LIDL verkauft Drohnen im Onlineshop! Das sollten Sie vor dem Start beachten!

Wichtiger Hinweis zu den gesetzlichen Vorschriften beim Drohnenflug

Neben den Aktionsangeboten von ALDI Anfang Dezember bietet auch der Discounter LIDL über den eigenen Onlineshop eine große Auswahl an Quadrokoptern zum Verkauf an. LIDL führt zwei Drohnenhersteller im Programm: Archos und Jamara mit insgesamt 16 verschiedenen Modellvarianten; wobei der Löwenanteil der Kopter von Jamara gestellt wird. Die Preisspanne bewegt sich zwischen 20 Euro und 250 Euro.

Auf den Webseiten der einzelnen Kopterbeschreibungen findet sich folgender Warnhinweis:

„Achtung! Kein Spielzeug! In manchen Ländern benötigt man für Modellflugzeuge eine „Modellflughalterhaftpflichtversicherung“.

Das ist richtig! Diese Versicherung ist in Deutschland Pflicht! Wer sich einen Kopter aus dem LIDL Onlineshop bestellt, der sollte sich zuvor mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften vertraut machen. Leider findet sich im LIDL-Onlineshop kein weiterer Hinweis zu den gesetzlichen Vorschriften! So ist vielen Käufern die Rechtslage, speziell beim Flug mit unbemannten Fluggeräten, gar nicht näher bekannt. Viele Käufer wissen nicht, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und dass in einigen Gebieten absolutes Flugverbot besteht! Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen belegt werden!

Wer glaubt, dass der Kopter automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, der irrt. Wichtig zu wissen ist, dass bei Drohnen nicht die Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich, sondern die Gefährdungshaftung gilt.

Konkret bedeutet das: Im Schadenfall muss kein Verschulden des Piloten vorliegen, wenn die Drohne z.B. von einer Windböe erfasst wird und dadurch einen Personen- oder Sachschaden verursacht wird. In diesem Fall haftet der Pilot für alle Schäden – ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Privatvermögen. Somit kann der Ausflug mit einer Drohne ohne Versicherungsschutz zu einem gefährlichen Spaß mit weitreichenden Folgen werden. Alle Regeln die man bei der Nutzung einer Drohne beachten sollte, sind hier kurz und kompakt erklärt:

Die wichtigsten Drohnen-Regeln bereits ab 60 Sekunden erklärt!

Einige von LIDL angebotene Drohnen sind schwerer als 250 Gramm. Das bedeutet, dass sie, sofern sie im öffentlichen Luftraum bewegt werden, der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Was das heißt, können Sie hier nachlesen:

Drohnen-Kennzeichnungspflicht – Was ist zu beachten?

Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Drohne über die bestehenden gesetzlichen Regelungen und sichern Sie sich mit einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung optimal ab. Die Beantragung einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist bereits für unter 70 Euro Jahresprämie online in nur 3 Minuten möglich. Der Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und den gesetzlichen Vorschriften finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com

Die wichtigsten Drohnen-Regeln bereits ab 60 Sekunden erklärt!

Die neue Drohnenverordnung: Anschaulich und verständlich auf den Punkt gebracht

Wer sich eine Drohne gekauft hat, sollte sich vor dem ersten Start über einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften informieren. Ob Haftpflichtversicherungspflicht, Drohnen-Kennzeichnungspflicht, Flugverbotszonen, Drohnen-Kenntnisnachweis, Flugerlaubnis, Flughöhenbeschränkung oder den „Flug auf Sichtweite“. Es gibt eine Vielzahl an Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. In diesem Fall kann ein kurzer Videofilm sehr hilfreich sein. Innerhalb kürzester Zeit vermittelt er in verständlichen Bewegtbildern alle notwendigen Informationen. Kaum jemand möchte überlange und trockene Text lesen, wenn er sich stattdessen ein kurzes Video ansehen kann.

Vor diesem Hintergrund haben wir für Sie einige interessante und wissenswerte Video-Clips recherchiert, die das Thema „Neueste Drohnenregeln“ verständlich vermitteln. Die Informationsbotschaft ist auf das wesentlichste reduziert. Die Spieldauer der Clips geben wir Ihnen vor Auswahl des Titels bekannt.

Wenn Sie ebenso schnell und unkompliziert eine Drohnenversicherung abschließen möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com. Mit der one-click-Antragstellung können Sie innerhalb von 3 Minuten einen Luftfahrt- Haftpflichtversicherungsantrag stellen!

In den nachfolgenden Videos erhalten Sie Informationen, die Sie beim Drohnenflug unbedingt beachten sollten, um nicht gegen die Regeln der novellierten Luftverkehrsordnung zu verstoßen.

Tipps für Drohnenpiloten – So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig!

