Ausbildung zum Drohnenpiloten – Führerschein einfach digital erwerben

Wissenswerte Informationen zum Thema Drohnenflug und Drohnenführerschein erhalten von Jasper Heyden, der in der letzten Woche in der WDR Lokalzeit zu Gast war

Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:

  • Wo darf geflogen werden?
  • Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
  • Wer darf eine Drohne fliegen?
  • Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
  • Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?

Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.

Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:

  • Flugtraining
  • Mitarbeiterschulung
  • Softwaretraining
  • Drohnenführerschein
  • Aufstiegserlaubnis

Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:

https://bit.ly/3eIGqpX

Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.

Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!

Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.

Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Polizei Drohnen bald in Streifenwagen-Optik?

Erhalten die im Test befindlichen Drohnen der NRW-Polizei den Look der Streifenwagen?

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt in insgesamt elf Polizeibehörden, wie z. B. in Köln, Dortmund und Düsseldorf seit einigen Monaten insgesamt 20 Drohnen zu Testzwecken ein. Die Kopter werden zur offenen oder verdeckten Aufklärung, Observation, Durchsuchung, Fahndung oder Beweissicherung eingesetzt.

Die optisch neutral gehaltenen Kopter des Herstellers DJI werden ohne klare Polizei-Kennzeichnung von uniformierten Einsatzkräften in der Nähe von Streifenwagen in die Luft gebracht. Doch das soll sich ändern. Laut NRW-Innenministerium sollen die Kopter-Modelle eine klare Kennzeichnung erhalten, sodass zweifelsfrei erkennbar ist, dass es sich um Fluggeräte der Polizei handelt.

Das NRW-Ministerium prüft deshalb die Kennzeichnung der Kopter mit blau-silberfarbener Folie bzw. mit dem Schriftzug „Polizei“; im Stil der Streifenwagen. Darüber hinaus werde geprüft, die Drohnen-Piloten mit speziellen Westen auszustatten. Auch die luftrechtliche Prüfung eines Lichtsignals zur besseren Kenntlichmachung dauert noch an.

Der Abschlussbericht über den Einsatz der Drohnen bei der NRW-Polizei sollte Ende August 2020 fertiggestellt sein! Welches Design die Kopter bekommen werden, wissen wir noch nicht, werden aber darüber berichten, sobald das NRW-Innenministerium Neuigkeiten dazu bekannt gibt.

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Drohne in der Privathaftpflicht! Wer ist mitversichert, wer nicht?

Offene Pilotenklausel in der Luftfahrthaftpflicht – das Plus für mehr Sicherheit!

Bevor Sie eine Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Fluggerät eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist per Gesetz vorgeschrieben. Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Drohne zu versichern. Neben speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherungen bieten inzwischen auch Privathaftpflichtversicherer Risikoschutz für Multikopter an. Die Angebote hören sich in Bezug auf den Leistungsumfang und Prämienbetrag vielversprechend an.

Bei näherer Betrachtung sollte aber beachtet werden, dass der Personenkreis der beim Betrieb der Drohne Versicherungsschutz genießt ausschließlich auf den Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen wie Lebenspartner/in bzw. Ehepartner/in und Kinder beschränkt ist.

Übergibt beispielsweise der flugbegeisterte Sohn die Funkfernsteuerung der Drohne seinem Freund, um ihm auch einmal das Gefühl eines Hobbypiloten zu geben, und es kommt durch mangelnde Flugerfahrung zu einem Sachschaden an fremden Eigentum oder gar zu einem Personenschaden, dann ist dieser Vorfall nicht versichert. Der unbedarfte Freund ist in der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters nicht mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung würde die Schadenregulierung ablehnen, da der Freund nicht zu den versicherten Personen zählt. Für ihn besteht somit kein Versicherungsschutz, d.h. er müsste für den entstandenen Schaden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

In der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters sind ausschließlich die in dem Versicherungsvertrag genannten Personen mitversichert. Freunde, Bekannte, Kollegen, Nachbarn, etc. genießen in der Privat-Haftpflicht hingegen keinen Versicherungsschutz. Bei einer speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung ist das anders. Sie entspricht den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes und enthält die offene Pilotenklausel.

Die offene Pilotenklausel ist eine Definition aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie besagt, dass alle Personen, die mit Wissen und Willen des Halters zur Steuerung der Drohne berechtigt werden, mitversichert sind. Dabei ist die Zahl der Piloten unbegrenzt. In unserem Beispiel würde eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung im Vergleich zu einer Privathaftpflichtversicherung für den verursachten Schaden des Freundes einstehen.

Berücksichtigen sollten Sie auch, dass Privathaftpflichtversicherer mit Drohnenklausel nur im Rahmen der Verschuldenshaftung für Schäden mit einer Drohne eintreten. Die notwendige Gefährdungshaftung beim Drohnenflug ist üblicherweise nicht Grundlage des Versicherungsvertrages eines Privathaftpflichtversicherers.

Wie wichtig der Versicherungsschutz für Ihre Drohne auf der Grundlage der Gefährdungshaftung ist, lesen Sie in unserem separaten Blogbeitrag.

Sagt Ihnen ihr Privathaftpflichtversicherer mündlich zu, dass die Gefährdungshaftung und nicht wie üblich die Verschuldenshaftung Grundlage des Versicherungsvertrages ist, dann lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen; sofern sie nicht in der Versicherungspolice bereits fixiert ist.

Entscheiden sollten Sie sich aber am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung für die private Drohnennutzung. Günstige Versicherungstarife finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf drohnen-versicherung.com