Flugbeschränkung für Drohnen zum Oktoberfest 2018

Wer das Drohnenflugverbot über München während des Oktoberfestes missachtet, muss mit empflindlichen Strafen rechnen!

Am 22. September 2018 startet das 185. Oktoberfest, dann heißt es wieder „o’zapft is“. Die Münchner Wiesn starten am Samstag, den 22. September und dauern bis Sonntag, den 07. Oktober 2018. Wer in dieser Zeit im Raum München mit seiner Drohne unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein. Denn während dem größten Volksfest der Welt besteht über München ein Flugbeschränkungsverbot.

Die Deutsche Flugsicherung hat in Ihrer Bekanntmachung (AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18) erlassen, dass in der Zeit von 22.09. bis zum 07.10.2018 täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 1:30 Uhr des Folgetages über München ein Flugbeschränkungsgebiet besteht. Das heißt: Keine Flüge, keine Starts und keine Landungen von Drohnen und Modellflugzeugen!

Betroffen ist die Münchener Innenstadt in einem Radius von 5,5 Kilometern um den Sendlinger Tor Platz. Das Flugverbot gilt für die private als auch für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und Modellflugzeugen in diesem Zeitraum. Bestehende Genehmigungen, wie allgemeine Aufstiegsgenehmigungen, haben in diesem Zeitraum keine Gültigkeit! Ausgenommen von diesem Flugverbot sind nur Passagiermaschinen, Frachtflugzeuge, Regierungsflugzeuge, Katastrophenschutz, Polizei- und Rettungsflüge.

Die Münchner Polizei weist bei Nichtbeachtung dieser Regelung ausdrücklich auf die Sanktionen hin, die im Paragraphen §62 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) beschrieben sind. In der Strafvorschrift heißt es:

§62 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. .

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder mit Geldstrafe bis zu einhundert achtzig Tagessätzen bestraft.

Wenn es auch noch so reizt, eine Luftaufnahme mit der eigenen Kameradrohne von den Münchner Wiesn anzufertigen, so raten wir dringend davon ab! Wer sich nicht an die bestehende Regelung hält und die eingerichtete Luftsperrzone nicht beachtet, kann hart bestraft werden. Auch dann, wenn der Drohnenpilot nichts von der Flugverbotszone wusste, getreu dem Motto: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Die Münchner Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass die Flugverbotszone besonders kontrolliert und jede festgestellte Zuwiderhandlung verfolgt wird.

Der innere durchgehende Kreis in der Kartenmitte markiert die Flugverbotszone über München. Der äußere gestrichelte Kreis betrifft nach Sichtflugregeln fliegende Fluggeräte wie Segel- oder Sportflieger. Drohnenflüge sind in diesem Bereich, gemäß den geltenden Regeln, möglich und erlaubt!

Trotz Verbot! Mehr Drohnen an NRW-Flughäfen gesichtet als 2017!

Unerlaubte Drohnenflüge in Flughafennähe nehmen zu!

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) zeigt sich aktuell sehr besorgt. In diesem Jahr sind im Luftraum der Flughäfen Köln/Bonn und Dortmund bereits mehr Drohnen registriert worden als im ganzen Jahr 2017. Eine erschreckende Zwischenbilanz. Trotz einem gesetzlichen Drohnen-Flugverbot in der Nähe von Flughäfen, werden immer wieder ferngesteuerte Multikopter in diesen hoch sensiblen Luftraum gebracht. Am Köln/Bonner Flughafen zählte die Deutsche Flugsicherung bisher bereits sieben Drohnen im Start- und Landebereich großer Passagiermaschinen. Dieses unvorsichtige Verhalten gefährdet massiv den zivilen Luftverkehr!

Nur dreieinhalb Monate zuvor musst wegen eines unerlaubten Drohnenfluges die Start- und Landebahn des Flughafens Köln/Bonn komplett gesperrt werden, weil eine Drohne einer landenden Passagiermaschine zu nahe gekommen war. Doch diese Verstöße beschränken sich nicht nur auf NRW-Flughäfen. In diesem Jahr sind lt. DFS mehr als 100 Drohnen in flughafennähe gesichtet worden. Das sind 10% mehr als 2017. Wird ein Drohnenpilot gestellt, droht ihm ein hohes Bußgeld.

Drohnen dürfen in Deutschland nicht überall fliegen! Das Luftfahrtgesetz regelt den Betrieb von Fluggeräten über besondere Bestimmungen und Regeln, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Die Deutsche Flugsicherung gibt dazu auf ihrer Website zahlreiche Tipps und Hinweise für den sicheren Drohnenflug und stellt auch eine spezielle App kostenfrei zur Verfügung.

Es wäre wünschenswert, wenn alle Drohnen-Verkäufer ihre Kunden bereits im Verkaufsgespräch über die gesetzlichen Bestimmungen und die vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen informieren würden. So sollte jeder angehende Drohnenpilot wissen, dass ein Multikopter, der in Deutschland in den öffentlichen Luftraum gebracht wird per Gesetz haftpflichtversichert sein muss! Nähere Informationen zur Drohnen- Haftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Kostenlose DFS App unterstützt Drohnenpiloten

Klarheit auf einen Blick: Wo kann ich meine Drohne sicher fliegen? Kostenlose App

Der Drohnenmarkt in Deutschland boomt, aber auch das Unfallrisiko mit den unbemannten Fluggeräten steigt rapide an. Deshalb ist es besonders wichtig, sich vor dem ersten Start über die wichtigsten Regeln und Vorschriften umfassend zu informieren; die aufgrund der neuen Drohnen-Verordnung seitens der Bundesregierung im April dieses Jahres nochmals verschärft worden sind. Dem angehenden Hobbypiloten fehlt trotz Kenntnis der vielen Bestimmungen und Verbote oft eine detaillierte Information über den ausgewählten Flugort. Eine häufig gestellte Frage lautet daher: „Wo kann ich meine Drohne bedenkenlos starten?“

Hier schafft die neue, kostenlose App der deutschen Flugsicherung (DFS) schnelle Abhilfe.

Sie zeigt dem Drohnensteuerer mittels interaktiver Live-Karten jeden Standort in
Deutschland an und informiert darüber, ob am gewünschten Ort, an dem man sich gerade befindet, die Drohne geflogen werden darf oder nicht; und wenn ja, welche Regeln zu beachten sind. Durch die Anzeige lokaler Flugverbotszonen (No-Fly-Zones) werden alle Einschränkungen die der aktuellen Luftverkehrsordnung für Drohnenflüge unterliegen angezeigt. Somit soll dem Drohnenpiloten die Unsicherheit genommen werden die Drohne in einer Gefahrenzone zu bewegen.

Auf Knopfdruck erfährt der Pilot, wie hoch und ob in dem ausgewähltem Gebiet geflogen werden darf oder nicht. Sobald ein rotes Kennzeichen erscheint, besteht die Gefahr einen Gesetzesverstoß zu begehen. Wird auf die Warnung geklickt, erfolgt eine Kurzinformation über den möglichen Regelverstoß. Darüber hinaus liefert die App weitere nützliche Hinweise wie Wetterinformationen und Kontaktdaten von Behörden. Zusätzliche Menüs erlauben die Verwaltung von Profilen und Einstellungen. Auch eine Logbuch-Funktion ist vorhanden. Die DFS-Drohnen-App ist für Android und IOS Systeme erhältlich. Für die jeweilige Nutzung ist eine vorherige Registrierung notwendig.

Hier der Link zur DFS-App:

www.DFS.de

So wichtig wie die Kenntnis wo eine Drohne geflogen werden darf, so wichtig ist der Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherung. Sie schützt den Drohnenpiloten vor den Ansprüchen Dritter, wenn durch den Betrieb einer Drohne ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß dem deutschen Luftfahrtgesetz ist für private Drohnenpiloten bereits ab 71,40 Euro pro Jahr inkl. Versicherungssteuer erhältlich.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur
Drohnen-Haftpflichtversicherung

Fazit:

Egal ob zur privaten oder zur gewerblichen Nutzung. Die neue App der DFS ist ein
hilfreiches Tool für alle Drohnenpiloten. Sie ist einfach zu bedienen und hilft Einsteigern wie auch erfahrenen Piloten auf schnelle und einfache Weise zu erfahren, wo man seine Drohne bedenkenlos fliegen lassen kann und wo nicht. Voraussetzung für die erfolgreiche Installierung ist die Aktivierung der Ortungsdienste auf dem Smartphone. Einziger Schönheitsfehler: Die aufwendige Registrierung. Viele Interessenten schreckt es ab, Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr. so wie das Geburtsdatum zur Nutzung der App anzugeben.