Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Hätten Sie gewusst, dass …?

Vor dem ersten Start einer Drohne sind einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten. Diese sollte jeder Drohnenpilot kennen!

Drohnen gibt es mittlerweile für jedes Alter,  für jeden Bedarf und für jeden Geldbeutel. Das Angebot ist extrem groß. Die Möglichkeit einmalige Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen veranlasst viele begeisterte Interessenten zum Kauf. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach den kleinen Flugrobotern in den letzten Jahren so stark zugenommen hat. Sie sind schnell, einfach und problemlos im Einzel- oder im Online-Handel erhältlich.

Aber einfach den Kopter auspacken und losfliegen sollte man nicht, denn es gibt einige wichtige gesetzliche Regeln, Vorschriften und Sachverhalte zu beachten, die jeder Drohnenpilot kennen sollte!

Wussten Sie,

dass es für private und gewerbliche Drohnenpiloten, die ihren Kopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht (Luftverkehrsgesetz, LuftVG, § 43, Abs.2) gibt; und das völlig unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters?

dass Drohnen in einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch mitversichert sind?

dass ein Drohnen-Halter im Schadenfall – ohne Versicherungsschutz – mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?

dass die maximale Flughöhe einer Drohne auf 100 Meter über Grund beschränkt ist?

dass jede Drohne über 250 Gramm der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt?

dass für eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, erforderlich ist?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur 68€ im Jahr erhältlich ist?

dass es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gibt?

dass in einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Freunde und fremde Piloten mitversichert sind?

dass die Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne beim Flugbetrieb stets mitgeführt werden muss, ansonsten ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) droht?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch Schadenereignisse im Rahmen der Gefährdungshaftung absichert, das heißt, dass der Versicherer auch Schäden übernimmt, die durch die Drohne verursacht wurden, die der Steuerer nicht zu verantworten hat? (Beispielsweise: Verursachter Sachschaden durch eine Windböe)

dass Drohnen bis 5 Kilogramm nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen?

Diese und viele weitere Fragen wie: „Darf mein Sohn oder meine Tochter die Drohne fliegen?„, „Was ist unter dem Begriff offene Pilotenklausel zu verstehen?„, „Welchen Schutz bietet eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?„, „In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?„, beantworten wir Ihnen in der Rubrik „Wissen & Service“ auf drohnen-versicherung.com.

 

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

So starten und fliegen Sie Ihre Drohne sicher!

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht!

Der Drohnenmarkt in Deutschland entwickelt sich immer stärker – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eines Kopters im öffentlichen Luftraum in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz §43 geregelt. Betroffen sind alle Drohnen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht.

Wichtig: Starten Sie Ihre Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Sie machen sich sonst strafbar! Es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige!             Alles, was Sie für den Drohnenflug wissen müssen, finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik Wissen und Service.

Im Schadenfall haftet der Halter mit seinem Privatvermögen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne in Unkenntnis ohne Versicherungsschutz betreibt und mit dem Fluggerät Personen verletzt oder Sachen beschädigt, der haftet mit seinem Privatvermögen für den verursachten Schaden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall – auch bei unverschuldeten Unfällen.

Wichtig: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor Schadenersatzansprüche Dritter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflicht finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Der Handel informiert oft unzureichend!

Verkäufer von Drohnen, ob im stationären oder im online Handel, müssen ihre Kunden über die bestehende Versicherungspflicht aufklären. Die Praxis sieht leider anders aus. Der Handel informiert seine Kunden immer noch unzureichend über die bestehende Versicherungspflicht und über die gesetzlichen Regelungen, obwohl es sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Im Schadenfall nützt das dem Piloten wenig. Wichtig zu wissen ist, dass es neben der bestehenden Versicherungspflicht noch viele weitere gesetzliche Regelungen gibt, die beim Drohnenflug zu beachten sind, wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht des Kopters. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann Strafzahlungen zur Folge haben.

Wichtig: Informieren Sie sich am besten selbst. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Drohne über private Haftpflicht versichern?

Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produkt-Portfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für den Kopter. Seit einigen Jahren bieten einige private Haftpflichtversicherer Deckungskonzepte für Drohnen mit an, aber oft nur eingeschränkt gegenüber speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und klären Sie vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für Ihren Kopter besteht. Vielleicht kann die Drohne nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden?! Da sich die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung gegenüber einer speziellen Drohnen-Haftpflichtvericherung in vielen Punkten unterscheiden, sollten Sie die Leistungen abgleichen. Dazu fügen wir Ihnen eine Checkliste bei, mit der Sie den Drohnen-Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit den Leistungen einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung vergleichen können.

Drohne auspacken und einfach mal losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, wo der Einsatz eines Kopters strengstens verboten ist. Viele Gebiete sind tabu. So sind Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, militärischem Gelände, Kraftwerken und Flughäfen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Einsatzorte von Rettungskräften und der Polizei.

Wichtig: Wer ein Drohne steuert, der sollte sich vorher unbedingt informieren wo geflogen werden darf und wo nicht. Ein gutes Hilfsmittel ist die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung.