So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Wichtiger Tipp für private Drohnenpiloten!

Vor dem ersten Start unbedingt Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen

Der Herbst steht vor der Tür und das beginnende Weihnachtsgeschäft ist nicht mehr allzu fern. Dann lockt der Elektro-Einzelhandel wieder mit attraktiven Angeboten zum bevorstehenden Fest. Auch der Drohnenhersteller DJI wird erfahrungsgemäß in der Winter- und Weihnachtszeit wieder mit attraktiven Angeboten aufwarten. Das größte Schnäppchen-Event des Jahres für Onlineshopper, der Black Friday, findet in diesem Jahr am 29.11.2019 statt. Diesen Termin sollte man sich heute bereits in seinem Kalender eintragen. Eine interessante Zeit für diejenigen, die sich in diesem Jahr eine Drohne wünschen oder verschenken möchten. Was Sie neben dem Kauf der Drohne unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier:

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Begeisterung für Drohnen bei privaten Nutzern ist ungebrochen. Warum?  Sie sind klein, wendig, leicht zu fliegen, machen Spaß und können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zu erschwinglichen Preisen.  DIE Geschenkidee zum Fest. Zirka eine halbe Million Drohnenbesitzer soll es nach Schätzung der deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland geben; und es werden jedes Jahr mehr.

Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!

Wer sich ein unbemanntes Fluggerät kauft oder zum bevorstehenden Weihnachtsfest verschenkten möchte, ist oft nicht darüber informiert, dass das Fluggerät der gesetzlichen Versicherungspflicht (§43 Luftverkehrsgesetz) unterliegt. Nicht jeder Händler klärt den Kunden beim Kauf einer Drohne über die bestehende Versicherungspflicht auf – obwohl das zur Kaufberatung dazugehört!

Das Unfallrisiko mit Drohnen wird zumeist unterschätzt

Ich benötige keine Versicherung. Was soll denn schon passieren?“ ist die hinreichende Meinung vieler angehender Kopterpiloten. Doch der Gebrauch der unbemannten Fluggeräte ist nicht ungefährlich. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen, denn ein Kopter wiegt in der Regel eins bis zwei Kilogramm und kann, je nach Modell, auch noch schwerer sein. Ein Drohnenunfall kann verheerende Folgen haben. Richtig teuer wird es für einen nicht versicherten Piloten, wenn durch die Drohne Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen entstehen. Und, realistische Unfallszenarien gibt es viele: Der Absturz des Kopters aus großer Höhe aufgrund einer Funkunterbrechung, einer defekten Batterie, einer Windböe oder der Kopter wird Ziel eines Vogelangriffs. Im Schadenfall ist immer der Drohnenhalter in der Haftung, bei einem verschuldeten als auch bei einem unverschuldeten Ereignis.

Drohnenpilot hat Versicherungspflicht nachzuweisen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss den Versicherungsschutz seines Kopters gegenüber den Behörden oder der Polizei nachweisen können. Deshalb ist die Versicherungsbestätigung beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen. Kann der Versicherungsnachweis vor Ort nicht erbracht werden, droht ein Bußgeld.

Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherer feststellen

Viele angehende Hobbypiloten sind der Auffassung, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Kopter verursacht wurden, automatisch aufkommt!  Das ist so nicht richtig! Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Haftpflichtversicherer kann Klarheit schaffen! Speziell in alten PHV-Verträgen sind Drohnen nicht mitversichert, da das Thema Drohne in früheren Zeiten überhaupt nicht aktuell war. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Haftpflichtversicherer abzuklären, ob für das gekaufte Drohnenmodell überhaupt Versicherungsschutz besteht.

Vor dem ersten Start offene Fragen abklären

Mit Ihrem Haftpflichtversicherer sollten Sie nachfolgende Fragen zur Drohnenversicherung im Vorfeld besprechen:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wer ist außer dem Piloten mitversichert?
  • Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  • Bis zu welchem Abfluggewicht ist die Drohne versichert?
  • Kann eine zweite Drohne problemlos mitversichert werden?
  • Sind auch unverschuldete Unfallursachen (z.B.: eine Windböe) abgesichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihren Kopter – kostenlos?
  • Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?

Direkt richtig entscheiden

Sie möchten Ihre privaten Drohnenflüge ohne wenn und aber optimal absichern? Dann entscheiden Sie sich am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz und erfüllt alle aktuellen Anforderungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes.

Fliegen Sie nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz!

Wer seine Drohne nicht versichert hat, der haftet im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen, für den mit dem Kopter verursachen Personen- oder Sachschaden. Deshalb sollten Sie nicht länger überlegen und vor dem ersten Start eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr. Die Antragstellung erfolgt online und dauert nicht länger als 3 Minuten. Nähere Informationen dazu und alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen, finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.

