Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Überprüfen Sie Ihr Drohnenwissen! 12 Fragen-Schnelltest!

Wissensüberprüfung zur aktuellen Drohnenverordnung

Moderne Drohnen lassen sich heute einfach erwerben. Die Auswahl ist mittlerweile riesengroß. Dank ihrer fortschrittlichen Technik sind sie leicht zu bedienen und zu steuern. Mit ein wenig Übung lassen sich nach nur wenigen Versuchen bereits passable Flugergebnisse erzielen. Nicht ganz so einfach wie die Bedienung der Fluggeräte sind die gesetzlichen Regelungen rund um den Freizeitspaß. Wer mit einer privat genutzten Drohne einfach losfliegt, ohne sich vorher über die allgemeinen Grundregeln zu informieren, der kann eine Menge falsch machen. Fakt ist: Jeder, der in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum steuert, muss die geltenden Luftfahrtgesetze der Luftverkehrsordnung, kurz LuftVO, kennen und einhalten.

Wie steht es um Ihr Drohnen Wissen?
Kennen Sie die gesetzlichen Grundregeln und Verordnungen?
Wissen Sie, was erlaubt und was verboten ist?

Aktuelle Umfragen haben ergeben, dass Drohnenbesitzer in diesem Bereich noch Informationsbedarf haben. Überprüfen Sie Ihr Grundwissen und machen Sie einen kurzen Schnelltest! Er dauert nur 5 Minuten! (Es können auch mehrere Antworten richtig sein!)

1. Wie weit darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Zu jeder Zeit nur auf Sichtweite – ohne Hilfsmittel (Fernglas)
  2. Maximal 500 Meter
  3. Es gibt keine Beschränkung

2. Wo darf ich die Drohne nicht fliegen?

Sensible Bereiche dürfen von Drohnen nicht überflogen werden. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 100 m einzuhalten: Dazu gehören auszugsweise:

  1. Menschenansammlungen
  2. Unglücksorte / Einsatzgebiete von Behörden und Polizei
  3. Freiflächen außerhalb von Flugverbotszonen
  4. Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  5. Militärische Anlagen und Krankenhäuser
  6. Industrieanlagen, Kernkraftwerke und Energieerzeuger
  7. Wohngrundstücke
  8. Verkehrsflughäfen
  9. Flug über genehmigtes freies Feld in erlaubtem Luftraum
  10. Eigenes Grundstück – ohne Nachbarn zu filmen oder zu fotografieren

Die komplette Liste der Flugverbote für spezielle Gebiete und Einrichtungen finden Sie auf Drohnen-Versicherung.

3. Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen?

  1. Die Flughöhe ist nicht vorgeschrieben
  2. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter
  3. Die Flughöhe entspricht der Sichtweite mit dem bloßen Auge

(Ausnahmegenehmigungen können bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden angefragt oder beantragt werden)

4. Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Vogelschutzgebieten ist …

  1. nicht erlaubt
  2. erlaubt

5. Was sollten Sie vor dem ersten Start mit Ihrer Drohne unbedingt beachten?

  1. Festellen, wo die Drohne wie schnell geflogen werden darf
  2. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne
  3. Wo sich im geplanten Übungsgelände Flugverbotszonen befinden

6. Ab welcher Startmasse müssen Drohnen mit einer Adressplakette, die den Namen und die Anschrift des Eigentümers trägt, gekennzeichnet sein?

  1. ab 5,0 Kilogramm
  2. ab 2,0 Kilogramm
  3. ab 0,25 Kilogramm

7. Ab welcher Startmasse darf eine Drohne ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nicht geflogen werden?

  1. ab 10 Kilogramm
  2. ab 5,0 Kilogramm
  3. ab 2,0 Kilogramm

8. Drohnen dürfen ohne Genehmigung nicht betrieben werden, ….

  1. in der Nacht
  2. am Tag
  3. an grellen, sonnigen Tagen

9. Eine Drohne mit einer Startmasse bis 250 Gramm darf mit Videobrille nur in folgender Flughöhe geflogen werden:

  1. 20 Meter
  2. 50 Meter
  3. 30 Meter

10. Ein Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) ist notwendig, wenn die Drohne …

  1. über 2,0 Kilogramm wiegt
  2. über 2,5 Kilogramm wiegt
  3. über 5,0 Kilogramm wiegt

11. Drohnen mit Kamera oder einem Startgewicht von über 0,25 Kg dürfen über Wohngrundstücke geflogen werden:

  1. Ohne Einschränkung
  2. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  3. Wenn zu der Drohne Sichtkontakt gehalten wird

12. In Deutschland besteht Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Welche Aussage ist richtig?

  1. Der Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung ist ausreichend
  2. Nur eine spezielle Drohnen Haftpflicht-Versicherung bietet optimalen Risikoschutz
  3. Nur in der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Gefährdungshaftung mitversichert

Vielen Dank, dass Sie den Test gemacht haben. Hier finden Sie die Lösungen zu den einzelnen Fragen.

