Aldi Süd verkauft Billig-Drohne! Das sollten Käufer unbedingt wissen!

Vor dem ersten Start unbedingt an Haftpflichtversicherungsschutz denken!

Pünktlich zum Vorweihnachtsgeschäft wurden bei ALDI-Süd vom 23.11.2017 an „Jamara“ Quadrokopter für den In- und Outdoor-Einsatz für 24,99 Euro angeboten. Der Kopter ist bis zu 40km/h schnell. Damit eignet sich das Fluggerät eher für den Einsatz im Freien als in bestehenden Räumlichkeiten. Der Hersteller weist auf der Verpackung ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei dem AX8-Kopter um einen Modellbauartikel und nicht um ein Spielzeug handelt. Zudem ist das Fluggerät auch nur für Personen ab dem 14. Lebensjahr geeignet. Ab dem 04.12.2017 weitet ALDI die Verkaufsaktion aus und bietet einen Jamara Kopter mit eingebauter Kamera für Foto- und Videoaufnahmen für nur 39,99 Euro an.

Wer sich beim Einkauf im Discounter für den Kauf eines Quadrokopters entscheidet und diesen im öffentlichen Luftraum bewegen will, sollte sich zuvor mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auseinandersetzen. Vielen Endkunden ist die Rechtslage, speziell beim Flug mit unbemannten Fluggeräten, gar nicht bekannt. Sie wissen nicht, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht ist und in welchen Gebieten absolutes Flugverbot besteht; woher auch, wenn man im Modellflugbereich nicht Zuhause ist!

Verkäufer und Händler von unbemannten Fluggeräten haben gegenüber dem Endkunden eine Informationspflicht, so ist es in der Fachpresse zu lesen. D.h. ALDI sollte seine Kunden darüber aufklären, dass für den Betrieb des Kopters im öffentlichen Luftraum der Abschluß einer Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist von besonderer Bedeutung. Sie darf keineswegs gegenüber dem Endkunden verschwiegen werden, denn der Hinweis auf die Versicherungspflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers!

Wer glaubt, dass der Kopter automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, der irrt. Wichtig zu wissen ist, dass bei Drohnen nicht die Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich, sondern die Gefährdungshaftung gilt. (Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag: Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?). Im Klartext heißt das: Im Schadenfall muss kein Verschulden des Piloten vorliegen. Wird die Drohne von einer Windböe erfasst und verursacht einen Personen- oder Sachschaden, haftet der Pilot für alle Schäden. Somit kann der Ausflug mit einer Drohne ohne Versicherungsschutz zu einem gefährlichen Spaß mit weitreichenden Folgen werden.

Drohnenpiloten sollten sich daher im Vorfeld über die gesetzlichen Regelungen informieren und sich mit einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung optimal absichern. Welche Bußgelder drohen, wenn gegen gesetzliche Auflagen verstoßen wird lesen Sie auf unserem Blog: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug.

Die Beantragung einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist bereits für unter 70 Euro Jahresprämie online in nur 3 Minuten möglich. Der Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag. Hier sind weitere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung aufgeführt.

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