Intercopter-Racing-Cup auf der Messe Intermodellbau 2018 live erleben

Rasante Drohnenflugschau in der Dortmunder Westfalenhalle

Jetzt ist es wieder so weit. Die Intermodellbau 2018, die weltgrößte Messe für Modellbau und Modellsport, hat seit gestern Ihre Pforten geöffnet. Bis Sonntag (22.04.2018) haben Modellbaufans Gelegenheit sich in zehn Messehallen über die neuesten Trends im Bereich Modellbau zu informieren und pure Action zu erleben.

Neben den vielen Flugvorführungen steht sicherlich der INTERCOPTER Racing Cup im Mittelpunkt des Besucherinteresses; dem hierzulande ersten Hallenrennen nach amerikanischem Vorbild. Bei diesem Event steuern erfahrene Drohnenpiloten mit Hilfe einer Videobrille ihre Kopter über einen Parcours in der Westfalenhalle um die Wette. Bei diesem First-Person-View-Rennen (FPV) werden Spitzengeschwindigkeiten von über 100 km/h erreicht. Eine Drohnenkamera im Cockpit des Fluggeräts überträgt die rasanten Flugmanöver aus Pilotensicht direkt auf die Computerbrille des Steuerers und auf die Großbildschirme in der Halle. Die atemberaubenden Bilder des Rennens vermitteln jedem Zuschauer das Gefühl selbst im Drohnencockpit zu sitzen. Freuen Sie sich auf ein aufregendes Erlebnis!

Die Hauptrennen finden am Samstag, den 21.04.2018 von 8:00 -13:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr statt.

Alles was Sie über die Messe wissen sollten finden Sie auf Intermodellbau.

Die Fangemeinde der privaten Kopter-Piloten wächst in Deutschland rasant an. Am Sonntag, den 22.04.2018 kann sich in der Zeit von 10-17 Uhr auf einer Flug-Aktionsfläche an Stand 2.B10 jeder einmal als FPV-Pilot versuchen. Wenn Sie das Drohnenflugfieber gepackt hat, dann haben Sie die Möglichkeit, auf einigen der zahlreich vertretenen Messestände ein passendes Flugmodell käuflich zu erwerben. Doch denken Sie vor dem ersten Start an die gesetzlichen Auflagen und die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflicht-Versicherungspflicht. Alles was Sie zum Drohnenflug wissen sollten finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Jetzt wünschen wir Ihnen viel Spaß auf der Intermodellbaumesse 2018.

Welche Drohne ist ein Spielzeug und benötigt keinen Versicherungsschutz?

Muss jede Drohne Haftpflichtversichert werden?

Wird für eine „Spielzeug-Drohne“ eine Haftpflichtversicherung benötigt oder nicht? Vielfach herrscht bei uns in Deutschland noch Unsicherheit über den Versicherungsschutz beim Kauf speziell kleinerer Drohnen.
Das ist doch eine Spielzeugdrohne, dafür wird doch keine Versicherung notwendig sein“, ist die weitreichende Meinung dazu. „Und wenn doch, dann ist das Fluggerät doch automatisch in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert!

Auch für Spielzeugpiloten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht!

Fakt ist: In Deutschland gilt eine im öffentlichen Luftraum genutzte Drohne als Flugmodell und zählt rechtlich zu den Luftfahrzeugen. Völlig unabhängig von Größe und Gewicht oder ob privat oder gewerblich genutzt. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 ist jeder Halter einer Drohne verpflichtet, für sein Fluggerät eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und den Versicherungsschutz auf verlangen auch nachweisen zu können.

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 43, Abschnitt 2 besagt:
„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“

Diese Versicherungspflicht besteht bereits seit dem Jahr 2005. Seit dem gibt es in Deutschland keinen versicherungsfreien Luftraum mehr. Angesichts der gestiegenen Nachfrage an Drohnen und der dadurch bedingten Erhöhung der Unfallgefahr, wurden im Oktober 2017 die Regeln für die Nutzung von Drohnen durch eine Gesetzesnovellierung weiter verschärft.
Der Betrieb einer Drohne ist an ganz klare Regeln gebunden. So gilt die Versicherungspflicht auch für Drohnen, die nur wenige 100 Gramm wiegen. Bei der Versicherungspflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es keinen Versicherungserlass für sog. Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist somit keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Drohnenpiloten; vergleichbar mit der Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Im Internet ist nachzulesen, dass der Versicherungsschutz nicht notwendig sei, wenn eine Drohne in geschlossenen Räumlichkeiten genutzt wird oder nicht höher als 30 Meter fliegen kann! Solche Empfehlungen sind dem betroffenen Drohnenhalter im Schadenfall nur wenig hilfreich. Denn der Eigentümer einer Drohne haftet im Unglücksfall immer und ohne Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen. In Deutschland gibt es keine eindeutige und klare Gesetzesregelung die besagt, wann eine Drohne ein Spielzeug ist und wann nicht.

