So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Was beim Drohnenflug passieren kann!

Ihr Schutz bei Drohnen-Missgeschicken: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hier lesen Sie warum!

Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Haftpflichtversicherungspflicht; unabhängig vom Abfluggewicht des Kopters. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir kennen das zum Beispiel aus dem KFZ-Bereich. Wer das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit dem eigenen Vermögen dafür zu haften. Vor diesem Risiko sollten Sie sich schützen!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig und sinnvoll?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entspricht den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (§ 43, Abs. 2, LuftVG) und beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt nur dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt.

Auch wenn die in den Koptern verbaute Technik, wie eine automatische Hindernis-Erkennung, das Fliegen sicherer macht, Missgeschicke und technische Defekte lassen sich nie gänzlich vermeiden. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall. Sie schützt den Drohnenhalter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter, auch dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Nachfolgende Schadenszenarien sollen das veranschaulichen. Mit den Beispielen möchten wir auch auf einige alltägliche Gefahren eingehen, die oftmals leichtfertig unterschätzt werden:

Der 16-Jährige Tom hat von seinen Eltern zu Weihnachten einen Multikopter geschenkt bekommen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag übergibt Tom seinem besten Freund Uli die Fernbedienung und lässt ihn damit fliegen. Die Verwechselung der Bedienhebel der Fernsteuerung führen zum Unglück. Die Drohne fliegt gegen ein Hausdach und zerschellt. Der Kopter verfängt sich in der Regenleitung in 10 Metern Höhe. Der Hauseigentümer besteht auf Beseitigung des Kopters von seinem Dach. Die Bergung ist aufwendig und kostspielig, da sich der Zugang zum Gebäude in Hanglage befindet. Schadenhöhe: 1.500 Euro

Der Hobbyflieger Stephan startet an einem warmen Sommertag seinen Hexakopter auf einem ihm bekannten Feld. Aus unerklärlichen Gründen reißt plötzlich und völlig unerwartet in zirka 80 Metern Flughöhe die Funkverbindung zwischen Kopter und Fernsteuerung ab. Die Drohne schwirrt herrenlos herum und stürzt dann taumelnd auf einem Feldweg. Dabei wird ein Spaziergänger unglücklich am Kopf getroffen. Der Mann erleidet erhebliche Schädelverletzungen und muss sofort ärztlich versorgt werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf insgesamt 25.000 Euro.

Durch eine kurze Unachtsamkeit steuerte Tobias seinen Kopter in nur geringer Flughöhe auf einen Feldweg zu. In diesem Moment biegt ein PKW hinter einem hochgewachsenen Maisfeld auf den Feldweg ein. Der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und fährt den Wagen in den Straßengraben. Er bleibt unverletzt. Die Bergung und die Reparaturkosten des Fahrzeugs belaufen sich aber auf 7.000 Euro.

Bei der Teilnahme an einem Drohnen Indoor-Rennen übersieht der Drohnenpilot Tim eine hochwertige Beleuchtungseinrichtung am Randes des Renn-Parcours. Ein hochwertiger Strahler ging bei der Kollision zu Bruch. Der Veranstalter beziffert den entstandenen Sachschaden auf 1.100 Euro.

Der Pensionär Reinhard hat sich mit der Anschaffung einer modernen Kameradrohne den Traum der Fotografie aus der Vogelperspektive erfüllt. Als er an einem Sonntagmorgen die Drohne aufsteigen lässt, um die Umgebung zu filmen, wird der Kopter plötzlich von einer Windböe erfasst. Die Drohne lässt sich nicht mehr steuern. Das Fluggerät wird zum Spielball des Windes. Die Böe schleudert den Kopter auf einen nahegelegenen Parkplatz am Waldrand, wo er unsanft aufprallt und dabei zwei Autos touchiert. Ein Fahrzeug wird im Dachbereich verbeult, der andere PKW trägt einige Lackschäden davon. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf: 2.500 Euro.

Beeindruckende Luftbildaufnahmen sind das Hobby von Freizeitfotograf Michael. Er ist in der erlaubten Flughöhe von 100 Metern unterwegs, um spektakuläre Aufnahmen der Umgebung einzufangen. Plötzlich wird der Kopter von einem Vogel angeflogen und attackiert. Michael reagiert sofort und versucht den Kopter von dem Vogel weg zusteuern. Vergebens. Die Angriffe sind so heftig, dass der Kopter seine Balance verliert und auf eine viel befahrene Landstraße stürzt. Ein vollbesetzter Omnibus musste daraufhin abrupt bremsen. Einige Fahrgäste stürzten und verletzten sich bei dem unvorhersehbaren Bremsmanöver. Die ärztlichen Behandlungskosten der Businsassen betragen insgesamt: 9.500 Euro.

In der Praxis muss natürlich jeder Sachverhalt für sich betrachtet und geprüft werden. Das geschieht ausschließlich in den Schadenabteilungen der Versicherer.

Damit Sie nicht auf einem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist bereits für 68 Euro netto Jahresbeitrag erhältlich. Nähere Informationen und alles Wissenswerte über die gesetzlichen Regeln zum Drohnenflug finden Sie unter drohnen-versicherung.com.