Letzten Freitag kam der Flugbetrieb auf dem Flughafen in Dubai kurzzeitig zum Erliegen. Der Grund? Unerlaubter Drohnenbetrieb. Die Flugsicherung gab abflugbereiten Jets keine Starterlaubnis. In der Zeit von 10:15 bis 10:45 Uhr Ortszeit durfte aus Sicherheitsgründen kein Flugzeug starten. Dadurch verspäteten sich viele Flüge. Die betroffenen Passagiere waren verärgert.
Die Sicherheitsbedenken sind durchaus nachvollziehbar. Der Zusammenstoß zwischen einem Flugzeug und einer Drohne kann verheerende Folgen haben. Der jüngste Zwischenfall: Drohnen, die den Flugbetrieb auf dem Londoner Flughafen Gatwick Ende Dezember für mehrere Tage störten. Es war noch allzu gegenwärtig. Die Drohnen waren auf der Start- und Landebahn gesichtet worden. Daraufhin wurde der Flughafen für 36 Stunden komplett geschlossen.
Fast 90 Millionen Passagiere nutzten 2018 den Drittgrößten Flughafen der Welt, größtenteils um von dort aus nach Ost-, Südostasien, Indien oder Australien in andere Maschinen umzusteigen. Insgesamt 240 Ziele werden weltweit von Dubai aus angeflogen.
Drohnenpiloten sind in den Emiraten verpflichtet, sich bei der Luftfahrtbehörde registrieren zu lassen. In Deutschland gibt es keine zentrale Registrierungspflicht. Der Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist in Europa verboten. Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt in Deutschland 1,5 Kilometer. In Dubai ist es ebenfalls untersagt, Drohnen in der Nähe von Verkehrsflughäfen zu betreiben, allerdings ist in den Emiraten der Sicherheitsabstand zu der Flughafenumzäunung nicht genau definiert.
Hier finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften die für Drohnenpiloten in Deutschland gelten. Informieren Sie sich auch über den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz für Ihre Drohne.