Überprüfen Sie Ihr Drohnenwissen! 12 Fragen-Schnelltest!

Wissensüberprüfung zur aktuellen Drohnenverordnung

Moderne Drohnen lassen sich heute einfach erwerben. Die Auswahl ist mittlerweile riesengroß. Dank ihrer fortschrittlichen Technik sind sie leicht zu bedienen und zu steuern. Mit ein wenig Übung lassen sich nach nur wenigen Versuchen bereits passable Flugergebnisse erzielen. Nicht ganz so einfach wie die Bedienung der Fluggeräte sind die gesetzlichen Regelungen rund um den Freizeitspaß. Wer mit einer privat genutzten Drohne einfach losfliegt, ohne sich vorher über die allgemeinen Grundregeln zu informieren, der kann eine Menge falsch machen. Fakt ist: Jeder, der in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum steuert, muss die geltenden Luftfahrtgesetze der Luftverkehrsordnung, kurz LuftVO, kennen und einhalten.

Wie steht es um Ihr Drohnen Wissen?
Kennen Sie die gesetzlichen Grundregeln und Verordnungen?
Wissen Sie, was erlaubt und was verboten ist?

Aktuelle Umfragen haben ergeben, dass Drohnenbesitzer in diesem Bereich noch Informationsbedarf haben. Überprüfen Sie Ihr Grundwissen und machen Sie einen kurzen Schnelltest! Er dauert nur 5 Minuten! (Es können auch mehrere Antworten richtig sein!)

1. Wie weit darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Zu jeder Zeit nur auf Sichtweite – ohne Hilfsmittel (Fernglas)
  2. Maximal 500 Meter
  3. Es gibt keine Beschränkung

2. Wo darf ich die Drohne nicht fliegen?

Sensible Bereiche dürfen von Drohnen nicht überflogen werden. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 100 m einzuhalten: Dazu gehören auszugsweise:

  1. Menschenansammlungen
  2. Unglücksorte / Einsatzgebiete von Behörden und Polizei
  3. Freiflächen außerhalb von Flugverbotszonen
  4. Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  5. Militärische Anlagen und Krankenhäuser
  6. Industrieanlagen, Kernkraftwerke und Energieerzeuger
  7. Wohngrundstücke
  8. Verkehrsflughäfen
  9. Flug über genehmigtes freies Feld in erlaubtem Luftraum
  10. Eigenes Grundstück – ohne Nachbarn zu filmen oder zu fotografieren

Die komplette Liste der Flugverbote für spezielle Gebiete und Einrichtungen finden Sie auf Drohnen-Versicherung.

3. Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Die Flughöhe ist nicht vorgeschrieben
  2. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter
  3. Die Flughöhe entspricht der Sichtweite mit dem bloßen Auge

(Ausnahmegenehmigungen können bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden angefragt oder beantragt werden)

4. Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten ist …

  1. nicht erlaubt
  2. erlaubt

5. Was sollten Sie vor dem ersten Start mit Ihrer Drohne unbedingt beachten?

  1. Festellen, wo die Drohne wie schnell geflogen werden darf
  2. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne
  3. Wo sich im geplanten Übungsgelände Flugverbotszonen befinden

6. Ab welcher Startmasse müssen Drohnen mit einer Adressplakette, die den Namen und die Anschrift des Eigentümers trägt, gekennzeichnet sein?

  1. ab 5,0 Kilogramm
  2. ab 2,0 Kilogramm
  3. ab 0,25 Kilogramm

7. Ab welcher Startmasse darf eine Drohne ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nicht geflogen werden?

  1. ab 10 Kilogramm
  2. ab 5,0 Kilogramm
  3. ab 2,0 Kilogramm

8. Drohnen dürfen ohne Genehmigung nicht betrieben werden, ….

  1. in der Nacht
  2. am Tag
  3. an grellen, sonnigen Tagen

9. Eine Drohne mit einer Startmasse bis 250 Gramm darf mit Videobrille nur in folgender Flughöhe geflogen werden:

  1. 20 Meter
  2. 50 Meter
  3. 30 Meter

10. Ein Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) ist notwendig, wenn die Drohne …

  1. über 2,0 Kilogramm wiegt
  2. über 2,5 Kilogramm wiegt
  3. über 5,0 Kilogramm wiegt

