Was beim Drohnenflug passieren kann!

Ihr Schutz bei Drohnen-Missgeschicken: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hier lesen Sie warum!

Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Haftpflichtversicherungspflicht; unabhängig vom Abfluggewicht des Kopters. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir kennen das zum Beispiel aus dem KFZ-Bereich. Wer das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit dem eigenen Vermögen dafür zu haften. Vor diesem Risiko sollten Sie sich schützen!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig und sinnvoll?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entspricht den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (§ 43, Abs. 2, LuftVG) und beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt nur dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt.

Auch wenn die in den Koptern verbaute Technik, wie eine automatische Hindernis-Erkennung, das Fliegen sicherer macht, Missgeschicke und technische Defekte lassen sich nie gänzlich vermeiden. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall. Sie schützt den Drohnenhalter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter, auch dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Nachfolgende Schadenszenarien sollen das veranschaulichen. Mit den Beispielen möchten wir auch auf einige alltägliche Gefahren eingehen, die oftmals leichtfertig unterschätzt werden:

Der 16-Jährige Tom hat von seinen Eltern zu Weihnachten einen Multikopter geschenkt bekommen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag übergibt Tom seinem besten Freund Uli die Fernbedienung und lässt ihn damit fliegen. Die Verwechselung der Bedienhebel der Fernsteuerung führen zum Unglück. Die Drohne fliegt gegen ein Hausdach und zerschellt. Der Kopter verfängt sich in der Regenleitung in 10 Metern Höhe. Der Hauseigentümer besteht auf Beseitigung des Kopters von seinem Dach. Die Bergung ist aufwendig und kostspielig, da sich der Zugang zum Gebäude in Hanglage befindet. Schadenhöhe: 1.500 Euro

Der Hobbyflieger Stephan startet an einem warmen Sommertag seinen Hexakopter auf einem ihm bekannten Feld. Aus unerklärlichen Gründen reißt plötzlich und völlig unerwartet in zirka 80 Metern Flughöhe die Funkverbindung zwischen Kopter und Fernsteuerung ab. Die Drohne schwirrt herrenlos herum und stürzt dann taumelnd auf einem Feldweg. Dabei wird ein Spaziergänger unglücklich am Kopf getroffen. Der Mann erleidet erhebliche Schädelverletzungen und muss sofort ärztlich versorgt werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf insgesamt 25.000 Euro.

Durch eine kurze Unachtsamkeit steuerte Tobias seinen Kopter in nur geringer Flughöhe auf einen Feldweg zu. In diesem Moment biegt ein PKW hinter einem hochgewachsenen Maisfeld auf den Feldweg ein. Der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und fährt den Wagen in den Straßengraben. Er bleibt unverletzt. Die Bergung und die Reparaturkosten des Fahrzeugs belaufen sich aber auf 7.000 Euro.

Bei der Teilnahme an einem Drohnen Indoor-Rennen übersieht der Drohnenpilot Tim eine hochwertige Beleuchtungseinrichtung am Randes des Renn-Parcours. Ein hochwertiger Strahler ging bei der Kollision zu Bruch. Der Veranstalter beziffert den entstandenen Sachschaden auf 1.100 Euro.

Der Pensionär Reinhard hat sich mit der Anschaffung einer modernen Kameradrohne den Traum der Fotografie aus der Vogelperspektive erfüllt. Als er an einem Sonntagmorgen die Drohne aufsteigen lässt, um die Umgebung zu filmen, wird der Kopter plötzlich von einer Windböe erfasst. Die Drohne lässt sich nicht mehr steuern. Das Fluggerät wird zum Spielball des Windes. Die Böe schleudert den Kopter auf einen nahegelegenen Parkplatz am Waldrand, wo er unsanft aufprallt und dabei zwei Autos touchiert. Ein Fahrzeug wird im Dachbereich verbeult, der andere PKW trägt einige Lackschäden davon. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf: 2.500 Euro.

Beeindruckende Luftbildaufnahmen sind das Hobby von Freizeitfotograf Michael. Er ist in der erlaubten Flughöhe von 100 Metern unterwegs, um spektakuläre Aufnahmen der Umgebung einzufangen. Plötzlich wird der Kopter von einem Vogel angeflogen und attackiert. Michael reagiert sofort und versucht den Kopter von dem Vogel weg zusteuern. Vergebens. Die Angriffe sind so heftig, dass der Kopter seine Balance verliert und auf eine viel befahrene Landstraße stürzt. Ein vollbesetzter Omnibus musste daraufhin abrupt bremsen. Einige Fahrgäste stürzten und verletzten sich bei dem unvorhersehbaren Bremsmanöver. Die ärztlichen Behandlungskosten der Businsassen betragen insgesamt: 9.500 Euro.

