Drohnen gibt es mittlerweile für jedes Alter, für jeden Bedarf und für jeden Geldbeutel. Das Angebot ist extrem groß. Die Möglichkeit einmalige Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen veranlasst viele begeisterte Interessenten zum Kauf. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach den kleinen Flugrobotern in den letzten Jahren so stark zugenommen hat. Sie sind schnell, einfach und problemlos im Einzel- oder im Online-Handel erhältlich.
Aber einfach den Kopter auspacken und losfliegen sollte man nicht, denn es gibt einige wichtige gesetzliche Regeln, Vorschriften und Sachverhalte zu beachten, die jeder Drohnenpilot kennen sollte!
Wussten Sie,
… dass es für private und gewerbliche Drohnenpiloten, die ihren Kopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht (Luftverkehrsgesetz, LuftVG, § 43, Abs.2) gibt; und das völlig unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters?
… dass Drohnen in einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch mitversichert sind?
… dass ein Drohnen-Halter im Schadenfall – ohne Versicherungsschutz – mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?
… dass die maximale Flughöhe einer Drohne auf 100 Meter über Grund beschränkt ist?
… dass jede Drohne über 250 Gramm der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt?
… dass für eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, erforderlich ist?
… dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur 68€ im Jahr erhältlich ist?
… dass es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gibt?
… dass in einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Freunde und fremde Piloten mitversichert sind?
… dass die Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne beim Flugbetrieb stets mitgeführt werden muss, ansonsten ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) droht?
… dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch Schadenereignisse im Rahmen der Gefährdungshaftung absichert, das heißt, dass der Versicherer auch Schäden übernimmt, die durch die Drohne verursacht wurden, die der Steuerer nicht zu verantworten hat? (Beispielsweise: Verursachter Sachschaden durch eine Windböe)
… dass Drohnen bis 5 Kilogramm nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen?
Diese und viele weitere Fragen wie: „Darf mein Sohn oder meine Tochter die Drohne fliegen?„, „Was ist unter dem Begriff offene Pilotenklausel zu verstehen?„, „Welchen Schutz bietet eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?„, „In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?„, beantworten wir Ihnen in der Rubrik „Wissen & Service“ auf drohnen-versicherung.com.