Ausbildung zum Drohnenpiloten – Führerschein einfach digital erwerben

Wissenswerte Informationen zum Thema Drohnenflug und Drohnenführerschein erhalten von Jasper Heyden, der in der letzten Woche in der WDR Lokalzeit zu Gast war

Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:

  • Wo darf geflogen werden?
  • Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
  • Wer darf eine Drohne fliegen?
  • Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
  • Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?

Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.

Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:

  • Flugtraining
  • Mitarbeiterschulung
  • Softwaretraining
  • Drohnenführerschein
  • Aufstiegserlaubnis

Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:

https://bit.ly/3eIGqpX

Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.

Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!

Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.

Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Ab dem 31.12.20 gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz! Was Sie dazu jetzt wissen sollten!

Mit dem neuen Drohnengesetz sind einige Neuerungen für Drohnenbetreiber verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung.

Anfang des neuen Jahres gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz. Mit der neuen Verordnung soll der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Ländern einheitlich geregelt werden. Länderspezifische Vorgaben einzelner Mitgliedsstaaten, die es zu beachten gilt, wird es auch mit der neuen Regelung weiterhin geben. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Warum wurden die Regelungen neu geschaffen?

Zum einen soll mit der neuen Verordnung ein einheitlich rechtlicher Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen werden. Zum anderen dient es dazu, Drohnenbesitzer nachverfolgen zu können.

Die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Wer zukünftig eine Drohne mit einem Startgewicht von 250 Gramm oder mehr in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, der muss sich zunächst beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Die Registrierung ist ab dem 31.12.2020 gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber können Privatpersonen oder Unternehmen sein.

Nach erfolgter Datenüberprüfung wird eine Registrierungsnummer (e-ID) zur Verfügung gestellt, die an der Drohne anzubringen ist. Sollte das Fluggerät mit einer Kamera ausgestattet sein, gilt die Registrierungspflicht auch für Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen. Die Möglichkeit der Online-Registrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes möglich sein.

Die Drohnen-Klassifizierung

Alle neuen Drohnen werden zukünftig in sog. Risikoklassen unterteilt. Je höher die Klasse, desto größer das Risiko beim Betrieb. Die Einteilung in die entsprechende Risikoklasse C0, C1, C2, C3 oder C4 wird zukünftig direkt von der Drohnenindustrie über eine Herstellerkennzeichnung C0 – C4 vorgenommen.

Wenn die Drohne noch keine Klassifizierung besitzt!

Drohnen, die noch keine C-Klassifizierung besitzen, können zunächst weiter betrieben werden. Für sie gilt eine Übergangsregelung. Sie besteht für alle Fluggeräte, die sich bereits im Umlauf befinden oder bis zum 01.01.2023 produziert werden.

Drohnenflüge werden in Risiko-Kategorien eingeteilt

Die neuen EU-Richtlinien sehen für den Drohnenbetrieb drei unterschiedliche Risiko-Kategorien vor. Sie regeln, wann ein Drohnenführerschein und wann eine Betriebsgenehmigung für den Drohnenbetrieb erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät privat oder gewerblich genutzt wird. In den 3 nachfolgenden Kategorien wird nach dem Risiko im Flugbetrieb unterschieden: Entscheidend dafür ist: der Einsatzbereich, das Fluggewicht und der Betriebszweck.

Die drei Kategorien werden mit Open (offen), Specific (spezifisch) und Certified (zulassungspflichtig) bezeichnet. Jeder Bereich hat seine eigenen Auflagen, die es vom Betreiber zu erfüllen gilt. Für Bestandsdrohnen gilt teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2022.

Die „open-category“ (geringes Betriebsrisiko)

Die „open-category“ (offene Kategorie) betrifft alle Hobbypiloten und kommerziell genutzte Kamera-Drohnen. In diesem Bereich befindet sich der Großteil aller Drohnenbetreiber. Um in dieser Klasse zu fliegen, müssen Drohnen technisch den Klassen C0 bis C4 zugeordnet werden können. Daraus ergeben sich die Unterkategorien A1 bis A3. Je nachdem in welche Kategorie das Fluggerät fällt, muss der Betreiber entsprechende Auflagen erfüllen.

Die Kategorien Specitic (erhöhtes Betriebsrisiko) und Certified (komplexes Betriebsrisiko) betreffen Spezialanwendungen. Da sich unsere Kunden zumeist in der Open-Class befinden, wollen wir den Schwerpunkt unserer Ausführungen auf diesen Bereich legen.

Was Sie in der „open-category“ unbedingt beachten sollten!
  • Die maximale Flughöhe beträgt: 120 Meter
  • Geflogen werden darf nur auf Sichtweite
  • Die Privatsphäre von Anwohnern ist und bleibt geschützt
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
  • Das Mindestalter für den Flugbetrieb beträgt: 16 Jahre
  • Die Drohnen-Haftpflicht-Versicherungspflicht
  • Die Registrierungs- und Drohnen-Kennzeichnungspflicht
  • Flugverbotszonen an Flughäfen etc.
Der Kompetenznachweis

Drohnenpiloten, die Fluggeräte mit einem Startgewicht ab 250 Gramm betreiben möchten, benötigen einen „Kompetenznachweis“ bzw. den „Kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3“.

Das Luftfahrt-Bundesamt wird ab dem 31.12.2020 einen Online-Trainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises in der „Offenen Kategorie“ A1 und A3 anbieten. Die Teilnahme an diesem Trainingskurs ist Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme für den Kompetenznachweis, der bei bestandener Prüfung dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt wird. Der Kompetenznachweis ist während des Flugbetriebs stets mitzuführen.

Der bisherige deutsche Kenntnisnachweis verliert ab dem 31.12.2021 seine Gültigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, ihn bis Ende 2021 beim Luftfahrtbundesamt umschreiben zu lassen.

Bleibt die Drohnen-Haftpflichtversicherung nach den neuen Regeln bestehen?

Die Drohnen-Versicherungspflicht bleibt auch nach den neuen EU-Richtlinien weiterhin bestehen. Da eine Drohne gemäß §1 des Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach §43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherungsschutz stellt nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit dar.

Drohnen-Haftpflicht- und Drohnen-Kasko-Versicherungen namhafter Luftfahrt-Versicherer finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weitergehende Informationen zu den neuen EU-Drohnenvorschriften vom Luftfahrtbundesamt finden Sie hier.

6 Tipps für professionelle Drohnenvideos

Es bedarf keiner Ausbildung als Fotograf, um ansehnliche Luftaufnahmen mit einer Drohne zu erstellen. Die moderne und einfach zu bedienende Technik ermöglicht es selbst Einsteigern mit wenig Flugerfahrung atemberaubende Luftaufnahmen aus ungewöhnlicher Perspektive mit einer fliegenden Kamera zu erzeugen.

Sie möchten Ihren Luftaufnahmen einen professionellen Look geben?

Trotz aller technischer Einfachheit: Es gibt einige wichtige Tipps und Kniffe, die Einsteiger kennen sollten, um hochwertige Drohnen-Videos im Kino-Format zu produzieren.

Dazu möchte Ihnen Profi-Filmer Martin Flindt, Filmmaker und Youtuber, im beiliegenden Video sechs interessante Tipps geben.

https://youtu.be/pZfMcNxABwU

Denken Sie bitte bei aller Faszination des Drohnenfliegens auch an den Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Mit einer speziellen Drohnenversicherung sind Sie rundum abgesichert  …und das bereits ab 69 Euro im Jahr!

Nähere Informationen und Tarifrechner finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Drohnenflug in Großbritannien? Das sind die neuen Vorschriften!

Das sollten Sie wissen, wenn Sie in UK eine Drohne betreiben wollen!

Sie sind noch recht gut in Erinnerung: Die unerlaubten Drohnenflüge über dem Rollfeld des englischen Verkehrsflughafens Gatwick, die im Dezember 2018 weltweit für Aufsehen sorgten. Mehr als 100.000 Flugpassagiere saßen Tage auf Englands zweitgrößten Flughafen fest, weil dieser aus Sicherheitsgründen mehrfach über viele Stunden geschlossen werden musste. Das Online-Magazin Drohnen-Journal berichtete darüber.

Die britische Regierung reagierte nun auf die Vorfälle und verschärfte die Nutzung der unbemannten Fluggeräte im britischen Königreich. Seit Ende November 2019 gelten für Hobbypiloten neue Gesetze, die zu beachten sind, bevor eine Drohne gestartet werden darf.

Und so funktioniert die neuartige Registrierung des Kopters

Wer eine Drohne mit einem Startgewicht von über 250 Gramm im englischen Luftraum betreiben möchte, der muss sich zuvor als Operator bzw. Betreiber (Mindestalter: 18 Jahre) online registrieren und den Kopter anschließend mit einer Plakette, der sog. Operator-ID kennzeichnen. Die Operator-ID ist ein Jahr gültig und kostet 9 Pfund, zirka 10 Euro.

Über die Website Register-drones.caa.co.uk kann der Kopter registriert werden. Nach erfolgtem Eintrag wird eine Operator-ID generiert. Die ID ist auf dem Rumpf der Drohne gut sichtbar anzubringen. Dazu erhält der Antragsteller ein Registrierungszertifikat.

Was ist die Flyer-ID und wo kann diese erworben werden?

Neben der Registrierung des Fluggeräts ist für den Kopterflug der Nachweis eines bestandenen Wissenstests erforderlich. Mit diesem Onlinetest weist der Betreiber sein Grundwissen über die bestehenden und geltenden Sicherheitsregeln nach. Besteht der Betreiber den zwanzig Fragen umfassenden Multiple-Choise-Test, dann wird ein Flyer-Ausweis erzeugt. Dieser dient dem Drohnenpiloten als Kompetenzzeugnis. Die erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 16. Die erworbene Flyer-ID ist drei Jahre gültig und berechtigt den Hobbypiloten seinen Kopter in UK fliegen zu dürfen. Der Onlinetest ist kostenlos. Verstößt der Drohnenpilot gegen die neuen Auflagen, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Pfund; zirka 1.200 Euro.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gehört immer dazu!

Eine Drohne sollte nie ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz  gestartet werden – nicht im Ausland und auch nicht in Deutschland, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Spezielle Drohnenhaftpflichtversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz finden Sie auf drohnen-versicherung.com. Eine Drohnen-Haftpflicht erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr.

Wir empfehlen Ihnen, sich stets an die geltenden Drohnen- Vorschriften und bestehenden Gesetze zu halten.

Alle relevanten Informationen zur Operator-ID und Flyer-ID sowie zu allen weiteren Regelungen zum Thema „Drohnenflug in Großbritanien“ finden Sie auf der Website der englischen Zivilluftfahrtbehörde, UK Civil Aviation Authority.

Die beliebtesten Blogbeiträge 2019

Übersicht der beliebtesten Blogbeiträge aus 2019

Zum Jahresanfang blicken wir traditionell nochmal kurz zurück in das vergangene Jahr. Wir wissen natürlich, dass nicht alle Beiträge unseres Blogs ein gleich großes Interesse bei unseren Lesern auslösen. Einige Nachrichten wurden aber deutlich öfter gelesen als andere, das zeigt die vermehrte Anzahl an Aufrufen. Vor diesem Hintergrund haben wir die beliebtesten Beiträge aus dem Jahr 2019 in nachfolgendem Beitrag nochmal kurz für Sie zusammengefasst.

Das sind die meistgelesen Blogbeiträge aus 2019:

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Drohnenabsturz über Wasser? Wertvolle Tipps für Kopterpiloten!

Kameradrohnen im Sommerurlaub! Welcher Kopter ist für mich am besten?

Drohnen Veranstaltungskalender 2020

Ein Klick auf die jeweilige Headline führt Sie direkt zur vollständigen Version des Artikels!

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen die Redaktion drohnenversicherung.blog

 

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Kamera-Drohnen – jetzt bei ALDI im Weihnachts-Sortiment

ALDI bietet Einsteigerdrohnen mit HD-Kamera zum Discounterpreis an

ALDI – Süd bietet im aktuellen Verkaufsprospekt (02.-07.12.2019) zwei Maginon Quadrokopter mit HD-Kamera zu besonders günstigen Preisen an.

In den ALDI-Süd Filialen erhältlich

In den ALDI-Süd Filialen kann ein faltbarer Quadrokopter mit Kamera, einer 8GB Micro-SD-Speicherkarte inkl. Fernsteuerung und Smartphone-Halterung für 49,99 Euro erworben werden. Der Kopter lässt sich in drei unterschiedlichen Geschwindigkeiten fliegen. Die Flugzeit beträgt zirka 10 Minuten. Nach 2 Stunden sind die Akkus wieder voll aufgeladen. Der 160 Gramm leichte Kopter wird mit 4 Ersatz-Rotorblättern und einem USB-Ladekabel geliefert.

Nur online bestellbar – der Quadrokopter QC-90 GPS

Bei dem zweiten Koptermodell, dem QC-90 GPS, handelt es sich um eine Einsteigerdrohne, die nur über ALDI online bestellt werden kann. Sie kostet 149 Euro inkl. Paketversand und besitzt eine 3 jährige Hersteller-Garantie. Die Drohne überträgt Livebilder während des Fluges in Full-HD-Qualität.

Darüberhinaus ist der Kopter mit vielen technischen Funktionen ausgestattet wie z.B. einem integrierten GPS-Tracker, einer Follow-Me und Return-to-home-Funktion. Dank dem Headless-Modus ist die Drohne spielend leicht zu steuern. Die Flugzeit des 248 Gramm leichten Kopters beträgt 15-17 Minuten, die Ladezeit der Akkus zirka 150 Minuten. Gesteuert werden kann die Drohne über eine App oder über Gesten. Die Fluggeschwindigkeit kann von Anfänger auf Normal und Fortgeschrittene verändert werden. Im Lieferumfang enthalten ist: ein USB-Ladekabel, eine 32 GB Micro-SD-Karte, eine Fernsteuerung mit Smartphone-Halter, 4 Ersatzrotorblätter und eine Aufbewahrungstasche.

Hier finden Sie nähere Informationen über den ALDI-Quadrokopter:

Benötigen Sie Versicherungsschutz?

Bei den ALDI-Koptern handelt es sich nicht um Spielzeug – auch, wenn beide Fluggeräte unter 250 Gramm wiegen. Vor dem ersten Start sollten Sie wissen: Wer im öffentlichen Luftraum ein Fluggerät betreibt, benötigt dafür eine Haftpflichtversicherung. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine professionelle oder um eine Spielzeugdrohne handelt. Das deutsche Luftverkehrsgesetz kennt den Begriff Spielzeugdrohne nicht. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob ein Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist. Optimal versichert sind Sie, wenn Sie sich direkt für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Vorher ausreichend informieren!

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf die Drohne beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Es gibt zahlreiche Regelungen und Bestimmungen die jeder Hobbypilot kennen und beachten sollte.

Nähere Informationen zur speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung und den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Rubrik „Rechtliches“ und „Wissen und Service“ auf drohnen-versicherung.com

Drohnen Veranstaltungskalender 2020

Hier finden Sie verscheidene Veranstaltungen rund um das Thema Drohne im Jahr 2020

In unserem Veranstaltungskalender 2020 finden Sie zahlreiche Drohnen Messen, Veranstaltungen, FPV-Events und Seminare in Deutschland auf einen Blick

Sie möchten sich im kommenden Jahr über die geplanten Messen und Veranstaltungen rund um das Thema Drohne informieren? Dann schauen Sie einfach in unseren Veranstaltungskalender. Die nachfolgende Übersicht gibt sowohl ambitionierten Hobbypiloten als auch Kopter-Profis einen schnellen Überblick darüber, wo und wann im kommenden Jahr Messen und Events zum Thema Drohne in Deutschland stattfinden.

Januar

14.-16.01.2020
Perimeter Protection
Ort: Nürnberg
Thema: Drohnendetektion und Drohnenabwehr
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16.-17.01.2020
RotorDrone Forum
Ort: Hubschrauberzentrum Bückeburg
Thema: Urban Air Mobility – Das Verkehrskonzept der Zukunft für unsere Städte?
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29.01.- 02.02.2020
Spielwarenmesse
Ort: Nürnberg
Thema: Weltweit größte Fachmesse für Spielwaren
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Februar

07.-09.02.2020
Modell Leben 2020 – Die Thüringer Modellbaumesse
Ort: Messe Erfurt
Thema: FPV-Racer Thürinmgen/Drone Championship 2020
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19.-21.02.2020
Landwirtschaftsmesse Ostfriesland 2020
Ort: Mehrzweckgelände Tannenhausen in Aurich
Thema: Neueste Entwicklungen rund um Drohnen und autonome Roboter
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März

04.-05.03.2020
U.T.SEC 2020 – Summit for Drones, Unmanned Technologies & Security
Ort: Messezentrum Nürnberg
Thema: Sicherheit durch und vor unbemannten Technologien
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14.-15.03.2020
Rotor live 2020
Ort: Galopprennbahn Iffezheim bei Baden Baden
Thema: Verkaufs- und Präsentationsmesse rund um Modellhelikopter und Multikopter
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21.-22.03.2020
Hallen Air Race
Ort: Worms
Thema: Drone Championship 2020
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April

01-02.04.2020
AERO
Ort: Messe Friedrichshafen
Thema: Aero-Sonderveranstaltung: Drohnen im BOS-Einsatz
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20.-24.04.2020
Hannover Messe – Industriemesse mit weltweiter Bedeutung
Ort: Hannover Messegelände
Thema: Drohnen Arena / 800qm in Halle 3. Einsatz autonomer Flugroboter für den innerbetrieblichen Warentransport.
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23.-26.04.2020
Intermodellbau
Ort: Messe Dortmund
Thema: Drone Championship 2020
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Mai

01.-03.05.2020
Pro Wing International
Ort: Soest – Bad Sassendorf
Thema: Internationale Messe für Flugmodellbau
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16.05.2020
Filmen & Fotografieren aus der Vogelperspektive
Ort: Hoyer-Consult, 78052 Villingen-Schwenningen
Lust am Fliegen – Drohnen Workshop
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15.-17.05.2020
FPV Lions
Ort: Diepholz
Thema: Drone Championship 2020
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26.-27.05.2020
Drone Berlin
Ort: Berlin
Thema: Lösungen und Anwendungen in der Drohnentechnologie
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27.-30.05.2020
Photokina
Ort: Köln
Thema: Innovationen und Neuigkeiten rund um die Fotografie – auch aus der Luft
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29.-31.05.2020
FPV Racer München
Ort: Raum München
Thema: Drone Championship 2020
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Juni

06.-07.06.2020
DMFV Drone Racing Series Multi GP
Ort: Salzwedel
Thema: Drone Racing
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11.-14.06.2020
German Drone Festival
Ort: Flugplatz Nördlingen
Thema: FPV Race
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20.-21.06.2020
DMFV DRS MultiGP
Ort: Hannover
Thema: Drone Race
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23.-25.06.2020
Drohne und Multikopter sicher fliegen
Ort: Nürnberg, ARD.ZDF medienakademie
Workshop: Alle, die für Fernsehen, Radio und Online gewerbliche Luftbildaufnahmen mit Multikoptern produzieren wollen
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26.-28.06.2020
Hotzenplotz Race
Ort: Sportpark SC04 Schwabach
Thema: Drone Championship
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Juli

18.-19.07.2020
DMFV DRS Multi GP
Ort: Breisgau
Thema: Drone Racing Series
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24.-26.07.2020
Air Race
Ort: Worms
Thema: Drone Championship
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August

14.-16.08.2020
FPV Air Monkeys
Ort: Osnabrück
Thema: Drone Championship
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September

05.-06.09.2020
DMFV DRS MultiGP
Ort: Bad Langensalza
Thema: Drone Racing Series
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18.-20.09.2020
Aircrasher Race
Ort: Stettfeld
Thema: Drone Championship
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Oktober

13.-15.10.2020
Intergeo
Ort: Berlin
Thema: Internationale Leitmesse für Geodäsie / Kommerzielle Einsatzvielfalt von Drohnen
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13.-15.10.2020
Interaerial-Solutions
Ort: Berlin
Thema: Internationale Drohnenmesse für professionell eingesetzte Drohnen, Wichtigster Branchentreff in Europa
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26.10.2020
Fachvortrag
Ort: Haus der Wissenschaft in Braunschweig
Thema: Drohnen im Bevölkerungsschutz – Neue Konzepte der Malteser
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30.10.-01.11.2020
Faszination Modellbau
Ort: Friedrichshafen
Thema: Deutschlands besucherstärkste Publikumsmesse für Modellbau,
Modelleisenbahn, kreatives Gestalten und Spiel. Finale Drone Championship 2020.
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November

30.11.2020
Fachvortrag
Ort: Haus der Wissenschaft in Braunschweig
Thema: Automatischer Luftfrachttransport in niedrigen Flughöhen –
Konzepte für preiswerten Gütertransport mit Drohnen
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Dezember