Am 22. September 2018 startet das 185. Oktoberfest, dann heißt es wieder „o’zapft is“. Die Münchner Wiesn starten am Samstag, den 22. September und dauern bis Sonntag, den 07. Oktober 2018. Wer in dieser Zeit im Raum München mit seiner Drohne unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein. Denn während dem größten Volksfest der Welt besteht über München ein Flugbeschränkungsverbot.
Die Deutsche Flugsicherung hat in Ihrer Bekanntmachung (AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18) erlassen, dass in der Zeit von 22.09. bis zum 07.10.2018 täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 1:30 Uhr des Folgetages über München ein Flugbeschränkungsgebiet besteht. Das heißt: Keine Flüge, keine Starts und keine Landungen von Drohnen und Modellflugzeugen!
Betroffen ist die Münchener Innenstadt in einem Radius von 5,5 Kilometern um den Sendlinger Tor Platz. Das Flugverbot gilt für die private als auch für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und Modellflugzeugen in diesem Zeitraum. Bestehende Genehmigungen, wie allgemeine Aufstiegsgenehmigungen, haben in diesem Zeitraum keine Gültigkeit! Ausgenommen von diesem Flugverbot sind nur Passagiermaschinen, Frachtflugzeuge, Regierungsflugzeuge, Katastrophenschutz, Polizei- und Rettungsflüge.
Die Münchner Polizei weist bei Nichtbeachtung dieser Regelung ausdrücklich auf die Sanktionen hin, die im Paragraphen §62 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) beschrieben sind. In der Strafvorschrift heißt es:
§62 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. .
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder mit Geldstrafe bis zu einhundert achtzig Tagessätzen bestraft.
Wenn es auch noch so reizt, eine Luftaufnahme mit der eigenen Kameradrohne von den Münchner Wiesn anzufertigen, so raten wir dringend davon ab! Wer sich nicht an die bestehende Regelung hält und die eingerichtete Luftsperrzone nicht beachtet, kann hart bestraft werden. Auch dann, wenn der Drohnenpilot nichts von der Flugverbotszone wusste, getreu dem Motto: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Die Münchner Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass die Flugverbotszone besonders kontrolliert und jede festgestellte Zuwiderhandlung verfolgt wird.
Der innere durchgehende Kreis in der Kartenmitte markiert die Flugverbotszone über München. Der äußere gestrichelte Kreis betrifft nach Sichtflugregeln fliegende Fluggeräte wie Segel- oder Sportflieger. Drohnenflüge sind in diesem Bereich, gemäß den geltenden Regeln, möglich und erlaubt!
Mal schauen, wie viele Leute sich daran halten werden. Auch die Verbote an Flughäfen werden ja schon größtenteils nicht eingehalten. Kein Wunder, dass manch Bürger sich darüber aufregt…
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