Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen sicheren Rundum-Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls. Es bleibt in jedem Fall zu hoffen, dass es bei Ihnen nie zu einem Unfall kommt. Falls doch mal etwas passiert, ist es wichtig, überlegt zu reagieren. Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie Sie sich in einer Schadensituation richtig verhalten:
Der wichtigste Tipp zuerst:
Sie hatten einen Unfall mit einer Drohne? Auch wenn es für den Moment schwer fällt, aber handeln Sie ruhig und besonnen, denn Aufregung nützt, speziell in dieser Situation, niemanden!
Den Unfallort nicht verlassen
Wenn Sie mit Ihrer Drohne einen Schaden verschuldet oder unverschuldet verursacht haben, bleiben Sie am Unfallort. Entfernen Sie sich nicht, ansonsten wird alles nur noch schlimmer, denn das wäre Unfallflucht. Anhand der Drohnen-Kennzeichnung, die seit April dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sich der Halter eines unbemannten Fluggerätes ohnehin schnell ermitteln.
Sind Personen verletzt worden?
Wenn Personen durch die Drohne verletzt worden sind oder es zu einer tragischen Notfallsituation gekommen ist, verständigen Sie unter dem Notruf 112 den Rettungsdienst und die Polizei. Denken Sie dabei an die W-Fragetechnik.
- Was ist gesehen? (Beschreibung der Notfallsituation: Unfall mit einer Drohne, verletze Personen)
- Wo ist es geschehen? (Je präziser die Ortsangabe, desto schneller kann Hilfe eintreffen)
- Wie viele Verletzte? (Anzahl der verletzten Personen)
- Welche Art der Verletzung? (z.B. Starke Kopf- und Schnittverletzungen)
- Warten auf Rückfragen! (Warten Sie ab, welche Rückfragen die Leitstelle an Sie stellt)
Sind Gegenstände beschädigt worden?
Wenn durch die Drohne Gegenstände beschädigt wurden wie z.B. ein Auto oder ein Haus, dann versuchen Sie den Eigentümer der Sache zu ermitteln. Andernfalls verständigen Sie die Polizei und schildern Sie das Geschehene.
Schaden dokumentieren
Wichtig ist, den entstandenen Schaden mit Fotos zu dokumentieren. Das geht heute mit dem Handy einfach und schnell. Auch bei kleineren Schäden sollten Sie Fotos anfertigen. Diese sind wichtig zur Beweissicherung. Sie dienen auch zu Ihrem eigenen Schutz, damit Sie nachher nicht für etwas haftbar gemacht werden, was Sie gar nicht verursacht haben.
Keine Schuldzugeständnisse
Lassen Sie sich am Unfallort nicht zu Schuldzugeständnissen hinreißen. Treffen Sie keine Aussagen hinsichtlich der Schuldfrage. Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche Dritter an, ohne im Vorfeld mit dem Versicherer Rücksprache genommen zu haben. Leisten Sie keine Zahlungen. Der Versicherer prüft zunächst, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind. Wenn nicht, werden unberechtigte Forderungen für Sie abgewehrt.
Kontakt zum Versicherer aufnehmen
Sie sollten Ihren Luftfahrthaftpflichtversicherer frühzeitig über das Schadenereignis informieren. Umgehend heißt innerhalb einer Woche. Verwenden Sie zur Schilderung des Unfallhergangs die Schadenformulare der HDI Global SE und ZURICH-Versicherung. Die Formulare können Sie als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Bei der R+V Versicherung nutzen Sie bitte die Schaden-Hotline-Rufnummer: 0800 533-1111.
Wichtig: Legen Sie bei Rücksendung des Schadenformulars an den Versicherer die erstellten Fotos vom Schaden mit dazu.
Drohnen-Kaskoschaden
Kommt die versicherte Drohne durch einen Unfall zu Schaden, übernimmt die Drohnen Kasko-Versicherung die Regulierung des Schadens der an Ihrem Kopter entstanden ist.
Sowohl bei der Drohnen-Kaskoversicherung, als auch bei der Drohnen Haftpflichtversicherung ist es wichtig, dass das Schadenereignis gegenüber dem Versicherer dokumentiert wird, z.B. mit Fotos. Vermeiden Sie es, defekte Teile vorzeitig zu entsorgen. Der Versicherer behält sich vor, diese bis zur endgültigen Schadenregulierung besichtigen zu können.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben!
Die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung eines Schadens ist uns besonders wichtig. Wenn ein Unglücksfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Sollten Sie beim Ausfüllen der Schadenmeldung Rückfragen haben, rufen Sie uns an. Telefon: 02203 / 9888701. Das ausgefüllte Schadenformular senden Sie bitte direkt an den Versicherer. Zwecks weiterer Bearbeitung des Sachverhalts wird man sich mit Ihnen als auch mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Sie sollten auch dann den Versicherer informieren, wenn noch niemand von Ihnen Schadenersatz verlangt hat – Sie aber damit rechnen.