So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Die Übergangsfristen der neuen EU-Drohnenverordnung

Bezüglich der Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es Übergangsfristen. Nähere Infos dazu erhalten Sie im Beitrag.

Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu. Es sind viele neue Regeln und Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag https://bit.ly/3gFExti

Für welche Kopter gilt die Registrierungspflicht?

Eine der vielen Neuerungen ist die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Jeder, der einen Kopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm betreiben möchten, muss sich vor dem ersten Start beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer, die er am Fluggerät anzubringen hat.

Übergangsfrist bis 30.04.2021

Aufgrund einer Allgemeinverfügung hat das Luftfahrtbundesamt die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber vom 31.12.2020 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Diejenigen, die sich bisher noch nicht registriert haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem Kopter anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung dann für jeden Drohnenbetreiber verpflichtend.

Wie lauten die Übergangsregelungen für Drohnenführerscheine?

Eine weitere Änderung für den Drohnenbetrieb in Deutschland: die Drohnenführerscheinpflicht. Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm dürfen ohne Kenntnisnachweis geflogen werden. Wer bereits eine Drohne besitzt, für die ein EU-Drohnenführerschein erforderlich wird, kann in einer Übergangszeit von 2 Jahren das Bestandsmodell weiterbetreiben. Für die Neuanschaffung einer Drohne innerhalb der Übergangsfrist ist aber ein EU-Drohnenführerschein je nach Koptertyp erforderlich.

Welcher Kenntnisnachweis für den Betrieb welcher Drohne in Deutschland notwendig ist und welche Übergangsfristen es gibt, darüber informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes: https://bit.ly/3c1Oyk2

Versicherungspflicht für Drohnen

Keine Übergangsfristen gibt es für die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen. Jede Drohne, die in Deutschland betrieben wird, benötigt einen Haftpflichtversicherungsschutz. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflicht-Versicherung finden Sie auf:

https://www.drohnen-versicherung.com/

Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com

 

Drohnenflug in Großbritannien? Das sind die neuen Vorschriften!

Das sollten Sie wissen, wenn Sie in UK eine Drohne betreiben wollen!

Sie sind noch recht gut in Erinnerung: Die unerlaubten Drohnenflüge über dem Rollfeld des englischen Verkehrsflughafens Gatwick, die im Dezember 2018 weltweit für Aufsehen sorgten. Mehr als 100.000 Flugpassagiere saßen Tage auf Englands zweitgrößten Flughafen fest, weil dieser aus Sicherheitsgründen mehrfach über viele Stunden geschlossen werden musste. Das Online-Magazin Drohnen-Journal berichtete darüber.

Die britische Regierung reagierte nun auf die Vorfälle und verschärfte die Nutzung der unbemannten Fluggeräte im britischen Königreich. Seit Ende November 2019 gelten für Hobbypiloten neue Gesetze, die zu beachten sind, bevor eine Drohne gestartet werden darf.

Und so funktioniert die neuartige Registrierung des Kopters

Wer eine Drohne mit einem Startgewicht von über 250 Gramm im englischen Luftraum betreiben möchte, der muss sich zuvor als Operator bzw. Betreiber (Mindestalter: 18 Jahre) online registrieren und den Kopter anschließend mit einer Plakette, der sog. Operator-ID kennzeichnen. Die Operator-ID ist ein Jahr gültig und kostet 9 Pfund, zirka 10 Euro.

Über die Website Register-drones.caa.co.uk kann der Kopter registriert werden. Nach erfolgtem Eintrag wird eine Operator-ID generiert. Die ID ist auf dem Rumpf der Drohne gut sichtbar anzubringen. Dazu erhält der Antragsteller ein Registrierungszertifikat.

Was ist die Flyer-ID und wo kann diese erworben werden?

Neben der Registrierung des Fluggeräts ist für den Kopterflug der Nachweis eines bestandenen Wissenstests erforderlich. Mit diesem Onlinetest weist der Betreiber sein Grundwissen über die bestehenden und geltenden Sicherheitsregeln nach. Besteht der Betreiber den zwanzig Fragen umfassenden Multiple-Choise-Test, dann wird ein Flyer-Ausweis erzeugt. Dieser dient dem Drohnenpiloten als Kompetenzzeugnis. Die erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 16. Die erworbene Flyer-ID ist drei Jahre gültig und berechtigt den Hobbypiloten seinen Kopter in UK fliegen zu dürfen. Der Onlinetest ist kostenlos. Verstößt der Drohnenpilot gegen die neuen Auflagen, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Pfund; zirka 1.200 Euro.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gehört immer dazu!

Eine Drohne sollte nie ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz  gestartet werden – nicht im Ausland und auch nicht in Deutschland, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Spezielle Drohnenhaftpflichtversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz finden Sie auf drohnen-versicherung.com. Eine Drohnen-Haftpflicht erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr.

Wir empfehlen Ihnen, sich stets an die geltenden Drohnen- Vorschriften und bestehenden Gesetze zu halten.

Alle relevanten Informationen zur Operator-ID und Flyer-ID sowie zu allen weiteren Regelungen zum Thema „Drohnenflug in Großbritanien“ finden Sie auf der Website der englischen Zivilluftfahrtbehörde, UK Civil Aviation Authority.

Drohnen helfen bei der Apfelernte

Die Drohnentechnologie hält weiter Einzug in die Landwirtschaft und unterstützt den Menschen bei der Obsternte

Erstmalig unterstützen Drohnen den Menschen bei der Erntearbeit

Äpfel sind das Lieblingsobst der Deutschen. Keine Frucht wird in Deutschland häufiger gegessen. Viele Verbraucher achten verstärkt darauf, dass die Äpfel aus Deutschland stammen. Bei uns wird das Obst größtenteils per Hand, mit dem Apfelpflücker oder dem Baumschüttler geerntet. Das könnte sich aber zukünftig ändern.

Drohnen – die neuen Erntehelfer?

Israelische Ingenieure arbeiten daran, die Apfelernte zukünftig mithilfe von Drohnen zu automatisieren und die neue Technik exportfähig zu machen. Einer der Gründe dafür ist die nicht sichere Verfügbarkeit von Saison-Arbeitskräften und die hohe körperliche Belastung der Erntehelfer, die die Früchte auch in den schwer erreichbaren Baumregionen ernten müssen.

Die fliegenden Pflückroboter haben viele Vorteile

Der Einsatz der fliegenden Erntehelfer bietet zahlreiche Vorteile. Durch maschinelles Sehen erkennt die Drohne die Früchte nicht nur selbstständig am Baum, sie analysiert auch den Reifegrad der Frucht während des Pflückvorgangs und sortiert sie entsprechend vor.

Unabhängig von den äußeren Bedingungen verrichtet der Kopter seine Arbeit auf den Apfelplantagen genauso schnell wie ein Mensch, braucht aber keine Pause und wird auch nicht krank. Technische Hilfsmittel wie Teleskop- und Schüttelstangen oder große Leitern gehören der Vergangenheit an. Egal in welche Höhe sich der Apfel am Baum auch befindet, für die Erntedrohne stellen die unterschiedlichen Höhen kein Hindernis dar. Was für den Menschen bis heute nicht möglich war, ist für die Drohne theoretisch machbar: Die Apfelernte in der Nacht; auch wenn an diesem Konzept noch gearbeitet werden muss.

Kurzum: Die Automatisierung der Apfelernte unter Zuhilfenahme der Drohnen-Technologie steigert die Produktivität der Betriebe und sichert nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit.

Vorreiter ist Israel

Mit dem neuen Verfahren lässt sich die Apfelernte stark vereinfachen. Auch wenn sich die neue Methodik bisher nur in Israel im Einsatz befindet, erste Bestellungen aus den USA, China und Deutschland liegen bereits vor. Insofern ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann in den deutschen Apfelanbauregionen die ersten fliegenden Erntehelfer zum Einsatz kommen werden.

Hier sehen Sie den fliegenden Erntehelfer in der Animation im Einsatz.

 

Frohe Weihnachten

Das Redaktionsteam Drohnenversicherung.blog verabschiedet sich in die Weihnachtspause.

 

Liebe Leserinnen und Leser.

Das Redaktionsteam von Drohnenversicherung.blog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr melden wir uns mit informativen Berichten rund um das Thema DROHNE bei Ihnen zurück.

Für Ihr ganzjähriges Interesse möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel.

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Drohne als Weihnachtsgeschenk? Wir haben einen Tipp für Sie!

Wer sich eine Drohne selbst kaufen oder verschenken möchte, der sollte vor der Kaufentscheidung die Webseite drohnen-vergleich.de von Sebastian Domke besuchen.

Kurz vor dem Weihnachtsfest suchen noch viele ein passendes Weihnachtsgeschenk. Hoch im Kurs stehen Kameradrohnen. Die kleinen Flugroboter erfreuen sich nach wie vor sehr großer Beliebtheit, ob nur zum Spaß, zur Freizeitgestaltung oder für den Race-Sport. Sie gibt es für jeden Anspruch, für jedes Alter und für jeden Geldbeutel.

Welcher Kopter ist das richtige Geschenk?

Das Angebot an Multikoptern ist riesengroß. Ob Internethandel, Fachgeschäft oder Discounter – überall locken interessante Weihnachtsangebote. Es ist jedoch nicht leicht, hier den Überblick zu behalten und die richtige Drohne auszuwählen, schon gar nicht, wenn man sich mit dem Thema Multikopter bisher noch nicht beschäftigt hat.

Bevor Sie sich zum Kauf entscheiden, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und sich einen ersten Überblick verschaffen. Tipps und Ratschläge von unabhängigen Testern, die etwas von Kameradrohnen verstehen, sind in einer solchen Phase eine wertvolle Hilfe.

Der leidenschaftliche Drohnenpilot Sebastian Domke beschäftigt sich mit Drohnen, er testet sie und gibt auf seiner Website Drohnen-Vergleich.de seine Testergebnisse weiter. Durch seine mehrjährige Tätigkeit bei einem deutschen Kopter-Hersteller bringt Sebastian Domke eine Menge Erfahrung mit. Die Besucher seiner Website finden sich aufgrund seiner Kaufempfehlungen im Dschungel der unzähligen Angebote deutlich besser zurecht, als zuvor.

Hilfreiche Orientierung  – Welche Drohne lohnt sich wirklich?

Die Website Drohnen-Vergleich ist klar strukturiert und übersichtlich aufgebaut. In den Rubriken Die beste Drohne 2019, Die beste Kameradrohne und Mini-Drohnen können die einzelnen Koptermodelle anhand von Testberichten beauskunftet werden. Auch die Klassifizierung nach Preisklassen ist möglich. Die Preisspanne erstreckt sich von 99 Euro bis 6.000 Euro. Eine interessante Sortierungsmöglichkeit für Käufer, die sich ein Limit gesetzt haben und nur einen bestimmten Geldbetrag ausgeben möchten.

Haben Sie sich jedoch schon auf ein bestimmtes Koptermodell festgelegt, liefern die von Sebastian Domke verfassten Produkthinweise und Testergebnisse interessante und aufschlussreiche Informationen zum jeweiligen Modell. Alle wichtigen Eigenschaften und Details der getesteten Fluggeräte sind präzise herausgearbeitet und auch für den Laien verständlich erklärt. Neben der unverbindlichen Preisangabe wird auch ein Link zur direkten Bestellmöglichkeit mitgeliefert. Sebastian Domke gibt im Anschluss seiner Beurteilung noch ein kurzes, persönliches Feedback zum jeweils getesteten Modell ab.

Kurzum: Die Website drohnen-vergleich.de ist für Drohnen-Einsteiger, die sich selbst einen Kopter kaufen oder verschenken möchten und nicht wissen, für welches Modell sie sich entscheiden sollen, sehr empfehlenswert.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben!

Wichtig ist, dass jeder Drohnenpilot weiß, dass vor dem ersten Start mit seinem neuen Fluggerät in Deutschland die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung besteht. Halter von Luftfahrzeugen, zu denen Drohnen zählen, sind gemäß §43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

So schnell und einfach sich ein Kopter bedienen lässt, so kostspielig kann es werden, wenn durch den Gebrauch des Fluggeräts Dritte geschädigt werden und dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz entspricht und den Halter im Schadenfall bestmöglich schützt, erhalten Sie bereits für nur 68 Euro im Jahr.

Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und weitere Tipps rund um die gesetzlichen Vorschriften finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com

 

 

Kamera-Drohnen – jetzt bei ALDI im Weihnachts-Sortiment

ALDI bietet Einsteigerdrohnen mit HD-Kamera zum Discounterpreis an

ALDI – Süd bietet im aktuellen Verkaufsprospekt (02.-07.12.2019) zwei Maginon Quadrokopter mit HD-Kamera zu besonders günstigen Preisen an.

In den ALDI-Süd Filialen erhältlich

In den ALDI-Süd Filialen kann ein faltbarer Quadrokopter mit Kamera, einer 8GB Micro-SD-Speicherkarte inkl. Fernsteuerung und Smartphone-Halterung für 49,99 Euro erworben werden. Der Kopter lässt sich in drei unterschiedlichen Geschwindigkeiten fliegen. Die Flugzeit beträgt zirka 10 Minuten. Nach 2 Stunden sind die Akkus wieder voll aufgeladen. Der 160 Gramm leichte Kopter wird mit 4 Ersatz-Rotorblättern und einem USB-Ladekabel geliefert.

Nur online bestellbar – der Quadrokopter QC-90 GPS

Bei dem zweiten Koptermodell, dem QC-90 GPS, handelt es sich um eine Einsteigerdrohne, die nur über ALDI online bestellt werden kann. Sie kostet 149 Euro inkl. Paketversand und besitzt eine 3 jährige Hersteller-Garantie. Die Drohne überträgt Livebilder während des Fluges in Full-HD-Qualität.

Darüberhinaus ist der Kopter mit vielen technischen Funktionen ausgestattet wie z.B. einem integrierten GPS-Tracker, einer Follow-Me und Return-to-home-Funktion. Dank dem Headless-Modus ist die Drohne spielend leicht zu steuern. Die Flugzeit des 248 Gramm leichten Kopters beträgt 15-17 Minuten, die Ladezeit der Akkus zirka 150 Minuten. Gesteuert werden kann die Drohne über eine App oder über Gesten. Die Fluggeschwindigkeit kann von Anfänger auf Normal und Fortgeschrittene verändert werden. Im Lieferumfang enthalten ist: ein USB-Ladekabel, eine 32 GB Micro-SD-Karte, eine Fernsteuerung mit Smartphone-Halter, 4 Ersatzrotorblätter und eine Aufbewahrungstasche.

Hier finden Sie nähere Informationen über den ALDI-Quadrokopter:

Benötigen Sie Versicherungsschutz?

Bei den ALDI-Koptern handelt es sich nicht um Spielzeug – auch, wenn beide Fluggeräte unter 250 Gramm wiegen. Vor dem ersten Start sollten Sie wissen: Wer im öffentlichen Luftraum ein Fluggerät betreibt, benötigt dafür eine Haftpflichtversicherung. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine professionelle oder um eine Spielzeugdrohne handelt. Das deutsche Luftverkehrsgesetz kennt den Begriff Spielzeugdrohne nicht. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob ein Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist. Optimal versichert sind Sie, wenn Sie sich direkt für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Vorher ausreichend informieren!

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf die Drohne beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Es gibt zahlreiche Regelungen und Bestimmungen die jeder Hobbypilot kennen und beachten sollte.

Nähere Informationen zur speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung und den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Rubrik „Rechtliches“ und „Wissen und Service“ auf drohnen-versicherung.com

Drohnen Veranstaltungskalender 2020

Hier finden Sie verscheidene Veranstaltungen rund um das Thema Drohne im Jahr 2020

In unserem Veranstaltungskalender 2020 finden Sie zahlreiche Drohnen Messen, Veranstaltungen, FPV-Events und Seminare in Deutschland auf einen Blick

Sie möchten sich im kommenden Jahr über die geplanten Messen und Veranstaltungen rund um das Thema Drohne informieren? Dann schauen Sie einfach in unseren Veranstaltungskalender. Die nachfolgende Übersicht gibt sowohl ambitionierten Hobbypiloten als auch Kopter-Profis einen schnellen Überblick darüber, wo und wann im kommenden Jahr Messen und Events zum Thema Drohne in Deutschland stattfinden.

Januar

14.-16.01.2020
Perimeter Protection
Ort: Nürnberg
Thema: Drohnendetektion und Drohnenabwehr
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16.-17.01.2020
RotorDrone Forum
Ort: Hubschrauberzentrum Bückeburg
Thema: Urban Air Mobility – Das Verkehrskonzept der Zukunft für unsere Städte?
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29.01.- 02.02.2020
Spielwarenmesse
Ort: Nürnberg
Thema: Weltweit größte Fachmesse für Spielwaren
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Februar

07.-09.02.2020
Modell Leben 2020 – Die Thüringer Modellbaumesse
Ort: Messe Erfurt
Thema: FPV-Racer Thürinmgen/Drone Championship 2020
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19.-21.02.2020
Landwirtschaftsmesse Ostfriesland 2020
Ort: Mehrzweckgelände Tannenhausen in Aurich
Thema: Neueste Entwicklungen rund um Drohnen und autonome Roboter
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März

04.-05.03.2020
U.T.SEC 2020 – Summit for Drones, Unmanned Technologies & Security
Ort: Messezentrum Nürnberg
Thema: Sicherheit durch und vor unbemannten Technologien
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14.-15.03.2020
Rotor live 2020
Ort: Galopprennbahn Iffezheim bei Baden Baden
Thema: Verkaufs- und Präsentationsmesse rund um Modellhelikopter und Multikopter
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21.-22.03.2020
Hallen Air Race
Ort: Worms
Thema: Drone Championship 2020
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April

01-02.04.2020
AERO
Ort: Messe Friedrichshafen
Thema: Aero-Sonderveranstaltung: Drohnen im BOS-Einsatz
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20.-24.04.2020
Hannover Messe – Industriemesse mit weltweiter Bedeutung
Ort: Hannover Messegelände
Thema: Drohnen Arena / 800qm in Halle 3. Einsatz autonomer Flugroboter für den innerbetrieblichen Warentransport.
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23.-26.04.2020
Intermodellbau
Ort: Messe Dortmund
Thema: Drone Championship 2020
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Mai

01.-03.05.2020
Pro Wing International
Ort: Soest – Bad Sassendorf
Thema: Internationale Messe für Flugmodellbau
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16.05.2020
Filmen & Fotografieren aus der Vogelperspektive
Ort: Hoyer-Consult, 78052 Villingen-Schwenningen
Lust am Fliegen – Drohnen Workshop
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15.-17.05.2020
FPV Lions
Ort: Diepholz
Thema: Drone Championship 2020
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26.-27.05.2020
Drone Berlin
Ort: Berlin
Thema: Lösungen und Anwendungen in der Drohnentechnologie
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27.-30.05.2020
Photokina
Ort: Köln
Thema: Innovationen und Neuigkeiten rund um die Fotografie – auch aus der Luft
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29.-31.05.2020
FPV Racer München
Ort: Raum München
Thema: Drone Championship 2020
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Juni

06.-07.06.2020
DMFV Drone Racing Series Multi GP
Ort: Salzwedel
Thema: Drone Racing
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11.-14.06.2020
German Drone Festival
Ort: Flugplatz Nördlingen
Thema: FPV Race
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20.-21.06.2020
DMFV DRS MultiGP
Ort: Hannover
Thema: Drone Race
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23.-25.06.2020
Drohne und Multikopter sicher fliegen
Ort: Nürnberg, ARD.ZDF medienakademie
Workshop: Alle, die für Fernsehen, Radio und Online gewerbliche Luftbildaufnahmen mit Multikoptern produzieren wollen
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26.-28.06.2020
Hotzenplotz Race
Ort: Sportpark SC04 Schwabach
Thema: Drone Championship
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Juli

18.-19.07.2020
DMFV DRS Multi GP
Ort: Breisgau
Thema: Drone Racing Series
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24.-26.07.2020
Air Race
Ort: Worms
Thema: Drone Championship
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August

14.-16.08.2020
FPV Air Monkeys
Ort: Osnabrück
Thema: Drone Championship
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September

05.-06.09.2020
DMFV DRS MultiGP
Ort: Bad Langensalza
Thema: Drone Racing Series
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18.-20.09.2020
Aircrasher Race
Ort: Stettfeld
Thema: Drone Championship
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Oktober

13.-15.10.2020
Intergeo
Ort: Berlin
Thema: Internationale Leitmesse für Geodäsie / Kommerzielle Einsatzvielfalt von Drohnen
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13.-15.10.2020
Interaerial-Solutions
Ort: Berlin
Thema: Internationale Drohnenmesse für professionell eingesetzte Drohnen, Wichtigster Branchentreff in Europa
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26.10.2020
Fachvortrag
Ort: Haus der Wissenschaft in Braunschweig
Thema: Drohnen im Bevölkerungsschutz – Neue Konzepte der Malteser
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30.10.-01.11.2020
Faszination Modellbau
Ort: Friedrichshafen
Thema: Deutschlands besucherstärkste Publikumsmesse für Modellbau,
Modelleisenbahn, kreatives Gestalten und Spiel. Finale Drone Championship 2020.
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November

30.11.2020
Fachvortrag
Ort: Haus der Wissenschaft in Braunschweig
Thema: Automatischer Luftfrachttransport in niedrigen Flughöhen –
Konzepte für preiswerten Gütertransport mit Drohnen
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Dezember