Auch die Einzelhandelskette real, die mehrere hundert Supermärkte in Deutschland betreibt, bietet dem privaten Hobbypiloten über den eigenen Onlineshop eine Vielzahl unterschiedlicher Drohnen-Modelle an. Die Auswahl kann sich sehen lassen.
Über 1.200 Artikel umfasst das Drohnen- und Multikopter-Sortiment, in dem auch Ersatzteile und Zubehör enthalten sind. Das große Angebot verschiedener Hersteller, wie z.B. DJI, Parrot, Walkera, Yuneec und Zerotech, lässt sich mittels einer einfach zu bedienenden Suchfunktionsleiste schnell selektieren. Der gewünschte Artikel lässt sich über verschiedene Suchfunktionen wie Artikelpreisspanne, Kameraausstattung, Hersteller, Aktionsangebot, Altersempfehlung und Gewicht sehr leicht finden.
Die technischen Produktinformationen zu den einzelnen Drohnenmodellen sind dazu ausführlich beschrieben. In einem kurzen und nicht besonders auffälligen Absatz wird auf die seit Oktober 2017 neu geltenden gesetzlichen Pflichten hinsichtlich des Besitzes und der Benutzung von Drohnen verwiesen. Dazu wird auf den PDF-Auszug der Verordnung zur „Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ verlinkt.
Für einen Laien ist es sicherlich eine Herausforderung, die Quintessenz des umfangreichen Gesetzestextes auf Anhieb zu verstehen. Ein ganz wesentlicher Hinweis zum gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz ist leider nicht zu finden! Entsprechend dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 besteht nämlich die Pflicht, dass Drohnen in Deutschland nur mit einem gültigen Haftpflichtversicherungsschutz gemäß dem deutschen Luftfahrtverkehrsgesetz betrieben werden dürfen. Darüber hinaus besteht die Pflicht, alle Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm mit einer Plakette auszustatten, die den Namen und die Adresse des Eigentümers trägt, übrigens auch auf Modellflugplätzen! Desweiteren wäre es für unbedarfte Hobbypiloten hilfreich, wenn augenfällig darauf hingewiesen würde, dass nach den gesetzlichen Vorschriften Drohnen nicht höher als 100 Meter und generell nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen.
Schwierig herauszulesen ist auch, wo in Deutschland Drohnen fliegen dürfen und wo es strikt verboten ist. Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm, wie zum Beispiel der Quadrokopter Inspire 1 V2 von DJI, dürfen von Hobbypiloten nur geflogen werden, wenn ein entsprechender Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, vorliegt.
Einsteiger die sich eine Drohne kaufen möchten, könnten sich auch für folgende Fragen interessieren:
- Benötige ich für Spielzeugdrohnen auch eine Haftpflichtversicherung?
- Bietet eine Privat-Haftpflichtversicherung für meinen Drohnenflug ausreichenden Schutz?
- Wo darf ich in meiner Umgebung bedenkenlos meine Drohne fliegen lassen?
Antworten zu diesen Fragen und wertvolle Hinweise für den optimalen Versicherungsschutz Ihres Multikopters finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik Rechtliches und Wissen & Service oder auf drohnenversicherung.blog.