DJI Drohne von der Spitze des Mount Everest gestartet

Er ist der höchste Berg der Erde. Der Mount Everest im Himalaja-Gebirge misst 8.848 Meter. Im Mai dieses Jahres wurde erstmalig eine handelsübliche DJI-Mavic 3 Drohne von der Spitze des Bergmassivs gestartet.

Das zweieinhalbminütige 4K-Video zeigt faszinierende Bilder und einzigartige Eindrücke vom Aufstieg zur schneebedeckten Bergspitze. Erstellt wurde das Video von der Fotografen-Organisation 8KRAW.com. Für den Flug wurde ein spezieller Flugplan entwickelt, der es den Videografen ermöglichte, den Drohnenflug vom Gipfel aus zu unternehmen und nicht nur die atemberaubende Schönheit des Berges, sondern auch die umliegende Aussicht einzufangen. Das Video zeigt die DJI-Mavic, wie sie auf eine Höhe von insgesamt 9.233 Metern aufsteigt. Exakt 384 Meter über dem Filmteam auf dem Gipfel des Berges.  Unglaublich!

Die Bedingungen? Absolut extrem!

Heftige Winde bis zu hundert Stundenkilometern und dazu der geringe Sauerstoffgehalt oberhalb des Bergmassivs. Durch die dünne Atmosphäre hat die Drohne weniger Aufwind, die Rotoren müssen viel mehr leisten. Der erhöhte Energieverbrauch und die extreme Kälte reduzieren die Akkulaufzeit erheblich, sodass die verbleibende Zeit für ein Video gut geplant werden muss. Der Chefregisseur des Videos, Wang Yuanzong, sagte aufgrund der optimalen Wetterbedingungen am Drehtag: „Ich bin dem Mount Everest sehr dankbar, dass er uns akzeptiert und erlaubt hat, ihn aus einer neuen Perspektive zu sehen“.

Mount Everest im spektakulären Panoramaformat

Bereits im Jahr 2020 machte der Bergsteiger und Filmemacher Renan Ozturk im Auftrag von National Geographic mit einer atemberaubenden Aufnahme vom Mount Everest im Panorama-Format von sich reden. Hier ist es:

https://www.nationalgeographic.de/reise-und-abenteuer/2020/05/so-habt-ihr-den-mount-everest-noch-nie-gesehen

Das Video „Flying over Mount Everest“ sollten Sie sich unbedingt ansehen:

https://www.netzwelt.de/news/207217-mount-everest-neu-erleben-4k-video-drohne-bilder.html

Wer eine Drohne fliegt, sollte sich umfangreich absichern. Versicherungsschutz für Ihren Kopter, auch wenn es nicht direkt auf den Mount Everest geht, finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Drohnen unterstützen Polizei bei Fußballspielen

Im April 2019 setzte die Polizei im Saarland erstmalig Drohnen für Übersichtsaufnahmen bei Fußballspielen ein. Seitdem kamen die Kopter bei Fußballspielen insgesamt 17-mal zum Einsatz. Die Teilnahme ist speziell bei öffentlichen Veranstaltungen sinnvoll, dann, wenn ein besonderes Gefährdungsrisiko besteht. Die Luftaufnahmen helfen den Ordnungshütern, sich rechtzeitig auf Verkehrssituationen, Fanbewegungen und bevorstehende Ausschreitungen vorzubereiten.

So wie bei den Spielen des 1. FC Saarbrücken. Sie ziehen die meisten Heim- und Auswärtsfans an, darunter laut Polizei auch gewaltbereite Anhänger.

Brisant war die Begegnung im April zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Waldhof Mannheim im Ludwigsparkstadion. Die Polizei rechnete bei dem Hochrisikospiel mit Problemfans und Ausschreitungen beider Lager und war deshalb mit mehreren Hundert Einsatzkräften vor Ort. Unterstützt wurde die saarländische Polizei von Kräften aus Rheinland Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg sowie der Bundespolizei. Hier setzte das Landespolizeipräsidium in der Vor- und Nachspielphase Drohnen für Luftaufnahmen ein.

Die Speicherung und anschließende Bearbeitung von Bildinformationen erfolgt nur, wenn der Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung erfüllt ist. Ansonsten werden die Informationen, die nicht zur Strafverfolgung benötigt werden, nach einem Monat gelöscht.  

Im Landespolizeipräsidium dürfen die Polizei-Drohnen nur von aus- und regelmäßig fortgebildeten Kopterpiloten betrieben werden. Die Anschaffungskosten der Kopter beliefen sich auf knapp 40.000 Euro.

So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Drohnen unterstützen schnell und effektiv die Bekämpfung des Maiszünslers

Der Maiszünsler kann an Maispflanzen großen Schaden anrichten. Immer mehr Landwirte setzen auf biologischen Pflanzenschutz unter Zuhilfenahme von Drohnen.

Die Maispflanze ist eine krautige und kräftig gebaute Pflanze, die eine Wuchshöhe von bis zu drei Metern erreichen kann. Sie wird bei uns überwiegend auf Feldern angebaut und hauptsächlich als Futtermittel in der Milchviehfütterung verwendet. Von der Aussaat bis zur Ernte können einige Monate vergehen.

Maiszünsler-Raupen vernichten weltweit 4 % der jährlichen Maisernte

In der Zeit bis zur Ernte kann einige passieren. Vor allem Schädlingsbefall. Der größte Feind der Maispflanze ist der Maiszünsler. Er ist ein besonders hartnäckiger und gefräßiger Schädling. Der Kleinschmetterling legt bis zu 500 Larven in kleinen Gruppen an der Unterseite der Maispflanze ab, wo sie großen Schaden anrichten können. Die nach 7 bis 14 Tagen geschlüpften Raupen können sich durch den Maisstängel fressen und die Leitungsbahnen der Pflanze zerstören. Die Folge: Die Pflanze verliert ihre Standfestigkeit und der ausgehöhlte Stängel knickt einfach ab. Auch die Anfälligkeit für Pilzerkrankungen und Fäulnis durch offene Fraßstellen ist durch den Befall extrem erhöht.

Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann zu extremen Ertrags- und Qualitätseinbußen kommen. Bei überaus starkem Befall bleibt nur die Verwertung in der Biogasanlage.

Die Alternative: Biologischer Pflanzenschutz

Um den Pflanzenbestand zu schützen, wird oftmals chemischer Pflanzenschutz eingesetzt. Weil dadurch aber auch Nützlinge getötet werden, setzten immer mehr Landwirte im Kampf gegen den Maiszünsler auf Nützlinge wie die Schlupfwespe. Sie ist der natürliche Feind des Maiszünslers.

Drohne wirft Zellulose-Kapseln über Maisfeldern ab

Bei dieser Art der natürlichen Schädlingsbekämpfung kommen Drohnen zum Einsatz. In einem zeitlichen Abstand von 14 Tagen werfen die Kopter ein- bis zweimal bis zu 200.000 Schlupfwespeneier pro Hektar über dem betroffenen Maisfeld ab. Zwischen 70 und 120 Hektar können so bearbeitet werden. Der Kopter überfliegt das Feld nach einer vorab festgelegten Route. In regelmäßigen Abständen werden kleine aus Zellulose bestehende Kapseln abgeworfen, in denen sich circa 1.000 Schlupfwespen-Eier befinden. Sind die Schlupfwespenweibchen geschlüpft, legen sie ihre Eier in den verpuppten Maiszünsler ab. Sie ernähren sich dann von dem Eigelege des Maiszünslers und zerstören somit seine Brut.

Die Schlupfwespen sterben spätestens nach der Maisernte, da sie keine Nahrung mehr finden. In nächsten Jahr muss die Maßnahme aufs Neue durchgeführt werden.

Gewerblich genutzte Drohnen im Aufwind

Der Markt an kommerziell genutzten Drohnen wird in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Eine Marktstudie von Statista auf Basis des Verbands Unbemannte Luftfahrt zeigt, dass in Deutschland etwas mehr als 430.000 Drohnen betrieben werden. Etwa 385.000 Fluggeräte befinden sich in Privatbesitz, „nur“ 45.000 Kopter werden kommerziell betrieben.  

Von den 385.000 Privat genutzten Drohnen entfallen circa 130.000 Kopter auf sogenannte Spielzeugdrohnen. Mehr als zweidrittel davon sind mit einer Foto- bzw. Video-Kamera ausgestattet.  

Kommerzieller Drohnenmarkt wird weiter wachsen

Die Verbände sind davon überzeugt, dass der Deutsche Drohnenmarkt weiter wachsen wird; auf circa 450.000 Kopter bis zum Jahr 2025. Der Zuwachs wird aber nicht im privaten, sondern im gewerblichen Bereich zu erwarten sein. Bereits seit 2019 hat sich die Zahl der kommerziell betriebenen Drohnen in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2025 soll in Deutschland bereits jede dritte Drohne gewerblichen Zwecken dienen. Heute ist es „nur“ jeder Neunte.

Im Rahmen der kommerziellen Nutzung werden Drohnen hauptsächlich zur Vermessung, Kartografie, Inspektion, Beobachtung oder für Filmaufnahmen eingesetzt.

Die Grafik zeigt die Anzahl der Drohnen in Deutschland, die privat und gewerblich genutzt werden.

Versicherungspflicht für private und gewerbelich genutzte Drohnen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss seinen Kopter haftpflichtversichern. So sieht es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät kommerziell oder privat genutzt wird.

Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen können Sie bereits ab 68 Euro (Privattarif) ganz bequem online beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Kamera-Drohne für 149 € im ALDI-online-Shop

Was Sie vor dem ersten Start Ihres Kopters unbedingt beachten sollten!

Heute (29.03.2021) bietet ALDI im Online-Shop eine GPS-Drohne mit neigbarer HD-Kamera statt für 199 € jetzt für 149 € an. Drei Jahre-Hersteller-Garantie inklusive!

