Sie sind noch recht gut in Erinnerung: Die unerlaubten Drohnenflüge über dem Rollfeld des englischen Verkehrsflughafens Gatwick, die im Dezember 2018 weltweit für Aufsehen sorgten. Mehr als 100.000 Flugpassagiere saßen Tage auf Englands zweitgrößten Flughafen fest, weil dieser aus Sicherheitsgründen mehrfach über viele Stunden geschlossen werden musste. Das Online-Magazin Drohnen-Journal berichtete darüber.
Die britische Regierung reagierte nun auf die Vorfälle und verschärfte die Nutzung der unbemannten Fluggeräte im britischen Königreich. Seit Ende November 2019 gelten für Hobbypiloten neue Gesetze, die zu beachten sind, bevor eine Drohne gestartet werden darf.
Und so funktioniert die neuartige Registrierung des Kopters
Wer eine Drohne mit einem Startgewicht von über 250 Gramm im englischen Luftraum betreiben möchte, der muss sich zuvor als Operator bzw. Betreiber (Mindestalter: 18 Jahre) online registrieren und den Kopter anschließend mit einer Plakette, der sog. Operator-ID kennzeichnen. Die Operator-ID ist ein Jahr gültig und kostet 9 Pfund, zirka 10 Euro.
Über die Website Register-drones.caa.co.uk kann der Kopter registriert werden. Nach erfolgtem Eintrag wird eine Operator-ID generiert. Die ID ist auf dem Rumpf der Drohne gut sichtbar anzubringen. Dazu erhält der Antragsteller ein Registrierungszertifikat.
Was ist die Flyer-ID und wo kann diese erworben werden?
Neben der Registrierung des Fluggeräts ist für den Kopterflug der Nachweis eines bestandenen Wissenstests erforderlich. Mit diesem Onlinetest weist der Betreiber sein Grundwissen über die bestehenden und geltenden Sicherheitsregeln nach. Besteht der Betreiber den zwanzig Fragen umfassenden Multiple-Choise-Test, dann wird ein Flyer-Ausweis erzeugt. Dieser dient dem Drohnenpiloten als Kompetenzzeugnis. Die erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 16. Die erworbene Flyer-ID ist drei Jahre gültig und berechtigt den Hobbypiloten seinen Kopter in UK fliegen zu dürfen. Der Onlinetest ist kostenlos. Verstößt der Drohnenpilot gegen die neuen Auflagen, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Pfund; zirka 1.200 Euro.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gehört immer dazu!
Eine Drohne sollte nie ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz gestartet werden – nicht im Ausland und auch nicht in Deutschland, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Spezielle Drohnenhaftpflichtversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz finden Sie auf drohnen-versicherung.com. Eine Drohnen-Haftpflicht erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr.
Wir empfehlen Ihnen, sich stets an die geltenden Drohnen- Vorschriften und bestehenden Gesetze zu halten.
Alle relevanten Informationen zur Operator-ID und Flyer-ID sowie zu allen weiteren Regelungen zum Thema „Drohnenflug in Großbritanien“ finden Sie auf der Website der englischen Zivilluftfahrtbehörde, UK Civil Aviation Authority.
An dieser Stelle einfach mal ein Danke für diesen tollen und interessanten Blog.
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