Was ist nach einem Crash zu tun?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen sicheren Rundum-Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls. Es bleibt in jedem Fall zu hoffen, dass es bei Ihnen nie zu einem Unfall kommt. Falls doch mal etwas passiert, ist es wichtig, überlegt zu reagieren. Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie Sie sich in einer Schadensituation richtig verhalten:

Der wichtigste Tipp zuerst:
Sie hatten einen Unfall mit einer Drohne? Auch wenn es für den Moment schwer fällt, aber handeln Sie ruhig und besonnen, denn Aufregung nützt, speziell in dieser Situation, niemanden!

Den Unfallort nicht verlassen

Wenn Sie mit Ihrer Drohne einen Schaden verschuldet oder unverschuldet verursacht haben, bleiben Sie am Unfallort. Entfernen Sie sich nicht, ansonsten wird alles nur noch schlimmer, denn das wäre Unfallflucht. Anhand der Drohnen-Kennzeichnung, die seit April dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sich der Halter eines unbemannten Fluggerätes ohnehin schnell ermitteln.

Sind Personen verletzt worden?

Wenn Personen durch die Drohne verletzt worden sind oder es zu einer tragischen Notfallsituation gekommen ist, verständigen Sie unter dem Notruf 112 den Rettungsdienst und die Polizei. Denken Sie dabei an die W-Fragetechnik.

  • Was ist gesehen? (Beschreibung der Notfallsituation: Unfall mit einer Drohne, verletze Personen)
  • Wo ist es geschehen? (Je präziser die Ortsangabe, desto schneller kann Hilfe eintreffen)
  • Wie viele Verletzte? (Anzahl der verletzten Personen)
  • Welche Art der Verletzung? (z.B. Starke Kopf- und Schnittverletzungen)
  • Warten auf Rückfragen! (Warten Sie ab, welche Rückfragen die Leitstelle an Sie stellt)

Sind Gegenstände beschädigt worden?

Wenn durch die Drohne Gegenstände beschädigt wurden wie z.B. ein Auto oder ein Haus, dann versuchen Sie den Eigentümer der Sache zu ermitteln. Andernfalls verständigen Sie die Polizei und schildern Sie das Geschehene.

Schaden dokumentieren

Wichtig ist, den entstandenen Schaden mit Fotos zu dokumentieren. Das geht heute mit dem Handy einfach und schnell. Auch bei kleineren Schäden sollten Sie Fotos anfertigen. Diese sind wichtig zur Beweissicherung. Sie dienen auch zu Ihrem eigenen Schutz, damit Sie nachher nicht für etwas haftbar gemacht werden, was Sie gar nicht verursacht haben.

Keine Schuldzugeständnisse

Lassen Sie sich am Unfallort nicht zu Schuldzugeständnissen hinreißen. Treffen Sie keine Aussagen hinsichtlich der Schuldfrage. Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche Dritter an, ohne im Vorfeld mit dem Versicherer Rücksprache genommen zu haben. Leisten Sie keine Zahlungen. Der Versicherer prüft zunächst, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind. Wenn nicht, werden unberechtigte Forderungen für Sie abgewehrt.

Kontakt zum Versicherer aufnehmen

Sie sollten Ihren Luftfahrthaftpflichtversicherer frühzeitig über das Schadenereignis informieren. Umgehend heißt innerhalb einer Woche. Verwenden Sie zur Schilderung des Unfallhergangs die Schadenformulare der HDI Global SE und ZURICH-Versicherung. Die Formulare können Sie als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Bei der R+V Versicherung nutzen Sie bitte die Schaden-Hotline-Rufnummer: 0800 533-1111.

Wichtig: Legen Sie bei Rücksendung des Schadenformulars an den Versicherer die erstellten Fotos vom Schaden mit dazu.

Drohnen-Kaskoschaden

Kommt die versicherte Drohne durch einen Unfall zu Schaden, übernimmt die Drohnen Kasko-Versicherung die Regulierung des Schadens der an Ihrem Kopter entstanden ist.
Sowohl bei der Drohnen-Kaskoversicherung, als auch bei der Drohnen Haftpflichtversicherung ist es wichtig, dass das Schadenereignis gegenüber dem Versicherer dokumentiert wird, z.B. mit Fotos. Vermeiden Sie es, defekte Teile vorzeitig zu entsorgen. Der Versicherer behält sich vor, diese bis zur endgültigen Schadenregulierung besichtigen zu können.

Bei uns sind Sie gut aufgehoben!

Die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung eines Schadens ist uns besonders wichtig. Wenn ein Unglücksfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Sollten Sie beim Ausfüllen der Schadenmeldung Rückfragen haben, rufen Sie uns an. Telefon: 02203 / 9888701. Das ausgefüllte Schadenformular senden Sie bitte direkt an den Versicherer. Zwecks weiterer Bearbeitung des Sachverhalts wird man sich mit Ihnen als auch mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Sie sollten auch dann den Versicherer informieren, wenn noch niemand von Ihnen Schadenersatz verlangt hat – Sie aber damit rechnen.