Was sollten Sie bei der Wahl der Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung beachten?

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Da es sich bei der Wahl der richtigen Versicherungssumme um eine wichtige Entscheidung handelt, wollen wir diesem Thema heute einen eigenen Beitrag widmen.

Was bedeutet Deckungssumme eigentlich?

Ein wesentlicher Bestandteil einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die Deckungssumme, die auch Versicherungssumme genannt wird. Die Deckungssumme entspricht der maximalen Höchstentschädigung für die der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer bei notwendigen Entschädigungsleistungen haften muss. Das heißt aber nicht, dass in einem Schadenfall die komplette Versicherungssumme ausbezahlt wird. Das Schadenereignis wird nur im Rahmen der tatsächlich eingetretenen Kosten reguliert. Die Höhe der Deckungssumme wird vor Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer fest vereinbart.

In welcher Höhe ist eine Deckungssumme sinnvoll?

Es ist sinnvoll die unterschiedlichen Deckungssummen mit den dazugehörigen Jahresprämien zu vergleichen. Die Beitragsdifferenzen zwischen höheren und niedrigen Versicherungssummen sind relativ gering.

Dazu ein Beispiel:

Eine Luftfahrt-Versicherung für einen privat genutzten Multikopter mit weltweitem Versicherungsschutz in Höhe von 1 Million Euro kostet, ohne Selbstbeteiligung, bei der R+V Versicherung nur 77,11 Euro. Wünschen Sie eine Verdreifachung der Versicherungssumme, auf 3 Millionen Euro, kostet das nur einen jährlichen Mehrbeitrag von 33 Euro. Insofern beträgt der Versicherungsschutz bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro nur 110,43 Euro. Die Versicherungssumme sollte generell nicht zu gering gewählt werden. Nach oben hin, gibt es keine Einschränkungen. Versicherungssummen über 10 Millionen Euro können beim jeweiligen Versicherer angefragt werden.

Welche Deckungssummen in der Drohnen-Haftpflicht gibt es?

Im Allgemeinen bewegen sich die frei wählbaren Deckungssummen im Haftpflichtversicherungsbereich für Drohnen zwischen 1 Million und 10 Millionen Euro. Die Deckungssumme steht natürlich immer in direktem Zusammenhang mit der Jahresprämie der jeweiligen Versicherung. Je höher die Versicherungssumme bzw. der Versicherungsschutz, desto höher ist die Jahresprämie. Auf unserer Website drohnen-versicherung.com bieten wir insgesamt sieben unterschiedliche Deckungssummen an.

Private oder gewerbliche Drohnennutzung?
Was bei der Versicherungssumme zu beachten ist!

Gewerblich genutzte Drohnen dienen in erster Linie einem kommerziellen Zweck und werden in der Regel häufiger genutzt als private Drohnen. Allein aufgrund des Nutzungsgrades und der unbekannten Einsatzgebiete z.B. für genehmigte Vermessungsflüge, Dachbegutachtungen, Immobilienaufnahmen, Imagefilmaufnahmen etc. liegt für den Flugbetrieb ein viel größeres Gefahrenpotential vor, als bei einem privaten Freizeitpiloten, der seine Drohne ausschließlich bei schönem Wetter in gewohnter Umgebung aufsteigen lässt. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, Drohnen, die ausschließlich im gewerblichen Bereich eingesetzt werden mit einer hohen Deckungssumme zu versichern.

In welcher Beziehung steht das Sonderziehungsrecht (SZR) zur Versicherungssumme?

Mit dem Begriff „Sonderziehungsrecht“ wird eine künstlich eingeführte Währungseinheit bezeichnet. Es handelt sich um eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), die ausschließlich bei internationalen Haftungsansprüchen verwendet wird, u.a. in der Luftfahrt. Die Sonderziehungsrechte basieren auf den vier wichtigsten Weltwährungen: Euro, Dollar, Yen und dem britischen Pfund. Die Rechengröße wird täglich neu festgelegt. Das Haftungslimit bzw. die Mindestversicherungssumme wird gemäß Luftfahrtgesetz nicht in Euro angegeben sondern in dieser Rechnungseinheit. Für Luftfahrzeuge mit einem Abfluggewicht von bis zu 500 Kg, zu den auch Drohnen zählen, beträgt die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme 750.000 SZR. Das Sonderziehungsrecht lässt sich gegenüber dem Euro Wert mit Hilfe eines Wechselkursrechners (Wechselkursrechner) schnell und exakt ermitteln. Die 750.000 SZR die auch für Drohnen zutreffen, entsprechen aktuell 909 802 Euro (Stand: 30.05.2018).

Gibt es Vorschriften, die bei der Wahl der Deckungssumme zu beachten sind?

Nein, hinsichtlich der Deckungssumme sind keine gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der Gesetzgeber sieht lediglich eine Mindestversicherungssumme in Höhe der jeweiligen Sonderziehungsrechte für Personen- und Sachschäden vor. Das ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG, §43) so geregelt. Luftfahrtversicherer, die Haftpflichtversicherungen für Drohnen anbieten, berücksichtigen bereits bei allen Versicherungsangeboten diese Mindestdeckungsgrenze.

Was passiert, wenn die Schadenhöhe die Versicherungssumme übersteigt?

Ist die Deckungssumme zu gering gewählt worden, und die Kosten für Personen- oder Sachschaden fallen höher aus als die vereinbarte Versicherungssumme, dann haftet der Versicherungsnehmer für alle Kosten die über die vereinbarte Deckungssumme hinaus gehen mit seinem gesamten Privatvermögen. Insofern ist es ratsam, die Versicherungssumme nicht zu gering zu wählen, denn insbesondere Personenschäden können schnell in die Millionen gehen.

Welche Deckungssumme ist die Richtige?

Über die Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen getroffen werden. Wir stoßen im Internet immer wieder auf völlig unterschiedliche Aussagen die die Höhe der Versicherungssumme für Drohnen betreffen. Die einen empfehlen grundlegend eine Mindestdeckung beim Drohnenflug von 10 Millionen Euro, andere schreiben, sie sollte im Privatbereich auf keinen Fall die 5 Millionen Euro Grenze unterschreiten!

Letztendlich ist die Entscheidung über die Höhe der Versicherungssumme immer vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis jedes Einzelnen abhängig. Je mehr Sicherheit Sie als Drohnenpilot anstreben, desto höher sollte die Deckungssumme vereinbart werden, um das Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Luftfahrtversicherer bieten dazu eine große Auswahl unterschiedlicher Versicherungssummen an.

Wie Sie sich auch immer entscheiden, Sie sollten vor dem Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung eine aktive Entscheidung über die Höhe der Versicherungssumme treffen. Führen Sie sich immer vor Augen, welche Schäden Ihre Drohne verursachen kann! Die Entscheidung darüber treffen Sie als Versicherungsnehmer immer selbst und eigenverantwortlich.

Jetzt aktuell bei LIDL: Jamara Quadrocopter Q180.2

Gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen

Der Discounter LIDL bietet ab Montag, den 14.05.2018 einen Quadrocopter der Firma JAMARA für unter 20 Euro an. Er ist in allen LIDL-Filialen erhältlich, kann aber auch im LIDL online-shop bestellt werden. Der Quadrokopter verfügt über keine Kamera, dafür aber über erstaunliche Funktionen zu einem günstigen Preis. Wie z.B. über eine elektronische Kompass-/Flyback-Funktion, die per Fernsteuerung ein- und ausgeschaltet werden kann, sowie einer Fluglagenkontrolle. Das Fluggerät ist in der Lage mittels einer speziellen Flugfunktion einen 360° Flipsalto in alle Richtungen zu fliegen. Der Kopter kann in- und outdoor genutzt werden. Die beiden Flugmodi langsam und schnell, lassen den Jamara Quadrokopter in der Turbofunktion 40km/h schnell fliegen. Die Reichweite des 36,2 Gramm schwerern Modells beträgt 40 Meter, die Akkuladezeit zirka 60 Minuten, die Flugzeit nur 5-10 Minuten.

Im Lieferumfang enthalten ist neben dem Kopter, eine Fernsteuerung, Ersatzrotorblätter, ein Akku, 3 Batterien, ein Schraubendreher, ein USB-Kabel und eine Bedienungsanleitung.

Wie in der Produktbeschreibung, die im LIDL Onlineshop eingesehen werden kann, beschrieben, handelt es sich bei dem Jamara Quadrokopter nicht um ein bloßes Spielzeug, sondern um einen Modellbauartikel. Die Altersempfehlung wird mit 14 Jahren angegeben.

Worauf der Käufer vor dem Kauf leider nicht hingewiesen wird: Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht von Fluggeräten dieser Art. Jedes Fluggerät, das in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegt wird, unterliegt der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungspflicht.

Seitens des Gesetzgebers wird in puncto Versicherungspflicht nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen oder Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es auch keinen Versicherungserlass für Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist somit keine Ermessenssache, sondern Pflicht für alle Drohnenpiloten. Sie ist vergleichbar mit der Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Sollte der Jamara-Kopter im Outdoorbereich betrieben werden, ist es ratsam, vor dem ersten Start den Haftpflichtversicherungsschutz zu prüfen. Ein Anruf beim jeweiligen Privat-Haftpflichtversicherer kann hier Klarheit schaffen.

Wenn Sie sich über alle rechtlichen Grundlagen und über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Kopter in Deutschland informieren möchten, dann besuchen Sie die Website drohnen-versicherung.