Überprüfen Sie Ihr Drohnenwissen! 12 Fragen-Schnelltest!

Wissensüberprüfung zur aktuellen Drohnenverordnung

Moderne Drohnen lassen sich heute einfach erwerben. Die Auswahl ist mittlerweile riesengroß. Dank ihrer fortschrittlichen Technik sind sie leicht zu bedienen und zu steuern. Mit ein wenig Übung lassen sich nach nur wenigen Versuchen bereits passable Flugergebnisse erzielen. Nicht ganz so einfach wie die Bedienung der Fluggeräte sind die gesetzlichen Regelungen rund um den Freizeitspaß. Wer mit einer privat genutzten Drohne einfach losfliegt, ohne sich vorher über die allgemeinen Grundregeln zu informieren, der kann eine Menge falsch machen. Fakt ist: Jeder, der in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum steuert, muss die geltenden Luftfahrtgesetze der Luftverkehrsordnung, kurz LuftVO, kennen und einhalten.

Wie steht es um Ihr Drohnen Wissen?
Kennen Sie die gesetzlichen Grundregeln und Verordnungen?
Wissen Sie, was erlaubt und was verboten ist?

Aktuelle Umfragen haben ergeben, dass Drohnenbesitzer in diesem Bereich noch Informationsbedarf haben. Überprüfen Sie Ihr Grundwissen und machen Sie einen kurzen Schnelltest! Er dauert nur 5 Minuten! (Es können auch mehrere Antworten richtig sein!)

1. Wie weit darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Zu jeder Zeit nur auf Sichtweite – ohne Hilfsmittel (Fernglas)
  2. Maximal 500 Meter
  3. Es gibt keine Beschränkung

2. Wo darf ich die Drohne nicht fliegen?

Sensible Bereiche dürfen von Drohnen nicht überflogen werden. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 100 m einzuhalten: Dazu gehören auszugsweise:

  1. Menschenansammlungen
  2. Unglücksorte / Einsatzgebiete von Behörden und Polizei
  3. Freiflächen außerhalb von Flugverbotszonen
  4. Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  5. Militärische Anlagen und Krankenhäuser
  6. Industrieanlagen, Kernkraftwerke und Energieerzeuger
  7. Wohngrundstücke
  8. Verkehrsflughäfen
  9. Flug über genehmigtes freies Feld in erlaubtem Luftraum
  10. Eigenes Grundstück – ohne Nachbarn zu filmen oder zu fotografieren

Die komplette Liste der Flugverbote für spezielle Gebiete und Einrichtungen finden Sie auf Drohnen-Versicherung.

3. Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Die Flughöhe ist nicht vorgeschrieben
  2. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter
  3. Die Flughöhe entspricht der Sichtweite mit dem bloßen Auge

(Ausnahmegenehmigungen können bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden angefragt oder beantragt werden)

4. Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten ist …

  1. nicht erlaubt
  2. erlaubt

5. Was sollten Sie vor dem ersten Start mit Ihrer Drohne unbedingt beachten?

  1. Festellen, wo die Drohne wie schnell geflogen werden darf
  2. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne
  3. Wo sich im geplanten Übungsgelände Flugverbotszonen befinden

6. Ab welcher Startmasse müssen Drohnen mit einer Adressplakette, die den Namen und die Anschrift des Eigentümers trägt, gekennzeichnet sein?

  1. ab 5,0 Kilogramm
  2. ab 2,0 Kilogramm
  3. ab 0,25 Kilogramm

7. Ab welcher Startmasse darf eine Drohne ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nicht geflogen werden?

  1. ab 10 Kilogramm
  2. ab 5,0 Kilogramm
  3. ab 2,0 Kilogramm

8. Drohnen dürfen ohne Genehmigung nicht betrieben werden, ….

  1. in der Nacht
  2. am Tag
  3. an grellen, sonnigen Tagen

9. Eine Drohne mit einer Startmasse bis 250 Gramm darf mit Videobrille nur in folgender Flughöhe geflogen werden:

  1. 20 Meter
  2. 50 Meter
  3. 30 Meter

10. Ein Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) ist notwendig, wenn die Drohne …

  1. über 2,0 Kilogramm wiegt
  2. über 2,5 Kilogramm wiegt
  3. über 5,0 Kilogramm wiegt