  1. Frage = Lösung: 1
  2. Frage = Lösung: 1,2,4,5,6,7,8
  3. Frage = Lösung: 2
  4. Frage = Lösung: 1
  5. Frage = Lösung: 2,3
  6. Frage = Lösung: 3
  7. Frage = Lösung: 2
  8. Frage = Lösung: 1
  9. Frage = Lösung: 3
  10. Frage = Lösung: 1
  11. Frage = Lösung: 2
  12. Frage = Lösung: 2,3

Speziell zum Thema Drohnenversicherung bieten wir Ihnen auf unserer Website Drohnen-Versicherung günstige Versicherungstarife für Ihren Multikopter an. Dort finden Sie aber auch in den Rubriken Wissen und Rechtliches viele interessante Beiträge und Hinweise rund um das Thema Drohne.

Die wichtigsten Drohnen-Regeln bereits ab 60 Sekunden erklärt!

Die neue Drohnenverordnung: Anschaulich und verständlich auf den Punkt gebracht

Wer sich eine Drohne gekauft hat, sollte sich vor dem ersten Start über einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften informieren. Ob Haftpflichtversicherungspflicht, Drohnen-Kennzeichnungspflicht, Flugverbotszonen, Drohnen-Kenntnisnachweis, Flugerlaubnis, Flughöhenbeschränkung oder den „Flug auf Sichtweite“. Es gibt eine Vielzahl an Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. In diesem Fall kann ein kurzer Videofilm sehr hilfreich sein. Innerhalb kürzester Zeit vermittelt er in verständlichen Bewegtbildern alle notwendigen Informationen. Kaum jemand möchte überlange und trockene Text lesen, wenn er sich stattdessen ein kurzes Video ansehen kann.

Vor diesem Hintergrund haben wir für Sie einige interessante und wissenswerte Video-Clips recherchiert, die das Thema „Neueste Drohnenregeln“ verständlich vermitteln. Die Informationsbotschaft ist auf das wesentlichste reduziert. Die Spieldauer der Clips geben wir Ihnen vor Auswahl des Titels bekannt.

Wenn Sie ebenso schnell und unkompliziert eine Drohnenversicherung abschließen möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com. Mit der one-click-Antragstellung können Sie innerhalb von 3 Minuten einen Luftfahrt- Haftpflichtversicherungsantrag stellen!

In den nachfolgenden Videos erhalten Sie Informationen, die Sie beim Drohnenflug unbedingt beachten sollten, um nicht gegen die Regeln der novellierten Luftverkehrsordnung zu verstoßen.

Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die neue Drohnen-Verordnung

Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wissenswertes zum Thema: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wer sich eine Drohne gekauft hat, der möchte so schnell wie möglich die ersten Flugmanöver unter freiem Himmel selbst ausprobieren. Wie schnell ist meine neue Drohne einsatzbereit?, Wie reagiert das Fluggerät auf die ersten Steuerbefehle?, Wie funktioniert die Kameratechnik? Fragen über Fragen – auf die schnelle Antworten gesucht werden, um schnellstmöglich Spaß und Freude mit dem neuen Fluggerät zu erleben. Bei aller Euphorie und Vorfreude sollte sich der Hobbypilot nicht nur mit den Funktionen des neuen Fluggerätes eingehend beschäftigen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften kennen, die die Bundesregierung, speziell für die Fliegerei mit unbemannten Fluggeräten, im April dieses Jahres überarbeitet erlassen hat.

Warum wurde ein neues Drohnengesetz erlassen?

Bis Ende des Jahres 2017 werden in Deutschland schätzungsweise eine Million Multikopter verkauft. Fluggeräte die den deutschen Luftraum zusätzlich nutzen, der bis dato nur Flugzeugen, Helikoptern und anderen Flugobjekten vorbehalten bzw. zugeordnet war. Auch wenn die Flughöhe von Drohnen auf 100 Meter gesetzlich beschränkt worden ist, so sind die Gefahren von Unfällen, Kollisionen und Abstürzen um ein vielfaches größer als noch von zehn Jahren. Deshalb wurde die Überarbeitung der bestehenden Gesetzesauflage notwendig und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, am 07.04.2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschärft in Kraft gesetzt.

Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz!

Startet man sein Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und kennt darüberhinaus die gesetzlichen Flugverbote nicht, kann die Drohnenfliegerei für den Hobbypiloten unter Umständen eine sehr teure Erfahrung werden.
Neben dem Spaß eine Drohne zu fliegen und atemberaubende Fotos zu schießen oder Kurzvideos zu drehen, birgt der Flug mit einer Drohne auch immer gewisse Risiken. Nur eine Unachtsamkeit oder ein unkontrolliertes Manöver und schnell kann ein Unfall eine finanzielle Dimension erreichen die in die tausende Euro geht – vor allem dann wenn Personen durch einen Drohnenflug verletzt werden. Vielen Drohnenpiloten ist oft nicht bewusst, dass sie unter Umständen, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht, für alle Schäden selbst, d.h. mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Auch wenn für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nur geringe zusätzliche Kosten im Jahr anfallen, sollten sie diese nicht sparen, denn bei einem Unfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben müssen, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Drohne ohne Versicherungsschutz betreiben.

Wann drohen Bußgelder, wenn ich gegen bestehende Gesetzesauflagen verstoße?

Hierzu einige Beispiele:

Auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel wurde in Dresden eine Drohne ohne vorherige behördliche Aufstiegsgenehmigung eingesetzt. Bußgeld: 500 Euro

In Ueckermünde (Mecklenburg Vorpommern) wurde mit einer Drohne Fotoaufnahmen gemacht, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung für dieses Vorhaben zu beantragen. Bußgeld: 1.500 Euro

Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn eine Drohne den Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen stört oder über Naturschutzgebiete fliegt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden oder sich dort bewegt, wo Benutzungsverbote für Drohnen gelten wie z.B. über Mernschenansammlungen. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Drohnen-Kennzeichnungspflicht oder die Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (Luft VO) verstoßen wird. Beide Gesetze regeln die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum, wozu auch gewerblich genutzte Drohnen zählen.

Wird durch den Betrieb der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, wenn beispielsweise Fotoaufnahmen von Personen gemacht werden, die einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren sind, aber einer Aufnahme zuvor nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren gegen den betroffenen Drohnenpiloten eingeleitet werden.

Drohnenpiloten, die beim Betrieb mit Ihrer Drohne gegen geltende Vorschriften und Regelungen verstoßen, können in Deutschland mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüberhinaus hat die Polizei die Möglichkeit eine Drohne bei vorschriftswidrigem Gebrauch zu beschlagnahmen.

Was Sie vor dem ersten Start mit Ihrer neuen Drohne unbedingt beachten sollten:

Drohnenpiloten haften immer verschuldensunabhängig

Wer glaubt, seine Fluggerät sei automatisch über die private Haftpflicht-Versicherung mitversichert, der kann sich täuschen; denn eine motorisierte Drohne ist kein Spielzeug und auch nicht automatisch über eine private Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sagen zumeist nur aus, dass eine Haftpflicht für Schäden von Luftfahrzeugen besteht, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Drohnen unterliegen aber genau dieser Versicherungspflicht! Diese hat der Gesetzgeber seit 2005 für alle „unbemannten Flugobjekte“, zu den Drohnen zählen, verfügt. Warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflicht-Versicherung immer vorziehen sollten, lesen Sie im Bereich RECHTLICHES auf drohnen-versicherung.com

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in 3 Minuten beantragt

Schließen Sie am besten gleich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die den aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftfahrtgesetz (LuftVG) entspricht. Für bereits 70 Euro Jahresbeitrag sind Sie optimal abgesichert. Nähere Informationen über die Tarife der Luftfahrt-Versicherungsanbieter finden Sie auf der Website www.drohnen-versicherung.com. Die Antragstellung lässt sich schnell und einfach von Zuhause aus erledigen und dauert nicht länger als 3 Minuten!

Jeder Drohnenpilot ist Versicherungsnachweispflichtig

Den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO (LuftVZO=Luftverkehrszulassungsordnung), den jeder Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne mitzuführen hat und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzuzeigen ist, erhalten Sie nach Antragstellung kurzfristig per Email zugesandt.

Neu! Drohnen-Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017 in Deutschland Pflicht!

Ab dem 07.04.2017 müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kilogramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein, die den Namen und die Adresse des Halters bzw. Eigentümers trägt. Auch Fluggeräte die auf Modellflugplätzen betrieben werden sind mit solch einer Plakette auszustatten. Für die Um- und Ausrüstung der Fluggeräte hat die Bundesregierung eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt. Mit der Kennzeichnungspflicht soll bei Bedarf schnellstens herausgefunden werden, wer für eine etwaige Fehlbedienung der Drohnen verantwortlich ist bzw. wem sie gehört.

Ab 01.10.2017 wird ein Drohnenführerschein benötigt

Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm dürfen nur noch von Piloten betrieben werden, die eine entsprechende Erlaubnis, z.B. eine Pilotenlizenz oder einem sog. Kenntnisnachweis vorlegen können. Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Drohnen-Führerschein kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre. Informationen, wo ein Kenntnisprüfung abgelegt werden kann, finden Sie in unserem Blogbeitrag

Eine Drohne mit über 5 Kg Startgewicht benötigt eine Aufstiegsgenehmigung

Wer in Deutschland eine Drohne mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine behördliche Aufstiegsgenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesluftfahrtbehörden Ihres Bundeslandes.

Worauf Sie beim Drohnenflug unbedingt achten sollten?

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen die der Drohnenpilot kennen und auch in der Praxis beherzigen sollte. Auf unserer Website http://www.drohnen-versicherung.com haben wir alle gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Berücksichtigen Sie diese bei Ihren Flügen, dann steht dem Spaß und der Freude am fliegen und an den gemachten Fotos und Filmen mit Ihrer neuen Drohne nichts mehr im Wege.

Drohnen-Kennzeichnungspflicht – Was ist zu beachten?

Wer benötigt zukünftig eine Drohnen-Plakette?

Am 07. April 2017 wurde die neue Drohnen-Verordnung in Kraft gesetzt. Mit der Neuregelung verfügte die Bundesregierung unter anderem, dass alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm mit einem Halter-Kennzeichen auszustatten sind. Dabei handelt sich um eine feuerfeste Plakette, auf die der Name und die Anschrift des Drohnenhalters (Eigentümer) aufgebracht sein muss. Multikopter mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm sind von dieser Gesetzesneuregelung nicht betroffen.
Nähere Informationen zu den wichtigsten Regeln der neuen Drohnenverordnung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt finden Sie hier.

Bis wann muss die Neuregelung umgesetzt sein?

Die Regelung ist bereits seit Inkrafttreten der neuen Verordnung für jeden Drohnenbesitzer Pflicht. Die Bundesregierung hat jedoch im April dieses Jahres allen Drohnenhaltern eine 6-monatige Übergangsfrist zur Um- bzw. Nachrüstung ihrer Fluggeräte eingeräumt. Die Frist endet zum 01. Oktober 2017.

Wie muss die Plakette beschaffen sein?

Die Plakette muss den Vorgaben der Luftverkehrszulassungsverordnung entsprechen,
d. h. sie muss:

  • Dauerhaft, fest verbunden
  • gut sichtbar und
  • feuerfest auf dem Kopter angebracht sein.

Deshalb kommt ein einfacher Adressaufkleber für die Kennzeichnung einer Drohne nicht in Frage, da dieser in der Regel nicht feuerfest ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfiehlt daher einen Aluminiumaufkleber mit Adressgravur.

Viele Anbieter produzieren inzwischen selbstklebende Aluminium eloxierte Adress-Plaketten in verschiedenen Größen, die mit einer feuerfesten Lasergravur individuell beschriftet werden können. Sie sind leicht, biegsam und deshalb auch für gekrümmte Flächen am Kopter gut geeignet. Auf Wunsch kann auch ein QR-Code erstellt und dieser auf die Plakette aufgebracht werden. Mit diesem QR-Code können dann Dokumente wie z.B. Versicherungsschein, Aufstiegsgenehmigung, etc. hinterlegt werden.

Was muss auf der Plakette draufstehen?

Die Drohne muss seinem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss auf der Plakette der Name und die Anschrift des Drohnenhalters vermerkt sein. Ergänzt werden können die Pflichtangaben mit Firmenzusätzen und/oder einer Telefonnummer, diese Angaben sind aber nicht explizit vorgeschrieben.

Wo gibt es eine Plakette?

Bestellt werden kann eine Drohnen Plakette mit individuellen Kontaktdaten im Internet. Nachfolgend finden Sie einige Hersteller für Drohnen-Plaketten:

  • drohnen-kennzeichnung.kaufen
    Gisela Schregle
    Dorfstraße 21
    82362 Oberhausen
    Tel.: 0170/4527278
    Zur Website
  • Gravierwerkstatt
    Michael Salomon
    Dürrnbuch 81
    91448 Emskirchen
    Tel.: 01577 3286123
    Zur Website
  • Kennzeichen für Drohnen & Flugmodelle
    Dominik Martin Aukschlat
    Feldbergstraße 13
    65835 Liederbach
    Telefon: 0171 2919506
    Zur Website