Eins ist sicher: Eine Drohnen-Haftpflicht vom Spezialversicherungsmakler. Warum? … lesen Sie hier!

Drohnen Mitversicherung in der Privathaftpflicht, Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2017

Drohnen-Mitversicherung in der privaten Haftpflicht. Stiftung Warentest, Ausgabe: Oktober 2017

In der Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest (10/2017) wird über die Versicherung eines Multikopters im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung berichtet. In der Erläuterung zum Vergleichstest werden auch einige Unterschiede zwischen einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung dargelegt. Wir möchten Ihnen nachfolgend weitere wichtige Details benennen und aufzeigen, warum Sie sich bei der Suche nach einer geeigneten Drohnen-Haftpflichtversicherung für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung entscheiden sollten, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht.

Dazu möchten wir Sie auf über 20 wichtige Unterscheidungsmerkmale hinweisen. Diese Kriterien sollen Ihnen eine Orientierung für einen direkten Vergleich ermöglichen. Nutzen Sie die nachfolgende Drohnenversicherung Checkliste, um die Versicherungsleistungen Ihres Anbieters mit den Leistungen unserer Luftfahrtversicherer zu vergleichen.

Sie wissen jetzt, welche Leistungen Sie bei einem anerkannten Luftfahrtversicherer zu erwarten haben und sollten sich nicht mit weniger Leistung zufrieden geben – auch nicht, wenn die Versicherungsprämie im Jahr etwas günstiger ausfällt. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Drohne bei einem privaten Haftpflichtversicherer mitzuversichern, dann lassen Sie sich den Versicherungsschutz für Ihre Drohne schriftlich bestätigen.

Bedenken Sie, dass Sie beim Betrieb Ihrer Drohne im deutschen Luftraum der Gesetzgebung der Luftverkehrsordnung unterliegen. Der Drohnenpilot haftet im Schadenfall in voller Höhe, auch wenn der Schaden durch den Kopter unverschuldet verursacht wurde. Insofern sollten Sie mit Ihrem Privat-Haftpflichtversicherer klären, ob Personen- oder Sachschäden, die durch Ihre Drohne unverschuldet verursacht wurden, wie z.B. durch eine Windböe, mitversichert sind.

Achten Sie auf besondere Hinweise

Achten Sie bei privaten Haftpflichtversicherern, die in der Erweiterung des Versicherungsschutzes Drohnen mitversichern, auf den Passus „ …Schäden mit einem nicht versicherungspflichtigen Flugmodell können versichert sein!“. In Deutschland sind alle Flugmodelle, die im öffentlichen Luftraum bewegt werden versicherungspflichtig – unabhängig von ihrem Gewicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht eindeutig, wann es sich um eine Spielzeugdrohne und wann um ein versicherungspflichtiges Flugmodell handelt. Einige der privaten Haftpflichtversicherer, die in der Vergleichsübersicht der Stiftung Warentest Ausgabe 10/2017 enthalten sind und Drohnen mitversichern, bieten in ihren Tarifen teils nur Versicherungsschutz für Kopter mit einem Startgewicht von 100 bis 250 Gramm an. Bei vielen handelsüblichen Multikoptern bewegt sich das Startgewicht aber weit über 250 Gramm hinaus. Deshalb achten Sie bei der Wahl des Versicherers auf das Startgewicht des zu versichernden Flugmodells. Bei unseren Luftfahrt-Versicherungsangeboten können Drohnen sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm versichert werden und das bereits bei einem Jahresbeitrag ab 70 Euro!

Die offene Pilotenklausel

In der privaten Haftpflichtversicherung sind zumeist nur die im Haushalt lebenden Personen des Versicherungsnehmers mitversichert, d.h. der Versicherungsnehmer, der Partner und die Kinder. Alle anderen Personen sind vom Versicherungsschutz, was die Steuerung einer Drohne betrifft, ausgeschlossen. Das heißt, der Freund, dem die Drohne verliehen wird ist nicht mitversichert. Er benötigt für den Betrieb der Drohne eine eigene Versicherung. In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine offene Pilotenklausel wie in der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung, bei der alle vom Versicherungsnehmer berechtigten Personen automatisch mitversichert sind. In der Luftfahrt-Haftpflicht werden auch Schäden übernommen, die beispielsweise vom einem Freund der Familie durch die Steuerung der Drohne verursacht wurden. Vorausgesetzt die Drohne wiegt nicht mehr als 2 Kilogramm, ansonsten ist ein gesetzlich geforderter Drohnenführerschein für den Betrieb des Multikopters erforderlich.

Versicherungsbestätigung nach §106 Luft VZO

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Ordnungsbehörden und Polizei ist auf Verlangen der Nachweis zu erbringen, dass für das betriebene Flugmodell eine Haftpflichtversicherung existiert. Bei unerlaubten Betrieb ohne Versicherungsschutz muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Unsere Versicherungspartner erstellen nach erfolgter Antragstellung eine Versicherungsbestätigung nach §106 Absatz 1 der Luftverkehrszulassungsordnung für Sie kostenlos. Diese Bestätigung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie ist beim Betrieb der Drohne stets mitzuführen. Fragen Sie Ihren Privat-Haftpflichtversicherer nach Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung!

Kurzer Dokumentierungszeitraum

Wer eine Drohne gekauft oder geschenkt bekommen hat, möchte am liebsten sofort damit losfliegen. Doch Vorsicht! Es wird noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Jetzt sollte aber auch alles ganz schnell gehen, damit dem Flugvergnügen keine zeitaufwendige Versicherungssuche im Wege steht. Man möchte sich nicht mühsam durch den Dschungel der Drohnen-Versicherungstarife arbeiten, sondern schnell die passende Versicherung abschließen – und das mit größtmöglichem Schutz zum fairen Preis. Auf drohnen-versicherung.com finden Sie genau die Drohnen-Versicherung die Sie benötigen – ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Die notwendige Versicherungsbestätigung der HDI und R+V-Versicherung erhalten Sie binnen 48 Stunden – kostenlos als PDF-Dokument zugesandt! Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung auch von Ihrem privaten Haftpflichtversicherer?

Das gute Gefühl

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsangebot als auch bei der Antragstellung sind wir ein verlässlicher und kompetenter Partner. Natürlich sind wir auch im Schadenfall für Sie da und helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwaige Fragen ergeben sollten. Wir unterhalten kein Callcenter – bei uns sprechen Sie mit festen und kompetenten Ansprechpartnern.

Kunden empfehlen Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Echte Kundenbewertungen bieten eine wichtige Orientierung bevor man einen Versicherungsvertrag abschließt. Über die Kundenbewertungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Erfahrungen die Kunden mit der Beratungs- und Servicequalität unseres Unternehmen bisher gemacht haben.