Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer „Mein Schiff“-Kreuzfahrt gestattet?

Welche Bestimmungen sind bei der Mitnahme einer Drohne auf einem TUI-Kreuzfahrtschiff zu beachten?

Auf zahlreichen Internetportalen kursieren unterschiedliche Meinungen, Aussagen und Erfahrungen in Bezug auf die Mitnahme von Multikoptern auf Kreuzfahrtschiffen.

Fakt ist: Jede Reederei regelt die Mitnahme von Drohnen auf Kreuzfahrtschiffen anders. Wir wollten es genau wissen und haben uns in der TUI-Cruises Zentrale in Hamburg direkt erkundigt. Wir wollten wissen: „Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer Kreuzfahrt mit der Mein Schiff-Flotte gestattet?“

Die Mitnahme einer Drohne für den privaten Gebrauch ist auf einer Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff-Flotte“ grundsätzlich gestattet. Es ist auch nicht erforderlich den Kopter nach dem „Boarding“ an das Sicherheits- oder Bordpersonal zur Verwahrung zu übergeben. Die Lagerung des Fluggeräts erfolgt in Eigenverantwortung auf der gebuchten Kabine. Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb eines Kopters an Bord der gesamten „Mein Schiff-Flotte“ aber nicht gestattet. Für die Kopterflüge an Land sowie für die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und notwendigen Genehmigungen ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Die Bestimmungen sind auf der Webseite von „Mein Schiff“ in der Rubrik „Service & Information“ unter FAQ / An- und Abreise / Gepäck nachzulesen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie die Mitnahme eines Multikopters auf einer AIDA-Kreuzfahrt gehandhabt wird, dann informieren Sie sich auf Drohnen-journal.de

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Flugbeschränkung für Drohnen zum Oktoberfest 2018

Wer das Drohnenflugverbot über München während des Oktoberfestes missachtet, muss mit empflindlichen Strafen rechnen!

Am 22. September 2018 startet das 185. Oktoberfest, dann heißt es wieder „o’zapft is“. Die Münchner Wiesn starten am Samstag, den 22. September und dauern bis Sonntag, den 07. Oktober 2018. Wer in dieser Zeit im Raum München mit seiner Drohne unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein. Denn während dem größten Volksfest der Welt besteht über München ein Flugbeschränkungsverbot.

Die Deutsche Flugsicherung hat in Ihrer Bekanntmachung (AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18) erlassen, dass in der Zeit von 22.09. bis zum 07.10.2018 täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 1:30 Uhr des Folgetages über München ein Flugbeschränkungsgebiet besteht. Das heißt: Keine Flüge, keine Starts und keine Landungen von Drohnen und Modellflugzeugen!

Betroffen ist die Münchener Innenstadt in einem Radius von 5,5 Kilometern um den Sendlinger Tor Platz. Das Flugverbot gilt für die private als auch für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und Modellflugzeugen in diesem Zeitraum. Bestehende Genehmigungen, wie allgemeine Aufstiegsgenehmigungen, haben in diesem Zeitraum keine Gültigkeit! Ausgenommen von diesem Flugverbot sind nur Passagiermaschinen, Frachtflugzeuge, Regierungsflugzeuge, Katastrophenschutz, Polizei- und Rettungsflüge.

Die Münchner Polizei weist bei Nichtbeachtung dieser Regelung ausdrücklich auf die Sanktionen hin, die im Paragraphen §62 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) beschrieben sind. In der Strafvorschrift heißt es:

§62 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. .

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder mit Geldstrafe bis zu einhundert achtzig Tagessätzen bestraft.

Wenn es auch noch so reizt, eine Luftaufnahme mit der eigenen Kameradrohne von den Münchner Wiesn anzufertigen, so raten wir dringend davon ab! Wer sich nicht an die bestehende Regelung hält und die eingerichtete Luftsperrzone nicht beachtet, kann hart bestraft werden. Auch dann, wenn der Drohnenpilot nichts von der Flugverbotszone wusste, getreu dem Motto: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Die Münchner Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass die Flugverbotszone besonders kontrolliert und jede festgestellte Zuwiderhandlung verfolgt wird.

Der innere durchgehende Kreis in der Kartenmitte markiert die Flugverbotszone über München. Der äußere gestrichelte Kreis betrifft nach Sichtflugregeln fliegende Fluggeräte wie Segel- oder Sportflieger. Drohnenflüge sind in diesem Bereich, gemäß den geltenden Regeln, möglich und erlaubt!

Faltbare Reisedrohne hört aufs Wort

Auf der IFA in Berlin präsentiert Yuneec die erste faltbare Reisedrohne, die per Sparchsteuerung navigiert werden kann.

Jedes Jahr werden auf der international führenden Messe für Unterhaltungselektronik und Elektro-Haushaltsgeräte, der IFA in Berlin, die neuesten technischen Entwicklungen und Innovationen präsentiert. Bis zum 05. September 2018 haben Händler, Einkäufer und die Medien noch Gelegenheit sich einen umfassenden Marktüberblick zu verschaffen.

In diesem Jahr wurde erstmalig eine faltbare Reisedrohne präsentiert, die über innovative Sprachbefehle gesteuert werden kann. Sie kommt aus dem Hause Yuneec und heißt: Mantis Q. Sie wiegt keine 500 Gramm und kann bis zu 33 Minuten in der Luft bleiben. Egal ob beim Starten, Landen oder wenn sie Fotos oder Videos aufnehmen soll, der kleine Kopter hört aufs Wort. Mit der integrierten Social Sharing Funktion können die mit der Mantis Q angefertigten Fotos oder 4K-Videos direkt aus der App in die sozialen Netzwerke gepostet werden.

Im Sport-Modus erreicht die Mantis Q eine Fluggeschwindigkeit von unglaublichen 72km/h und liefert Livebilder in Top Speed-Bereich. Sobald die Drohnenkamera der Mantis Q Dein Gesicht erkennt, macht sie ein Foto von Dir. Das macht die praktische Gesichtserkennung möglich – ideal für tolle Selfies und Videos. Darüber hinaus verfügt der Kopter zum „Immer-dabei-haben“ über intelligente Flugmodi wie zum Beispiel dem Point of Interest (Objekt-Rundum-Flug), dem Journey Mode, der Return Home- und einer vollautomatischen Lande-Funktion. Zusammengefaltet ist die Mantis Q nicht größer als eine Schokoladentafel und somit der ideale Begleiter für unterwegs. Sie ist auch ohne vorheriges Flugtraining leicht und intuitiv zu steuern.

Die Mantis Q hat einen Einzelhandelspreis von 499 Euro. Für 599 Euro ist sie mit X-Pack erhältlich, das insgesamt drei Akkus, zweit Ersatzpropeller-Sets und eine kleine Fototasche enthält. Beide Varianten sind bereits im Fachhandel erhältlich.

Die technische Weiterentwicklung der Kopter schreitet immer weiter voran. Trotz vieler technischer Raffinessen und Sicherheitsmaßnahmen die heute in die Fluggeräte verbaut werden, kann das Risiko eines Unfalls nicht ausgeschlossen werden. Es besteht, sobald der Kopter von Boden abhebt. Im Rahmen des Neuerwerbs einer Drohne sollten Sie an den Haftpflicht-Versicherungsschutz denken, der in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Alles, was Sie über den Versicherungsschutz Ihrer Drohne wissen müssen, finden Sie auf Drohnen-Versicherung.com