11. Drohnen mit Kamera oder einem Startgewicht von über 0,25 Kg dürfen über Wohngrundstücke geflogen werden:

  1. Ohne Einschränkung
  2. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  3. Wenn zu der Drohne Sichtkontakt gehalten wird

12. In Deutschland besteht Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Welche Aussage ist richtig?

  1. Der Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung ist ausreichend
  2. Nur eine spezielle Drohnen Haftpflicht-Versicherung bietet optimalen Risikoschutz
  3. Nur in der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Gefährdungshaftung mitversichert

Vielen Dank, dass Sie den Test gemacht haben. Hier finden Sie die Lösungen zu den einzelnen Fragen.

  1. Frage = Lösung: 1
  2. Frage = Lösung: 1,2,4,5,6,7,8
  3. Frage = Lösung: 2
  4. Frage = Lösung: 1
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  12. Frage = Lösung: 2,3

Speziell zum Thema Drohnenversicherung bieten wir Ihnen auf unserer Website Drohnen-Versicherung günstige Versicherungstarife für Ihren Multikopter an. Dort finden Sie aber auch in den Rubriken Wissen und Rechtliches viele interessante Beiträge und Hinweise rund um das Thema Drohne.

Drohnenregeln für Österreich – einfach und schnell erklärt

Videoserie zum österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG)

 

Die Begeisterung an ferngesteuerten Drohnen in Österreich wächst von Jahr zu Jahr, denn das Fliegen mit Multikoptern hat sich aufgrund der leicht zu beherrschenden Technik, speziell bei Einsteigern, zu einem großen Hobby- und Freizeittrend entwickelt. Das Angebot an kleinen Flugrobotern ist mittlerweile riesengroß. Für jeden Geschmack und für jede Preis- und Altersklasse findet sich ein passendes Fluggerät.

Dass aber für den Drohnenbetrieb im öffentlichen Luftraum einige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind, wissen die wenigsten. Lt. einer Umfrage sind ein Viertel aller Drohnenbesitzer in Österreich, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, über die Nutzungseinschränkungen, Genehmigungs- und Versicherungspflichten nicht ausreichend informiert. Es ist noch viel Aufklärung notwendig, zumal das Risiko eines Unfalls durch einen unkontrollierten Absturz stark unterschätzt wird.

Für die Nutzung von Drohnen im öffentlichen Luftraum existieren in Österreich und in vielen anderen europäischen Staaten eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb ist fachgerechte Aufklärung speziell für Einsteiger besonders wichtig. Wer erfahren will, was beim Drohnenflug unbedingt zu beachten ist, muss Textbeiträge, gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen lesen, aber es geht auch einfacher: So kann ein kurzer und anschaulicher Videofilm alle wissenswerten Informationen zum Drohnenbetrieb in kürzester Zeit vermitteln.

Navigator Michael Orter hat sich zum Ziel gesetzt, Drohnenpiloten, aber auch Piloten in spe, mit einer eigens produzierten Videoserie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnenfliegerei umfassend zu informieren. Die Kurzfilme schaffen Klarheit darüber, was in Österreich erlaubt und was verboten ist. Die Serie besteht aus insgesamt 10 zusammenhängenden Kurzfilmen, wobei in jedem Film auf die jeweilige Rechtsgrundlage zu einem bestimmten Thema eingegangen wird. Ausgangspunkt bildet immer das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und die österreichischen Luftfahrtregeln (LVR). Mit Verlinkungen auf die jeweiligen Bezugsquellen lassen sich bei Bedarf die einzelnen Themenbereiche weiter vertiefen.

In Österreich gilt prinzipiell: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten, also mehr als 250 Gramm wiegen, wird gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) eine Fluggenehmigung von der Austro Control benötigt. Damit verbunden ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wer eine Drohne über 250 Gramm im öffentlichen Luftraum in Österreich ohne Bewilligung betreibt, riskiert durch die festgestellte Verwaltungsübertretung ein Strafe von bis zu 22.000 Euro! Deshalb sollten Sie sich vor dem ersten Start über die bestehenden Regeln und Verordnungen sowie über den Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend informieren.

Hier finden Sie den Link zur Drohnenversicherung

Hier finden Sie den Link zu Navigator Michael Orter.