Drohne in der Privathaftpflicht! Wer ist mitversichert, wer nicht?

Offene Pilotenklausel in der Luftfahrthaftpflicht – das Plus für mehr Sicherheit!

Bevor Sie eine Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Fluggerät eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist per Gesetz vorgeschrieben. Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Drohne zu versichern. Neben speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherungen bieten inzwischen auch Privathaftpflichtversicherer Risikoschutz für Multikopter an. Die Angebote hören sich in Bezug auf den Leistungsumfang und Prämienbetrag vielversprechend an.

Bei näherer Betrachtung sollte aber beachtet werden, dass der Personenkreis der beim Betrieb der Drohne Versicherungsschutz genießt ausschließlich auf den Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen wie Lebenspartner/in bzw. Ehepartner/in und Kinder beschränkt ist.

Übergibt beispielsweise der flugbegeisterte Sohn die Funkfernsteuerung der Drohne seinem Freund, um ihm auch einmal das Gefühl eines Hobbypiloten zu geben, und es kommt durch mangelnde Flugerfahrung zu einem Sachschaden an fremden Eigentum oder gar zu einem Personenschaden, dann ist dieser Vorfall nicht versichert. Der unbedarfte Freund ist in der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters nicht mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung würde die Schadenregulierung ablehnen, da der Freund nicht zu den versicherten Personen zählt. Für ihn besteht somit kein Versicherungsschutz, d.h. er müsste für den entstandenen Schaden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

In der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters sind ausschließlich die in dem Versicherungsvertrag genannten Personen mitversichert. Freunde, Bekannte, Kollegen, Nachbarn, etc. genießen in der Privat-Haftpflicht hingegen keinen Versicherungsschutz. Bei einer speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung ist das anders. Sie entspricht den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes und enthält die offene Pilotenklausel.

Die offene Pilotenklausel ist eine Definition aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie besagt, dass alle Personen, die mit Wissen und Willen des Halters zur Steuerung der Drohne berechtigt werden, mitversichert sind. Dabei ist die Zahl der Piloten unbegrenzt. In unserem Beispiel würde eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung im Vergleich zu einer Privathaftpflichtversicherung für den verursachten Schaden des Freundes einstehen.

Berücksichtigen sollten Sie auch, dass Privathaftpflichtversicherer mit Drohnenklausel nur im Rahmen der Verschuldenshaftung für Schäden mit einer Drohne eintreten. Die notwendige Gefährdungshaftung beim Drohnenflug ist üblicherweise nicht Grundlage des Versicherungsvertrages eines Privathaftpflichtversicherers.

Wie wichtig der Versicherungsschutz für Ihre Drohne auf der Grundlage der Gefährdungshaftung ist, lesen Sie in unserem separaten Blogbeitrag.

Sagt Ihnen ihr Privathaftpflichtversicherer mündlich zu, dass die Gefährdungshaftung und nicht wie üblich die Verschuldenshaftung Grundlage des Versicherungsvertrages ist, dann lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen; sofern sie nicht in der Versicherungspolice bereits fixiert ist.

Entscheiden sollten Sie sich aber am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung für die private Drohnennutzung. Günstige Versicherungstarife finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf drohnen-versicherung.com

 

Atemberaubender Drohnentanz am chinesischen Himmel – Weltrekord

Drohnentanz am Nachthimmel über China jetzt im Guinness-Buch der Rekorde

Auch wenn dieses Ereignis bereits einige Zeit zurückliegt, was sich Anfang Mai dieses Jahres am Nachthimmel von Xi’an abspielte ist absolut sehenswert. Die Stadt ist bereits durch das in der Nähe befindliche Mausoleum Qin Shihuangdis weltberühmt. Dort befindet sich die Grabanlage des ersten chinesischen Kaisers Shihuangdis mit der einzigartigen Terrakotta-Armee.

Neben dieser Berühmtheit ist die Stadt jetzt um einen Weltrekord reicher. An einem Sonntag im Mai dieses Jahres stiegen zeitgleich 1374 beleuchtete Drohnen von der alten Stadtmauer in Xi’an in den Nachthimmel auf, um dort eine einzigartige Drohnen-Lichtshow zu präsentieren.

Da sich bis dato noch so viele Drohnen gleichzeitig in der Luft befunden haben, bewerteten die Verantwortlichen vom Guinness-Buch der Rekorde dieses Schauspiel als Weltrekord. Die beleuchteten Kopter formierten sich zu verschiedenen 3D-Animationen wie zu einem großen Multikopter, Kamelreitern, Buddha-Figuren und einem Hochgeschwindigkeitszug. Die beeindruckende Show dauerte 13 Minuten. Alle 1374 Drohnen wurden über eine Entfernung von zirka einem Kilometer von nur einer Person gesteuert.

