Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Drohnen-Haftpflicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Täglich erreichen uns Anfragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, telefonisch oder per Email. Wir haben die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten in diesem Blog für Sie nochmals zusammengefasst. Viele weitere interessante Fragen und Antworten zur Drohnen-Haftpflichtversicherung finden Sie auf unserer Website Drohnen-Versicherung.com unter dem Bereich „Wissen und Service“.
„Welche Drohnen-Haftpflichtversicherung würden Sie mir empfehlen?“
Eine direkte Empfehlung können wir als Versicherungsmakler nicht aussprechen. Da wir ausschließlich mit namhaften Luftfahrt-Versicherern wie der R+V, der HDI und ZURICH Versicherung zusammenarbeiten, bieten wir für den privaten wie auch für den gewerblichen Interessenten günstige Deckungskonzepte mit umfangreichen Versicherungsleistungen an, die sich inhaltlich nur geringfügig unterscheiden.
Damit Sie den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif auswählen können, haben wir die wichtigsten Eckdaten verschiedener Tarife für Sie zusammengefasst und daraus einen übersichtlichen Drohnen-Haftpflichtversicherungsvergleich erstellt.
„Wer ist außer dem Versicherungsnehmer mitversichert?“
In unseren Versicherungsbedingungen sind alle Personen mitversichert, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers zur Steuerung der Drohne berechtigt sind. Das können Lebenspartner, Angehörige, Verwandte, Freunde oder andere Dritte berechtigte Personen sein. In der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung spricht man auch von der „offenen Pilotenklausel“. Es ist wichtig zu wissen, dass Piloten, die Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm außerhalb eines Modellflugplatzes betreiben möchten, einen gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis benötigen. Dieser Kenntnisnachweis ist Pflicht, sowohl für den Drohnenhalter als auch für alle berechtigten Personen (Mindestalter: 16 Jahre) die die Drohne steuern möchten.
„Wenn ich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, ist mein Kopter doch auch mitversichert, oder?“
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gemäß Luftverkehrsgesetz §43 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden von Dritten, wie Personen- und /oder Sachschäden ab. Auch Vermögensschäden sind versichert, z.B. bei der R+V Versicherung. Kommt im Unglücksfall der eigene Kopter zu Schaden, ist dieser in der Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Am Beispiel der KFZ-Haftpflicht lässt sich diese Frage einfach beantworten. Wer mit meinem teilkaskoversicherten PKW einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung „nur“ den Fremdschaden reguliert bekommen. Besitzt der Fahrer hingegen auch eine KFZ-Vollkasko-Versicherung, dann werden auch die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernommen. Im Bereich der Luftfahrtversicherung verhält es sich genauso. Wer seinen eigenen Kopter gegen Schäden versichern möchte, der schließt idealerweise zu seiner Drohnen-Haftpflicht eine Drohnen Kasko-Versicherung ab. Sie tritt zum Beispiel ein, wenn es mit der Drohne zu einem Absturz kommt. Eine Drohnen-Kasko-Versicherung ist aber nur dann sinnvoll, wenn es sich um ein hochwertiges Flugmodell mit teurem Equipment handelt, wie z.B. eine hochauflösende Kamera. Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Versicherungstarifen einer Drohnen-Haftpflicht-Versicherung der KRAVAG und HDI finden Sie auf unserer Website.
Wichtig: Eine Drohnen-Kaskoversicherung ersetzt nicht die gesetzliche geforderte Drohnen-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hierbei, um zwei voneinander getrennte Versicherungsverträge.
„Ich habe mir eine neue Drohne gekauft. Was ist jetzt zu tun?“
Es kommt immer häufiger vor, dass bereits bestehende Versicherungsverträge hinsichtlich eines Flugmodellwechsels inhaltlich korrigiert werden müssen, weil der Versicherungsnehmer das bisherige Flugmodell gegen ein anderes Fluggerät getauscht hat. Um den Versicherungsschutz auf das neue Flugmodell zu übertragen, benötigen wir vom Versicherungsnehmer einen schriftlichen Hinweis per Post oder per Email der nachfolgende Angaben enthalten sollte: Versicherungsschein-Nr., Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennumer des neuen Fluggeräts, Abfluggewicht und Anschaffungspreis.
„Welche Deckungssumme würden Sie mir empfehlen?“
Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist ein wesentlicher Bestandteil einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Sie kann bei den jeweiligen Versicherern zwischen 1 und 10 Millionen Euro gewählt werden. Weil uns so viele Fragen zum Thema „Versicherungssumme in der Drohnen-Haftpflichtversicherung“ erreicht haben, haben wir diesem Thema einen eigenen Blogbeitrag gewidmet, mit dem Titel „Was sollten Sie bei der Wahl der Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung beachten?“.
Bei speziellen Fragen im Bereich der Drohnen-Haftpflichtversicherung beraten und unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an unter 02203 / 98 88701 oder schreiben Sie uns einfach eine Email.