Flugverbot! Keine Drohnen über dem Münchener Oktoberfest

Striktes Drohnenflugverbot während dem größten Volksfest der Welt. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft.

Am 21. September 2019 startet wieder die Oktoberfest-Saison in München. Das größte Volksfest der Welt findet zum 186. Mal statt und dauert bis zum 06. Oktober. Über sechs Millionen Besucher aus aller Welt werden erwartet. Da ist es sicherlich besonders reizvoll, das Panorama des Festplatzes mit einer Drohne aus der Luft zu filmen oder zu fotografieren. Doch Vorsicht! Das ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Die Sicherheit der Wiesen-Besucher steht für den Veranstalter an oberster Stelle.

Luftraum über dem Oktoberfestgelände gesperrt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat kürzlich bekannt gegeben (LF17/6163.2/6 vom 09. Juli 2019), dass bis Sonntag, dem 06. Oktober 2019, täglich von 8:00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit-MEZ) ein Flugbeschränkungsverbot über München besteht. Über der Theresienwiese herrscht ein absolutes Flugverbot: 5,5 Kilometer um den Sendlinger Tor-Platz darf nichts in die Luft gehen – auch keine Drohne! Flugzeuge aller Art (Hubschrauber, Drohnen, etc.) dürfen während des Oktoberfestes den Luftraum über dem Festgelände nicht nutzen und müssen Umwege in Kauf nehmen.

Die Polizei kontrolliert Luftraum

Die Münchener Polizei weist darauf hin, dass die Flugbeschränkungen während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu beachten sind. Das Flugverbot gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Der betroffene Luftraum wird mit Polizei-Hubschraubern streng überwacht. Allgemein bestehende Fluggenehmigungen haben in dieser Zeit keine Gültigkeit. Extra angebrachte Verbotsschilder außerhalb der Wiesen sollen die Besucher auf das Drohnenflugverbot hinweisen. Auch das Filmen oder Fotografieren mit Drohnen während des Aufbaus der Festzelte und der Fahrgeschäfte ist nicht gestattet.

Hohe Strafen bei Zuwiderhandlung nach Luftverkehrsgesetz

Bei Verstößen, auch fahrlässig, hat der Betreiber mit erheblichen Sanktionen, gemäß § 62 LuftVG, zu rechnen. „Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkung zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ein hundertachtzig Tagessätzen bestraft.“

Wiesn-Panorama-Fotos aus 50 m Höhe – auch ohne Drohne

Wer den Blick auf das turbulente Festgelände nicht missen möchte, der genießt die wahrscheinlich schönste Aussicht auf das Oktoberfest vom Riesenrad aus. Es gilt seit 1979 als Symbol des Volksfestes. In den 40 Gondeln können bis zu 400 Personen gleichzeitig in gut 50 Meter Höhe befördert werden. Die Fahrtzeit beträgt fast 12 Minuten und kostet pro Erwachsenen 8 Euro. Dem Fahrgast bietet sich ein außergewöhnliches Panorama. Bei Dunkelheit ist alles noch viel imposanter, wenn die zahlreichen Fahrgeschäfte, Zelte und Buden ein funkelndes und buntes Lichtermeer erzeugen. Auch vom Fuße der 18 m hohen Bavaria-Statue, direkt an der Theresienwiese, hat man einen hervorragenden Blick auf das bunte Treiben des Oktoberfestes.

Unerlaubter Drohnenflug während Fliegerbomben-Entschärfung in Köln

Unerlaubter Drohneneinsatz verzögert Bombenentschärfung im Kölner Stadtteil Ehrenfeld

Am Montagmorgen, den 02. September 2019 wurde im Köln-Ehrenfeld an der Ecke Grüner Weg/Vogelsanger Straße, im direkten Umfeld einer Burger-King Filiale, bei Sondierungsarbeiten auf einer Baustelle eine englische 5-Zentner-Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. 4800 Anwohner mussten in einem Radius von 300 Metern vorsorglich Wohnungen und Büroräume verlassen.

Explosives Erbe

Bombenfunde aus dem Zweiten Weltkrieg, die im Rahmen von Bauarbeiten entdeckt werden und die dazu führen, dass ganze Stadtteile evakuiert werden müssen, sind in Köln nichts Ungewöhnliches. So wie am letzten Montag, den 02. September geschehen – da lag der letzte Einsatz des Kampfmittelräumdienstes im Kölner Stadtteil Zollstock gerade mal drei Wochen zurück. Kein Wunder, denn Köln wurde im zweiten Weltkrieg über 260-mal aus der Luft angegriffen. So oft, wie kaum eine andere Stadt in Deutschland. Der Kampfmittelräumdienst fährt in der Domstadt zirka 20 Einsätze pro Jahr, um Blindgänger zu entschärfen.

Extreme Behinderungen des öffentlichen Lebens

100 Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsamtes, 25 Polizisten und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Hilfsdiensten waren damit beschäftigt, den Bombenfundort weiträumig abzusperren. Das Bezirksrathaus Köln-Ehrenfeld wurde vorsorglich geschlossen. Regionalzüge durften am Bahnhof Ehrenfeld nicht mehr halten. Die ober- und unterirdisch fahrenden Straßenbahnen der Kölner Verkehrsbetriebe passierten die betroffenen Haltestellen ohne Halt. Der Busverkehr wurde weiträumig umgeleitet. Der Straßenverkehr staute sich auf vielen Nebenstraßen, weil die Zufahrten in den Gefahrenbereich rund um den Fundort weiträumig abgesperrt wurden.

Drohnenalarm über Bombenfundstelle

Um 18:45 Uhr sollte die Bombenentschärfung vollzogen werden, doch sie konnte nicht stattfinden. Der Grund: Ein Unbekannter hat eine Drohne unerlaubt über dem Bombenfundort der Baustelle aufsteigen lassen. Sie kreiste mehrfach über die Baustelle, auf der die Bombe gefunden wurde. Der Drohnenpilot wollte wohl einmalige Luftaufnahmen von der Bombenentschärfung aus der Vogelperspektive filmen. Doch dann wurde es dem Drohnenpiloten zu heiß und er steuerte seinen Kopter zwei Wohnblocks weiter zu Boden und machte sich aus dem Staub. Der Drohnenpilot, nachdem das Kölner Ordnungsamt sucht, konnte bisher noch nicht ausfindig gemacht werden.

Unerlaubter Drohneneinsatz in Flugverbotszonen

Drohnenflüge sind grundsätzlich über Einsatzorten von Behörden mit Sicherheitsaufgaben und über Bereichen, die von der Polizei abgesperrt worden sind, streng verboten. Zu den Flugverbotszonen gehören auch Wohngebiete. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, wie der Drohnenpilot aus Köln-Ehrenfeld, der muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Jeder verantwortungsbewusste Drohnenpilot sollte die gesetzlichen Regeln und Vorschriften des Drohnenflugs kennen und das wissen!

Aufregende Bombenentschärfung mit glücklichem Ausgang

Kurz nach 19 Uhr erteilte das Ordnungsamt der Stadt Köln den Sprengstoff-Experten dann die Freigabe zur Entschärfung, die dann auch erfolgreich verlief.