11. Drohnen mit Kamera oder einem Startgewicht von über 0,25 Kg dürfen über Wohngrundstücke geflogen werden:

  1. Ohne Einschränkung
  2. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  3. Wenn zu der Drohne Sichtkontakt gehalten wird

12. In Deutschland besteht Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Welche Aussage ist richtig?

  1. Der Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung ist ausreichend
  2. Nur eine spezielle Drohnen Haftpflicht-Versicherung bietet optimalen Risikoschutz
  3. Nur in der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Gefährdungshaftung mitversichert

Vielen Dank, dass Sie den Test gemacht haben. Hier finden Sie die Lösungen zu den einzelnen Fragen.

  1. Frage = Lösung: 1
  2. Frage = Lösung: 1,2,4,5,6,7,8
  3. Frage = Lösung: 2
  4. Frage = Lösung: 1
  5. Frage = Lösung: 2,3
  6. Frage = Lösung: 3
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  9. Frage = Lösung: 3
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  11. Frage = Lösung: 2
  12. Frage = Lösung: 2,3

Speziell zum Thema Drohnenversicherung bieten wir Ihnen auf unserer Website Drohnen-Versicherung günstige Versicherungstarife für Ihren Multikopter an. Dort finden Sie aber auch in den Rubriken Wissen und Rechtliches viele interessante Beiträge und Hinweise rund um das Thema Drohne.

Hilfreiche Internetlinks zum Thema Drohne

Empfohlene Internetlinks mit vielen weiterführenden Informationen zum Thema Drohne

Mehr Wissen – besser verstehen! Empfohlene Internetlinks mit weiterführenden und wissenswerten Informationen zum Thema Drohne!

Fühlen Sie sich auch manchmal von der Informationsflut im Internet zu einem bestimmten Thema überfordert? Wir haben im Netz recherchiert und ganz gezielt einige interessante, wie informative Weblinks rund um das Thema Drohne für Sie zusammengestellt. Die dort angebotenen Informationen richten sich speziell an Drohnenbesitzer und beinhalten viele nützliche Tipps.

Da wir diese laufend aktualisieren, lohnt es sich in jedem Fall öfter mal vorbeizuschauen. Wenn Sie den gewünschten Link aktivieren, werden Sie auf die jeweils von Ihnen angewählte Seite weitergeleitet. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle der verlinkten Seiten können wir für die dort angezeigten Informationen keinerlei Haftung übernehmen, dafür ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.

Hier geht es zu den Links:

Welche gesetzlichen Neuregelungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind beim Betrieb einer Drohne unbedingt zu beachten?

Neuregelung der Drohnenverordnung

Was Sie über die Drohnen-Kennzeichnungspflicht wissen sollten! (FAQ vom BMVI)

Drohnen-Kennzeichnungspflicht

Wo finde ich Prüfstellen, um einen Drohnen Kenntnisnachweis zu erwerben?

Anerkannte Prüfstellen

Die wichtigsten Drohnenregeln der neuen Verordnung im Überblick!

Drohnenregeln

Wo beantrage ich eine Aufstiegsgenehmigung?

Aufstiegsgenehmigung

Wo bekomme ich Fachbegriffe zum Thema Drohne verständlich erklärt?

Drohnen-Fachbegriffe-Lexikon

Wo bekomme ich Flugkontrollzonen internationaler Flughäfen angezeigt?

Flugkontrollzonen

Wie erfahre ich, ob sich Flugverbotszonen in meinem Fluggebiet befinden?

Flugverbotszonen

Gibt es eine No-Fly-Zonen-App?

No-Fly-Zone-App

Ich möchte einen Multikopter mieten. Wo finde ich Kopter-Verleih-Unternehmen?

Kopter-Verleih-Unternehmen

Wo kann ich eine Drohnenplakette beziehen?

Drohnen-Plakette

Ich möchte einen Drohnenführerschein erwerben? Wo ist das möglich?

Drohnenführerschein

Wo finde ich eine Kopterschule in meiner Nähe?

Kopterschulen

Ich suche Bücher und Fachzeitschriften über Drohnen!

Fachzeitschriften

Ich suche Adressen von Drohnen-Reparaturdiensten!

Drohnen-Reparaturdienste

Wo kann ich für meine Drohne eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Drohnen-Haftpflichtversicherung

Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die neue Drohnen-Verordnung

Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wissenswertes zum Thema: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wer sich eine Drohne gekauft hat, der möchte so schnell wie möglich die ersten Flugmanöver unter freiem Himmel selbst ausprobieren. Wie schnell ist meine neue Drohne einsatzbereit?, Wie reagiert das Fluggerät auf die ersten Steuerbefehle?, Wie funktioniert die Kameratechnik? Fragen über Fragen – auf die schnelle Antworten gesucht werden, um schnellstmöglich Spaß und Freude mit dem neuen Fluggerät zu erleben. Bei aller Euphorie und Vorfreude sollte sich der Hobbypilot nicht nur mit den Funktionen des neuen Fluggerätes eingehend beschäftigen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften kennen, die die Bundesregierung, speziell für die Fliegerei mit unbemannten Fluggeräten, im April dieses Jahres überarbeitet erlassen hat.

Warum wurde ein neues Drohnengesetz erlassen?

Bis Ende des Jahres 2017 werden in Deutschland schätzungsweise eine Million Multikopter verkauft. Fluggeräte die den deutschen Luftraum zusätzlich nutzen, der bis dato nur Flugzeugen, Helikoptern und anderen Flugobjekten vorbehalten bzw. zugeordnet war. Auch wenn die Flughöhe von Drohnen auf 100 Meter gesetzlich beschränkt worden ist, so sind die Gefahren von Unfällen, Kollisionen und Abstürzen um ein vielfaches größer als noch von zehn Jahren. Deshalb wurde die Überarbeitung der bestehenden Gesetzesauflage notwendig und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, am 07.04.2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschärft in Kraft gesetzt.

Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz!

Startet man sein Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und kennt darüberhinaus die gesetzlichen Flugverbote nicht, kann die Drohnenfliegerei für den Hobbypiloten unter Umständen eine sehr teure Erfahrung werden.
Neben dem Spaß eine Drohne zu fliegen und atemberaubende Fotos zu schießen oder Kurzvideos zu drehen, birgt der Flug mit einer Drohne auch immer gewisse Risiken. Nur eine Unachtsamkeit oder ein unkontrolliertes Manöver und schnell kann ein Unfall eine finanzielle Dimension erreichen die in die tausende Euro geht – vor allem dann wenn Personen durch einen Drohnenflug verletzt werden. Vielen Drohnenpiloten ist oft nicht bewusst, dass sie unter Umständen, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht, für alle Schäden selbst, d.h. mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Auch wenn für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nur geringe zusätzliche Kosten im Jahr anfallen, sollten sie diese nicht sparen, denn bei einem Unfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben müssen, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Drohne ohne Versicherungsschutz betreiben.

Wann drohen Bußgelder, wenn ich gegen bestehende Gesetzesauflagen verstoße?

Hierzu einige Beispiele:

Auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel wurde in Dresden eine Drohne ohne vorherige behördliche Aufstiegsgenehmigung eingesetzt. Bußgeld: 500 Euro

In Ueckermünde (Mecklenburg Vorpommern) wurde mit einer Drohne Fotoaufnahmen gemacht, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung für dieses Vorhaben zu beantragen. Bußgeld: 1.500 Euro

Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn eine Drohne den Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen stört oder über Naturschutzgebiete fliegt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden oder sich dort bewegt, wo Benutzungsverbote für Drohnen gelten wie z.B. über Mernschenansammlungen. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Drohnen-Kennzeichnungspflicht oder die Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (Luft VO) verstoßen wird. Beide Gesetze regeln die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum, wozu auch gewerblich genutzte Drohnen zählen.

Wird durch den Betrieb der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, wenn beispielsweise Fotoaufnahmen von Personen gemacht werden, die einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren sind, aber einer Aufnahme zuvor nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren gegen den betroffenen Drohnenpiloten eingeleitet werden.

Drohnenpiloten, die beim Betrieb mit Ihrer Drohne gegen geltende Vorschriften und Regelungen verstoßen, können in Deutschland mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüberhinaus hat die Polizei die Möglichkeit eine Drohne bei vorschriftswidrigem Gebrauch zu beschlagnahmen.

Was Sie vor dem ersten Start mit Ihrer neuen Drohne unbedingt beachten sollten:

Drohnenpiloten haften immer verschuldensunabhängig

Wer glaubt, seine Fluggerät sei automatisch über die private Haftpflicht-Versicherung mitversichert, der kann sich täuschen; denn eine motorisierte Drohne ist kein Spielzeug und auch nicht automatisch über eine private Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sagen zumeist nur aus, dass eine Haftpflicht für Schäden von Luftfahrzeugen besteht, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Drohnen unterliegen aber genau dieser Versicherungspflicht! Diese hat der Gesetzgeber seit 2005 für alle „unbemannten Flugobjekte“, zu den Drohnen zählen, verfügt. Warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflicht-Versicherung immer vorziehen sollten, lesen Sie im Bereich RECHTLICHES auf drohnen-versicherung.com

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in 3 Minuten beantragt

Schließen Sie am besten gleich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die den aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftfahrtgesetz (LuftVG) entspricht. Für bereits 70 Euro Jahresbeitrag sind Sie optimal abgesichert. Nähere Informationen über die Tarife der Luftfahrt-Versicherungsanbieter finden Sie auf der Website www.drohnen-versicherung.com. Die Antragstellung lässt sich schnell und einfach von Zuhause aus erledigen und dauert nicht länger als 3 Minuten!

Jeder Drohnenpilot ist Versicherungsnachweispflichtig

Den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO (LuftVZO=Luftverkehrszulassungsordnung), den jeder Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne mitzuführen hat und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzuzeigen ist, erhalten Sie nach Antragstellung kurzfristig per Email zugesandt.

Neu! Drohnen-Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017 in Deutschland Pflicht!

Ab dem 07.04.2017 müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kilogramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein, die den Namen und die Adresse des Halters bzw. Eigentümers trägt. Auch Fluggeräte die auf Modellflugplätzen betrieben werden sind mit solch einer Plakette auszustatten. Für die Um- und Ausrüstung der Fluggeräte hat die Bundesregierung eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt. Mit der Kennzeichnungspflicht soll bei Bedarf schnellstens herausgefunden werden, wer für eine etwaige Fehlbedienung der Drohnen verantwortlich ist bzw. wem sie gehört.

Ab 01.10.2017 wird ein Drohnenführerschein benötigt

Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm dürfen nur noch von Piloten betrieben werden, die eine entsprechende Erlaubnis, z.B. eine Pilotenlizenz oder einem sog. Kenntnisnachweis vorlegen können. Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Drohnen-Führerschein kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre. Informationen, wo ein Kenntnisprüfung abgelegt werden kann, finden Sie in unserem Blogbeitrag

Eine Drohne mit über 5 Kg Startgewicht benötigt eine Aufstiegsgenehmigung

Wer in Deutschland eine Drohne mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine behördliche Aufstiegsgenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesluftfahrtbehörden Ihres Bundeslandes.

Worauf Sie beim Drohnenflug unbedingt achten sollten?

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen die der Drohnenpilot kennen und auch in der Praxis beherzigen sollte. Auf unserer Website http://www.drohnen-versicherung.com haben wir alle gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Berücksichtigen Sie diese bei Ihren Flügen, dann steht dem Spaß und der Freude am fliegen und an den gemachten Fotos und Filmen mit Ihrer neuen Drohne nichts mehr im Wege.