Spezielle High Speed oder Race-Drohnen werden immer kleiner und leichter und erreichen spielend bis zu 80 Km/h. Sie aufgrund ihrer geringen Größe und des leichten Gewichts als „Spielzeug“ zu deklarieren, wäre eindeutig falsch.

Reicht eine Privat- Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne aus?

Wie bereits gesagt: Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Versicherungspflicht! Jetzt denken viele Drohnenpiloten an den Mit-Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung. Wer aber glaubt, dass eine „Spielzeugdrohne“ in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert ist, der irrt!

Es sollte beachtet werden, dass in den Leistungsverzeichnissen der privaten Haftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen schon seit mehreren Jahren besteht, überhaupt keine Drohnen vorkommen. Und wenn, dann handelt es sich zumeist um Flugmodelle ohne Motor. Drohnen besitzen aber einen Motor und wären somit nicht mitversichert! Viele alte Verträge enthalten den Versicherungsschutz für Drohnen einfach nicht. Nur weil das Thema Drohne in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, haben einige private Haftpflichtversicherer auch Drohnen mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Hier gilt jedoch zu prüfen, ob die zu versichernde Drohne bezgl. ihres Gewichts auch mitversichert ist. Denn einige Haftpflichtversicher beschränken den Versicherungsschutz für Drohnen nur auf das konkrete Abfluggewicht.

Achten Sie darauf, dass Sie sich die Mitversicherung ihrer Drohne vom Haftpflichtversicherer in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, denn der Versicherungsnachweis ist gemäß LuftVZO § 103 beim Betrieb der Drohne mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle seitens staatlicher Kontrollorgane wie Polizei oder Ordnungsbehörde den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei einer speziellen Halter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bereits kurz nach der Antragstellung eine separate Versicherungsbestätigung, die Ihnen den geforderten Versicherungsschutz ordnungsgemäß bescheinigt.

Denken Sie auch daran, dass gerade „Spielzeug-Drohnen“ zumeist von Kindern oder Jugendlichen gesteuert werden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer und deren Familienangehörige (Ehefrau, Lebenspartner und eigene Kinder) versichert. Wenn der Freund Ihres Kindes die Drohne steuern möchte, besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. In den Deckungskonzepten der Luftfahrtversicherer sind auch fremde Steurer automatisch mitversichert, Stichwort: offene Pilotenklausel!

Wichtig: Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung!

Selbst wenn die Private Haftpflichtversicherung die Spielzeugdrohne mit versichert, sollte folgendes beachtet werden:

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie beruht darauf, dass der Pilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit mit der Drohne eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht. Vielen Drohnenpiloten ist das häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne, und sei sie auch noch so klein, erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern basieren zumeist auf der Verschuldenshaftung. Anders verhält sich, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Drohnen optimal versichern.

Wer seine Drohne gegen Personen- und/oder Sachschäden bestmöglich versichern möchte, der schließt eine spezielle Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung ab. Sie ist bereits für 67 Euro Jahresbeitrag erhältlich und bietet den kompletten Rundumschutz eines namhaften Luftfahrtversicherers. Jetzt könnten zahlreiche Beispiele angeführt werden, um einen schweren Unfall mit einer „Spielzeugdrohne“ zu konstruieren. Doch darum geht es aber nicht. Viel wichtiger ist es doch, die Drohne mit einem sicheren Gefühl zu fliegen und im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen und Prämienbeiträge Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen eines Luftfahrtversicherers anhand unserer Checkliste zu vergleichen.

Drohnenregeln / Kennzeichnungspflicht beachten

Wir empfehlen, sich vor dem ersten Start, auch mit einer kleinen Drohne, zuerst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. So unterliegen Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht bereits der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht und müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden, das den Namen und die Anschrift des Besitzers trägt.

Entscheiden Sie sich am besten von Anfang an für eine Luftfahrthaftpflichtversicherung eines namhaften Luftfahrtversicherers, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Eine umfassende Übersicht, über alles, was beim Drohnenflug zu beachten ist, finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meinen Kopter ohne Versicherungsnachweis fliege?

Vor dem ersten Start an den Versicherungsschutz denken!

Jeder Drohnenbesitzer in Deutschland sollte wissen, dass für den Betrieb einer Drohne im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Versicherungspflicht besteht seit dem Jahr 2005 und ist im Luftfahrtverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 geregelt.

Nach der Gesetzesnovellierung im Oktober 2017 wurden die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb von Multikoptern in Deutschland weiter verschärft. So besteht für Kopter über 250 Gramm nunmehr eine Kennzeichnungspflicht. Für den Betrieb von Fluggeräten über 2 Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt und Drohnen über 5 Kilogramm dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde betrieben werden.
Darüber hinaus gibt es eine Menge an gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und Richtlinien, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte wissen, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn eine (kostenlose) Versicherungsbestätigung auszuhändigen. So ist es im §106 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) in Abschnitt 1 und 2 beschrieben. Mit diesem Schreiben sollte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme, der Umfang sowie die Dauer der Versicherung für das Fluggerät bestätigt werden.

Das Mitführen dieses Versicherungsnachweises ist in Deutschland beim Betrieb des Kopters vorgeschrieben.

Wer bei einer Kontrolle von Ordnungsbehörde oder Polizei keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, begeht gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung §108 Abschnitt 1-5e eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Damit dem uneingeschränkten Flugspass mit Ihrer Drohne nichts im Wege steht, sollten Sie sich bestmöglich mit einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung absichern. Für die private Nutzung bereits für 68 Euro Jahresbeitrag. Die benötigte Versicherungsbestätigung mit den geforderten Angaben erhalten direkt nach erfolgter Antragstellung.

Nähere Informationen zur Online-Antragstellung und vielen weiteren inetressanten Themen rund um das Thema Drohne finden Sie auf unserer Website zum Thema  Drohnen-Haftpflichtversicherung.

MAVIC Air Fly von DJI bei SATURN im Angebot! Das sollten Sie vor dem Kauf unbedingt beachten!

Wichtige Hinweise vor dem ersten Start!

Gerade zum Frühjahr locken viele Internetshops, Discounter oder Elektrofachmärkte wie SATURN mit interessanten Aktionsangeboten – auch für Drohnen. Als Ostergeschenk sicherlich eine gelungene Überraschung, denn die kleinen Fluggeräte wie z.B. die faltbare MAVIC AIR von DJI für 1.039 € bei SATURN bietet speziell für Einsteiger mit wenig Flugerfahrung aufgrund ihrer kompakten Bauweise größtmöglichen Flugspaß. Sie liefert sehr gute Panoramafotos und Videoaufnahmen in 180° High-end-Qualität mit einer 12 Megapixel-Gimbal-Kamera. Zudem besitzt die Kamera einen Zeitlupen-Modus. Die Mavic Air Fly ist mit einer automatischen Rückkehr- und Landefunktion ausgestattet. Die maximale Flugzeit des fast 70 km/h schnellen Kopters beträgt zirka 20 Minuten.

Nähere Informationen zur Mavic Air Fly finden Sie im Onlineangebot von SATURN.

Aufgrund ihrer handlichen Größe ist sie speziell auf Reisen und für Kurztrips ein idealer Begleiter. Sie wiegt nur 430 Gramm, fällt damit aber unter die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Wissensbereich auf der Website www.drohnen-versicherung.com.

Leider wird in den Aktionsangeboten der jeweiligen Anbieter nicht immer auf die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen hingewiesen. „Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller“ heißt es oft nur in den kleingeschriebenen Werbetexten; und vielleicht noch ein Satz zur Achtung der höchstpersönlichen Privatsphäre beim filmen und fotografieren. Das war es!

Speziell Spontankäufer, die sich bisher noch nicht näher mit dem Thema Drohne beschäftigt haben, wissen oft gar nicht, dass es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beim Betrieb einer Drohne zu beachten gibt. Für eine Drohne, die im öffentlichen Luftraum bewegt wird, besteht zudem eine gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Wünschenswert wäre ein entsprechender Hinweis in den einschlägigen Werbeprospekten oder Beilagen der Einzelhändler, um den Kunden auf die Versicherungspflicht hinzuweisen. Wer glaubt, die Drohne wäre automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, der irrt! Drohnen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Somit besteht auch kein ausreichender oder überhaupt gar kein Versicherungsschutz. Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne mit seinem Privatvermögen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einem namhaften Luftfahrtversicherer. Sie basiert auf der Gefährdungs- und nicht auf der Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenshaftung gemäß der §§ 33 ff. LuftVG handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs ihre Begründung findet.

Für bereits 67,95 Euro Jahresbeitrag können Sie sich als Privatperson mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät optimal absichern. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, den gesetzlichen Bestimmungen und zur Antragstellung in nur 3 Minuten finden Sie auf http://www.drohnen-versicherung.com