Welche Vorschriften Sie als Drohnenpilot im Urlaubsland Spanien kennen sollten!

Gesetzliche Regeln für den Drohnenflug in Spanien

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Schönes Wetter, blauer Himmel, Sonnenschein und Urlaubsregionen die man nur allzu gerne mit der mitgenommenen Drohne aus der Vogelperspektive aufnehmen möchte, um sie anschließend den Daheimgeblieben zu zeigen. Deshalb können es Drohnenpiloten kaum erwarten, ihren Kopter im Urlaubsland aufsteigen zu sehen, um einzigartige Fotos zu schießen oder atemberaubende Videos spektakulärer Landschaften zu filmen.

Laut dem deutschen Reiseverband verbringen in diesem Jahr zwei Drittel aller Deutschen ihren Urlaub im Ausland. Hauptreiseziele: Länder rund um das Mittelmeer. Allen voran Spanien, Italien, Griechenland und auch wieder die Türkei – mit steigenden Zuwachsraten. Portugal, Kroatien, Tunesien und Ägypten zieht auch wieder mehr Urlauber in diesem Jahr an.

Doch Vorsicht! Jeder Drohnennutzer weiss, dass es in Deutschland Drohnengesetze gibt, die es zu beachten gilt. Aber welche Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Regeln gelten im europäischen Ausland?
Schützen Sie sich vor dem ersten Drohnenstart im Urlaubsland vor eventuellen Strafen und erkundigen Sie sich im Vorfeld über die in ihrem Urlaubsland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben die wichtigsten Vorschriften für das Urlaubsland-Nr. eins der Deutschen – Spanien – nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Folgende Vorschriften sollten unbedingt beachtet werden:

Drohnen werden in Spanien als Modellflugzeuge eingestuft und sind grundsätzlich zur privaten Nutzung erlaubt. Sie unterliegen den Bestimmungen der spanischen Behörde für Luftsicherheit, kurz AESA (Agencia Esanola de Seguridad Aerea). Die Vorschriften gelten für das spanische Festland, wie auch für die spanischen Ferieninseln.

Eine Plaketten-Kennzeichnung, wie sie in Deutschland für Drohnen ab 250 Gramm gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es in Spanien nicht.

Drohnen dürfen in Spanien mit einem Startgewicht bis zu 2 Kilogramm maximal 120 Meter hoch und nur in direkter Sichtweite – maximal 500 m weit – geflogen werden.

Der Betrieb ist nur tagsüber gestattet. Nachts nicht!

Flugverbote:

In kontrolliertem Luftraum in denen andere Luftfahrzeuge wie Hubschrauber oder Flugzeuge verkehren ist für Drohnenflug grundsätzlich untersagt. Ebenso wie in militärischen Gebieten. Generell sollte zu Flughäfen und Flugplätzen ein Sicherheitsabstand von mehreren Kilometern (mindestens 8 Km) eingehalten werden.

Gebiete in denen andere Luftfahrzeuge wie Gleitschirmflieger oder Fallschirmspringer verkehren sind für den Drohnenbetrieb tabu.

In spanischen Städten oder Siedlungen dürfen Drohnen nicht fliegen, es sei denn, sie wiegen weniger als 250 Gramm und fliegen nicht höher als 20 Meter. Zu Gebäuden ist stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern einzuhalten.

Stark frequentierte Straßen innerhalb und außerhalb von Ortschaften, sowie von Menschen frequentierte Strände, öffentliche Parkanlagen oder Menschansammlungen, z.B. auf Konzerten, dürfen nicht überflogen werden.

Für Flüge an gewissen Strandabschnitten können Sonderregelungen gelten. Hier sollte man sich am besten vor Ort bei den lokalen Polizeistationen erkundigen.

Wer Flüge in Nationalparks plant, sollte sich zuvor eine Genehmigung von der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde besorgen.

Eine Drohnen-Haftpflicht-Versicherung ist für Hobbyflieger in Spanien nicht zwingend vorgeschrieben, aber sie wird dringend empfohlen. Sicher ist, dass bei einem Unfall alle Schäden, die durch eine Drohne verursacht wurden, in die Verantwortung des Piloten fallen. Dieser ist für alle Schäden persönlich haftbar.Vermeiden Sie Verstöße gegen die vorgenannten Regeln, die im schlimmsten Fall mit einer Anzeige und hohen Bußgeldern geahndet werden. Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Urlaubsreisende die ihre Drohne mit nach Spanien nehmen möchten, sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob im Urlaubsland selbst auch ausreichender Versicherungsschutz besteht; auch hinsichtlich der bestehenden Versicherungssumme. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung mit weltweiter- oder europaweiter Deckung können Sie in 3 Minuten für nur 68 Euro Jahresbeitrag abschließen. Nähere Informationen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Gesetzeslage und geltenden Vorschriften zum Drohnenbetrieb in Ihrer Ferienregion. Es ist durchaus möglich, dass regionale Behörden eigene Auflagen erlassen haben. Das Touristikbüro in Ihrem Urlaubsgebiet hilft ihnen sicher weiter.

Die Informationen für den Drohnenflug in Spanien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen.