Deutsche Flughäfen sollen zukünftig besser vor Drohnen geschützt werden

Die Deutsche Flugsicherung soll im Auftrag der Bundesregierung ein Konzept zur Kontrolle und Abwehr von Drohnen ausarbeiten

Szenarien wie am Londoner Flughafen Gatwick im Dezember 2018 sind noch allgegenwärtig. Ohnmächtig schauten Sicherheitskräfte und Flughafenbetreiber seinerzeit zu, wie unbekannte Drohnenpiloten den Flugverkehr des zweitgrößten englischen Flughafens über mehrere Tage lahmlegten.

Drohnensichtungen in Flughafennähe stark angestiegen

Beunruhigend ist die stetig steigende Anzahl unerlaubt betriebener Drohnen in direkter Flughafenumgebung. Im Jahr 2017 gab es 88 Verstöße. Im letzten Jahr wurden 158 unerlaubte Flugbewegungen registriert – fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Das entspricht einem Zuwachs von 80 Prozent zum Vorjahr. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind mehr als 70 Verstöße festgestellt worden.

Angesichts dieser erschreckenden Entwicklung möchte das Bundesverkehrsministerium den Flugverkehr an deutschen Flughäfen zukünftig besser schützen. Dazu wurde die Deutsche Flugsicherung, die für die Kontrolle des Flugverkehrs zuständig ist, aufgefordert, bis zum 30. September 2019 einen Aktionsplan zur Kontrolle und Abwehr von Drohnen ausarbeiten. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Größere Flugverbotszonen um Flughäfen gefordert

Der Betrieb unbemannter Flugobjekte in der Nähe von Flughäfen stellt für den zivilen Luftverkehr ohnehin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Ein Vorschlag sieht beispielsweise vor, rund um die Verkehrsflughäfen eine vergrößerte Flugverbotszone für Drohnen einzurichten. Der Radius soll 18 Kilometer betragen. Ob sich dieses Vorhaben in die Praxis umsetzen lässt, bleibt von der DFS zu prüfen. Bisher müssen Drohnenpiloten „nur“ einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zur bestehenden Flughafenbegrenzung einhalten.

Großes Gefahrenpotenzial

In Deutschland wurden bisher weit mehr als eine halbe Million Drohnen verkauft. Sie werden entweder privat oder kommerziell genutzt. Das Kaufinteresse hält unvermindert an. Der Drohnenmarkt in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr und damit auch das Gefahrenrisiko. In den Händen von Kriminellen oder Terroristen können die unbemannten Fluggeräte eine Menge Schaden anrichten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen das Konzept der Deutschen Flugsicherung enthält, das im September vorgestellt wird.

 

 

 

 

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

So starten und fliegen Sie Ihre Drohne sicher!

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht!

Der Drohnenmarkt in Deutschland entwickelt sich immer stärker – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eines Kopters im öffentlichen Luftraum in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz §43 geregelt. Betroffen sind alle Drohnen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht.

Wichtig: Starten Sie Ihre Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Sie machen sich sonst strafbar! Es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige!             Alles, was Sie für den Drohnenflug wissen müssen, finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik Wissen und Service.

Im Schadenfall haftet der Halter mit seinem Privatvermögen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne in Unkenntnis ohne Versicherungsschutz betreibt und mit dem Fluggerät Personen verletzt oder Sachen beschädigt, der haftet mit seinem Privatvermögen für den verursachten Schaden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall – auch bei unverschuldeten Unfällen.

Wichtig: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor Schadenersatzansprüche Dritter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflicht finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Der Handel informiert oft unzureichend!

Verkäufer von Drohnen, ob im stationären oder im online Handel, müssen ihre Kunden über die bestehende Versicherungspflicht aufklären. Die Praxis sieht leider anders aus. Der Handel informiert seine Kunden immer noch unzureichend über die bestehende Versicherungspflicht und über die gesetzlichen Regelungen, obwohl es sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Im Schadenfall nützt das dem Piloten wenig. Wichtig zu wissen ist, dass es neben der bestehenden Versicherungspflicht noch viele weitere gesetzliche Regelungen gibt, die beim Drohnenflug zu beachten sind, wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht des Kopters. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann Strafzahlungen zur Folge haben.

Wichtig: Informieren Sie sich am besten selbst. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Drohne über private Haftpflicht versichern?

Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produkt-Portfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für den Kopter. Seit einigen Jahren bieten einige private Haftpflichtversicherer Deckungskonzepte für Drohnen mit an, aber oft nur eingeschränkt gegenüber speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und klären Sie vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für Ihren Kopter besteht. Vielleicht kann die Drohne nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden?! Da sich die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung gegenüber einer speziellen Drohnen-Haftpflichtvericherung in vielen Punkten unterscheiden, sollten Sie die Leistungen abgleichen. Dazu fügen wir Ihnen eine Checkliste bei, mit der Sie den Drohnen-Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit den Leistungen einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung vergleichen können.

Drohne auspacken und einfach mal losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, wo der Einsatz eines Kopters strengstens verboten ist. Viele Gebiete sind tabu. So sind Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, militärischem Gelände, Kraftwerken und Flughäfen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Einsatzorte von Rettungskräften und der Polizei.

Wichtig: Wer ein Drohne steuert, der sollte sich vorher unbedingt informieren wo geflogen werden darf und wo nicht. Ein gutes Hilfsmittel ist die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung.

 

 

 

 

Drohnenabsturz über Wasser? Wertvolle Tipps für Kopterpiloten!

Der Drohnenflug über Wasser ist mit vielen Gefahren und Risiken verbunden. Wir geben Ihnen einige hilfreiche Tipps.

Bald begint sie wieder: Die Sommerurlaubszeit! Der perfekte Zeitpunkt, um mit der eigenen Drohne spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive zu filmen. Sei es in der heimischen Umgebung oder in der Urlaubsregion. Je außergewöhnlicher und eindrucksvoller die Motive, desto besser.

Sind Drohnenflüge über Wasser in Deutschland verboten?

Luftaufnahmen über Wasser haben einen besonderen Reiz. Doch das Überfliegen von Gewässern ist nicht überall erlaubt. So sind Drohnenflüge laut der Luftverkehrsordnung (LuftVO) an oder über deutschen Bundeswasserstraßen wie zum Beispiel dem Rhein, der Donau oder Elbe nicht erlaubt. Besteht der Wunsch, eine Drohne über eine Bundeswasserstraße zu steuern, muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Einzelaufstiegsgenehmigung beantragt werden.

Seen liegen zumeist in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten oder in Naturparks. In Deutschland ist der Drohnenbetrieb in diesen Gebieten untersagt. Wer ein Gewässer, einen Kanal, einen See oder Fluss überfliegen möchte, der sollte sich im Vorfeld über die APP der deutschen Flugsicherung oder bei der zuständigen Landesbehörde erkundigen. Hier finden Sie die Kontaktadressen der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

Überwasserflüge in der Urlaubsregion

Drohnenflüge über Flüsse, Bergseen oder an Stränden in der jeweiligen Urlaubsregion sind besonders faszinierend und bieten eindrucksvolle Motive. Auch hier ist es wichtig, sich vor dem Start bei den örtlichen Behörden oder im Tourismusbüro zu informieren, ob Drohnenflüge generell erlaubt sind oder spezielle Fluggenehmigungen benötigt werden.

Der Drohneneinsatz über dem Wasser ist risikoreich

Der Drohnenflug über dem Wasser birgt viele Gefahren und Risiken. Beim Betrieb der Drohne auf offener See sollte sich der Pilot auf Interferenzen einstellen, die GPS-Signale und den Kompass beeinflussen oder stören können. Beachtet werden sollte auch die Windgeschwindigkeit, die auf dem Wasser meist stärker ist als auf dem Land. Die automatische Sensorik des Kopters, die ein Abdriften verhindern soll, benötigt über Wasser viel mehr Akkuleistung als bei windstillen Flugbedingungen. Auch das Vision Positioning System (VPS), wie es bei der DJI Phantom 4 zu finden ist, um den Kopter in geringen Höhen zu stabilisieren, kann durch das reflektierende Licht von der Wasseroberfläche gestört werden. Es empfiehlt sich, das System nach Möglichkeit zu deaktivieren.

Warum es sinnvoll ist, die maximale Flugdistanz bei Flügen über Wasser zu erhöhen oder den Abflugpunkt des Kopters, wenn dieser von einem Boot aus gestartet wird, manuell neu zu setzen, erfahren Sie bei DJI Guides: Wie man sicher über Wasser fliegt!

Kann eine ins Wasser gestürzte Drohne geborgen werden?

Auch wenn eine ins Wasser gestürzte Drohne zumeist zum Totalschaden führt, mithilfe des GetterBack Systems kann eine ins Wasser gestürzte Drohne bis zu einer Tiefe von 30 Metern gefunden und geborgen werden. Das System besteht aus einer kleinen gelben Kapsel, die mittels Klettverschluss an der Drohne befestigt wird. Fällt der Kopter ins Wasser, wird die kleine Schwimmboje durch den bestehenden Wasserdruck aktiviert; und das bereits ab einer Tiefe von nur drei Metern. Die gut sichtbare gelbe Boje, die mit einer Schnur an der Drohne befestigt ist, steigt dann zur Wasseroberfläche auf. Die Drohne kann nun problemlos aus dem Wasser gezogen werden. www.Getterback.com

Ein weiteres Rettungssystem für Drohnen ist das CopterGuard System. Eine Rettungsboje die bei Wasserkontakt automatisch aktiviert wird und die Drohne vor dem absinken an der Wasseroberfläche hält. Aufgrund der signalroten Außenhülle ist die Boje auch bei schlechten Witterungsbedingungen gut zu erkennen. Wie das CopterGuard System funktioniert sehen Sie im Video, Kaufanfragen über u-rob.com.

Ein Drohnenrettungssystem kann durchaus sinnvoll sein, wenn eine aus dem Wasser geborgene Drohne einem Kasko-Versicherer vorgezeigt und begutachtet werden soll. Auch im Garantie- und Gewährleistungsfall kann ein Drohnen-Rettungssystem eine hilfreiche Anschaffung sein.

Erste Hilfe-Maßnahme

Zunächst sollte der Akku nach der Wasserrettung sofort aus dem Kopter entfernt und später durch ein Neuprodukt ersetzt werden. Auch wenn es sich banal anhört: Um den Kopter von der Feuchtigkeit zu befreien, ist es ratsam, ihn in Reis zu legen. Die Getreidekörner entziehen dem Gerät jegliche Flüssig- und Feuchtigkeit. Auch wenn es sich hierbei um einen langwierigen und zeitintensiven Prozeß handelt, es ist eine Möglichkeit, das Fluggerät mit sehr viel Glück zu retten.

Drohnen-Reparatur über den Profi

Der Kopter kann zur Schadenüberprüfung auch zum Reparaturservice des Herstellers geschickt werden, zum Beispiel zu DJI. Im Internet finden sich aber auch Dienstleister, die sich auf die Reparatur von Multikoptern mit Wasserschaden spezialisiert haben.

Können Drohnenflüge über Wasser versichert werden?

Es gibt spezielle Drohnen-Kasko-Versicherungen, die gewerbliche Kopterflüge auch über Wasser versichern. Wie zum Beispiel die ZURICH-Versicherung. Nähere Informationen zur Drohnen-Kasko-Versicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com