 

 

 

 

 

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Aus eigenem Interesse sollte jeder Drohnenpilot vor dem ersten Start prüfen, ob für seinen Kopter Versicherungsschutz besteht. Ohne Versicherungsschutz haftet der Drohnenhalter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen!

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählt auch die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie ist für den Betrieb einer Drohne zwingend erforderlich. Das Fliegen von Multikoptern ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten und somit strafbar!

Wo ist die Versicherungspflicht für Drohnen geregelt?

Geregelt ist die Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Darin heißt es in § 43, Absatz 2:

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

Das bedeutet, dass jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, eine Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät benötigt. Das Gewicht des Kopters oder der Modelltyp spielt dabei keine Rolle. Es wird auch nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden.

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz? Ein großes finanzielles Risiko!

Verursacht ein Drohnenpilot mit seiner Drohne einen Unfall bei dem eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dann haftet der Drohnen-Halter gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Personenschäden können extreme Kosten verursachen, denn es besteht Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe!

Übersteigt der entstandene Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Drohnenpiloten, muss dieser unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und diesen über viele Jahre abbezahlen. Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, besteht in Deutschland die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Somit bleiben Drohnenhalter und Geschädigter vor einem möglichen Ruin bewahrt.

Ein Unglück ist schnell passiert!

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann es zu einem Unfall kommen. Ist der verursachte Schaden auch noch so gering, der Drohnenpilot muss dafür aufkommen. Deshalb ist es in Deutschland Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne zu besitzen. Sie sichert den Drohnenhalter im Unglücksfall gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab und sorgt dafür, dass die geschädigte Person den verursachten Schaden ersetzt bekommt.

Bietet eine private Haftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb?

Drohnenpiloten sind vielfach der Meinung, dass eine Drohne automatisch in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Das ist nicht richtig! In Altverträgen kommen Drohnen gar nicht vor. Insofern besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Bestehende Policen sollten dahingehend unbedingt überprüft werden.

Wichtig zu wissen:
Wenn eine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, dann sollte geprüft werden, ob für das aktuelle Abfluggewicht des Kopters auch Versicherungsschutz besteht. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherern können Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht versichert werden! Deshalb: Überprüfen Sie vor dem ersten Start, ob der Kopter tatsächlich mitversichert ist. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz zu erweitern. Solange kein Versicherungsschutz besteht, sollte die Drohne nicht in Betrieb genommen werden!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Mittlerweile sind Multikopter technisch sehr ausgereift. Selbst Laien können die kleinen Flugroboter nach nur kurzer Zeit durch die Lüfte steuern. Dennoch: Das Risiko, dass etwas passiert, ist recht hoch. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Steuerung, ein technischer Defekt zwischen Kopter und manueller Flugsteuerung, ein plötzlicher Batterieabfall oder eine starke Windböe, die eine kontrollierte Steuerung des Kopters verhindert. Da es keine Garantie für 100%ige Flugsicherheit gibt, ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die bereits für 68 Euro Jahresbeitrag online beantragt werden kann, schützt Drohnenpiloten vollumfänglich vor Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Sie erfüllt die Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und entspricht den gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf die Mindestdeckungssumme von einer Million Euro. Auch eine separate Versicherungsbestätigung, die beim Flugbetrieb stets mitzuführen ist, wird kostenfrei ausgestellt.

Gut zu wissen:
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden in der Regel nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert auch unverschuldete Risiken, wie zum Beispiel einen Drohnenunfall, der durch eine Windböe verursacht wurde.

Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen!
Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz in Form einer Versicherungsbestätigung während des Flugbetriebs nachzuweisen bzw. mitzuführen. Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luft VZO).

Dort heißt es unter § 106 Versicherungsbestätigung:

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.

(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

Unter § 108 Ordnungswidrigkeiten heißt es:

„Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt.“

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die die Mindestdeckung bestätigt, den Versicherungsumfang beschreibt und über die Versicherungsdauer Auskunft gibt. Der Versicherungsnachweis ist der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.Wer den Versicherungsschutz beim Betrieb des Fluggeräts nicht nachweisen kann, handelt fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherungsschutz in nur 3 Minuten beantragt!

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann in drei Minuten über einen unserer Tarifrechner online beantragt werden! Auf drohnen-versicherung.com finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Schnell, einfach und bequem.

Hier geht’s direkt zu den Tarifrechnern.

 

Tipps für Drohnenpiloten – So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig!

Was ist nach einem Crash zu tun?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen sicheren Rundum-Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls. Es bleibt in jedem Fall zu hoffen, dass es bei Ihnen nie zu einem Unfall kommt. Falls doch mal etwas passiert, ist es wichtig, überlegt zu reagieren. Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie Sie sich in einer Schadensituation richtig verhalten:

Der wichtigste Tipp zuerst:
Sie hatten einen Unfall mit einer Drohne? Auch wenn es für den Moment schwer fällt, aber handeln Sie ruhig und besonnen, denn Aufregung nützt, speziell in dieser Situation, niemanden!

