Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer „Mein Schiff“-Kreuzfahrt gestattet?

Welche Bestimmungen sind bei der Mitnahme einer Drohne auf einem TUI-Kreuzfahrtschiff zu beachten?

Auf zahlreichen Internetportalen kursieren unterschiedliche Meinungen, Aussagen und Erfahrungen in Bezug auf die Mitnahme von Multikoptern auf Kreuzfahrtschiffen.

Fakt ist: Jede Reederei regelt die Mitnahme von Drohnen auf Kreuzfahrtschiffen anders. Wir wollten es genau wissen und haben uns in der TUI-Cruises Zentrale in Hamburg direkt erkundigt. Wir wollten wissen: „Ist die Mitnahme einer Drohne auf einer Kreuzfahrt mit der Mein Schiff-Flotte gestattet?“

Die Mitnahme einer Drohne für den privaten Gebrauch ist auf einer Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff-Flotte“ grundsätzlich gestattet. Es ist auch nicht erforderlich den Kopter nach dem „Boarding“ an das Sicherheits- oder Bordpersonal zur Verwahrung zu übergeben. Die Lagerung des Fluggeräts erfolgt in Eigenverantwortung auf der gebuchten Kabine. Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb eines Kopters an Bord der gesamten „Mein Schiff-Flotte“ aber nicht gestattet. Für die Kopterflüge an Land sowie für die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und notwendigen Genehmigungen ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Die Bestimmungen sind auf der Webseite von „Mein Schiff“ in der Rubrik „Service & Information“ unter FAQ / An- und Abreise / Gepäck nachzulesen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie die Mitnahme eines Multikopters auf einer AIDA-Kreuzfahrt gehandhabt wird, dann informieren Sie sich auf Drohnen-journal.de

Denken Sie vor der Nutzung Ihrer Drohne immer an den notwendigen Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen auf Drohnen-Versicherung.com günstige Deckungskonzepte mit weltweitem Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen an.

Drohnen unter 100 Euro: Was taugen sie?

Die WDR-Servicezeit hat drei preiswerte Einsteiger-Drohnen getestet.

Drohnen, die als Freizeitbeschäftigung genutzt werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Flugmodelle – für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel. Speziell Anfänger, die bisher noch keine Drohne geflogen haben, nutzen für ihre ersten Flugversuche zunächst ein preiswertes Einstiegsmodell. Doch was taugen diese Kopter unter 100 Euro überhaupt? Dieser Frage ist die WDR-Servicezeit nachgegangen. Sie hat drei Drohnenmodelle zu unterschiedlichen Preisen bis 100 Euro in den Kategorien Steuerung und Flugverhalten, Kameratechnik und Crash-Sicherheit getestet. Das Ergebnis finden Sie in dem ca. 7 minütigen Kurzfilm.

Was viele Kopterpiloten, die sich zur Freizeitbeschäftigung eine Drohne kaufen, nicht wissen ist: In Deutschland besteht für Drohnen eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht. Der Kopter wird entweder in die private Haftpflichtversicherung in Form eines Zusatzes eingebunden (sofern überhaupt möglich!) oder man entscheidet sich am besten direkt für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und ist somit optimal abgesichert. Die Verkäufer von Mulikoptern, ob im Internet oder stationär, weisen leider nicht immer ausreichend oder teilweise auch gar nicht auf die bestehende Versicherungspflicht für Multikopter in Deutschland hin. Wichtig zu wissen ist, dass, wenn kein Versicherungsschutz für das Fluggerät vorliegt, im Unglücksfall der Halter bzw. Pilot für alle mit der Drohne verursachten Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Sie als Piloten gegen die Risiken beim Fliegen mit ihrem Kopter schützt, kostet keine 70 Euro im Jahr. Nähere Information dazu finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Die 5 häufigsten Fragen zur Drohnen-Haftpflicht-Versicherung

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Drohnen-Haftpflicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Täglich erreichen uns Anfragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, telefonisch oder per Email. Wir haben die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten in diesem Blog für Sie nochmals zusammengefasst. Viele weitere interessante Fragen und Antworten zur Drohnen-Haftpflichtversicherung finden Sie auf unserer Website Drohnen-Versicherung.com unter dem Bereich „Wissen und Service“.

„Welche Drohnen-Haftpflichtversicherung würden Sie mir empfehlen?“

Eine direkte Empfehlung können wir als Versicherungsmakler nicht aussprechen. Da wir ausschließlich mit namhaften Luftfahrt-Versicherern wie der R+V, der HDI und ZURICH Versicherung zusammenarbeiten, bieten wir für den privaten wie auch für den gewerblichen Interessenten günstige Deckungskonzepte mit umfangreichen Versicherungsleistungen an, die sich inhaltlich nur geringfügig unterscheiden.
Damit Sie den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif auswählen können, haben wir die wichtigsten Eckdaten verschiedener Tarife für Sie zusammengefasst und daraus einen übersichtlichen Drohnen-Haftpflichtversicherungsvergleich erstellt.

„Wer ist außer dem Versicherungsnehmer mitversichert?“

In unseren Versicherungsbedingungen sind alle Personen mitversichert, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers zur Steuerung der Drohne berechtigt sind. Das können Lebenspartner, Angehörige, Verwandte, Freunde oder andere Dritte berechtigte Personen sein. In der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung spricht man auch von der „offenen Pilotenklausel“. Es ist wichtig zu wissen, dass Piloten, die Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm außerhalb eines Modellflugplatzes betreiben möchten, einen gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis benötigen. Dieser Kenntnisnachweis ist Pflicht, sowohl für den Drohnenhalter als auch für alle berechtigten Personen (Mindestalter: 16 Jahre) die die Drohne steuern möchten.

„Wenn ich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, ist mein Kopter doch auch mitversichert, oder?“

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gemäß Luftverkehrsgesetz §43 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden von Dritten, wie Personen- und /oder Sachschäden ab. Auch Vermögensschäden sind versichert, z.B. bei der R+V Versicherung. Kommt im Unglücksfall der eigene Kopter zu Schaden, ist dieser in der Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Am Beispiel der KFZ-Haftpflicht lässt sich diese Frage einfach beantworten. Wer mit meinem teilkaskoversicherten PKW einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung „nur“ den Fremdschaden reguliert bekommen. Besitzt der Fahrer hingegen auch eine KFZ-Vollkasko-Versicherung, dann werden auch die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernommen. Im Bereich der Luftfahrtversicherung verhält es sich genauso. Wer seinen eigenen Kopter gegen Schäden versichern möchte, der schließt idealerweise zu seiner Drohnen-Haftpflicht eine Drohnen Kasko-Versicherung ab. Sie tritt zum Beispiel ein, wenn es mit der Drohne zu einem Absturz kommt. Eine Drohnen-Kasko-Versicherung ist aber nur dann sinnvoll, wenn es sich um ein hochwertiges Flugmodell mit teurem Equipment handelt, wie z.B. eine hochauflösende Kamera. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Versicherungstarifen einer Drohnen-Haftpflicht-Versicherung der KRAVAG und HDI finden Sie auf unserer Website.

Wichtig: Eine Drohnen-Kaskoversicherung ersetzt nicht die gesetzliche geforderte Drohnen-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hierbei, um zwei voneinander getrennte Versicherungsverträge.

„Ich habe mir eine neue Drohne gekauft. Was ist jetzt zu tun?“

Es kommt immer häufiger vor, dass bereits bestehende Versicherungsverträge hinsichtlich eines Flugmodellwechsels inhaltlich korrigiert werden müssen, weil der Versicherungsnehmer das bisherige Flugmodell gegen ein anderes Fluggerät getauscht hat. Um den Versicherungsschutz auf das neue Flugmodell zu übertragen, benötigen wir vom Versicherungsnehmer einen schriftlichen Hinweis per Post oder per Email der nachfolgende Angaben enthalten sollte: Versicherungsschein-Nr., Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennumer des neuen Fluggeräts, Abfluggewicht und Anschaffungspreis.

„Welche Deckungssumme würden Sie mir empfehlen?“

Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist ein wesentlicher Bestandteil einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Sie kann bei den jeweiligen Versicherern zwischen 1 und 10 Millionen Euro gewählt werden. Weil uns so viele Fragen zum Thema „Versicherungssumme in der Drohnen-Haftpflichtversicherung“ erreicht haben, haben wir diesem Thema einen eigenen Blogbeitrag gewidmet, mit dem Titel „Was sollten Sie bei der Wahl der Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung beachten?“.

Bei speziellen Fragen im Bereich der Drohnen-Haftpflichtversicherung beraten und unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an unter 02203 / 98 88701 oder schreiben Sie uns einfach eine Email.

MAVIC Air Fly von DJI bei SATURN im Angebot! Das sollten Sie vor dem Kauf unbedingt beachten!

Wichtige Hinweise vor dem ersten Start!

Gerade zum Frühjahr locken viele Internetshops, Discounter oder Elektrofachmärkte wie SATURN mit interessanten Aktionsangeboten – auch für Drohnen. Als Ostergeschenk sicherlich eine gelungene Überraschung, denn die kleinen Fluggeräte wie z.B. die faltbare MAVIC AIR von DJI für 1.039 € bei SATURN bietet speziell für Einsteiger mit wenig Flugerfahrung aufgrund ihrer kompakten Bauweise größtmöglichen Flugspaß. Sie liefert sehr gute Panoramafotos und Videoaufnahmen in 180° High-end-Qualität mit einer 12 Megapixel-Gimbal-Kamera. Zudem besitzt die Kamera einen Zeitlupen-Modus. Die Mavic Air Fly ist mit einer automatischen Rückkehr- und Landefunktion ausgestattet. Die maximale Flugzeit des fast 70 km/h schnellen Kopters beträgt zirka 20 Minuten.

Nähere Informationen zur Mavic Air Fly finden Sie im Onlineangebot von SATURN.

Aufgrund ihrer handlichen Größe ist sie speziell auf Reisen und für Kurztrips ein idealer Begleiter. Sie wiegt nur 430 Gramm, fällt damit aber unter die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Wissensbereich auf der Website www.drohnen-versicherung.com.

Leider wird in den Aktionsangeboten der jeweiligen Anbieter nicht immer auf die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen hingewiesen. „Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller“ heißt es oft nur in den kleingeschriebenen Werbetexten; und vielleicht noch ein Satz zur Achtung der höchstpersönlichen Privatsphäre beim filmen und fotografieren. Das war es!

Speziell Spontankäufer, die sich bisher noch nicht näher mit dem Thema Drohne beschäftigt haben, wissen oft gar nicht, dass es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beim Betrieb einer Drohne zu beachten gibt. Für eine Drohne, die im öffentlichen Luftraum bewegt wird, besteht zudem eine gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Wünschenswert wäre ein entsprechender Hinweis in den einschlägigen Werbeprospekten oder Beilagen der Einzelhändler, um den Kunden auf die Versicherungspflicht hinzuweisen. Wer glaubt, die Drohne wäre automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, der irrt! Drohnen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Somit besteht auch kein ausreichender oder überhaupt gar kein Versicherungsschutz. Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne mit seinem Privatvermögen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einem namhaften Luftfahrtversicherer. Sie basiert auf der Gefährdungs- und nicht auf der Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenshaftung gemäß der §§ 33 ff. LuftVG handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs ihre Begründung findet.

Für bereits 67,95 Euro Jahresbeitrag können Sie sich als Privatperson mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät optimal absichern. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, den gesetzlichen Bestimmungen und zur Antragstellung in nur 3 Minuten finden Sie auf http://www.drohnen-versicherung.com

Lernen Sie Drohnen sicher zu fliegen

Kopterflugschulen in Deutschland – Know How aus erster Hand!

Rasante Marktentwicklung

Das Fotografieren und Filmen aus der Luft hat sich mittlerweile zu einem Volkssport entwickelt. Multikopter sind der Verkaufsschlager. Neben der privaten Nutzung bieten Drohnen auch im gewerblichen Bereich ungeahnte Chancen für die verschiedensten Branchen. Im letzten Jahr wurden 400.000 Drohnen verkauft. In diesem Jahr werden nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) voraussichtlich nochmals 600.000 dazukommen, d.h. die Anzahl der unbemannten Fluggeräte in Deutschland wird bis Ende 2017 auf eine Million anwachsen – das ist Rekordniveau!

Eine Drohne kaufen und gleich losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Ein Kopter ist zwar schnell erworben, aber nicht alle Hobbypiloten wissen, was gesetzlich erlaubt ist und was nicht? Vor dem Hintergrund der neuen Drohnenverordnung gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Auflagen die jeder Pilot kennen sollte. Aber auch der praktische Umgang mit dem neu erworbenen Kopter will gelernt sein. Unnötige oder gar riskante Flugexperimente sollten vermieden werden, denn bei unprofessioneller Herangehensweise kann sich das neue Fluggerät schnell zu einer potenziellen Gefahr in der Luft und am Boden für einen selbst und für unbeteiligte Dritte entwickeln. Und das, ist in aller Regel mit Ärger und Kosten verbunden, die sich im Vorfeld vermeiden lassen.
Grundsätzlich will jeder Hobbypilot mit seiner Drohne Spaß haben. Deshalb sollte man sich vor dem ersten Start umfassend informieren oder schulen lassen; idealerweise unter professioneller Anleitung eines erfahrenen Piloten. Aber nicht nur Anfängern ist eine Drohnenschulung zu empfehlen. Kopterflugschulen bieten auch für Fortgeschrittene und Profis spezielle Kurse an.

Der sichere Umgang mit Multikoptern ist leicht erlernbar

Erfahrene Fluglehrer haben sich darauf spezialisiert, private als auch gewerbliche Drohnenpiloten auszubilden. Relevantes Wissen wird in praktischer und theoretischer Form an nur einem Seminartag vermittelt. Das schafft das nötige Vertrauen seine Drohne sicher zu fliegen.

Generell werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:

  • UAV-Funktionen / Sicheres Navigieren
  • Rechtliche und technische Rahmenbedingungen
  • Gesetzlich geltende Vorschriften / Luftrecht
  • Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung
  • Versicherungsfragen
  • Praktische Kopter-Einweisung (Flight-Checks, Flugübungen: Start, Flug und Landung)
  • u.v.a.m.

Wichtig für gewerbliche Drohnenpiloten

Wird der Multikopter für gewerbliche Zwecke genutzt (z.B. Verkauf von Luftaufnahmen) muss bei der jeweilig zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Aufstiegsgenehmigung beantragt werden. In der Regel wird seitens der Behörde ein Nachweis verlangt, der darüber Auskunft gibt, dass der Nutzer mit den Sicherheitsaspekten und dem Betrieb des Fluggerätes vertraut ist. Zumeist erhalten die Seminarteilnehmer am Ende ihrer Schulungseinheit eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat, das auch als Befähigungsnachweis bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde anerkannt wird.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt den Drohnenpiloten im Schadenfall in erster Linie vor Ansprüchen Dritter, das heißt, wenn durch den Betrieb einer Drohne ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist. Sie schützt im Schadenfall aber nur dann, wenn seitens des Piloten auch alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen eingehalten wurden. Sind geltende Vorschriften missachtet worden, kann der Versicherer spätere Schadenersatzansprüche einschränken oder gänzlich verweigern. Insofern ist es wichtig, dass jeder Drohnenpilot weiß, welche gesetzliche Bestimmungen es gibt, was erlaubt und was verboten ist.

Günstige Versicherungstarife für Privat und Gewerbe

Welche Leistungen in einer Drohnen-Haftpflichtversicherung enthalten sind und gegen welche Risiken sie schützt, lesen Sie im Wissensbereich auf http://www.drohnen-versicherung.com.

Kopterflugschulen in Deutschland

Nachfolgend haben wir eine Übersicht einiger Kopterflugschulen mit den dazugehörigen Kontaktdaten nach Postleitzahlbereichen sortiert für Sie zusammengestellt:

Name Straße PLZ Ort Telefon web
tholegrobotics St. Jacober Hauptstr. 31 08132 Mülsen 037 601447499 www.tholeg.com
Service-drone.de GmbH Forstweg 1 14656 Brieselang 030 220560510 www.multirotor.net
Copter-drone.com Marktplatz 10 17207 Röbel Müritz 0171 493 5477 www.copter-drone.com
Copter-College Schwartenseekamp 9 22880 Wedel 0171 530 7757 www.copter-college.de
Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik Seiler Str. 15b 30171 Hannover 0511 94041972 www.kopterzentrale.de
U-ROB GmbH Bielitzer Str. 47 33699 Bielefeld 0521 41798680 www.u-rob.com
Drohnen Papst Espenauer Str. 73 34246 Vellmar 0561 82051190 www.dronen-papst.de
Copting GmbH Rebenring 33 38106 Braunschweig 0163 6925848 www.copting.de
Spectair GmbH & Co. KG Böhler Str. 1 40667 Meerbusch 0211 59891150 www.spectair.com
RC-Map24 Nierenberger Str. 93 46446 Emmerich 0176 24839216 www.kopterschule-niederrhein.de
Gernie Media Lehnhartsfeld 8 51588 Nümbrecht 02293 9374075 www.foto-film-gernie.de
Sky-Walker-Mainz Mainz Friedrich Ebert Str. 21 55257 Budenheim 061 3933187100 www.sky-walker-mainz.de
RKM-RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH Hauptstr. 113 69518 Abtsteinach 062 072033533 www.rotorkonzept.de
DEKRA Akademie GmbH Handwerkstr. 15 70565 Stuttgart 0711 78610 https://www.dekra-akademie.de/de/drohnenfuehrerschein/
Aero Fotografie Am Fischweiher 19 85229 Markt Indersdorf 08136 3046657 www.luftpano.de
FF-Company GmbH & Co.KG Dieselstr. 17 85232 Bergkirchen/München 089 125018080 www.ff-droneacademy.de
LF-Technik GmbH Lohfeld 49 95326 Kulmbach 09221 804257 www.lf-technik.de
Skymera Friedrich Schönheitstr. 4 99326 Ilmtal 036 29812637 www.skymera.de

Fazit:

Angesichts der rasant wachsenden Zahl an unbemannten Fluggeräten in Deutschland wird der verantwortungsvolle Umgang mit dieser Technologie immer wichtiger. Neben dem Spaß am Kopterflug ist es extrem wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und das Risiko von Unfällen so weit wie möglich zu vermeiden. Kopterflugschulen verfügen aufgrund ihrer langen und professionellen Erfahrung über viel praktisches und theoretisches Know-How. Nutzen Sie das vorhandene Fachwissen für mehr Spaß und Freude im sicheren Umgang mit Ihrer Drohne. Profitieren Sie in den Seminaren von den Kenntnissen erfahrener Piloten. Darüber hinaus erhalten Sie neben dem erworbenen Basiswissen viele weitere wertvolle Tipps zur Optimierung ihrer Flugpraxis.