Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:
- Wo darf geflogen werden?
- Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
- Wer darf eine Drohne fliegen?
- Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
- Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?
Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.
Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:
- Flugtraining
- Mitarbeiterschulung
- Softwaretraining
- Drohnenführerschein
- Aufstiegserlaubnis
Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:
Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.
Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!
Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.
Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf: