So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Unerlaubter Drohnenflug stört Flughafenbetrieb in Dubai

Drohnenalarm auf dem Flughafen Dubai. Jets mussten am Boden bleiben.

Letzten Freitag kam der Flugbetrieb auf dem Flughafen in Dubai kurzzeitig zum Erliegen. Der Grund? Unerlaubter Drohnenbetrieb. Die Flugsicherung gab abflugbereiten Jets keine Starterlaubnis. In der Zeit von 10:15 bis 10:45 Uhr Ortszeit durfte aus Sicherheitsgründen kein Flugzeug starten. Dadurch verspäteten sich viele Flüge. Die betroffenen Passagiere waren verärgert.

Die Sicherheitsbedenken sind durchaus nachvollziehbar. Der Zusammenstoß zwischen einem Flugzeug und einer Drohne kann verheerende Folgen haben. Der jüngste Zwischenfall: Drohnen, die den Flugbetrieb auf dem Londoner Flughafen Gatwick Ende Dezember für mehrere Tage störten. Es war noch allzu gegenwärtig. Die Drohnen waren auf der Start- und Landebahn gesichtet worden. Daraufhin wurde der Flughafen für 36 Stunden komplett geschlossen.

Fast 90 Millionen Passagiere nutzten 2018 den Drittgrößten Flughafen der Welt, größtenteils um von dort aus nach Ost-, Südostasien, Indien oder Australien in andere Maschinen umzusteigen. Insgesamt 240 Ziele werden weltweit von Dubai aus angeflogen.

Drohnenpiloten sind in den Emiraten verpflichtet, sich bei der Luftfahrtbehörde registrieren zu lassen. In Deutschland gibt es keine zentrale Registrierungspflicht. Der Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist in Europa verboten. Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt in Deutschland 1,5 Kilometer. In Dubai ist es ebenfalls untersagt, Drohnen in der Nähe von Verkehrsflughäfen zu betreiben, allerdings ist in den Emiraten der Sicherheitsabstand zu der Flughafenumzäunung nicht genau definiert.

Hier finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften die für Drohnenpiloten in Deutschland gelten. Informieren Sie sich auch über den  vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz für Ihre Drohne.

 

Eine Drohne zu Weihnachten verschenkt? Was Sie vor dem ersten Start wissen müssen!

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln, die Hobbypiloten kennen sollten!

Lt. Drohnenstudie.de werden in diesem Jahr 1,1 Millionen Drohnen deutschlandweit verkauft. Das aktuelle Weihnachtsgeschäft wird die Verkaufszahlen noch weiter beflügeln.

Warum sind Drohnen im Trend?

Sie sind bei Jung und Alt beliebt und mittlerweile für jeden Einsatzzweck und für jeden Geldbeutel zu haben. Gerade zum bevorstehenden Fest können noch nie da gewesene Fotos von der ganzen Familie aus der Vogelperspektive angefertigt werden. Technikbegeisterte Hobbypiloten können es sicherlich kaum erwarten, noch während der Weihnachtsfeiertage die ersten Flüge zu unternehmen.

Doch Vorsicht!

Wer zu Weihnachten eine Drohne verschenkt, der sollte den beschenkten Hobbypiloten darüber informieren, dass es einige gesetzliche Vorschriften und Regeln zu beachten gilt!

In Deutschland besteht Versicherungspflicht

In Deutschland besteht für Drohnen und Multicopter eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gemäß Luftverkehrsgesetz § 43, Absatz 2. Die Größe und das Gewicht des Kopters sind dabei völlig unerheblich. Jedes Luftfahrzeug, das im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt eine Haftpflichtversicherung.

Eine Drohne ist kein Spielzeug und sie ist auch nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer das glaubt, der irrt!

Welche Drohnen-Vorschriften sollten Sie unbedingt kennen?

Kommt es mit einer Drohne zu einem Personen- oder Sachschaden, dann ist der Drohnenbetreiber in der Pflicht für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ist dieser nicht ausreichend oder gar nicht versichert, haftet er für den Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Es gibt in Deutschland gesetzliche Vorschriften, die beim Betrieb einer Drohne unbedingt zu beachten sind. Jeder Drohnenpilot sollte sich vor dem ersten Start unbedingt über nachfolgende Bestimmungen ausführlich informieren:

  • Wie lauten die wichtigsten Regeln?
  • Wo darf die Drohne nicht geflogen werden?
  • Wo befinden sich Flugverbotszonen?
  • Braucht das Fluggerät eine Kennzeichnungs-Plakette?
  • Wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Aktuell informieren und Drohnenversicherung online beantragen            

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik „Rechtliches“ und „Wissen & Service“. Wir bieten Ihnen spezielle Drohnenversicherungen an, die Sie schnell und bequem online abschließen können. So sind Sie bei einem Unfall vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter umfassend geschützt.

Drohnenversicherungs-Kurzzeittarife

Wer eine Drohnen-Versicherung nur kurzzeitig benötigt, das heißt für einen, sieben oder dreißig Tage, der kann eine Drohnenversicherung bereits ab 9,98 Euro bei der HDI Global SE in nur wenigen Minuten online beantragen. Mehr dazu …

Drohnen mit Spaß und Freude sorglos und sicher fliegen

Verschenken Sie nicht „nur“ eine Drohne zu Weihnachten. Denken Sie auch an den Versicherungsschutz, damit der beschenkte Hobbypilot die Flüge mit seinem neuen Kopter sicher und unbeschwert genießen kann. Geeignete Drohnen-Versicherungen namhafter Luftfahrtversicherer finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude mit Ihrem neuen Kopter und einen stets einen sicheren Flug!

 

Welche Drohne ist ein Spielzeug und benötigt keinen Versicherungsschutz?

Muss jede Drohne Haftpflichtversichert werden?

Wird für eine „Spielzeug-Drohne“ eine Haftpflichtversicherung benötigt oder nicht? Vielfach herrscht bei uns in Deutschland noch Unsicherheit über den Versicherungsschutz beim Kauf speziell kleinerer Drohnen.
Das ist doch eine Spielzeugdrohne, dafür wird doch keine Versicherung notwendig sein“, ist die weitreichende Meinung dazu. „Und wenn doch, dann ist das Fluggerät doch automatisch in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert!

Auch für Spielzeugpiloten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht!

Fakt ist: In Deutschland gilt eine im öffentlichen Luftraum genutzte Drohne als Flugmodell und zählt rechtlich zu den Luftfahrzeugen. Völlig unabhängig von Größe und Gewicht oder ob privat oder gewerblich genutzt. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 ist jeder Halter einer Drohne verpflichtet, für sein Fluggerät eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und den Versicherungsschutz auf verlangen auch nachweisen zu können.

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 43, Abschnitt 2 besagt:
„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“

Diese Versicherungspflicht besteht bereits seit dem Jahr 2005. Seit dem gibt es in Deutschland keinen versicherungsfreien Luftraum mehr. Angesichts der gestiegenen Nachfrage an Drohnen und der dadurch bedingten Erhöhung der Unfallgefahr, wurden im Oktober 2017 die Regeln für die Nutzung von Drohnen durch eine Gesetzesnovellierung weiter verschärft.
Der Betrieb einer Drohne ist an ganz klare Regeln gebunden. So gilt die Versicherungspflicht auch für Drohnen, die nur wenige 100 Gramm wiegen. Bei der Versicherungspflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es keinen Versicherungserlass für sog. Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist somit keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Drohnenpiloten; vergleichbar mit der Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Im Internet ist nachzulesen, dass der Versicherungsschutz nicht notwendig sei, wenn eine Drohne in geschlossenen Räumlichkeiten genutzt wird oder nicht höher als 30 Meter fliegen kann! Solche Empfehlungen sind dem betroffenen Drohnenhalter im Schadenfall nur wenig hilfreich. Denn der Eigentümer einer Drohne haftet im Unglücksfall immer und ohne Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen. In Deutschland gibt es keine eindeutige und klare Gesetzesregelung die besagt, wann eine Drohne ein Spielzeug ist und wann nicht.

Spezielle High Speed oder Race-Drohnen werden immer kleiner und leichter und erreichen spielend bis zu 80 Km/h. Sie aufgrund ihrer geringen Größe und des leichten Gewichts als „Spielzeug“ zu deklarieren, wäre eindeutig falsch.

Reicht eine Privat- Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne aus?

Wie bereits gesagt: Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Versicherungspflicht! Jetzt denken viele Drohnenpiloten an den Mit-Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung. Wer aber glaubt, dass eine „Spielzeugdrohne“ in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert ist, der irrt!

Es sollte beachtet werden, dass in den Leistungsverzeichnissen der privaten Haftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen schon seit mehreren Jahren besteht, überhaupt keine Drohnen vorkommen. Und wenn, dann handelt es sich zumeist um Flugmodelle ohne Motor. Drohnen besitzen aber einen Motor und wären somit nicht mitversichert! Viele alte Verträge enthalten den Versicherungsschutz für Drohnen einfach nicht. Nur weil das Thema Drohne in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, haben einige private Haftpflichtversicherer auch Drohnen mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Hier gilt jedoch zu prüfen, ob die zu versichernde Drohne bezgl. ihres Gewichts auch mitversichert ist. Denn einige Haftpflichtversicher beschränken den Versicherungsschutz für Drohnen nur auf das konkrete Abfluggewicht.

Achten Sie darauf, dass Sie sich die Mitversicherung ihrer Drohne vom Haftpflichtversicherer in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, denn der Versicherungsnachweis ist gemäß LuftVZO § 103 beim Betrieb der Drohne mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle seitens staatlicher Kontrollorgane wie Polizei oder Ordnungsbehörde den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei einer speziellen Halter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bereits kurz nach der Antragstellung eine separate Versicherungsbestätigung, die Ihnen den geforderten Versicherungsschutz ordnungsgemäß bescheinigt.

Denken Sie auch daran, dass gerade „Spielzeug-Drohnen“ zumeist von Kindern oder Jugendlichen gesteuert werden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer und deren Familienangehörige (Ehefrau, Lebenspartner und eigene Kinder) versichert. Wenn der Freund Ihres Kindes die Drohne steuern möchte, besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. In den Deckungskonzepten der Luftfahrtversicherer sind auch fremde Steurer automatisch mitversichert, Stichwort: offene Pilotenklausel!

Wichtig: Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung!

Selbst wenn die Private Haftpflichtversicherung die Spielzeugdrohne mit versichert, sollte folgendes beachtet werden:

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie beruht darauf, dass der Pilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit mit der Drohne eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht. Vielen Drohnenpiloten ist das häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne, und sei sie auch noch so klein, erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern basieren zumeist auf der Verschuldenshaftung. Anders verhält sich, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Drohnen optimal versichern.

Wer seine Drohne gegen Personen- und/oder Sachschäden bestmöglich versichern möchte, der schließt eine spezielle Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung ab. Sie ist bereits für 67 Euro Jahresbeitrag erhältlich und bietet den kompletten Rundumschutz eines namhaften Luftfahrtversicherers. Jetzt könnten zahlreiche Beispiele angeführt werden, um einen schweren Unfall mit einer „Spielzeugdrohne“ zu konstruieren. Doch darum geht es aber nicht. Viel wichtiger ist es doch, die Drohne mit einem sicheren Gefühl zu fliegen und im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen und Prämienbeiträge Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen eines Luftfahrtversicherers anhand unserer Checkliste zu vergleichen.

Drohnenregeln / Kennzeichnungspflicht beachten

Wir empfehlen, sich vor dem ersten Start, auch mit einer kleinen Drohne, zuerst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. So unterliegen Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht bereits der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht und müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden, das den Namen und die Anschrift des Besitzers trägt.

Entscheiden Sie sich am besten von Anfang an für eine Luftfahrthaftpflichtversicherung eines namhaften Luftfahrtversicherers, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Eine umfassende Übersicht, über alles, was beim Drohnenflug zu beachten ist, finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Die wichtigsten Drohnen-Regeln bereits ab 60 Sekunden erklärt!

Die neue Drohnenverordnung: Anschaulich und verständlich auf den Punkt gebracht

Wer sich eine Drohne gekauft hat, sollte sich vor dem ersten Start über einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften informieren. Ob Haftpflichtversicherungspflicht, Drohnen-Kennzeichnungspflicht, Flugverbotszonen, Drohnen-Kenntnisnachweis, Flugerlaubnis, Flughöhenbeschränkung oder den „Flug auf Sichtweite“. Es gibt eine Vielzahl an Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. In diesem Fall kann ein kurzer Videofilm sehr hilfreich sein. Innerhalb kürzester Zeit vermittelt er in verständlichen Bewegtbildern alle notwendigen Informationen. Kaum jemand möchte überlange und trockene Text lesen, wenn er sich stattdessen ein kurzes Video ansehen kann.

Vor diesem Hintergrund haben wir für Sie einige interessante und wissenswerte Video-Clips recherchiert, die das Thema „Neueste Drohnenregeln“ verständlich vermitteln. Die Informationsbotschaft ist auf das wesentlichste reduziert. Die Spieldauer der Clips geben wir Ihnen vor Auswahl des Titels bekannt.

Wenn Sie ebenso schnell und unkompliziert eine Drohnenversicherung abschließen möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com. Mit der one-click-Antragstellung können Sie innerhalb von 3 Minuten einen Luftfahrt- Haftpflichtversicherungsantrag stellen!

In den nachfolgenden Videos erhalten Sie Informationen, die Sie beim Drohnenflug unbedingt beachten sollten, um nicht gegen die Regeln der novellierten Luftverkehrsordnung zu verstoßen.