Drohnen in der Privathaftpflicht! Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Drohnenpiloten nicht ausreichend. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten!

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz kann teuer werden!

Wer privat eine Drohne fliegt ist ständig unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Unfallszenarien gibt es genug: Ein plötzlicher technischer Defekt des Kopters in großer Flughöhe, ein Verbindungsabriss zwischen Controller und Fluggerät, ein unvorhergesehener Defekt am Akku oder eine unerwartet starke Windböe, die den Kopter mit voller Wucht auf ein Autodach schleudert. Ganz schlimm wird es, wenn Menschen durch einen Kopter verletzt werden.

Die Frage nach einem Unfall mit einer Drohne:
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Antwort: Der Drohnenhalter. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle entstandenen Schäden, die mit der Drohne verursacht wurden. Er trägt sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden die einem Dritten zugefügt wurden, wenn keine Haftpflichtversicherung für den Kopter besteht. Darüber hinaus erwartet den Verursacher ein Bußgeld, wenn die bestehende Versicherungspflicht missachtet und das Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz betrieben wurde.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Drohnen

Viele Drohnenpiloten unterschätzen die potentiellen Gefahren die von einem Kopterflug ausgehen. „Es wird schon nichts passieren. Ich fliege immer vor- und umsichtig“ lautet die allgegenwärtige Meinung unbedarfter Drohnenpiloten. Nach Brancheninformationen fliegt ein Drittel aller Drohnenbesitzer in Deutschland mit unzureichendem oder gänzlich ohne Versicherungsschutz, zumal in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Passiert etwas, greift der Paragraph 37, Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Ein Drohnenpilot kann bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder der Polizei keinen Versicherungsnachweis für den betriebenen Kopter vorlegen kann, aus dem Umfang, Dauer und die maßgebliche Mindestdeckung hervorgeht. Die Mitnahme der Versicherungsbestätigung für den Kopter ist in Deutschland Pflicht und ebenfalls vorgeschrieben.

WICHTIG! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz überprüfen!

Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Luftraum betreibt, verstößt gegen geltende Vorschriften und geht darüber hinaus ein sehr großes Risiko ein. Die Annahme, dass das Fluggerät automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist falsch! Ist das Fluggerät nicht explizit im privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrag eingeschlossen, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Es sollte vor dem ersten Start geprüft werden, ob in der privaten Haftpflichtversicherung die Drohnennutzung mitversichert ist oder der Versicherungsschutz um eine Drohnen-Klausel erweitert werden kann. Sind Sie sich unsicher oder gibt es Unklarheiten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Ist eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend? Diese Checkliste hilft!

Besondere Beachtung sollte dem Hinweis des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Thema Versicherungspflicht von Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung gegeben werden. Auf der Internetseite heißt es:

…. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.“

Damit Sie im Schadenfall trotz einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht auf dem verursachten Schaden sitzen bleiben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz mit der beiliegenden Checkliste überprüfen. Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre Private Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel im Vergleich zu einer speziellen Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung? Die beiliegende Checkliste zeigt Ihnen auf, worauf Sie bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten sollten!

Umfassender Versicherungsschutz bereits ab 6,40 € im Monat!

Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Unfall, dann können die Schadenersatzforderungen je nach Sachlage in die hundertausende oder sogar in die Millionen Euro gehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und sichert Sie bei Personen- und Sachschäden umfassend gegen Ansprüche Dritter ab. Mit einer Drohnenversicherung für umgerechnet 6,40 € im Monat genießen Sie bestmöglichen Rundumschutz. Das sollte Ihnen das sichere und unbeschwerte Gefühl beim Drohnen fliegen Wert sein.

Für Schäden am Kopter empfehlen wir eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung

Unfallschäden an Ihrem Fluggerät werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur berechtigte Schäden Dritter. Gegen Schäden am eigenen Kopter können Sie eine separate Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen.

Namhafte Luftfahrtversicherer bieten optimalen Versicherungsschutz

Wenn Sie sich bestmöglich und kostengünstig gegen die Risiken beim Kopter fliegen versichern möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com

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Begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meinen Kopter ohne Versicherungsnachweis fliege?

Vor dem ersten Start an den Versicherungsschutz denken!

Jeder Drohnenbesitzer in Deutschland sollte wissen, dass für den Betrieb einer Drohne im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Versicherungspflicht besteht seit dem Jahr 2005 und ist im Luftfahrtverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 geregelt.

Nach der Gesetzesnovellierung im Oktober 2017 wurden die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb von Multikoptern in Deutschland weiter verschärft. So besteht für Kopter über 250 Gramm nunmehr eine Kennzeichnungspflicht. Für den Betrieb von Fluggeräten über 2 Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt und Drohnen über 5 Kilogramm dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde betrieben werden.
Darüber hinaus gibt es eine Menge an gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und Richtlinien, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte wissen, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn eine (kostenlose) Versicherungsbestätigung auszuhändigen. So ist es im §106 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) in Abschnitt 1 und 2 beschrieben. Mit diesem Schreiben sollte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme, der Umfang sowie die Dauer der Versicherung für das Fluggerät bestätigt werden.

Das Mitführen dieses Versicherungsnachweises ist in Deutschland beim Betrieb des Kopters vorgeschrieben.

Wer bei einer Kontrolle von Ordnungsbehörde oder Polizei keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, begeht gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung §108 Abschnitt 1-5e eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Damit dem uneingeschränkten Flugspass mit Ihrer Drohne nichts im Wege steht, sollten Sie sich bestmöglich mit einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung absichern. Für die private Nutzung bereits für 68 Euro Jahresbeitrag. Die benötigte Versicherungsbestätigung mit den geforderten Angaben erhalten direkt nach erfolgter Antragstellung.

Nähere Informationen zur Online-Antragstellung und vielen weiteren inetressanten Themen rund um das Thema Drohne finden Sie auf unserer Website zum Thema  Drohnen-Haftpflichtversicherung.