Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Drohne zum Fest verschenken!

Wer eine Drohne zu Weihnachten verschenkt oder geschenkt bekommt, der sollte wissen, dass es einige wichtige Regeln und Vorschriften zu beachten gibt!

Deutschland befindet sich seit heute im landesweiten Lockdown. Die Geschäfte sind geschlossen. Wer jetzt noch Weihnachtsgeschenke benötigt, der kauft online.

Kamera- und Video-Drohnen sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Wer eine Drohne ohne persönliche Fachberatung im Internet kauft, wird selten darüber informiert, dass vor dem ersten Flug im öffentlichen Luftraum einige wichtige Regeln zu beachten sind.

Ab dem 31.12.2020 gelten auch in Deutschland die neuen EU-weiten Drohnen-Gesetze

Mit der neuen Verordnung wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir in einem separaten Blogbeitrag für Sie zusammengefasst. Hier geht es zum Beitrag.

Vor dem ersten Start unbedingt Haftpflicht-Versicherungsschutz klären!

Wer eine Drohne verschenkt oder geschenkt bekommt, sollte wissen, dass in Deutschland Drohnen versicherungspflichtig sind. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs. 2. Die Versicherungspflicht besteht weiterhin – auch nach in Krafttreten der neuen EU-Drohnen-Verordnung.

Natürlich hat jeder angehende Drohnenpilot über Weihnachten den Wunsch, den Kopter unter freiem Himmel auszuprobieren und die ersten Motive aus der Vogelperspektive zu filmen. Deshalb sollte der passende Versicherungsschutz für das Fluggerät noch vor dem Weihnachtsfest geklärt bzw. beantragt werden.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Neben einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung besteht auch die Möglichkeit, Drohnen in der Privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer automatischen Mitversicherung sollte nicht ausgegangen werden. Das Gewicht des Kopters ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es ist ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen, speziell dann, wenn es sich um eine ältere Versicherung handelt. Grundsätzlich ist aber von einer Mitversicherung in der Privathaftpflicht abzuraten. Warum? Lesen Sie hier.

Wird durch die Drohne fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Rechtliche Grundlagen und Pflichten beachten

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Kopterfliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So muss der Pilot den Versicherungsnachweis für sein Fluggerät stets mit sich führen. Kann der Nachweis gegenüber den Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, wird ein Ordnungsgeld fällig.

Gemäß der neuen Drohnenverordnung wird ab dem 31.12.2020 für den Betrieb bestimmter Fluggeräte auch ein Kenntnisnachweis oder Drohnenführerschein Pflicht. Außerdem muss sich der Betreiber ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Näheres dazu finden Sie im Blogbeitrag.   

Schnell und bequem Versicherungsschutz online beantragen

Über die Website www.drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – einfach und bequem online. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab Weihnachten nichts mehr im Wege.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug mit Ihrem Kopter.

Ab dem 31.12.20 gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz! Was Sie dazu jetzt wissen sollten!

Mit dem neuen Drohnengesetz sind einige Neuerungen für Drohnenbetreiber verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung.

Anfang des neuen Jahres gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz. Mit der neuen Verordnung soll der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Ländern einheitlich geregelt werden. Länderspezifische Vorgaben einzelner Mitgliedsstaaten, die es zu beachten gilt, wird es auch mit der neuen Regelung weiterhin geben. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Warum wurden die Regelungen neu geschaffen?

Zum einen soll mit der neuen Verordnung ein einheitlich rechtlicher Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen werden. Zum anderen dient es dazu, Drohnenbesitzer nachverfolgen zu können.

Die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Wer zukünftig eine Drohne mit einem Startgewicht von 250 Gramm oder mehr in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, der muss sich zunächst beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Die Registrierung ist ab dem 31.12.2020 gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber können Privatpersonen oder Unternehmen sein.

Nach erfolgter Datenüberprüfung wird eine Registrierungsnummer (e-ID) zur Verfügung gestellt, die an der Drohne anzubringen ist. Sollte das Fluggerät mit einer Kamera ausgestattet sein, gilt die Registrierungspflicht auch für Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen. Die Möglichkeit der Online-Registrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes möglich sein.

Die Drohnen-Klassifizierung

Alle neuen Drohnen werden zukünftig in sog. Risikoklassen unterteilt. Je höher die Klasse, desto größer das Risiko beim Betrieb. Die Einteilung in die entsprechende Risikoklasse C0, C1, C2, C3 oder C4 wird zukünftig direkt von der Drohnenindustrie über eine Herstellerkennzeichnung C0 – C4 vorgenommen.

Wenn die Drohne noch keine Klassifizierung besitzt!

Drohnen, die noch keine C-Klassifizierung besitzen, können zunächst weiter betrieben werden. Für sie gilt eine Übergangsregelung. Sie besteht für alle Fluggeräte, die sich bereits im Umlauf befinden oder bis zum 01.01.2023 produziert werden.

Drohnenflüge werden in Risiko-Kategorien eingeteilt

Die neuen EU-Richtlinien sehen für den Drohnenbetrieb drei unterschiedliche Risiko-Kategorien vor. Sie regeln, wann ein Drohnenführerschein und wann eine Betriebsgenehmigung für den Drohnenbetrieb erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät privat oder gewerblich genutzt wird. In den 3 nachfolgenden Kategorien wird nach dem Risiko im Flugbetrieb unterschieden: Entscheidend dafür ist: der Einsatzbereich, das Fluggewicht und der Betriebszweck.

Die drei Kategorien werden mit Open (offen), Specific (spezifisch) und Certified (zulassungspflichtig) bezeichnet. Jeder Bereich hat seine eigenen Auflagen, die es vom Betreiber zu erfüllen gilt. Für Bestandsdrohnen gilt teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2022.

Die „open-category“ (geringes Betriebsrisiko)

Die „open-category“ (offene Kategorie) betrifft alle Hobbypiloten und kommerziell genutzte Kamera-Drohnen. In diesem Bereich befindet sich der Großteil aller Drohnenbetreiber. Um in dieser Klasse zu fliegen, müssen Drohnen technisch den Klassen C0 bis C4 zugeordnet werden können. Daraus ergeben sich die Unterkategorien A1 bis A3. Je nachdem in welche Kategorie das Fluggerät fällt, muss der Betreiber entsprechende Auflagen erfüllen.

Die Kategorien Specitic (erhöhtes Betriebsrisiko) und Certified (komplexes Betriebsrisiko) betreffen Spezialanwendungen. Da sich unsere Kunden zumeist in der Open-Class befinden, wollen wir den Schwerpunkt unserer Ausführungen auf diesen Bereich legen.

Was Sie in der „open-category“ unbedingt beachten sollten!
  • Die maximale Flughöhe beträgt: 120 Meter
  • Geflogen werden darf nur auf Sichtweite
  • Die Privatsphäre von Anwohnern ist und bleibt geschützt
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
  • Das Mindestalter für den Flugbetrieb beträgt: 16 Jahre
  • Die Drohnen-Haftpflicht-Versicherungspflicht
  • Die Registrierungs- und Drohnen-Kennzeichnungspflicht
  • Flugverbotszonen an Flughäfen etc.
Der Kompetenznachweis

Drohnenpiloten, die Fluggeräte mit einem Startgewicht ab 250 Gramm betreiben möchten, benötigen einen „Kompetenznachweis“ bzw. den „Kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3“.

Das Luftfahrt-Bundesamt wird ab dem 31.12.2020 einen Online-Trainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises in der „Offenen Kategorie“ A1 und A3 anbieten. Die Teilnahme an diesem Trainingskurs ist Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme für den Kompetenznachweis, der bei bestandener Prüfung dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt wird. Der Kompetenznachweis ist während des Flugbetriebs stets mitzuführen.

Der bisherige deutsche Kenntnisnachweis verliert ab dem 31.12.2021 seine Gültigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, ihn bis Ende 2021 beim Luftfahrtbundesamt umschreiben zu lassen.

Bleibt die Drohnen-Haftpflichtversicherung nach den neuen Regeln bestehen?

Die Drohnen-Versicherungspflicht bleibt auch nach den neuen EU-Richtlinien weiterhin bestehen. Da eine Drohne gemäß §1 des Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach §43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherungsschutz stellt nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit dar.

Drohnen-Haftpflicht- und Drohnen-Kasko-Versicherungen namhafter Luftfahrt-Versicherer finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weitergehende Informationen zu den neuen EU-Drohnenvorschriften vom Luftfahrtbundesamt finden Sie hier.

Das fliegende Autos ist keine Vision mehr!

Erste Testflüge mit dem AirCar wurden bereits erfolgreich durchgeführt. In einigen Monaten könnte das Flugauto auf dem Markt erhältlich sein.

Es klingt wie in einem Science-Fiction Film. Ein Pkw, der sich in nur wenigen Minuten zu einem Flugzeug verwandelt. Aber das ist heute bereits Realität. Die slowakische Firma KleinVision hat ein Auto entwickelt, das sich in wenigen Minuten in ein Flugzeug mit Tragflächen verwandeln kann. Das Kurzvideo zeigt, wie der Wagen im Rahmen eines Testfluges auf einer Landebahn fährt und dann durch die Luft fliegt.

Die Einsatzmöglichkeiten des zweisitzigen Prototyps sind vielfältig. So kann der AirCar sowohl für Freizeitfahrten, aber auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden; wie zum Beispiel für den Taxidienst.

Die große Herausforderung ist das Gewicht. Autos sind schwer, Kleinflugzeuge sollten aber leicht sein. Die Schwierigkeit ist, hier ein Gleichgewicht zu finden. Der AirCar wiegt etwas über eine Tonne und kann pro Flug 220 Kilogramm zusätzliches Gewicht aufnehmen. Der Motor hat eine Leistung von 140 PS und die geschätzte Reichweite beträgt circa 1.000 Kilometer.

Beeindruckend ist die Mechanik der ein- bzw. ausfahrenden Flügel, wenn sich das Straßenfahrzeug in ein Kleinflugzeug verwandelt. Im Rahmen einiger Testflüge am slowakischen Flughafen Piestany wurden schon einige sichere Starts und Landungen absolviert.

Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Flugtests abgeschlossen sind, soll das AirCar mit einem stärkeren Motor ausgestattet und zum Verkauf angeboten werden, so die Entwickler. Das kann aber noch einige Monate dauern.

Das Video zeigt einen Testflug des AirCar. Die eindrucksvolle Verwandlung von Pkw in ein Kleinflugzeug.

Video: https://youtu.be/QAnIjwwzupI

Polizei Drohnen bald in Streifenwagen-Optik?

Erhalten die im Test befindlichen Drohnen der NRW-Polizei den Look der Streifenwagen?

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt in insgesamt elf Polizeibehörden, wie z. B. in Köln, Dortmund und Düsseldorf seit einigen Monaten insgesamt 20 Drohnen zu Testzwecken ein. Die Kopter werden zur offenen oder verdeckten Aufklärung, Observation, Durchsuchung, Fahndung oder Beweissicherung eingesetzt.

Die optisch neutral gehaltenen Kopter des Herstellers DJI werden ohne klare Polizei-Kennzeichnung von uniformierten Einsatzkräften in der Nähe von Streifenwagen in die Luft gebracht. Doch das soll sich ändern. Laut NRW-Innenministerium sollen die Kopter-Modelle eine klare Kennzeichnung erhalten, sodass zweifelsfrei erkennbar ist, dass es sich um Fluggeräte der Polizei handelt.

Das NRW-Ministerium prüft deshalb die Kennzeichnung der Kopter mit blau-silberfarbener Folie bzw. mit dem Schriftzug „Polizei“; im Stil der Streifenwagen. Darüber hinaus werde geprüft, die Drohnen-Piloten mit speziellen Westen auszustatten. Auch die luftrechtliche Prüfung eines Lichtsignals zur besseren Kenntlichmachung dauert noch an.

Der Abschlussbericht über den Einsatz der Drohnen bei der NRW-Polizei sollte Ende August 2020 fertiggestellt sein! Welches Design die Kopter bekommen werden, wissen wir noch nicht, werden aber darüber berichten, sobald das NRW-Innenministerium Neuigkeiten dazu bekannt gibt.

Die Industrie- und Behörden-Drohne Matrice 300 RTK setzt neue Maßstäbe

Die Industrie- und Behördendrohne Matrice 300RTK überzeugt mit vielen verschiedenen Funktionen

DJI präsentiert 2020 das neue Flagschiff: Die M300 RTK. Im Fokus ihrer Leistungsfähigkeit steht die Inspektion von Windkraftanlagen, Brücken, Pipelines und Hochspannungsmasten. Auch in den Bereichen Personendetektion und Fahrzeugtracking liefert sie hervorragende Ergebnisse. Durch ihr überarbeitetes Design ist sie in der Lage, bis zu drei Nutzlasten mit einem Gesamtgewicht von bis zu 2,7 Kilogramm aufzunehmen.

Der Kopter zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er über sechs duale Hindernis-Sensoren verfügt. Die Sensorik ermöglicht dem dem Piloten ein sicheres Navigieren auch in komplexer und schwieriger Flugumgebung. Dank des IP 45 Schutzes ist der Einsatz auch bei Niederschlag sowie in extremen Wettersituationen (Temperaturen von -20 °C  bis +60 °C) möglich. Die maximale Flugzeit beträgt 55 Minuten. Die Übertragungs-Reichweite von Controller zu Kopter liegt bei 15 Kilometern. Die spezielle „Hands-Over-Funktion“ ermöglicht es, die Drohne während des Fluges von einem zu einem anderen Piloten zu übergeben.

Das Kamera-Modell Zenmuse H20T ist für die 300 RTK konzipiert und verfügt neben einem Weitwinkel, einem 23-fach optischen Zoom auch über eine radiometrische Wärmebildkamera sowie einen Laserentfernungsmesser. Die unterschiedlichen Kameramodelle können auch oberhalb des Kopters montiert werden. Das ermöglicht den problemlosen Einsatz unter Brücken.

Durch die Kombination der verschiedenen Funktionen setzt das Flugsystem völlig neue Maßstäbe in seiner Klasse.

Nähere Informationen zur DJI M300 RTK finden Sie im Video oder auf: https://www.dji.com/de/matrice-300

Spezielle Drohnen-Haftpflicht- und Drohnen KASKO-Versicherungen für gewerblich genutzte Kopter finden Sie auf: http://www.drohnen-versicherung.com

Drohnen warnen vor Vulkanausbruch

Mithilfe modernster Drohnentechnik ist es möglich, Gefahrenvorhersagen deutlich präziser zu bestimmen als jemals zuvor

Wenn die Magmakammer eines Vulkans voll ist und kein weiteres Material mehr aufnehmen kann, dann sucht sich das Magma den Weg nach draußen und ein Vulkanausbruch steht unmittelbar bevor. Nur, wann passiert das? Exakte Vorhersagen, um Menschen rechtzeitig vor einem Ausbruch zu warnen, sind schwierig.

Vulkanausbrüche mithilfe modernster Drohnentechnik vorhersagen

Vulkane brodeln und qualmen bevor sie ausbrechen. Aufgrund der schwierigen Erreichbarkeit und der großen Explosionsgefahr lassen sich aktive Vulkane nur schwer erforschen. Aber genau das könnten zukünftig Drohnen übernehmen. Deutsche Forscher haben jetzt erstmals im Rahmen einer Feldstudie einen noch aktiven Vulkan in Guatemala mithilfe eines leistungsstarken Quadrokopters untersucht. Der Kopter wurde in zirka 100 Metern Höhe genau über dem Krater fliegen gelassen.

In verschiedenen Zeitabständen wurden mithilfe optischer Kameras und Wärmebildkameras hochauflösende Fotos gemacht und gleichzeitig die Temperatur im Krater gemessen. Die Fließgeschwindigkeit und die Bewegungsmuster der Lavaströme wurden mit einer Art Stereophotographie in einer noch nie dagewesenen Genauigkeit vermessen. Ein spezielles Computerprogramm erstellt aus den gemachten Aufnahmen ein sehr detailliertes 3D-Topographie- und Temperaturmodell des Vulkans. Die Parameter sind für eine Ausbruchvorhersage extrem wichtig.

Vulkan aus sicherer Distanz mit einer Drohne präzise vermessen

Ein Mensch könnte so gefährliche Nahbeobachtungen wie am Krater des Santa Maria Vulkans in Guatemala nicht durchführen. Zu gefährlich ist der Bereich um den Krater herum, da es ganz plötzlich zu Gasaustritten, Explosionen oder Einbrüchen kommen kann. Die über die Drohne erhaltenen Informationen reichen den Forschern aus, um zu errechnen, wie schnell sich die Lavaströme im Vulkaninneren nach oben ausdehnen und ob der Vulkan kurz vor einem Ausbruch steht.

Der Santa Maria Vulkan hat 1902 für einen der heftigsten Ausbrüche des vergangenen Jahrhunderts gesorgt. Gefahrenvorhersagen bei schwer berechenbaren Vulkanen lassen sich mithilfe neuartiger Drohnentechnik deutlich verbessern. Jedes Jahr gibt es zirka 50 bis 60 Vulkanausbrüche. Weltweit sind noch über 1500 Feuerberge aktiv. Das heißt, für die Forscher gibt es noch eine ganze Menge zu tun.

Aktuell bei ALDI! Günstiger Quadrocopter mit Foto-/Videokamera und vielen Extras

ALDI bietet im Juli eine günstige Einsteigerdrohne für unter 150 Euro online an

Ab dem 02.07.2020 bietet ALDI im Online-Shop eine Drohne mit neigbarer Full-HD-Kamera für 144,53 € an. Drei Jahre-Hersteller-Garantie inklusive!

Das Fluggerät, das bis zu 17 Minuten in der Luft bleiben kann, ist mit vielerlei Funktionen ausgestattet. Automatisches Starten und Landen, Notstopp-Funktion, Headless- und Point of Interest-Modus, Return-to-Home-Funktion sowie einem Dualem-Steuerungs- und Verfolgungsmodus, Way-Point-Funktion und Gestensteuerung via App.

Der Kopter kann in drei Geschwindigkeiten geflogen werden: Anfänger, Normal und Fortgeschrittene. Die Reichweite der Fernsteuerung beträgt bis zu 600 Meter, die Ladezeit des Akkus: 150 Minuten. Die Foto-Auflösung auf der Speicherkarte beträgt 1920 x 1080 Pixel und 1280 x 720 Pixel auf dem Mobilgerät.

Im Lieferprogramm enthalten ist, neben dem Kopter, eine Fernsteuerung inkl. Smartphone-Halterung, einer 32-GB Mirco SD-Karte, ein SD-Adapter, vier Ersatz-Rotorblätter, ein Kreuzschraubendreher, ein USB-Ladekabel und eine schwarze Aufbewahrungstasche. Hier finden Sie nähere Einzelheiten über das Fluggerät

Speziell für Anfänger ist das Modell ein preisgünstiger Einstieg in ein sehr  interessantes Hobby. Die Altersempfehlung für den Betrieb wird seitens des Herstellers mit 14 Jahren angegeben.

Der Kopter wiegt zwar nur 248 Gramm, ist aber dennoch kein Spielzeug. Speziell für Einsteiger ist wichtig zu wissen: Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell abzuschließen. Dabei spielt die Art und das Gewicht des Kopters keine Rolle. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob der Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist oder mitversichert werden kann. Das Abfluggewicht ist für den Versicherungsschutz vielfach entscheidend.

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen möchten, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf der Kopter beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Einige Regelungen sind in der ALDI-Bedienungsanleitung beschrieben. In Bezug auf die Flugsicherheit wird in der Bedienungsanleitung empfohlen, die Flughöhe von 120 Meter nicht zu überschreiten. Generell dürfen Drohnen in Deutschland, ausserhalb von Modellflugplätzen, nur bis zu einer Flughöhe von 100 Metern betreiben werden!!!

Möchten Sie den Betrieb Ihrer Drohne bestmöglich absichern, dann entscheiden Sie sich für eine spezielle Drohnenversicherung. Jetzt einfach und bequem, bereits ab 68 Euro im Jahr, online beantragen. So genießen Sie im Schadenfall größtmöglichen Schutz. Nähere Informationen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Flußverschmutzung mit Plastikabfall nimmt zu. Drohnen helfen bei der Ursachenanalyse

Die Vermüllung der Flüsse mit Plastik nimmt stetig zu. Mithilfe von Drohnen sollen die Ursachen schneller gefunden werden.

Immer mehr Plastikmüll landet in unseren Ozeanen. Der Weg der Plastikabfalls findet größtenteils über die Zuflüsse großer Wasserstraßen statt. Sie tragen die Verunreinigungen über viele hundert Kilometer in unsere Meere. Das daraus entstehende Mikroplastik wird ein immer größer werdendes Problem. Es belastet die Ökosysteme und gelangt über das Trinkwasser auch in unseren Nahrungskreislauf. Doch wie und wo wird der Plastikmüll in die Flüsse eingeleitet und wo befinden sich die Müll-Hotspots?

Wissenschaftler setzen jetzt Drohnen ein, um genau das herauszufinden. Dazu ein Blick nach Südostasien. Der Mekong zählt mit einer Länge von fast 5.000 Kilometern zu den zwölf längsten Flüsse der Erde. Er wird von mehreren Millionen Menschen täglich genutzt. Er durchquert auf seiner Reise durch Asien sechs Länder wie Thailand und Vietnam und befördert auf seiner Route eine riesige Menge Abfall mit in den Pazifischen Ozean.

An fünf Standorten entlang des Mekong wird die Wasseroberfläche von Wissenschaftlern jetzt mit Drohnen abgeflogen und abfotografiert. Die Fotos werden anschließend analysiert. Die an der Wasseroberfläche treibenden Plastikteile werden mit einem GEO-Tag markiert, um so die genaue Position festzustellen. Anschließend werden die Ergebnisse in einer Datenbank erfasst. Mithilfe eines Algorithmus werden die vorliegenden Ergebnisse bearbeitet und die Orte und Gegenden mit den größten Plastikverschmutzungen identifiziert.

Wer oder was ist für den Eintrag der Müllmengen in den jeweiligen Flussregionen verantwortlich? Sind es Festivals, Hotels oder der Tourismus? Sind die Ursachen ausgemacht und ein Hotspot identifiziert, werden die gewonnenen Erkenntnisse sogleich den ortsansässigen Behörden mitgeteilt, um mit entsprechenden Gegenmaßnahmen gezielt gegen die Vermüllung vorzugehen.

Ohne den Einsatz von Drohnen würde es fünf oder zehn Jahre dauern, um die Quellen der Flussverschmutzung zu lokalisieren. Mithilfe von Drohnen liegen verwertbare Erkenntnisse bereits nach 12 Monaten vor.