In der Praxis muss natürlich jeder Sachverhalt für sich betrachtet und geprüft werden. Das geschieht ausschließlich in den Schadenabteilungen der Versicherer.

Damit Sie nicht auf einem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist bereits für 68 Euro netto Jahresbeitrag erhältlich. Nähere Informationen und alles Wissenswerte über die gesetzlichen Regeln zum Drohnenflug finden Sie unter drohnen-versicherung.com.

Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Luftaufnahmen vom Skifahren oder Snowboarden sind mit Selfie-Drohnen besonders beliebt.

Die Mitnahme einer GoPro hat sich bei jeglichen Outdoor-Aktivitäten bisweilen zum Standard entwickelt. Jetzt gibt es eine Alternative, um das eigene Können in bewegten Bildern aus ungewöhnlicher Perspektive in Szene zu setzen: Selfie-Drohnen. Ob beim Wandern, Laufen, Klettern, Radfahren oder beim Wassersport. Die Fotos oder Video-Aufnahmen aus der Vogelperspektive sind für jeden Sportler etwas ganz besonderes und geben der Aktivität einen ganz besonderen Reiz.

Natürlich darf eine Drohne auch im Wintersport nicht fehlen. Sie ist der ideale Begleiter beim Skifahren oder Snowboarden. Da die Fluggeräte mittlerweile sehr klein, leicht und handlich sind, lassen sie sich problemlos in der kleinsten Tasche verstauen und überall mit hin nehmen.

Was Sie beim Drohnenflug beachten sollten?

Aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die seit 2017 in Deutschland besteht, sind alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Plakette zu kennzeichnen. Auf dieser Plakette müssen die Kontaktdaten, wie Name und Adresse des Eigentümers, vermerkt sein, um im Schadenfall den Halter des Fluggeräts schnell und problemlos ermitteln zu können.

Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ist ein gesonderter Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Welche gesetzlichen Regeln beim Drohnenflug in Deutschland zu beachten sind, darüber informiert Sie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI.

Wer in Österreich seinen Skiurlaub verbringt und dort seine Drohnen privat nutzen möchte, hat einiges mehr zu beachten. Über die gesetzlichen Regelungen und Landesvorschriften, die zu beachten und einzuhalten sind, informiert Sie die österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control.

Es ist überaus wichtig, dass Sie sich vor dem Einsatz der Drohne beim Skipisten-Betreiber, der Gemeinde oder im örtlichen Tourismusbüro erkundigen, ob der Einsatz einer Drohne im Skigebiet für private Zwecke überhaupt gestattet ist. Wenn möglich, lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen. Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist generell verboten. Auch das Überfliegen von Skipisten ist nicht gestattet. Es gibt zum Beispiel Skigebiete in der Schweiz, in denen Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden dürfen. Dazu zählen die Skiorte Saas Fee, St. Mortiz und Zermatt.

Es geht aber auch anders. Auf der Tschentenalp im Berner Oberland (Schweiz) kann eine Drohne gemietet werden. Der Skifahrer erhält ein Armband, das ein GPS-Signal sendet. Eine Drohne empfängt das Signal, verfolgt den Skifahrer während der Abfahrt und filmt ihn permanent. Die Aufnahme wird anschließend geschnitten und mit Musik hinterlegt. Eine sehr schöne Erinnerung für alle Skifahrer und gute Anregung für andere Skigebiete!

Sie haben versehentlich fremde Skifahrer mit gefilmt?

Bei Filmaufnahmen mit der Drohne sollte immer darauf geachtet werden, dass keine fremden Personen gefilmt oder fotografiert werden. Stichwort: Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Ist versehentlich doch eine fremde Person auf dem Foto oder auf der Filmaufnahme klar und eindeutig zu identifizieren, ist eine entsprechende Erlaubnis des Betreffenden einzuholen. Werden die Aufnahmen nicht veröffentlicht, können Personen erkennbar sein.

Sie haben mit Ihrer Drohne jemanden geschädigt?

In Deutschland und in Österreich besteht für Drohnen Haftpflichtversicherungspflicht. Trifft eine herabstürzende Drohne einen Skifahrer oder stößt diese bei schneller Fahrt mit Jemanden zusammen, können die Folgen katastrophal sein. Eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter bei einem Drohnenunfall. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Fazit:

Erkundigen Sie sich vor der Mitnahme Ihrer Drohne ins Skigebiet, ob der Betrieb des Fluggeräts überhaupt gestattet ist. Informieren Sie sich vor dem ersten Start über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland bzw. Urlaubsort. Schließen Sie eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ab, damit Sie im Schadenfall gegen die Folgen eines Unfalls umfassend abgesichert sind.

Ein glückliches neues Jahr 2019!

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs bedanken und Ihnen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2019 wünschen!

Wir freuen uns, auch in 2019 über viele interessante Themen aus der Welt der Drohnen berichten zu dürfen!