Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu. Es sind viele neue Regeln und Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag https://bit.ly/3gFExti
Für welche Kopter gilt die Registrierungspflicht?
Eine der vielen Neuerungen ist die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Jeder, der einen Kopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm betreiben möchten, muss sich vor dem ersten Start beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer, die er am Fluggerät anzubringen hat.
Übergangsfrist bis 30.04.2021
Aufgrund einer Allgemeinverfügung hat das Luftfahrtbundesamt die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber vom 31.12.2020 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Diejenigen, die sich bisher noch nicht registriert haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem Kopter anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung dann für jeden Drohnenbetreiber verpflichtend.
Wie lauten die Übergangsregelungen für Drohnenführerscheine?
Eine weitere Änderung für den Drohnenbetrieb in Deutschland: die Drohnenführerscheinpflicht. Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm dürfen ohne Kenntnisnachweis geflogen werden. Wer bereits eine Drohne besitzt, für die ein EU-Drohnenführerschein erforderlich wird, kann in einer Übergangszeit von 2 Jahren das Bestandsmodell weiterbetreiben. Für die Neuanschaffung einer Drohne innerhalb der Übergangsfrist ist aber ein EU-Drohnenführerschein je nach Koptertyp erforderlich.
Welcher Kenntnisnachweis für den Betrieb welcher Drohne in Deutschland notwendig ist und welche Übergangsfristen es gibt, darüber informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes: https://bit.ly/3c1Oyk2
Versicherungspflicht für Drohnen
Keine Übergangsfristen gibt es für die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen. Jede Drohne, die in Deutschland betrieben wird, benötigt einen Haftpflichtversicherungsschutz. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflicht-Versicherung finden Sie auf: