Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Luftaufnahmen vom Skifahren oder Snowboarden sind mit Selfie-Drohnen besonders beliebt.

Die Mitnahme einer GoPro hat sich bei jeglichen Outdoor-Aktivitäten bisweilen zum Standard entwickelt. Jetzt gibt es eine Alternative, um das eigene Können in bewegten Bildern aus ungewöhnlicher Perspektive in Szene zu setzen: Selfie-Drohnen. Ob beim Wandern, Laufen, Klettern, Radfahren oder beim Wassersport. Die Fotos oder Video-Aufnahmen aus der Vogelperspektive sind für jeden Sportler etwas ganz besonderes und geben der Aktivität einen ganz besonderen Reiz.

Natürlich darf eine Drohne auch im Wintersport nicht fehlen. Sie ist der ideale Begleiter beim Skifahren oder Snowboarden. Da die Fluggeräte mittlerweile sehr klein, leicht und handlich sind, lassen sie sich problemlos in der kleinsten Tasche verstauen und überall mit hin nehmen.

Was Sie beim Drohnenflug beachten sollten?

Aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die seit 2017 in Deutschland besteht, sind alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Plakette zu kennzeichnen. Auf dieser Plakette müssen die Kontaktdaten, wie Name und Adresse des Eigentümers, vermerkt sein, um im Schadenfall den Halter des Fluggeräts schnell und problemlos ermitteln zu können.

Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ist ein gesonderter Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Welche gesetzlichen Regeln beim Drohnenflug in Deutschland zu beachten sind, darüber informiert Sie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI.

Wer in Österreich seinen Skiurlaub verbringt und dort seine Drohnen privat nutzen möchte, hat einiges mehr zu beachten. Über die gesetzlichen Regelungen und Landesvorschriften, die zu beachten und einzuhalten sind, informiert Sie die österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control.

Es ist überaus wichtig, dass Sie sich vor dem Einsatz der Drohne beim Skipisten-Betreiber, der Gemeinde oder im örtlichen Tourismusbüro erkundigen, ob der Einsatz einer Drohne im Skigebiet für private Zwecke überhaupt gestattet ist. Wenn möglich, lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen. Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist generell verboten. Auch das Überfliegen von Skipisten ist nicht gestattet. Es gibt zum Beispiel Skigebiete in der Schweiz, in denen Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden dürfen. Dazu zählen die Skiorte Saas Fee, St. Mortiz und Zermatt.

Es geht aber auch anders. Auf der Tschentenalp im Berner Oberland (Schweiz) kann eine Drohne gemietet werden. Der Skifahrer erhält ein Armband, das ein GPS-Signal sendet. Eine Drohne empfängt das Signal, verfolgt den Skifahrer während der Abfahrt und filmt ihn permanent. Die Aufnahme wird anschließend geschnitten und mit Musik hinterlegt. Eine sehr schöne Erinnerung für alle Skifahrer und gute Anregung für andere Skigebiete!

Sie haben versehentlich fremde Skifahrer mit gefilmt?

Bei Filmaufnahmen mit der Drohne sollte immer darauf geachtet werden, dass keine fremden Personen gefilmt oder fotografiert werden. Stichwort: Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Ist versehentlich doch eine fremde Person auf dem Foto oder auf der Filmaufnahme klar und eindeutig zu identifizieren, ist eine entsprechende Erlaubnis des Betreffenden einzuholen. Werden die Aufnahmen nicht veröffentlicht, können Personen erkennbar sein.

Sie haben mit Ihrer Drohne jemanden geschädigt?

In Deutschland und in Österreich besteht für Drohnen Haftpflichtversicherungspflicht. Trifft eine herabstürzende Drohne einen Skifahrer oder stößt diese bei schneller Fahrt mit Jemanden zusammen, können die Folgen katastrophal sein. Eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter bei einem Drohnenunfall. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Fazit:

Erkundigen Sie sich vor der Mitnahme Ihrer Drohne ins Skigebiet, ob der Betrieb des Fluggeräts überhaupt gestattet ist. Informieren Sie sich vor dem ersten Start über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland bzw. Urlaubsort. Schließen Sie eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ab, damit Sie im Schadenfall gegen die Folgen eines Unfalls umfassend abgesichert sind.

Orientierungshilfe für Drohnenpiloten in Österreich!

Diese Drohnen-App´s informieren über zulässige Fluggebiete

Nach wie vor besteht bei Drohnenpiloten, vor allem bei Neueinsteigern, Unsicherheit darüber, wo in Österreich einen Drohne gefahrlos betrieben werden kann. Zwei App´s schaffen jetzt Abhilfe und geben speziell privaten Drohnenpiloten in Österreich die Sicherheit mit ihren Fluggeräten nur dort zu fliegen, wo es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Die kostenlosen App´s „Drone Space“ von Austro Control und „Drohnen-Info“ von ÖAMTC sind jeweils für die Systeme iOS und Android konzipiert. Neben der Erkenntnis wo geflogen werden darf, ist es für jeden Drohnenpiloten wichtig zu wissen, ob für das jeweilige Fluggerät eine Bewilligung der Austro Control erforderlich ist. In Österreich wird für Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten und mehr als 250 Gramm wiegen, eine Genehmigung von der Austro Control benötigt. Voraussetzung für die Flugbewilligung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Mit Hilfe der App Drone Space wird der jeweilige Standort des Nutzers automatisch erkannt und liefert sogleich alle wichtigen standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur die beflogen werden soll. Nach Eingabe von Flughöhe und Flugradius informiert die App den Piloten darüber, ob man sich in einer Kontrollzone eines Flughafens oder in einem Flugbeschränkungsgebiet befindet. Es folgt der Hinweis, ob im ausgewählten Fluggebiet geflogen werden darf oder nicht bzw. ob eine spezielle Freigabe notwendig ist. Ergänzt wird der Service um Informationen zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich.

In der Kartenansicht der ÖAMTC wird je nach Drohnenklasse (1 oder 2) dargestellt, wo sich Flugverbotszonen bzw. Zonen mit eingeschränkten Flugbedingungen befinden. Gemäß der zuvor eingegebenen Drohnenklasse werden auch Informationen über maximal fliegbare Höhen angezeigt. Ergänzt werden die Kartenhinweise um Hubschrauberlande- und Modellflugplätze. Bei der Auswahl eines Punktes auf der Karte wird in Form eines Pop-ups angezeigt, in welcher Flugverbotszone man sich befindet und welche Beschränkungen zu diesem Standort vorliegen.

Informationen zum Download der App´s finden Sie unter den nachfolgenden links:

App Drone Space

App Drohnen-Info

Vor dem ersten Start mit einer Drohne ist es ratsam, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen und sich über den notwendigen Versicherungsschutz ausreichend zu informieren. Nähere Infos zur Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Drohnenregeln für Österreich – einfach und schnell erklärt

Videoserie zum österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG)

 

Die Begeisterung an ferngesteuerten Drohnen in Österreich wächst von Jahr zu Jahr, denn das Fliegen mit Multikoptern hat sich aufgrund der leicht zu beherrschenden Technik, speziell bei Einsteigern, zu einem großen Hobby- und Freizeittrend entwickelt. Das Angebot an kleinen Flugrobotern ist mittlerweile riesengroß. Für jeden Geschmack und für jede Preis- und Altersklasse findet sich ein passendes Fluggerät.

Dass aber für den Drohnenbetrieb im öffentlichen Luftraum einige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind, wissen die wenigsten. Lt. einer Umfrage sind ein Viertel aller Drohnenbesitzer in Österreich, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, über die Nutzungseinschränkungen, Genehmigungs- und Versicherungspflichten nicht ausreichend informiert. Es ist noch viel Aufklärung notwendig, zumal das Risiko eines Unfalls durch einen unkontrollierten Absturz stark unterschätzt wird.

Für die Nutzung von Drohnen im öffentlichen Luftraum existieren in Österreich und in vielen anderen europäischen Staaten eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb ist fachgerechte Aufklärung speziell für Einsteiger besonders wichtig. Wer erfahren will, was beim Drohnenflug unbedingt zu beachten ist, muss Textbeiträge, gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen lesen, aber es geht auch einfacher: So kann ein kurzer und anschaulicher Videofilm alle wissenswerten Informationen zum Drohnenbetrieb in kürzester Zeit vermitteln.

Navigator Michael Orter hat sich zum Ziel gesetzt, Drohnenpiloten, aber auch Piloten in spe, mit einer eigens produzierten Videoserie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnenfliegerei umfassend zu informieren. Die Kurzfilme schaffen Klarheit darüber, was in Österreich erlaubt und was verboten ist. Die Serie besteht aus insgesamt 10 zusammenhängenden Kurzfilmen, wobei in jedem Film auf die jeweilige Rechtsgrundlage zu einem bestimmten Thema eingegangen wird. Ausgangspunkt bildet immer das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und die österreichischen Luftfahrtregeln (LVR). Mit Verlinkungen auf die jeweiligen Bezugsquellen lassen sich bei Bedarf die einzelnen Themenbereiche weiter vertiefen.

In Österreich gilt prinzipiell: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten, also mehr als 250 Gramm wiegen, wird gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) eine Fluggenehmigung von der Austro Control benötigt. Damit verbunden ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wer eine Drohne über 250 Gramm im öffentlichen Luftraum in Österreich ohne Bewilligung betreibt, riskiert durch die festgestellte Verwaltungsübertretung ein Strafe von bis zu 22.000 Euro! Deshalb sollten Sie sich vor dem ersten Start über die bestehenden Regeln und Verordnungen sowie über den Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend informieren.

Hier finden Sie den Link zur Drohnenversicherung

Hier finden Sie den Link zu Navigator Michael Orter.

Drohnen-Haftpflicht – mehr Leistung bei geringerer Prämie in Österreich

Drohnen Haftpflichtversicherung – Vergleichen und sparen!

Der Online-Vergleich gegenüber österreichischen Versicherungsanbietern lohnt sich!

Wer in Österreich eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, im öffentlichen Luftraum betreiben möchte (nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz ein §24c Modell) ist gesetzlich verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn durch den Betrieb der Drohne Schäden an Personen oder Sachen Dritter entstanden sind.

Der Abschluss bzw. die Vorlage dieser Versicherung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Fluggenehmigung bei der Austro Control. Da sich Multikopter in Österreich wie auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, steigt auch die Nachfrage nach Produkten für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Bei der Suche nach dem richtigen Versicherer und dem für Sie passenden Tarif, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen an die Hand geben:

Wir, die Versicherungsmakler Rosanowkse GmbH & Co. KG, sind Spezialanbieter für Drohnen-Haftpflichtversicherungen und bieten ausschließlich Versicherungsprodukte namhafter Luftfahrtversicherer an, die den Luftfahrtbedingungen entsprechen. Ein Vergleich der Versicherungsleistungen und -prämien unserer Anbieter zu den österreichischen Drohnen-Haftpflichtversicherern lohnt sich in jedem Fall. So lässt sich beispielsweise eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch (Hobby und Freizeit) mit der gesetzlich geforderten Mindestversicherungssumme von einer Million Euro und europaweiter Deckung bereits für 59,94 Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer in nur 3 Minuten online beantragen.

Darüber hinaus sind neben dem Versicherungsnehmer nicht nur alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert, sondern alle Personen, die mit dem Einverständnis des Eigentümers die Drohne fliegen möchten. Im Schadenfall wird auch keine Selbstbeteiligung fällig – weder bei Sachschäden, noch bei Personenschäden.

Auch wenn Sie Ihre Drohne in Österreich gewerblich nutzen möchten, können Sie den dazu notwendigen Antrag für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bei uns online stellen. Ein separates Beratergespräch ist dazu nicht notwendig. Über unseren Tarifrechner erfahren Sie bereits nach nur wenigen Klicks, wie hoch die Versicherungsprämie gemäß der von Ihnen zuvor getätigten Angaben ausfällt.

Versichern können Sie Drohnen mit entsprechender Kameratechnik und einem Abfluggewicht bis zu 25 Kilogramm. Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen wie Sichtkontakt, Flughöhe, etc. sind natürlich vom Drohnenpiloten stets einzuhalten, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Mitversichert ist auch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die Steuerung der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur privaten, unentgeltlichen Verwendung sowie der automatisch, autonome Flugbetrieb, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann.
Sie erhalten bei unseren Versicherungsanbietern deutlich mehr Versicherungleistung zu viel günstigeren Konditionen.

Geben Sie auf unserer Website drohnen-versicherung.com einfach Ihre spezifischen Angaben Ihre Drohne in den jeweiligen Tarifrechner ein. Die Antragstellung dauert nicht länger als 3 Minuten und die Versicherungsbestätigung für die Austro Control erhalten Sie kurze Zeit nach Antragstellung.