Schadenereignis nicht im Umfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern umfassen zumeist nur die Verschuldenshaftung. Insofern könnte in unserem konstruierten Beispiel der Pilot für die Regulierung des entstandenen Sachschadens mit seinem Privatvermögen haften.
Anders verhält sich der Sachverhalt, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert zusätzlich auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Die gesetzliche Versicherungspflicht

Für den Betrieb eines Multikopters im öffentlichen Luftraum besteht in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht, die im Luftverkehrsgesetz §43, Absatz 2 geregelt ist. Dazu heisst es: „Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.“

Es ist daher immer ratsam, eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Hier finden Sie für privat und gewerbliche genutzte Drohnen den optimalen Drohnen-Haftpflichtversicherungsschutz für ihren Multikopter.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen unserer Luftfahrtversicherer anhand der beiliegenden Checkliste zu vergleichen.

HDI Global SE senkt Beiträge für private Drohnen-Haftpflichtversicherung

HDI Global SE senkt Preise. Drohnenhaftpflicht für unter 70 Euro im Jahr!

Der namhafte Luftfahrtversicherer HDI Global SE hat Anfang des Monats die Drohnen-Haftpflichtversicherungsbeiträge für die private Nutzung unbemannter Fluggeräte gesenkt.
Private Drohnenpiloten können jetzt bei Abschluss einer europaweit geltenden Haftpflichtversicherung für ihren Kopter von deutlich abgesenkten Versicherungsprämien profitieren. Die abgesenkten Tarife gelten für die Deckungssummen 1 Million oder 5 Millionen Euro.

Das heißt, eine private genutzte Drohne bis 25 Kg Abfluggewicht mit europaweiter Deckung in Höhe von einer Million Euro, kann jetzt bereits für 67,95 Euro inkl. Versicherungssteuer online beantragt werden. Möchten Sie die Deckungssumme auf drei Millionen erhöhen, beträgt der Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer nur 109,48 Euro.

Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Drohnen-Haftpflicht unsere Tarifrechner auf Drohnen-Haftpflichtversicherung.com

Wenn Sie sich einen Überblick über die Versicherungsleistungen unserer TOP-Versicherer verschaffen möchten, nutzen Sie dazu unsere Vergleichsübersicht. Die Beantragung einer Drohnen-Haftpflichtversicherung dauert nicht länger als drei Minuten. Bereits am Tag nach der Online-Beantragung besteht vorläufiger Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie kostenfrei per E-Mail zugesandt.

Haben Sie Fragen zum Thema Drohnen-Haftpflichtversicherung? Rufen Sie uns einfach an Telefon: 02203/9888702.

NEU! HDI Drohnenversicherungen für kurze Zeiträume zum günstigen Preis

Drohnen Versicherungs-Kurzzeittarife von HDI

Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließt, muss normaler Weise eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr eingehen, das ist die Regel. Wer keine langen Vertragsbindungen eingehen möchte, der kann jetzt bei HDI eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur wenige Stunden oder Tage abschließen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz, für wen dieser Tarif geeignet ist, welche Vorteile er hat und was er kostet.

Wann ist ein Drohnen-Kurzzeit-Tarif sinnvoll?

Nicht jeder nutzt seine Drohne über das Jahr gesehen regelmäßig. Die Ansprüche hinsichtlich der Nutzung sind unterschiedlich. Einige Drohnenpiloten benötigen den Versicherungsschutz nur projektbezogen oder nur tageweise; im Gewerbebereich beispielsweise für einmalige und kurzfristige Inspektions-, Vermessungs- oder Erforschungsflüge. Andere Nutzer möchten ihre Drohne einmal im Jahr mit in den Urlaub nehmen und den bestehenden Geltungsbereich für den Zeitraum von 14 Tagen oder 3 Wochen von europaweit auf weltweit erweitern. Alles Ereignisse, die für einen Drohnen-Kurzzeit-Haftpflichtversicherungsvertrag sprechen. Wer eine Versicherungslösung für den sporadischen Einsatz seines Multikopters sucht und dabei möglichst flexibel bleiben will, entscheidet sich für den HDI-Kurzzeit-Tarif.

Wer kann einen HDI-Kurzzeit-Tarif beantragen?

Der HDI-Kurzzeit-Tarif kann sowohl von privaten Nutzern als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller 18 Jahre alt ist und sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet.

Wer bietet noch Drohnen-Kurzzeit-Versicherungstarife an?

HDI Global SE ist der einzige Luftfahrt-Versicherer, der Kurzzeit-Tarife für Drohnen-Haftpflichtversicherungen anbietet. Diese Produktlösung für Drohnenversicherungen ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt einzigartig.

Welche Versicherungsleistungen beinhalten die Kurzzeit-Tarife?

  • Versichert sind alle berechtigten Steuerer des Fluggerätes (offene Pilotenklausel)
  • Die Versicherungssumme beträgt generell 3 Millionen Euro
  • Der Geltungsbereich ist weltweit (außer US-Territorien und Kanada)
  • Alle Tarife werden ohne Selbstbehalt im Schadenfall angeboten
  • Versichert sind private und gewerbliche Film- und Fotoflüge
  • Versichert ist die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Wettbewerben
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
  • Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich die Drohne im Sichtbereich des Steuers befindet und jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung in Echtzeit in den Flugbetrieb eingegriffen werden kann
  • Versichert ist die Steuerung des Flugmodells mittels Smartphone und Tablet
  • Indoorflüge

Was kostet ein HDI Kurzzeit-Tarif?

Der kürzeste Versicherungszeitraum ist ein Tag (24 Stunden). Er kostet inklusive Versicherungssteuer 9,98 Euro. Zudem kann Versicherungsschutz für 7 Tage (19,99 Euro) und für 30 Tage (29,99 Euro) beantragt werden.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Im Rahmen der Antragstellung wird nach dem Versicherungszeitraum gefragt. Ab gewünschten Versicherungszeitraum bzw. nach Abschluss der Antragstellung über das Internet und erfolgter Beitragszahlung mittels SEPA, Paypal, VISA, MASTERCARD oder American Express gilt der beantragte Versicherungsschutz. Der Vertrag erlischt automatisch nach Ablauf der Versicherungsdauer.

Wie und wann werden die Versicherungsunterlagen zur Verfügung gestellt?

Die Antragstellung erfolgt nur online. Der Versicherungsschein wird dem Antragsteller direkt nach Antragstellung als PDF-Dokument per Mail als Download zur Verfügung gestellt.

Welche Angaben werden für die Antragstellung benötigt?

Für die Antragstellung wird neben den persönlichen Angaben des Antragstellers der Drohnenhersteller, die Flugmodell-Bezeichnung, die genaue Seriennummer und das Abfluggewicht des Kopters benötigt.

Wie versichere ich eine selbst gebaute Drohne im Kurzzeit-Tarif?

Einige Drohnenpiloten kaufen ihre Drohne nicht von der Stange, sondern bauen ihr Fluggerät aus Einzelkomponenten selbst zusammen. Da in diesem Fall weder der Hersteller, noch die Seriennummer des Flugmodells im Rahmen der Antragstellung benannt werden kann, setzten Sie sich bitte direkt über nachfolgende Email-Adresse mit der HDI Global SE in Verbindung, um die weiteren Details der Antragstellung zu vereinbaren. Die Email-Adresse lautet: drohnen@hdi.global.

Wie kann ich einen HDI-Kurzzeit-Tarif beantragen?

Die HDI-Kurzzeit-Tarife, mit drei unterschiedlichen Vertragslaufzeiten, ermöglichen einen schnellen und flexiblen Abschluss einer gesetzlichen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Multikopter über das Internet. Der gewünschte Versicherungstarif kann über den HDI Onlinerechner beantragt bzw. abgeschlossen werden.