Startklar für einen unbeschwerten Drohnenflug
Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen immer mehr an Bedeutung. So schnell und einfach eine Drohne auch zu bedienen ist, so kostspielig kann es werden, wenn durch das Fluggerät Dritte geschädigt werden.
Wer in Deutschland einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gemäß §43, Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Und wer der Meinung ist, dass eine Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, der irrt. Denn bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko in der privaten Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass der Drohnenhalter seinen Kopter ohne Haftpflichtversicherungsschutz betreibt, damit gegen das Luftverkehrsgesetz verstößt und im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen für den verursachten Schaden haften muss.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich ab, bevor es, verschuldet oder unverschuldet, zu einem kostspieligen Personen- oder Sachschaden kommt.
Die nachfolgende Infografik zeigt Ihnen, wie schnell und einfach Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung über drohnen-versicherung.com abschließen können, die alle aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz erfüllt und bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist.