Wissenswertes zum Thema: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug
Wer sich eine Drohne gekauft hat, der möchte so schnell wie möglich die ersten Flugmanöver unter freiem Himmel selbst ausprobieren. Wie schnell ist meine neue Drohne einsatzbereit?, Wie reagiert das Fluggerät auf die ersten Steuerbefehle?, Wie funktioniert die Kameratechnik? Fragen über Fragen – auf die schnelle Antworten gesucht werden, um schnellstmöglich Spaß und Freude mit dem neuen Fluggerät zu erleben. Bei aller Euphorie und Vorfreude sollte sich der Hobbypilot nicht nur mit den Funktionen des neuen Fluggerätes eingehend beschäftigen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften kennen, die die Bundesregierung, speziell für die Fliegerei mit unbemannten Fluggeräten, im April dieses Jahres überarbeitet erlassen hat.
Warum wurde ein neues Drohnengesetz erlassen?
Bis Ende des Jahres 2017 werden in Deutschland schätzungsweise eine Million Multikopter verkauft. Fluggeräte die den deutschen Luftraum zusätzlich nutzen, der bis dato nur Flugzeugen, Helikoptern und anderen Flugobjekten vorbehalten bzw. zugeordnet war. Auch wenn die Flughöhe von Drohnen auf 100 Meter gesetzlich beschränkt worden ist, so sind die Gefahren von Unfällen, Kollisionen und Abstürzen um ein vielfaches größer als noch von zehn Jahren. Deshalb wurde die Überarbeitung der bestehenden Gesetzesauflage notwendig und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, am 07.04.2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschärft in Kraft gesetzt.
Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz!
Startet man sein Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und kennt darüberhinaus die gesetzlichen Flugverbote nicht, kann die Drohnenfliegerei für den Hobbypiloten unter Umständen eine sehr teure Erfahrung werden.
Neben dem Spaß eine Drohne zu fliegen und atemberaubende Fotos zu schießen oder Kurzvideos zu drehen, birgt der Flug mit einer Drohne auch immer gewisse Risiken. Nur eine Unachtsamkeit oder ein unkontrolliertes Manöver und schnell kann ein Unfall eine finanzielle Dimension erreichen die in die tausende Euro geht – vor allem dann wenn Personen durch einen Drohnenflug verletzt werden. Vielen Drohnenpiloten ist oft nicht bewusst, dass sie unter Umständen, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht, für alle Schäden selbst, d.h. mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Auch wenn für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nur geringe zusätzliche Kosten im Jahr anfallen, sollten sie diese nicht sparen, denn bei einem Unfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben müssen, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Drohne ohne Versicherungsschutz betreiben.
Wann drohen Bußgelder, wenn ich gegen bestehende Gesetzesauflagen verstoße?
Hierzu einige Beispiele:
Auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel wurde in Dresden eine Drohne ohne vorherige behördliche Aufstiegsgenehmigung eingesetzt. Bußgeld: 500 Euro
In Ueckermünde (Mecklenburg Vorpommern) wurde mit einer Drohne Fotoaufnahmen gemacht, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung für dieses Vorhaben zu beantragen. Bußgeld: 1.500 Euro
Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn eine Drohne den Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen stört oder über Naturschutzgebiete fliegt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden oder sich dort bewegt, wo Benutzungsverbote für Drohnen gelten wie z.B. über Mernschenansammlungen. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Drohnen-Kennzeichnungspflicht oder die Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (Luft VO) verstoßen wird. Beide Gesetze regeln die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum, wozu auch gewerblich genutzte Drohnen zählen.
Wird durch den Betrieb der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, wenn beispielsweise Fotoaufnahmen von Personen gemacht werden, die einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren sind, aber einer Aufnahme zuvor nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren gegen den betroffenen Drohnenpiloten eingeleitet werden.
Drohnenpiloten, die beim Betrieb mit Ihrer Drohne gegen geltende Vorschriften und Regelungen verstoßen, können in Deutschland mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüberhinaus hat die Polizei die Möglichkeit eine Drohne bei vorschriftswidrigem Gebrauch zu beschlagnahmen.
Was Sie vor dem ersten Start mit Ihrer neuen Drohne unbedingt beachten sollten:
Drohnenpiloten haften immer verschuldensunabhängig
Wer glaubt, seine Fluggerät sei automatisch über die private Haftpflicht-Versicherung mitversichert, der kann sich täuschen; denn eine motorisierte Drohne ist kein Spielzeug und auch nicht automatisch über eine private Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sagen zumeist nur aus, dass eine Haftpflicht für Schäden von Luftfahrzeugen besteht, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Drohnen unterliegen aber genau dieser Versicherungspflicht! Diese hat der Gesetzgeber seit 2005 für alle „unbemannten Flugobjekte“, zu den Drohnen zählen, verfügt. Warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflicht-Versicherung immer vorziehen sollten, lesen Sie im Bereich RECHTLICHES auf drohnen-versicherung.com
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in 3 Minuten beantragt
Schließen Sie am besten gleich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die den aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftfahrtgesetz (LuftVG) entspricht. Für bereits 70 Euro Jahresbeitrag sind Sie optimal abgesichert. Nähere Informationen über die Tarife der Luftfahrt-Versicherungsanbieter finden Sie auf der Website www.drohnen-versicherung.com. Die Antragstellung lässt sich schnell und einfach von Zuhause aus erledigen und dauert nicht länger als 3 Minuten!
Jeder Drohnenpilot ist Versicherungsnachweispflichtig
Den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO (LuftVZO=Luftverkehrszulassungsordnung), den jeder Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne mitzuführen hat und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzuzeigen ist, erhalten Sie nach Antragstellung kurzfristig per Email zugesandt.
Neu! Drohnen-Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017 in Deutschland Pflicht!
Ab dem 07.04.2017 müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kilogramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein, die den Namen und die Adresse des Halters bzw. Eigentümers trägt. Auch Fluggeräte die auf Modellflugplätzen betrieben werden sind mit solch einer Plakette auszustatten. Für die Um- und Ausrüstung der Fluggeräte hat die Bundesregierung eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt. Mit der Kennzeichnungspflicht soll bei Bedarf schnellstens herausgefunden werden, wer für eine etwaige Fehlbedienung der Drohnen verantwortlich ist bzw. wem sie gehört.
Ab 01.10.2017 wird ein Drohnenführerschein benötigt
Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm dürfen nur noch von Piloten betrieben werden, die eine entsprechende Erlaubnis, z.B. eine Pilotenlizenz oder einem sog. Kenntnisnachweis vorlegen können. Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Drohnen-Führerschein kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre. Informationen, wo ein Kenntnisprüfung abgelegt werden kann, finden Sie in unserem Blogbeitrag
Eine Drohne mit über 5 Kg Startgewicht benötigt eine Aufstiegsgenehmigung
Wer in Deutschland eine Drohne mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine behördliche Aufstiegsgenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesluftfahrtbehörden Ihres Bundeslandes.
Worauf Sie beim Drohnenflug unbedingt achten sollten?
Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen die der Drohnenpilot kennen und auch in der Praxis beherzigen sollte. Auf unserer Website http://www.drohnen-versicherung.com haben wir alle gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Berücksichtigen Sie diese bei Ihren Flügen, dann steht dem Spaß und der Freude am fliegen und an den gemachten Fotos und Filmen mit Ihrer neuen Drohne nichts mehr im Wege.