Jetzt die besten Drohnen-Versicherungen online vergleichen!

Mit der Vergleichsübersicht einfach und bequem zur passenden Drohnen-Haftpflichtversicherung

Mehr Durchblick im Tarifdschungel!

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Drohnen-Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch den Betrieb der Drohne Sach- oder Personenschäden verursacht werden.

Wer sich individuell und preiswert versichern möchte, der beginnt die Suche nach einem geeigneten Versicherer im Internet. Doch schnell stellt man fest, dass die Anzahl der angebotenen Drohnen-Versicherungen sehr groß und unübersichtlich ist.

Im Dschungel der verschiedenen Versicherungsarten verliert man schnell den Überblick. Ob Versicherungsportal, Direktversicherer oder Versicherungsmakler – der Blick für das Wesentliche geht schnell verloren, zumal weder Zeit noch Lust besteht, die im Internet angebotenen Versicherungstarife im Detail zu miteinander vergleichen.

Finden Sie die passende Drohnen-Haftpflichtversicherung jetzt schnell und einfach!

Drohnen-Haftpflichtversicherungen im Direkt-Vergleich

Damit Sie den für Sie optimalen Versicherungstarif bequem finden, haben wir die wichtigsten Leistungen namhafter Luftfahrtversicherer in einem übersichtlichen Versicherungsvergleich für Sie zusammengestellt.

Die Übersicht ist eine Kurzfassung, die Ihnen als Entscheidungshilfe dienen soll. Die Bedingungswerke der Versicherer befinden sich auf der Website rosa-drohnenversicherung.com und können im PDF-Format online eingesehen oder heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zur weiteren Unterstützung haben wir eine Drohnen-Haftpflichtversicherungs Checkliste für Sie zusammengestellt. Damit können Sie beispielsweise schnell feststellen, in welchen Leistungsbereichen sich die Offerte eines privaten Haftpflichtversicherers mit Drohnenklausel von unseren Versicherungsangeboten unterscheidet.

Mit wenigen Mausklicks zur Beantragung

Mit unseren Tarifrechnern finden Sie schnell und bequem die Drohnenversicherung, die Ihren Wünschen optimal entspricht.

Geben Sie einfach die Eckdaten des gewünschten Versicherungsschutzes in den Tarifrechner ein, wie:

  • die Höhe der Versicherungssumme
  • die Anzahl der zu versicherten Drohnen
  • den Geltungsbereich (Europa- o. weltweit)
  • Gewünschte Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  • Drohnennutzung privat oder gewerblich?

Nach der erfolgten Eingabe wird Ihnen die Jahresprämie der ausgewählten Drohnen-Haftpflichtversicherung angezeigt. Die konfigurierte Versicherung können Sie mit nur einem Mausklick aus dem Tarifrechner heraus sogleich online beantragen.

Sie können uns auch gerne telefonisch ansprechen, wenn Sie Fragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung oder zu einer Drohnen-Kaskoversicherung haben. Telefon: 02203 / 9888701. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Hexakopter Yuneec Typhoon H520 – Das Multitalent für den gewerblichen Einsatz

Der Kopter überzeugt auch anspruchsvolle Profipiloten durch unterschiedliche Kameraoptionen

Entwickelt und gebaut wurde die Yuneec H520 in erster Linie für professionelle, gewerbliche und behördliche Einsätze. Die auffällig orange farbige Lackierung des robust wirkenden Hexakopters, der somit einen sichtbaren Kontrast zu seiner Einsatzumgebung darstellt, macht das bereits optisch deutlich.

Die stabilen und äußerst präzisen Flugeigenschaften zeichnen den H520 für verschiedensten Einsatzzwecke aus. Ob Inspektions-, Vermessungs-, Such- oder Rettungsaktionen, Feuerbekämpfung, Photovoltaikanlagen-Überprüfung, Sicherheits- und Kartierungsflüge oder zur Film- und Fernsehproduktion: der Yuneec H 520 meistert jede Anforderung. Aufgrund der drei unterschiedlichen Kameraoptionen, mit denen der Kopter ausgestattet werden kann, garantiert er höchste Flexibilität in puncto Einsatzbereitschaft.

Kamera E90

Die Kamera E90 eignet sich besonders für professionelle Film- und Fotoaufnahmen. Sie besitzt eine 4K Auflösung mit einer hohen Detailtreue und erstellt Videos mit 60 Bildern pro Sekunde.

Kamera E50

Die E50 mit langer Brennweite erfasst bei sicherer Distanzwahrung kleinste Details und eignet sich besonders für Inspektionsflüge an Funktürmen, Windkraftanlagen und hohen vertikalen Bauwerken. Die Aufnahmen haben 4K Qualität. Videos werden mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde erstellt.

Kamera CGOET

Die Wärmebild- und Restlichtkameras CGOET rundet das Programm ab. Sie eignet sich besonders bei Einsätzen zur Feuerbekämpfung, bei Such- und Rettungseinsätzen aber auch zu Solaranlageninspektion.

Der H520 ist sehr schnell startklar. Die Rotorblätter mit Quickrelease-Mechanik lassen sich im Handumdrehen montieren. Durch die sechs klappbaren Rotorarme lässt sich der Kopter platzsparend und bequem transportieren. Der HV-Akku garantiert eine Flugzeit mit den Kameras CGOET und E90 von mindestens 25 Minuten. Mit der Kamera E50 von 28 Minuten. Egal welches Kamerasystem verwendet wird, der H520 bleibt mit einem Abfluggewicht immer unter 2 Kilogramm, d. h. für den Flugbetrieb ist kein Drohnenführerschein erforderlich.

Die verbaute Sonar-Kollisionsvermeidung garantiert stressfreies Fliegen. Der Pilot kann sich gezielt auf den jeweiligen Einsatzschwerpunkt konzentrieren. Im Zubehör-Programm befindet sich ein 360 Grad-Schutzkäfig für den H520. Er besteht aus Carbonstäben die es erlauben, den Kopter auch in schwierigen und engen Indoor Räumlichkeiten, wie zum Beispiel in Fabrikgebäuden, sicher zu fliegen.

Mit der Waypoint und Survey-Mission besitzt der H 520 die Fähigkeit zum 2D- und 3D-Geomapping, er kann für Baumessungen, Unfallrekonstruktionen, 3D-Scans und Flächeninspektionen eingesetzt werden. Der U-Blox Prozessor ermöglicht es, anhand der GPS-, Glonass- und Galileo-Satellitensysteme immer eine sehr präzise Flugposition festzustellen.

Um Unfallstellen oder Events über einen längeren Zeitraum aus der Luft zu überwachen, besteht zudem die Möglichkeit, die H520 dauerhaft kabelgebunden mit Strom zu versorgen (Tethering separat erhältlich).

Der Datenaustausch der Videos, Bilder und Flugdaten findet ausschließlich zwischen dem H520 und der Fernsteuerung ST16S statt. Eine unfreiwillige Datenübertragung an Fremdserver in China oder Deutschland findet lt. Hersteller nicht statt.

Auf der 7“ Touch Display Fernsteuerung ST16S mit Sprachausgabe lässt sich bei Angabe einer gescannten Fläche die Flugroute automatisch generieren. Die Flugmission ist für eventuell notwendige Wiederholungsflüge speicherbar. Bei Bedarf kann der ST16S über einen HDMI-Anschluss auch an größere Ausgabegeräte angeschlossen werden. Somit besteht die Möglichkeit Drohnen Livebilder in mobilen Einsatzzentralen auf größeren Bildschirmen darzustellen.

Speziell zur Rehkitz Rettung führt Yuneec ein Wärmebildkamera-Set im Programm. Welche Möglichkeiten die H520 im Bereich der Forstwirtschaft bietet, das präsentierte der Drohnenhersteller auf Europas größter Jagdfachmesse: Der Jagd und Hund, die vom 29.01. bis zum 03.02.2019 in der Dortmunder Westfalenhalle stattfand.

Hier finden Sie nähere Informationen über die Yuneec Typhoon H520.

Der Kopter H520 mit Fernbedienung und 2 Akkus kostet ohne Kamera zirka 1.500 Euro. Mit Rucksack und der E90 Kamera zirka 2.800 Euro. Im Internet finden sich dazu unterschiedliche Angebots-Sets.

Yuneec bietet für den H520 eine eintägige Theorie- und Praxisschulung in seiner Niederlassung in Kaltenkirchen an. Im Mittelpunkt der Schulung steht die Planung und Durchführung unterschiedlicher Missionsarten, die Bedienung des DataPilots sowie einzelne Mapping-Anwendungen. Im Praxisteil lernt der Kursteilnehmer die H520 unter Anleitung sicher zu fliegen.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Anmeldung, zum Schulungsablauf und zum Schulungstermin (17.04.2019).

Wer in Deutschland und Österrteich einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der benötigt dazu eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Nähere Informationen für den gewerblichen Drohnen-Haftpflichtversicherungsschutz namhafter Luftfahrtversicherer finden Sie auf drohnen-versicherung.com

 

Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Luftaufnahmen vom Skifahren oder Snowboarden sind mit Selfie-Drohnen besonders beliebt.

Die Mitnahme einer GoPro hat sich bei jeglichen Outdoor-Aktivitäten bisweilen zum Standard entwickelt. Jetzt gibt es eine Alternative, um das eigene Können in bewegten Bildern aus ungewöhnlicher Perspektive in Szene zu setzen: Selfie-Drohnen. Ob beim Wandern, Laufen, Klettern, Radfahren oder beim Wassersport. Die Fotos oder Video-Aufnahmen aus der Vogelperspektive sind für jeden Sportler etwas ganz besonderes und geben der Aktivität einen ganz besonderen Reiz.

Natürlich darf eine Drohne auch im Wintersport nicht fehlen. Sie ist der ideale Begleiter beim Skifahren oder Snowboarden. Da die Fluggeräte mittlerweile sehr klein, leicht und handlich sind, lassen sie sich problemlos in der kleinsten Tasche verstauen und überall mit hin nehmen.

Was Sie beim Drohnenflug beachten sollten?

Aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die seit 2017 in Deutschland besteht, sind alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Plakette zu kennzeichnen. Auf dieser Plakette müssen die Kontaktdaten, wie Name und Adresse des Eigentümers, vermerkt sein, um im Schadenfall den Halter des Fluggeräts schnell und problemlos ermitteln zu können.

Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ist ein gesonderter Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Welche gesetzlichen Regeln beim Drohnenflug in Deutschland zu beachten sind, darüber informiert Sie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI.

Wer in Österreich seinen Skiurlaub verbringt und dort seine Drohnen privat nutzen möchte, hat einiges mehr zu beachten. Über die gesetzlichen Regelungen und Landesvorschriften, die zu beachten und einzuhalten sind, informiert Sie die österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control.

Es ist überaus wichtig, dass Sie sich vor dem Einsatz der Drohne beim Skipisten-Betreiber, der Gemeinde oder im örtlichen Tourismusbüro erkundigen, ob der Einsatz einer Drohne im Skigebiet für private Zwecke überhaupt gestattet ist. Wenn möglich, lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen. Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist generell verboten. Auch das Überfliegen von Skipisten ist nicht gestattet. Es gibt zum Beispiel Skigebiete in der Schweiz, in denen Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden dürfen. Dazu zählen die Skiorte Saas Fee, St. Mortiz und Zermatt.

Es geht aber auch anders. Auf der Tschentenalp im Berner Oberland (Schweiz) kann eine Drohne gemietet werden. Der Skifahrer erhält ein Armband, das ein GPS-Signal sendet. Eine Drohne empfängt das Signal, verfolgt den Skifahrer während der Abfahrt und filmt ihn permanent. Die Aufnahme wird anschließend geschnitten und mit Musik hinterlegt. Eine sehr schöne Erinnerung für alle Skifahrer und gute Anregung für andere Skigebiete!

Sie haben versehentlich fremde Skifahrer mit gefilmt?

Bei Filmaufnahmen mit der Drohne sollte immer darauf geachtet werden, dass keine fremden Personen gefilmt oder fotografiert werden. Stichwort: Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Ist versehentlich doch eine fremde Person auf dem Foto oder auf der Filmaufnahme klar und eindeutig zu identifizieren, ist eine entsprechende Erlaubnis des Betreffenden einzuholen. Werden die Aufnahmen nicht veröffentlicht, können Personen erkennbar sein.

Sie haben mit Ihrer Drohne jemanden geschädigt?

In Deutschland und in Österreich besteht für Drohnen Haftpflichtversicherungspflicht. Trifft eine herabstürzende Drohne einen Skifahrer oder stößt diese bei schneller Fahrt mit Jemanden zusammen, können die Folgen katastrophal sein. Eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter bei einem Drohnenunfall. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Fazit:

Erkundigen Sie sich vor der Mitnahme Ihrer Drohne ins Skigebiet, ob der Betrieb des Fluggeräts überhaupt gestattet ist. Informieren Sie sich vor dem ersten Start über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland bzw. Urlaubsort. Schließen Sie eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ab, damit Sie im Schadenfall gegen die Folgen eines Unfalls umfassend abgesichert sind.

Faltbare Reisedrohne hört aufs Wort

Auf der IFA in Berlin präsentiert Yuneec die erste faltbare Reisedrohne, die per Sparchsteuerung navigiert werden kann.

Jedes Jahr werden auf der international führenden Messe für Unterhaltungselektronik und Elektro-Haushaltsgeräte, der IFA in Berlin, die neuesten technischen Entwicklungen und Innovationen präsentiert. Bis zum 05. September 2018 haben Händler, Einkäufer und die Medien noch Gelegenheit sich einen umfassenden Marktüberblick zu verschaffen.

In diesem Jahr wurde erstmalig eine faltbare Reisedrohne präsentiert, die über innovative Sprachbefehle gesteuert werden kann. Sie kommt aus dem Hause Yuneec und heißt: Mantis Q. Sie wiegt keine 500 Gramm und kann bis zu 33 Minuten in der Luft bleiben. Egal ob beim Starten, Landen oder wenn sie Fotos oder Videos aufnehmen soll, der kleine Kopter hört aufs Wort. Mit der integrierten Social Sharing Funktion können die mit der Mantis Q angefertigten Fotos oder 4K-Videos direkt aus der App in die sozialen Netzwerke gepostet werden.

Im Sport-Modus erreicht die Mantis Q eine Fluggeschwindigkeit von unglaublichen 72km/h und liefert Livebilder in Top Speed-Bereich. Sobald die Drohnenkamera der Mantis Q Dein Gesicht erkennt, macht sie ein Foto von Dir. Das macht die praktische Gesichtserkennung möglich – ideal für tolle Selfies und Videos. Darüber hinaus verfügt der Kopter zum „Immer-dabei-haben“ über intelligente Flugmodi wie zum Beispiel dem Point of Interest (Objekt-Rundum-Flug), dem Journey Mode, der Return Home- und einer vollautomatischen Lande-Funktion. Zusammengefaltet ist die Mantis Q nicht größer als eine Schokoladentafel und somit der ideale Begleiter für unterwegs. Sie ist auch ohne vorheriges Flugtraining leicht und intuitiv zu steuern.

Die Mantis Q hat einen Einzelhandelspreis von 499 Euro. Für 599 Euro ist sie mit X-Pack erhältlich, das insgesamt drei Akkus, zweit Ersatzpropeller-Sets und eine kleine Fototasche enthält. Beide Varianten sind bereits im Fachhandel erhältlich.

Die technische Weiterentwicklung der Kopter schreitet immer weiter voran. Trotz vieler technischer Raffinessen und Sicherheitsmaßnahmen die heute in die Fluggeräte verbaut werden, kann das Risiko eines Unfalls nicht ausgeschlossen werden. Es besteht, sobald der Kopter von Boden abhebt. Im Rahmen des Neuerwerbs einer Drohne sollten Sie an den Haftpflicht-Versicherungsschutz denken, der in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Alles, was Sie über den Versicherungsschutz Ihrer Drohne wissen müssen, finden Sie auf Drohnen-Versicherung.com

Trotz Verbot! Mehr Drohnen an NRW-Flughäfen gesichtet als 2017!

Unerlaubte Drohnenflüge in Flughafennähe nehmen zu!

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) zeigt sich aktuell sehr besorgt. In diesem Jahr sind im Luftraum der Flughäfen Köln/Bonn und Dortmund bereits mehr Drohnen registriert worden als im ganzen Jahr 2017. Eine erschreckende Zwischenbilanz. Trotz einem gesetzlichen Drohnen-Flugverbot in der Nähe von Flughäfen, werden immer wieder ferngesteuerte Multikopter in diesen hoch sensiblen Luftraum gebracht. Am Köln/Bonner Flughafen zählte die Deutsche Flugsicherung bisher bereits sieben Drohnen im Start- und Landebereich großer Passagiermaschinen. Dieses unvorsichtige Verhalten gefährdet massiv den zivilen Luftverkehr!

Nur dreieinhalb Monate zuvor musst wegen eines unerlaubten Drohnenfluges die Start- und Landebahn des Flughafens Köln/Bonn komplett gesperrt werden, weil eine Drohne einer landenden Passagiermaschine zu nahe gekommen war. Doch diese Verstöße beschränken sich nicht nur auf NRW-Flughäfen. In diesem Jahr sind lt. DFS mehr als 100 Drohnen in flughafennähe gesichtet worden. Das sind 10% mehr als 2017. Wird ein Drohnenpilot gestellt, droht ihm ein hohes Bußgeld.

Drohnen dürfen in Deutschland nicht überall fliegen! Das Luftfahrtgesetz regelt den Betrieb von Fluggeräten über besondere Bestimmungen und Regeln, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Die Deutsche Flugsicherung gibt dazu auf ihrer Website zahlreiche Tipps und Hinweise für den sicheren Drohnenflug und stellt auch eine spezielle App kostenfrei zur Verfügung.

Es wäre wünschenswert, wenn alle Drohnen-Verkäufer ihre Kunden bereits im Verkaufsgespräch über die gesetzlichen Bestimmungen und die vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen informieren würden. So sollte jeder angehende Drohnenpilot wissen, dass ein Multikopter, der in Deutschland in den öffentlichen Luftraum gebracht wird per Gesetz haftpflichtversichert sein muss! Nähere Informationen zur Drohnen- Haftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Drohnen unter 100 Euro: Was taugen sie?

Die WDR-Servicezeit hat drei preiswerte Einsteiger-Drohnen getestet.

Drohnen, die als Freizeitbeschäftigung genutzt werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Flugmodelle – für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel. Speziell Anfänger, die bisher noch keine Drohne geflogen haben, nutzen für ihre ersten Flugversuche zunächst ein preiswertes Einstiegsmodell. Doch was taugen diese Kopter unter 100 Euro überhaupt? Dieser Frage ist die WDR-Servicezeit nachgegangen. Sie hat drei Drohnenmodelle zu unterschiedlichen Preisen bis 100 Euro in den Kategorien Steuerung und Flugverhalten, Kameratechnik und Crash-Sicherheit getestet. Das Ergebnis finden Sie in dem ca. 7 minütigen Kurzfilm.

Was viele Kopterpiloten, die sich zur Freizeitbeschäftigung eine Drohne kaufen, nicht wissen ist: In Deutschland besteht für Drohnen eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht. Der Kopter wird entweder in die private Haftpflichtversicherung in Form eines Zusatzes eingebunden (sofern überhaupt möglich!) oder man entscheidet sich am besten direkt für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und ist somit optimal abgesichert. Die Verkäufer von Mulikoptern, ob im Internet oder stationär, weisen leider nicht immer ausreichend oder teilweise auch gar nicht auf die bestehende Versicherungspflicht für Multikopter in Deutschland hin. Wichtig zu wissen ist, dass, wenn kein Versicherungsschutz für das Fluggerät vorliegt, im Unglücksfall der Halter bzw. Pilot für alle mit der Drohne verursachten Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Sie als Piloten gegen die Risiken beim Fliegen mit ihrem Kopter schützt, kostet keine 70 Euro im Jahr. Nähere Information dazu finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Quadrokopter bei Lidl für unter 50 Euro! Ist hierfür Versicherungsschutz nötig?

Wie steht es um den Versicherungsschutz für Drohnen aus dem Discounter?

Die international tätige Unternehmensgruppe LIDL, die über das größte Netz an Discount-Lebensmittelmärkten in Europa verfügt, hat nun auch die erfolgreiche Vermarktung von preiswerten Quadrokoptern für sich entdeckt. Aktuell finden sich im Lidl Onlineshop über sieben unterschiedliche Quadrokoptertypen für unter 50 Euro. Einige Modelle sind mit einer Kamera ausgestattet. Andere verfügen über eine Kompassfunktion, die den Kopter unabhängig von seiner Flugposition zum Standort des Piloten zurück kehren lässt. Die Funktion erlaubt es auch ein bewegtes Objekt zu verfolgen.

Quadrokopter zu günstigen Discounterpreisen. Natürlich verbergen sich hinter den Angeboten keine hochtechnisierten Fluggeräte mit ausgereifter Kameratechnik. Für Ungeübte sicherlich ein preiswerter Einstieg in die Welt der vierrotorigen Flugmodelle – für Kinder oder Jugendliche ohnehin. Selbst ein Totalcrash mit dem Kopter selbst wäre hinsichtlich der günstigen Anschaffungskosten zu verschmerzen.

Apropos Crash. Der Absturz des Kopters und der Schaden am Fluggerät selbst wäre das eine. Was ist aber, wenn bei den ersten Flugversuchen mit dem Kopter Dritte zu Schaden kommen?, Wer haftet?, Für was und in welcher Höhe? Immerhin fliegen einige Lidl-Modelle über 40 Km/h schnell und bis zu 50 m weit oder hoch. Deshalb wird auch bei einigen Fluggeräten für den Betrieb ein Mindestalter von 14 Jahren empfohlen!

Aber zurück zum Versicherungsschutz. Leider findet sich im LIDL Online-Shop kein Hinweis darauf, dass in Deutschland für derartige Fluggeräte eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungs-Pflicht besteht. Jedes Fluggerät, das bei uns im öffentlichen Luftraum bewegt wird unterliegt dieser Versicherungspflicht; ähnlich wie in der KFZ-Versicherung.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Versicherungspflicht für Drohnen auch nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen. In Deutschland gibt es auch keinen Versicherungserlass speziell für Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Multikopter ist somit keine Ermessenssache, sondern Pflicht für alle Drohnensteuerer; egal wie alt oder jung er ist. Ist der Drohnenpilot noch nicht volljährig, dann sind die Eltern angehalten für den Piloten oder die Pilotin einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz zu gewährleisten.

Einige private Haftpflichtversicherungen haben Multikopter bereits in ihren Versicherungsumfang mit aufgenommen, andere nicht. Erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei ihrer Haftpflichtversicherung, ob Fluggeräte dieser Art mitversichert sind! Wichtig! Einige Private Haftpflichtversicherer versichern Kopter nur bis zu einem bestimmten Abfluggewicht. Informieren Sie sich vorher, wie schwer ihr Kopter wirklich ist, für den Sie Versicherungsschutz benötigen.

Übrigens: Wiegt Ihr Kopter mehr als 250 Gramm, muss er in Deutschland mit einem feuerfesten Hinweisschild ausgestattet sein, welches den Namen und die Anschrift des Eigentümers trägt.

Wenn Sie sich über alle rechtlichen Grundlagen und über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Multikopter informieren möchten, dann besuchen Sie die Website drohnen-versicherung.

Begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meinen Kopter ohne Versicherungsnachweis fliege?

Vor dem ersten Start an den Versicherungsschutz denken!

Jeder Drohnenbesitzer in Deutschland sollte wissen, dass für den Betrieb einer Drohne im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Versicherungspflicht besteht seit dem Jahr 2005 und ist im Luftfahrtverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 geregelt.

Nach der Gesetzesnovellierung im Oktober 2017 wurden die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb von Multikoptern in Deutschland weiter verschärft. So besteht für Kopter über 250 Gramm nunmehr eine Kennzeichnungspflicht. Für den Betrieb von Fluggeräten über 2 Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt und Drohnen über 5 Kilogramm dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde betrieben werden.
Darüber hinaus gibt es eine Menge an gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und Richtlinien, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte wissen, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn eine (kostenlose) Versicherungsbestätigung auszuhändigen. So ist es im §106 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) in Abschnitt 1 und 2 beschrieben. Mit diesem Schreiben sollte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme, der Umfang sowie die Dauer der Versicherung für das Fluggerät bestätigt werden.

Das Mitführen dieses Versicherungsnachweises ist in Deutschland beim Betrieb des Kopters vorgeschrieben.

Wer bei einer Kontrolle von Ordnungsbehörde oder Polizei keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, begeht gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung §108 Abschnitt 1-5e eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Damit dem uneingeschränkten Flugspass mit Ihrer Drohne nichts im Wege steht, sollten Sie sich bestmöglich mit einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung absichern. Für die private Nutzung bereits für 68 Euro Jahresbeitrag. Die benötigte Versicherungsbestätigung mit den geforderten Angaben erhalten direkt nach erfolgter Antragstellung.

Nähere Informationen zur Online-Antragstellung und vielen weiteren inetressanten Themen rund um das Thema Drohne finden Sie auf unserer Website zum Thema  Drohnen-Haftpflichtversicherung.

MAVIC Air Fly von DJI bei SATURN im Angebot! Das sollten Sie vor dem Kauf unbedingt beachten!

Wichtige Hinweise vor dem ersten Start!

Gerade zum Frühjahr locken viele Internetshops, Discounter oder Elektrofachmärkte wie SATURN mit interessanten Aktionsangeboten – auch für Drohnen. Als Ostergeschenk sicherlich eine gelungene Überraschung, denn die kleinen Fluggeräte wie z.B. die faltbare MAVIC AIR von DJI für 1.039 € bei SATURN bietet speziell für Einsteiger mit wenig Flugerfahrung aufgrund ihrer kompakten Bauweise größtmöglichen Flugspaß. Sie liefert sehr gute Panoramafotos und Videoaufnahmen in 180° High-end-Qualität mit einer 12 Megapixel-Gimbal-Kamera. Zudem besitzt die Kamera einen Zeitlupen-Modus. Die Mavic Air Fly ist mit einer automatischen Rückkehr- und Landefunktion ausgestattet. Die maximale Flugzeit des fast 70 km/h schnellen Kopters beträgt zirka 20 Minuten.

Nähere Informationen zur Mavic Air Fly finden Sie im Onlineangebot von SATURN.

Aufgrund ihrer handlichen Größe ist sie speziell auf Reisen und für Kurztrips ein idealer Begleiter. Sie wiegt nur 430 Gramm, fällt damit aber unter die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Wissensbereich auf der Website www.drohnen-versicherung.com.

Leider wird in den Aktionsangeboten der jeweiligen Anbieter nicht immer auf die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen hingewiesen. „Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller“ heißt es oft nur in den kleingeschriebenen Werbetexten; und vielleicht noch ein Satz zur Achtung der höchstpersönlichen Privatsphäre beim filmen und fotografieren. Das war es!

Speziell Spontankäufer, die sich bisher noch nicht näher mit dem Thema Drohne beschäftigt haben, wissen oft gar nicht, dass es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beim Betrieb einer Drohne zu beachten gibt. Für eine Drohne, die im öffentlichen Luftraum bewegt wird, besteht zudem eine gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Wünschenswert wäre ein entsprechender Hinweis in den einschlägigen Werbeprospekten oder Beilagen der Einzelhändler, um den Kunden auf die Versicherungspflicht hinzuweisen. Wer glaubt, die Drohne wäre automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, der irrt! Drohnen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Somit besteht auch kein ausreichender oder überhaupt gar kein Versicherungsschutz. Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne mit seinem Privatvermögen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einem namhaften Luftfahrtversicherer. Sie basiert auf der Gefährdungs- und nicht auf der Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenshaftung gemäß der §§ 33 ff. LuftVG handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs ihre Begründung findet.

Für bereits 67,95 Euro Jahresbeitrag können Sie sich als Privatperson mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät optimal absichern. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, den gesetzlichen Bestimmungen und zur Antragstellung in nur 3 Minuten finden Sie auf http://www.drohnen-versicherung.com

Orientierungshilfe für Drohnenpiloten in Österreich!

Diese Drohnen-App´s informieren über zulässige Fluggebiete

Nach wie vor besteht bei Drohnenpiloten, vor allem bei Neueinsteigern, Unsicherheit darüber, wo in Österreich einen Drohne gefahrlos betrieben werden kann. Zwei App´s schaffen jetzt Abhilfe und geben speziell privaten Drohnenpiloten in Österreich die Sicherheit mit ihren Fluggeräten nur dort zu fliegen, wo es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Die kostenlosen App´s „Drone Space“ von Austro Control und „Drohnen-Info“ von ÖAMTC sind jeweils für die Systeme iOS und Android konzipiert. Neben der Erkenntnis wo geflogen werden darf, ist es für jeden Drohnenpiloten wichtig zu wissen, ob für das jeweilige Fluggerät eine Bewilligung der Austro Control erforderlich ist. In Österreich wird für Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten und mehr als 250 Gramm wiegen, eine Genehmigung von der Austro Control benötigt. Voraussetzung für die Flugbewilligung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Mit Hilfe der App Drone Space wird der jeweilige Standort des Nutzers automatisch erkannt und liefert sogleich alle wichtigen standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur die beflogen werden soll. Nach Eingabe von Flughöhe und Flugradius informiert die App den Piloten darüber, ob man sich in einer Kontrollzone eines Flughafens oder in einem Flugbeschränkungsgebiet befindet. Es folgt der Hinweis, ob im ausgewählten Fluggebiet geflogen werden darf oder nicht bzw. ob eine spezielle Freigabe notwendig ist. Ergänzt wird der Service um Informationen zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich.

In der Kartenansicht der ÖAMTC wird je nach Drohnenklasse (1 oder 2) dargestellt, wo sich Flugverbotszonen bzw. Zonen mit eingeschränkten Flugbedingungen befinden. Gemäß der zuvor eingegebenen Drohnenklasse werden auch Informationen über maximal fliegbare Höhen angezeigt. Ergänzt werden die Kartenhinweise um Hubschrauberlande- und Modellflugplätze. Bei der Auswahl eines Punktes auf der Karte wird in Form eines Pop-ups angezeigt, in welcher Flugverbotszone man sich befindet und welche Beschränkungen zu diesem Standort vorliegen.

Informationen zum Download der App´s finden Sie unter den nachfolgenden links:

App Drone Space

App Drohnen-Info

Vor dem ersten Start mit einer Drohne ist es ratsam, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen und sich über den notwendigen Versicherungsschutz ausreichend zu informieren. Nähere Infos zur Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich finden Sie auf drohnen-versicherung.com