Der bisherige Rekord der Firma INTEL wurde damit eingestellt. Der Konzern hatte im Februar dieses Jahres zur Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Pyeongchang in Südkorea 1218 Drohnen zeitgleich in die Luft gebracht…..wirklich ein beeindruckendes Beispiel modernster Drohnentechnik.

Hier geht es zum 2,5-minütigen Drohnentanz-Video.

 

Drohnen in der Privathaftpflicht! Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Drohnenpiloten nicht ausreichend. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten!

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz kann teuer werden!

Wer privat eine Drohne fliegt ist ständig unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Unfallszenarien gibt es genug: Ein plötzlicher technischer Defekt des Kopters in großer Flughöhe, ein Verbindungsabriss zwischen Controller und Fluggerät, ein unvorhergesehener Defekt am Akku oder eine unerwartet starke Windböe, die den Kopter mit voller Wucht auf ein Autodach schleudert. Ganz schlimm wird es, wenn Menschen durch einen Kopter verletzt werden.

Die Frage nach einem Unfall mit einer Drohne:
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Antwort: Der Drohnenhalter. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle entstandenen Schäden, die mit der Drohne verursacht wurden. Er trägt sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden die einem Dritten zugefügt wurden, wenn keine Haftpflichtversicherung für den Kopter besteht. Darüber hinaus erwartet den Verursacher ein Bußgeld, wenn die bestehende Versicherungspflicht missachtet und das Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz betrieben wurde.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Drohnen

Viele Drohnenpiloten unterschätzen die potentiellen Gefahren die von einem Kopterflug ausgehen. „Es wird schon nichts passieren. Ich fliege immer vor- und umsichtig“ lautet die allgegenwärtige Meinung unbedarfter Drohnenpiloten. Nach Brancheninformationen fliegt ein Drittel aller Drohnenbesitzer in Deutschland mit unzureichendem oder gänzlich ohne Versicherungsschutz, zumal in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Passiert etwas, greift der Paragraph 37, Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Ein Drohnenpilot kann bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder der Polizei keinen Versicherungsnachweis für den betriebenen Kopter vorlegen kann, aus dem Umfang, Dauer und die maßgebliche Mindestdeckung hervorgeht. Die Mitnahme der Versicherungsbestätigung für den Kopter ist in Deutschland Pflicht und ebenfalls vorgeschrieben.

WICHTIG! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz überprüfen!

Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Luftraum betreibt, verstößt gegen geltende Vorschriften und geht darüber hinaus ein sehr großes Risiko ein. Die Annahme, dass das Fluggerät automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist falsch! Ist das Fluggerät nicht explizit im privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrag eingeschlossen, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Es sollte vor dem ersten Start geprüft werden, ob in der privaten Haftpflichtversicherung die Drohnennutzung mitversichert ist oder der Versicherungsschutz um eine Drohnen-Klausel erweitert werden kann. Sind Sie sich unsicher oder gibt es Unklarheiten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Ist eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend? Diese Checkliste hilft!

Besondere Beachtung sollte dem Hinweis des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Thema Versicherungspflicht von Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung gegeben werden. Auf der Internetseite heißt es:

…. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.“

Damit Sie im Schadenfall trotz einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht auf dem verursachten Schaden sitzen bleiben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz mit der beiliegenden Checkliste überprüfen. Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre Private Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel im Vergleich zu einer speziellen Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung? Die beiliegende Checkliste zeigt Ihnen auf, worauf Sie bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten sollten!

Umfassender Versicherungsschutz bereits ab 6,40 € im Monat!

Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Unfall, dann können die Schadenersatzforderungen je nach Sachlage in die hundertausende oder sogar in die Millionen Euro gehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und sichert Sie bei Personen- und Sachschäden umfassend gegen Ansprüche Dritter ab. Mit einer Drohnenversicherung für umgerechnet 6,40 € im Monat genießen Sie bestmöglichen Rundumschutz. Das sollte Ihnen das sichere und unbeschwerte Gefühl beim Drohnen fliegen Wert sein.

Für Schäden am Kopter empfehlen wir eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung

Unfallschäden an Ihrem Fluggerät werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur berechtigte Schäden Dritter. Gegen Schäden am eigenen Kopter können Sie eine separate Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen.

Namhafte Luftfahrtversicherer bieten optimalen Versicherungsschutz

Wenn Sie sich bestmöglich und kostengünstig gegen die Risiken beim Kopter fliegen versichern möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com

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