Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer „Mein Schiff“-Kreuzfahrt gestattet?

Welche Bestimmungen sind bei der Mitnahme einer Drohne auf einem TUI-Kreuzfahrtschiff zu beachten?

Auf zahlreichen Internetportalen kursieren unterschiedliche Meinungen, Aussagen und Erfahrungen in Bezug auf die Mitnahme von Multikoptern auf Kreuzfahrtschiffen.

Fakt ist: Jede Reederei regelt die Mitnahme von Drohnen auf Kreuzfahrtschiffen anders. Wir wollten es genau wissen und haben uns in der TUI-Cruises Zentrale in Hamburg direkt erkundigt. Wir wollten wissen: „Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer Kreuzfahrt mit der Mein Schiff-Flotte gestattet?“

Die Mitnahme einer Drohne für den privaten Gebrauch ist auf einer Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff-Flotte“ grundsätzlich gestattet. Es ist auch nicht erforderlich den Kopter nach dem „Boarding“ an das Sicherheits- oder Bordpersonal zur Verwahrung zu übergeben. Die Lagerung des Fluggeräts erfolgt in Eigenverantwortung auf der gebuchten Kabine. Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb eines Kopters an Bord der gesamten „Mein Schiff-Flotte“ aber nicht gestattet. Für die Kopterflüge an Land sowie für die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und notwendigen Genehmigungen ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Die Bestimmungen sind auf der Webseite von „Mein Schiff“ in der Rubrik „Service & Information“ unter FAQ / An- und Abreise / Gepäck nachzulesen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie die Mitnahme eines Multikopters auf einer AIDA-Kreuzfahrt gehandhabt wird, dann informieren Sie sich auf Drohnen-journal.de

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