Wichtiger Tipp für private Drohnenpiloten!

Vor dem ersten Start unbedingt Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen

Der Herbst steht vor der Tür und das beginnende Weihnachtsgeschäft ist nicht mehr allzu fern. Dann lockt der Elektro-Einzelhandel wieder mit attraktiven Angeboten zum bevorstehenden Fest. Auch der Drohnenhersteller DJI wird erfahrungsgemäß in der Winter- und Weihnachtszeit wieder mit attraktiven Angeboten aufwarten. Das größte Schnäppchen-Event des Jahres für Onlineshopper, der Black Friday, findet in diesem Jahr am 29.11.2019 statt. Diesen Termin sollte man sich heute bereits in seinem Kalender eintragen. Eine interessante Zeit für diejenigen, die sich in diesem Jahr eine Drohne wünschen oder verschenken möchten. Was Sie neben dem Kauf der Drohne unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier:

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Begeisterung für Drohnen bei privaten Nutzern ist ungebrochen. Warum?  Sie sind klein, wendig, leicht zu fliegen, machen Spaß und können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zu erschwinglichen Preisen.  DIE Geschenkidee zum Fest. Zirka eine halbe Million Drohnenbesitzer soll es nach Schätzung der deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland geben; und es werden jedes Jahr mehr.

Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!

Wer sich ein unbemanntes Fluggerät kauft oder zum bevorstehenden Weihnachtsfest verschenkten möchte, ist oft nicht darüber informiert, dass das Fluggerät der gesetzlichen Versicherungspflicht (§43 Luftverkehrsgesetz) unterliegt. Nicht jeder Händler klärt den Kunden beim Kauf einer Drohne über die bestehende Versicherungspflicht auf – obwohl das zur Kaufberatung dazugehört!

Das Unfallrisiko mit Drohnen wird zumeist unterschätzt

Ich benötige keine Versicherung. Was soll denn schon passieren?“ ist die hinreichende Meinung vieler angehender Kopterpiloten. Doch der Gebrauch der unbemannten Fluggeräte ist nicht ungefährlich. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen, denn ein Kopter wiegt in der Regel eins bis zwei Kilogramm und kann, je nach Modell, auch noch schwerer sein. Ein Drohnenunfall kann verheerende Folgen haben. Richtig teuer wird es für einen nicht versicherten Piloten, wenn durch die Drohne Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen entstehen. Und, realistische Unfallszenarien gibt es viele: Der Absturz des Kopters aus großer Höhe aufgrund einer Funkunterbrechung, einer defekten Batterie, einer Windböe oder der Kopter wird Ziel eines Vogelangriffs. Im Schadenfall ist immer der Drohnenhalter in der Haftung, bei einem verschuldeten als auch bei einem unverschuldeten Ereignis.

Drohnenpilot hat Versicherungspflicht nachzuweisen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss den Versicherungsschutz seines Kopters gegenüber den Behörden oder der Polizei nachweisen können. Deshalb ist die Versicherungsbestätigung beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen. Kann der Versicherungsnachweis vor Ort nicht erbracht werden, droht ein Bußgeld.

Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherer feststellen

Viele angehende Hobbypiloten sind der Auffassung, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Kopter verursacht wurden, automatisch aufkommt!  Das ist so nicht richtig! Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Haftpflichtversicherer kann Klarheit schaffen! Speziell in alten PHV-Verträgen sind Drohnen nicht mitversichert, da das Thema Drohne in früheren Zeiten überhaupt nicht aktuell war. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Haftpflichtversicherer abzuklären, ob für das gekaufte Drohnenmodell überhaupt Versicherungsschutz besteht.

Vor dem ersten Start offene Fragen abklären

Mit Ihrem Haftpflichtversicherer sollten Sie nachfolgende Fragen zur Drohnenversicherung im Vorfeld besprechen:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wer ist außer dem Piloten mitversichert?
  • Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  • Bis zu welchem Abfluggewicht ist die Drohne versichert?
  • Kann eine zweite Drohne problemlos mitversichert werden?
  • Sind auch unverschuldete Unfallursachen (z.B.: eine Windböe) abgesichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihren Kopter – kostenlos?
  • Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?

Direkt richtig entscheiden

Sie möchten Ihre privaten Drohnenflüge ohne wenn und aber optimal absichern? Dann entscheiden Sie sich am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz und erfüllt alle aktuellen Anforderungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes.

Fliegen Sie nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz!

Wer seine Drohne nicht versichert hat, der haftet im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen, für den mit dem Kopter verursachen Personen- oder Sachschaden. Deshalb sollten Sie nicht länger überlegen und vor dem ersten Start eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr. Die Antragstellung erfolgt online und dauert nicht länger als 3 Minuten. Nähere Informationen dazu und alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen, finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.

 

 

 

 

 

Deutsche Flughäfen sollen zukünftig besser vor Drohnen geschützt werden

Die Deutsche Flugsicherung soll im Auftrag der Bundesregierung ein Konzept zur Kontrolle und Abwehr von Drohnen ausarbeiten

Szenarien wie am Londoner Flughafen Gatwick im Dezember 2018 sind noch allgegenwärtig. Ohnmächtig schauten Sicherheitskräfte und Flughafenbetreiber seinerzeit zu, wie unbekannte Drohnenpiloten den Flugverkehr des zweitgrößten englischen Flughafens über mehrere Tage lahmlegten.

Drohnensichtungen in Flughafennähe stark angestiegen

Beunruhigend ist die stetig steigende Anzahl unerlaubt betriebener Drohnen in direkter Flughafenumgebung. Im Jahr 2017 gab es 88 Verstöße. Im letzten Jahr wurden 158 unerlaubte Flugbewegungen registriert – fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Das entspricht einem Zuwachs von 80 Prozent zum Vorjahr. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind mehr als 70 Verstöße festgestellt worden.

Angesichts dieser erschreckenden Entwicklung möchte das Bundesverkehrsministerium den Flugverkehr an deutschen Flughäfen zukünftig besser schützen. Dazu wurde die Deutsche Flugsicherung, die für die Kontrolle des Flugverkehrs zuständig ist, aufgefordert, bis zum 30. September 2019 einen Aktionsplan zur Kontrolle und Abwehr von Drohnen ausarbeiten. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Größere Flugverbotszonen um Flughäfen gefordert

Der Betrieb unbemannter Flugobjekte in der Nähe von Flughäfen stellt für den zivilen Luftverkehr ohnehin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Ein Vorschlag sieht beispielsweise vor, rund um die Verkehrsflughäfen eine vergrößerte Flugverbotszone für Drohnen einzurichten. Der Radius soll 18 Kilometer betragen. Ob sich dieses Vorhaben in die Praxis umsetzen lässt, bleibt von der DFS zu prüfen. Bisher müssen Drohnenpiloten „nur“ einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zur bestehenden Flughafenbegrenzung einhalten.

Großes Gefahrenpotenzial

In Deutschland wurden bisher weit mehr als eine halbe Million Drohnen verkauft. Sie werden entweder privat oder kommerziell genutzt. Das Kaufinteresse hält unvermindert an. Der Drohnenmarkt in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr und damit auch das Gefahrenrisiko. In den Händen von Kriminellen oder Terroristen können die unbemannten Fluggeräte eine Menge Schaden anrichten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen das Konzept der Deutschen Flugsicherung enthält, das im September vorgestellt wird.

 

 

 

 

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

So starten und fliegen Sie Ihre Drohne sicher!

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht!

Der Drohnenmarkt in Deutschland entwickelt sich immer stärker – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eines Kopters im öffentlichen Luftraum in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz §43 geregelt. Betroffen sind alle Drohnen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht.

Wichtig: Starten Sie Ihre Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Sie machen sich sonst strafbar! Es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige!             Alles, was Sie für den Drohnenflug wissen müssen, finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik Wissen und Service.

Im Schadenfall haftet der Halter mit seinem Privatvermögen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne in Unkenntnis ohne Versicherungsschutz betreibt und mit dem Fluggerät Personen verletzt oder Sachen beschädigt, der haftet mit seinem Privatvermögen für den verursachten Schaden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall – auch bei unverschuldeten Unfällen.

Wichtig: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor Schadenersatzansprüche Dritter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflicht finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Der Handel informiert oft unzureichend!

Verkäufer von Drohnen, ob im stationären oder im online Handel, müssen ihre Kunden über die bestehende Versicherungspflicht aufklären. Die Praxis sieht leider anders aus. Der Handel informiert seine Kunden immer noch unzureichend über die bestehende Versicherungspflicht und über die gesetzlichen Regelungen, obwohl es sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Im Schadenfall nützt das dem Piloten wenig. Wichtig zu wissen ist, dass es neben der bestehenden Versicherungspflicht noch viele weitere gesetzliche Regelungen gibt, die beim Drohnenflug zu beachten sind, wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht des Kopters. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann Strafzahlungen zur Folge haben.

Wichtig: Informieren Sie sich am besten selbst. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Drohne über private Haftpflicht versichern?

Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produkt-Portfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für den Kopter. Seit einigen Jahren bieten einige private Haftpflichtversicherer Deckungskonzepte für Drohnen mit an, aber oft nur eingeschränkt gegenüber speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und klären Sie vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für Ihren Kopter besteht. Vielleicht kann die Drohne nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden?! Da sich die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung gegenüber einer speziellen Drohnen-Haftpflichtvericherung in vielen Punkten unterscheiden, sollten Sie die Leistungen abgleichen. Dazu fügen wir Ihnen eine Checkliste bei, mit der Sie den Drohnen-Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit den Leistungen einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung vergleichen können.

Drohne auspacken und einfach mal losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, wo der Einsatz eines Kopters strengstens verboten ist. Viele Gebiete sind tabu. So sind Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, militärischem Gelände, Kraftwerken und Flughäfen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Einsatzorte von Rettungskräften und der Polizei.

Wichtig: Wer ein Drohne steuert, der sollte sich vorher unbedingt informieren wo geflogen werden darf und wo nicht. Ein gutes Hilfsmittel ist die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung.

 

 

 

 

Kostenlose DFS App unterstützt Drohnenpiloten

Klarheit auf einen Blick: Wo kann ich meine Drohne sicher fliegen? Kostenlose App

Der Drohnenmarkt in Deutschland boomt, aber auch das Unfallrisiko mit den unbemannten Fluggeräten steigt rapide an. Deshalb ist es besonders wichtig, sich vor dem ersten Start über die wichtigsten Regeln und Vorschriften umfassend zu informieren; die aufgrund der neuen Drohnen-Verordnung seitens der Bundesregierung im April dieses Jahres nochmals verschärft worden sind. Dem angehenden Hobbypiloten fehlt trotz Kenntnis der vielen Bestimmungen und Verbote oft eine detaillierte Information über den ausgewählten Flugort. Eine häufig gestellte Frage lautet daher: „Wo kann ich meine Drohne bedenkenlos starten?“

Hier schafft die neue, kostenlose App der deutschen Flugsicherung (DFS) schnelle Abhilfe.

Sie zeigt dem Drohnensteuerer mittels interaktiver Live-Karten jeden Standort in
Deutschland an und informiert darüber, ob am gewünschten Ort, an dem man sich gerade befindet, die Drohne geflogen werden darf oder nicht; und wenn ja, welche Regeln zu beachten sind. Durch die Anzeige lokaler Flugverbotszonen (No-Fly-Zones) werden alle Einschränkungen die der aktuellen Luftverkehrsordnung für Drohnenflüge unterliegen angezeigt. Somit soll dem Drohnenpiloten die Unsicherheit genommen werden die Drohne in einer Gefahrenzone zu bewegen.

Auf Knopfdruck erfährt der Pilot, wie hoch und ob in dem ausgewähltem Gebiet geflogen werden darf oder nicht. Sobald ein rotes Kennzeichen erscheint, besteht die Gefahr einen Gesetzesverstoß zu begehen. Wird auf die Warnung geklickt, erfolgt eine Kurzinformation über den möglichen Regelverstoß. Darüber hinaus liefert die App weitere nützliche Hinweise wie Wetterinformationen und Kontaktdaten von Behörden. Zusätzliche Menüs erlauben die Verwaltung von Profilen und Einstellungen. Auch eine Logbuch-Funktion ist vorhanden. Die DFS-Drohnen-App ist für Android und IOS Systeme erhältlich. Für die jeweilige Nutzung ist eine vorherige Registrierung notwendig.

Hier der Link zur DFS-App:

www.DFS.de

So wichtig wie die Kenntnis wo eine Drohne geflogen werden darf, so wichtig ist der Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherung. Sie schützt den Drohnenpiloten vor den Ansprüchen Dritter, wenn durch den Betrieb einer Drohne ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß dem deutschen Luftfahrtgesetz ist für private Drohnenpiloten bereits ab 71,40 Euro pro Jahr inkl. Versicherungssteuer erhältlich.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur
Drohnen-Haftpflichtversicherung

Fazit:

Egal ob zur privaten oder zur gewerblichen Nutzung. Die neue App der DFS ist ein
hilfreiches Tool für alle Drohnenpiloten. Sie ist einfach zu bedienen und hilft Einsteigern wie auch erfahrenen Piloten auf schnelle und einfache Weise zu erfahren, wo man seine Drohne bedenkenlos fliegen lassen kann und wo nicht. Voraussetzung für die erfolgreiche Installierung ist die Aktivierung der Ortungsdienste auf dem Smartphone. Einziger Schönheitsfehler: Die aufwendige Registrierung. Viele Interessenten schreckt es ab, Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr. so wie das Geburtsdatum zur Nutzung der App anzugeben.