Den Unfallort nicht verlassen

Wenn Sie mit Ihrer Drohne einen Schaden verschuldet oder unverschuldet verursacht haben, bleiben Sie am Unfallort. Entfernen Sie sich nicht, ansonsten wird alles nur noch schlimmer, denn das wäre Unfallflucht. Anhand der Drohnen-Kennzeichnung, die seit April dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sich der Halter eines unbemannten Fluggerätes ohnehin schnell ermitteln.

Sind Personen verletzt worden?

Wenn Personen durch die Drohne verletzt worden sind oder es zu einer tragischen Notfallsituation gekommen ist, verständigen Sie unter dem Notruf 112 den Rettungsdienst und die Polizei. Denken Sie dabei an die W-Fragetechnik.

  • Was ist gesehen? (Beschreibung der Notfallsituation: Unfall mit einer Drohne, verletze Personen)
  • Wo ist es geschehen? (Je präziser die Ortsangabe, desto schneller kann Hilfe eintreffen)
  • Wie viele Verletzte? (Anzahl der verletzten Personen)
  • Welche Art der Verletzung? (z.B. Starke Kopf- und Schnittverletzungen)
  • Warten auf Rückfragen! (Warten Sie ab, welche Rückfragen die Leitstelle an Sie stellt)

Sind Gegenstände beschädigt worden?

Wenn durch die Drohne Gegenstände beschädigt wurden wie z.B. ein Auto oder ein Haus, dann versuchen Sie den Eigentümer der Sache zu ermitteln. Andernfalls verständigen Sie die Polizei und schildern Sie das Geschehene.

Schaden dokumentieren

Wichtig ist, den entstandenen Schaden mit Fotos zu dokumentieren. Das geht heute mit dem Handy einfach und schnell. Auch bei kleineren Schäden sollten Sie Fotos anfertigen. Diese sind wichtig zur Beweissicherung. Sie dienen auch zu Ihrem eigenen Schutz, damit Sie nachher nicht für etwas haftbar gemacht werden, was Sie gar nicht verursacht haben.

Keine Schuldzugeständnisse

Lassen Sie sich am Unfallort nicht zu Schuldzugeständnissen hinreißen. Treffen Sie keine Aussagen hinsichtlich der Schuldfrage. Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche Dritter an, ohne im Vorfeld mit dem Versicherer Rücksprache genommen zu haben. Leisten Sie keine Zahlungen. Der Versicherer prüft zunächst, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind. Wenn nicht, werden unberechtigte Forderungen für Sie abgewehrt.

Kontakt zum Versicherer aufnehmen

Sie sollten Ihren Luftfahrthaftpflichtversicherer frühzeitig über das Schadenereignis informieren. Umgehend heißt innerhalb einer Woche. Verwenden Sie zur Schilderung des Unfallhergangs die Schadenformulare der HDI Global SE und ZURICH-Versicherung. Die Formulare können Sie als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Bei der R+V Versicherung nutzen Sie bitte die Schaden-Hotline-Rufnummer: 0800 533-1111.

Wichtig: Legen Sie bei Rücksendung des Schadenformulars an den Versicherer die erstellten Fotos vom Schaden mit dazu.

Drohnen-Kaskoschaden

Kommt die versicherte Drohne durch einen Unfall zu Schaden, übernimmt die Drohnen Kasko-Versicherung die Regulierung des Schadens der an Ihrem Kopter entstanden ist.
Sowohl bei der Drohnen-Kaskoversicherung, als auch bei der Drohnen Haftpflichtversicherung ist es wichtig, dass das Schadenereignis gegenüber dem Versicherer dokumentiert wird, z.B. mit Fotos. Vermeiden Sie es, defekte Teile vorzeitig zu entsorgen. Der Versicherer behält sich vor, diese bis zur endgültigen Schadenregulierung besichtigen zu können.

Bei uns sind Sie gut aufgehoben!

Die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung eines Schadens ist uns besonders wichtig. Wenn ein Unglücksfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Sollten Sie beim Ausfüllen der Schadenmeldung Rückfragen haben, rufen Sie uns an. Telefon: 02203 / 9888701. Das ausgefüllte Schadenformular senden Sie bitte direkt an den Versicherer. Zwecks weiterer Bearbeitung des Sachverhalts wird man sich mit Ihnen als auch mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Sie sollten auch dann den Versicherer informieren, wenn noch niemand von Ihnen Schadenersatz verlangt hat – Sie aber damit rechnen.