Das Fluggerät, das sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet ist, kann zwischen 15 und 17 Minuten in der Luft bleiben. Es ist mit vielen unterschiedlichen Funktionen ausgestattet. Die Wifi-Distanz beträgt ohne Hindernisse bis zu 150 Meter.

Nähere Informationen zu den technischen Eigenschaften des Kopters finden Sie hier:

Das sollten Sie vor dem ersten Start unbedingt beachten:

Das Fluggerät wiegt nur 248 Gramm. Somit fällt der Kopter aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist, in die Risiko-Klasse C0. Dennoch ist der Kopter beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren

Die Drohnen-Klassifizierung

Alle neu hergestellten Drohnen werden seit dem 01.01.2021 in sogenannte Risikoklassen (C0-C4) unterteilt, d. h. je höher die Risiko-Klasse, desto größer die Gefahr beim Betrieb. Die Einteilung wird über die Herstellerkennzeichnung vorgenommen. Der ALDI-Kopter fällt nach Herstellerangabe in die Kategorie C0 in die Klasse mit dem niedrigsten Risiko.

Die Kopter-Registrierung

Der Drohnenpilot muss sich bzw. seinen Kopter beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Das ist seit dem 01.01.2021 gesetzlich vorgeschrieben. Nach der erfolgten Datenüberprüfung stellt das Luftfahrtbundesamt eine Registrierungsnummer (e-ID) zur Verfügung, die an der Drohne anzubringen ist.

Das sollte beim Flugbetrieb beachtet werden:

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Geflogen werden darf nur auf Sichtweite
  • Die Privatsphäre von Anwohnern ist geschützt
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
  • Flugverbotszonen wie z. B. Flughäfen sind zu berücksichtigen

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Für Drohnen besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Da eine Drohne gemäß §1 des Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach §43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch der Maginon Kopter QC-90 GPS unterliegt der Versicherungspflicht. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Private-Haftpflichtversicherung

Sie sollten überprüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnenflüge mitversichert. Ist das nicht der Fall, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung online abschließen. Sie erhalten diese bereits ab 68 Euro im Jahr.

Mit einer speziellen Drohnen-Haftpflicht sind Sie umfassend geschützt!

Drohnen-Haftpflicht-Versicherungen namhafter Luftfahrt-Versicherer finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weitergehende Information zur Registrierung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://bit.ly/3u49Cfu

Ausbildung zum Drohnenpiloten – Führerschein einfach digital erwerben

Wissenswerte Informationen zum Thema Drohnenflug und Drohnenführerschein erhalten von Jasper Heyden, der in der letzten Woche in der WDR Lokalzeit zu Gast war

Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:

  • Wo darf geflogen werden?
  • Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
  • Wer darf eine Drohne fliegen?
  • Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
  • Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?

Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.

Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:

  • Flugtraining
  • Mitarbeiterschulung
  • Softwaretraining
  • Drohnenführerschein
  • Aufstiegserlaubnis

Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:

https://bit.ly/3eIGqpX

Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.

Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!

Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.

Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Die Übergangsfristen der neuen EU-Drohnenverordnung

Bezüglich der Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es Übergangsfristen. Nähere Infos dazu erhalten Sie im Beitrag.

Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu. Es sind viele neue Regeln und Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag https://bit.ly/3gFExti

Für welche Kopter gilt die Registrierungspflicht?

Eine der vielen Neuerungen ist die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Jeder, der einen Kopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm betreiben möchten, muss sich vor dem ersten Start beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer, die er am Fluggerät anzubringen hat.

Übergangsfrist bis 30.04.2021

Aufgrund einer Allgemeinverfügung hat das Luftfahrtbundesamt die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber vom 31.12.2020 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Diejenigen, die sich bisher noch nicht registriert haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem Kopter anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung dann für jeden Drohnenbetreiber verpflichtend.

Wie lauten die Übergangsregelungen für Drohnenführerscheine?

Eine weitere Änderung für den Drohnenbetrieb in Deutschland: die Drohnenführerscheinpflicht. Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm dürfen ohne Kenntnisnachweis geflogen werden. Wer bereits eine Drohne besitzt, für die ein EU-Drohnenführerschein erforderlich wird, kann in einer Übergangszeit von 2 Jahren das Bestandsmodell weiterbetreiben. Für die Neuanschaffung einer Drohne innerhalb der Übergangsfrist ist aber ein EU-Drohnenführerschein je nach Koptertyp erforderlich.

Welcher Kenntnisnachweis für den Betrieb welcher Drohne in Deutschland notwendig ist und welche Übergangsfristen es gibt, darüber informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes: https://bit.ly/3c1Oyk2

Versicherungspflicht für Drohnen

Keine Übergangsfristen gibt es für die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen. Jede Drohne, die in Deutschland betrieben wird, benötigt einen Haftpflichtversicherungsschutz. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflicht-Versicherung finden Sie auf:

https://www.drohnen-versicherung.com/

Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com