Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Drohnen in der Privathaftpflicht! Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Drohnenpiloten nicht ausreichend. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten!

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz kann teuer werden!

Wer privat eine Drohne fliegt ist ständig unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Unfallszenarien gibt es genug: Ein plötzlicher technischer Defekt des Kopters in großer Flughöhe, ein Verbindungsabriss zwischen Controller und Fluggerät, ein unvorhergesehener Defekt am Akku oder eine unerwartet starke Windböe, die den Kopter mit voller Wucht auf ein Autodach schleudert. Ganz schlimm wird es, wenn Menschen durch einen Kopter verletzt werden.

Die Frage nach einem Unfall mit einer Drohne:
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Antwort: Der Drohnenhalter. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle entstandenen Schäden, die mit der Drohne verursacht wurden. Er trägt sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden die einem Dritten zugefügt wurden, wenn keine Haftpflichtversicherung für den Kopter besteht. Darüber hinaus erwartet den Verursacher ein Bußgeld, wenn die bestehende Versicherungspflicht missachtet und das Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz betrieben wurde.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Drohnen

Viele Drohnenpiloten unterschätzen die potentiellen Gefahren die von einem Kopterflug ausgehen. „Es wird schon nichts passieren. Ich fliege immer vor- und umsichtig“ lautet die allgegenwärtige Meinung unbedarfter Drohnenpiloten. Nach Brancheninformationen fliegt ein Drittel aller Drohnenbesitzer in Deutschland mit unzureichendem oder gänzlich ohne Versicherungsschutz, zumal in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Passiert etwas, greift der Paragraph 37, Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Ein Drohnenpilot kann bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder der Polizei keinen Versicherungsnachweis für den betriebenen Kopter vorlegen kann, aus dem Umfang, Dauer und die maßgebliche Mindestdeckung hervorgeht. Die Mitnahme der Versicherungsbestätigung für den Kopter ist in Deutschland Pflicht und ebenfalls vorgeschrieben.

WICHTIG! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz überprüfen!

Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Luftraum betreibt, verstößt gegen geltende Vorschriften und geht darüber hinaus ein sehr großes Risiko ein. Die Annahme, dass das Fluggerät automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist falsch! Ist das Fluggerät nicht explizit im privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrag eingeschlossen, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Es sollte vor dem ersten Start geprüft werden, ob in der privaten Haftpflichtversicherung die Drohnennutzung mitversichert ist oder der Versicherungsschutz um eine Drohnen-Klausel erweitert werden kann. Sind Sie sich unsicher oder gibt es Unklarheiten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Ist eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend? Diese Checkliste hilft!

Besondere Beachtung sollte dem Hinweis des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Thema Versicherungspflicht von Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung gegeben werden. Auf der Internetseite heißt es:

…. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.“

Damit Sie im Schadenfall trotz einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht auf dem verursachten Schaden sitzen bleiben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz mit der beiliegenden Checkliste überprüfen. Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre Private Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel im Vergleich zu einer speziellen Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung? Die beiliegende Checkliste zeigt Ihnen auf, worauf Sie bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten sollten!

Umfassender Versicherungsschutz bereits ab 6,40 € im Monat!

Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Unfall, dann können die Schadenersatzforderungen je nach Sachlage in die hundertausende oder sogar in die Millionen Euro gehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und sichert Sie bei Personen- und Sachschäden umfassend gegen Ansprüche Dritter ab. Mit einer Drohnenversicherung für umgerechnet 6,40 € im Monat genießen Sie bestmöglichen Rundumschutz. Das sollte Ihnen das sichere und unbeschwerte Gefühl beim Drohnen fliegen Wert sein.

Für Schäden am Kopter empfehlen wir eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung

Unfallschäden an Ihrem Fluggerät werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur berechtigte Schäden Dritter. Gegen Schäden am eigenen Kopter können Sie eine separate Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen.

Namhafte Luftfahrtversicherer bieten optimalen Versicherungsschutz

Wenn Sie sich bestmöglich und kostengünstig gegen die Risiken beim Kopter fliegen versichern möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com

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