Aktuelle Drohnen-Modelle bei real.de Hinweis zur Versicherungspflicht verzweifelt gesucht!

Information zur gesetzlichen Versicherungspflicht von Drohnen fehlt bei vielen Anbietern!

Auch die Einzelhandelskette real, die mehrere hundert Supermärkte in Deutschland betreibt, bietet dem privaten Hobbypiloten über den eigenen Onlineshop eine Vielzahl unterschiedlicher Drohnen-Modelle an. Die Auswahl kann sich sehen lassen.

Über 1.200 Artikel umfasst das Drohnen- und Multikopter-Sortiment, in dem auch Ersatzteile und Zubehör enthalten sind. Das große Angebot verschiedener Hersteller, wie z.B. DJI, Parrot, Walkera, Yuneec und Zerotech, lässt sich mittels einer einfach zu bedienenden Suchfunktionsleiste schnell selektieren. Der gewünschte Artikel lässt sich über verschiedene Suchfunktionen wie Artikelpreisspanne, Kameraausstattung, Hersteller, Aktionsangebot, Altersempfehlung und Gewicht sehr leicht finden.

Die technischen Produktinformationen zu den einzelnen Drohnenmodellen sind dazu ausführlich beschrieben. In einem kurzen und nicht besonders auffälligen Absatz wird auf die seit Oktober 2017 neu geltenden gesetzlichen Pflichten hinsichtlich des Besitzes und der Benutzung von Drohnen verwiesen. Dazu wird auf den PDF-Auszug der Verordnung zur „Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ verlinkt.

Für einen Laien ist es sicherlich eine Herausforderung, die Quintessenz des umfangreichen Gesetzestextes auf Anhieb zu verstehen. Ein ganz wesentlicher Hinweis zum gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz ist leider nicht zu finden! Entsprechend dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 besteht nämlich die Pflicht, dass Drohnen in Deutschland nur mit einem gültigen Haftpflichtversicherungsschutz gemäß dem deutschen Luftfahrtverkehrsgesetz betrieben werden dürfen. Darüber hinaus besteht die Pflicht, alle Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm mit einer Plakette auszustatten, die den Namen und die Adresse des Eigentümers trägt, übrigens auch auf Modellflugplätzen! Desweiteren wäre es für unbedarfte Hobbypiloten hilfreich, wenn augenfällig darauf hingewiesen würde, dass nach den gesetzlichen Vorschriften Drohnen nicht höher als 100 Meter und generell nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen.

Schwierig herauszulesen ist auch, wo in Deutschland Drohnen fliegen dürfen und wo es strikt verboten ist. Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm, wie zum Beispiel der Quadrokopter Inspire 1 V2 von DJI, dürfen von Hobbypiloten nur geflogen werden, wenn ein entsprechender Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, vorliegt.

Einsteiger die sich eine Drohne kaufen möchten, könnten sich auch für folgende Fragen interessieren:

  1. Benötige ich für Spielzeugdrohnen auch eine Haftpflichtversicherung?
  2. Bietet eine Privat-Haftpflichtversicherung für meinen Drohnenflug ausreichenden Schutz?
  3. Wo darf ich in meiner Umgebung bedenkenlos meine Drohne fliegen lassen?

Antworten zu diesen Fragen und wertvolle Hinweise für den optimalen Versicherungsschutz Ihres Multikopters finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik Rechtliches und Wissen & Service oder auf drohnenversicherung.blog.

Die 5 häufigsten Fragen zur Drohnen-Haftpflicht-Versicherung

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Drohnen-Haftpflicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Täglich erreichen uns Anfragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, telefonisch oder per Email. Wir haben die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten in diesem Blog für Sie nochmals zusammengefasst. Viele weitere interessante Fragen und Antworten zur Drohnen-Haftpflichtversicherung finden Sie auf unserer Website Drohnen-Versicherung.com unter dem Bereich „Wissen und Service“.

„Welche Drohnen-Haftpflichtversicherung würden Sie mir empfehlen?“

Eine direkte Empfehlung können wir als Versicherungsmakler nicht aussprechen. Da wir ausschließlich mit namhaften Luftfahrt-Versicherern wie der R+V, der HDI und ZURICH Versicherung zusammenarbeiten, bieten wir für den privaten wie auch für den gewerblichen Interessenten günstige Deckungskonzepte mit umfangreichen Versicherungsleistungen an, die sich inhaltlich nur geringfügig unterscheiden.
Damit Sie den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif auswählen können, haben wir die wichtigsten Eckdaten verschiedener Tarife für Sie zusammengefasst und daraus einen übersichtlichen Drohnen-Haftpflichtversicherungsvergleich erstellt.

„Wer ist außer dem Versicherungsnehmer mitversichert?“

In unseren Versicherungsbedingungen sind alle Personen mitversichert, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers zur Steuerung der Drohne berechtigt sind. Das können Lebenspartner, Angehörige, Verwandte, Freunde oder andere Dritte berechtigte Personen sein. In der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung spricht man auch von der „offenen Pilotenklausel“. Es ist wichtig zu wissen, dass Piloten, die Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm außerhalb eines Modellflugplatzes betreiben möchten, einen gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis benötigen. Dieser Kenntnisnachweis ist Pflicht, sowohl für den Drohnenhalter als auch für alle berechtigten Personen (Mindestalter: 16 Jahre) die die Drohne steuern möchten.

„Wenn ich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, ist mein Kopter doch auch mitversichert, oder?“

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gemäß Luftverkehrsgesetz §43 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden von Dritten, wie Personen- und /oder Sachschäden ab. Auch Vermögensschäden sind versichert, z.B. bei der R+V Versicherung. Kommt im Unglücksfall der eigene Kopter zu Schaden, ist dieser in der Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Am Beispiel der KFZ-Haftpflicht lässt sich diese Frage einfach beantworten. Wer mit meinem teilkaskoversicherten PKW einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung „nur“ den Fremdschaden reguliert bekommen. Besitzt der Fahrer hingegen auch eine KFZ-Vollkasko-Versicherung, dann werden auch die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernommen. Im Bereich der Luftfahrtversicherung verhält es sich genauso. Wer seinen eigenen Kopter gegen Schäden versichern möchte, der schließt idealerweise zu seiner Drohnen-Haftpflicht eine Drohnen Kasko-Versicherung ab. Sie tritt zum Beispiel ein, wenn es mit der Drohne zu einem Absturz kommt. Eine Drohnen-Kasko-Versicherung ist aber nur dann sinnvoll, wenn es sich um ein hochwertiges Flugmodell mit teurem Equipment handelt, wie z.B. eine hochauflösende Kamera. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Versicherungstarifen einer Drohnen-Haftpflicht-Versicherung der KRAVAG und HDI finden Sie auf unserer Website.

Wichtig: Eine Drohnen-Kaskoversicherung ersetzt nicht die gesetzliche geforderte Drohnen-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hierbei, um zwei voneinander getrennte Versicherungsverträge.

„Ich habe mir eine neue Drohne gekauft. Was ist jetzt zu tun?“

Es kommt immer häufiger vor, dass bereits bestehende Versicherungsverträge hinsichtlich eines Flugmodellwechsels inhaltlich korrigiert werden müssen, weil der Versicherungsnehmer das bisherige Flugmodell gegen ein anderes Fluggerät getauscht hat. Um den Versicherungsschutz auf das neue Flugmodell zu übertragen, benötigen wir vom Versicherungsnehmer einen schriftlichen Hinweis per Post oder per Email der nachfolgende Angaben enthalten sollte: Versicherungsschein-Nr., Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennumer des neuen Fluggeräts, Abfluggewicht und Anschaffungspreis.

„Welche Deckungssumme würden Sie mir empfehlen?“

Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist ein wesentlicher Bestandteil einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Sie kann bei den jeweiligen Versicherern zwischen 1 und 10 Millionen Euro gewählt werden. Weil uns so viele Fragen zum Thema „Versicherungssumme in der Drohnen-Haftpflichtversicherung“ erreicht haben, haben wir diesem Thema einen eigenen Blogbeitrag gewidmet, mit dem Titel „Was sollten Sie bei der Wahl der Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung beachten?“.

Bei speziellen Fragen im Bereich der Drohnen-Haftpflichtversicherung beraten und unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an unter 02203 / 98 88701 oder schreiben Sie uns einfach eine Email.