Ab dem 31.12.20 gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz! Was Sie dazu jetzt wissen sollten!

Mit dem neuen Drohnengesetz sind einige Neuerungen für Drohnenbetreiber verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung.

Anfang des neuen Jahres gilt das neue EU-Drohnen-Gesetz. Mit der neuen Verordnung soll der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Ländern einheitlich geregelt werden. Länderspezifische Vorgaben einzelner Mitgliedsstaaten, die es zu beachten gilt, wird es auch mit der neuen Regelung weiterhin geben. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Warum wurden die Regelungen neu geschaffen?

Zum einen soll mit der neuen Verordnung ein einheitlich rechtlicher Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen werden. Zum anderen dient es dazu, Drohnenbesitzer nachverfolgen zu können.

Die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Wer zukünftig eine Drohne mit einem Startgewicht von 250 Gramm oder mehr in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, der muss sich zunächst beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Die Registrierung ist ab dem 31.12.2020 gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber können Privatpersonen oder Unternehmen sein.

Nach erfolgter Datenüberprüfung wird eine Registrierungsnummer (e-ID) zur Verfügung gestellt, die an der Drohne anzubringen ist. Sollte das Fluggerät mit einer Kamera ausgestattet sein, gilt die Registrierungspflicht auch für Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen. Die Möglichkeit der Online-Registrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes möglich sein.

Die Drohnen-Klassifizierung

Alle neuen Drohnen werden zukünftig in sog. Risikoklassen unterteilt. Je höher die Klasse, desto größer das Risiko beim Betrieb. Die Einteilung in die entsprechende Risikoklasse C0, C1, C2, C3 oder C4 wird zukünftig direkt von der Drohnenindustrie über eine Herstellerkennzeichnung C0 – C4 vorgenommen.

Wenn die Drohne noch keine Klassifizierung besitzt!

Drohnen, die noch keine C-Klassifizierung besitzen, können zunächst weiter betrieben werden. Für sie gilt eine Übergangsregelung. Sie besteht für alle Fluggeräte, die sich bereits im Umlauf befinden oder bis zum 01.01.2023 produziert werden.

Drohnenflüge werden in Risiko-Kategorien eingeteilt

Die neuen EU-Richtlinien sehen für den Drohnenbetrieb drei unterschiedliche Risiko-Kategorien vor. Sie regeln, wann ein Drohnenführerschein und wann eine Betriebsgenehmigung für den Drohnenbetrieb erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät privat oder gewerblich genutzt wird. In den 3 nachfolgenden Kategorien wird nach dem Risiko im Flugbetrieb unterschieden: Entscheidend dafür ist: der Einsatzbereich, das Fluggewicht und der Betriebszweck.

Die drei Kategorien werden mit Open (offen), Specific (spezifisch) und Certified (zulassungspflichtig) bezeichnet. Jeder Bereich hat seine eigenen Auflagen, die es vom Betreiber zu erfüllen gilt. Für Bestandsdrohnen gilt teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2022.

Die „open-category“ (geringes Betriebsrisiko)

Die „open-category“ (offene Kategorie) betrifft alle Hobbypiloten und kommerziell genutzte Kamera-Drohnen. In diesem Bereich befindet sich der Großteil aller Drohnenbetreiber. Um in dieser Klasse zu fliegen, müssen Drohnen technisch den Klassen C0 bis C4 zugeordnet werden können. Daraus ergeben sich die Unterkategorien A1 bis A3. Je nachdem in welche Kategorie das Fluggerät fällt, muss der Betreiber entsprechende Auflagen erfüllen.

Die Kategorien Specitic (erhöhtes Betriebsrisiko) und Certified (komplexes Betriebsrisiko) betreffen Spezialanwendungen. Da sich unsere Kunden zumeist in der Open-Class befinden, wollen wir den Schwerpunkt unserer Ausführungen auf diesen Bereich legen.

Was Sie in der „open-category“ unbedingt beachten sollten!
  • Die maximale Flughöhe beträgt: 120 Meter
  • Geflogen werden darf nur auf Sichtweite
  • Die Privatsphäre von Anwohnern ist und bleibt geschützt
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
  • Das Mindestalter für den Flugbetrieb beträgt: 16 Jahre
  • Die Drohnen-Haftpflicht-Versicherungspflicht
  • Die Registrierungs- und Drohnen-Kennzeichnungspflicht
  • Flugverbotszonen an Flughäfen etc.
Der Kompetenznachweis

Drohnenpiloten, die Fluggeräte mit einem Startgewicht ab 250 Gramm betreiben möchten, benötigen einen „Kompetenznachweis“ bzw. den „Kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3“.

Das Luftfahrt-Bundesamt wird ab dem 31.12.2020 einen Online-Trainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises in der „Offenen Kategorie“ A1 und A3 anbieten. Die Teilnahme an diesem Trainingskurs ist Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme für den Kompetenznachweis, der bei bestandener Prüfung dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt wird. Der Kompetenznachweis ist während des Flugbetriebs stets mitzuführen.

Der bisherige deutsche Kenntnisnachweis verliert ab dem 31.12.2021 seine Gültigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, ihn bis Ende 2021 beim Luftfahrtbundesamt umschreiben zu lassen.

Bleibt die Drohnen-Haftpflichtversicherung nach den neuen Regeln bestehen?

Die Drohnen-Versicherungspflicht bleibt auch nach den neuen EU-Richtlinien weiterhin bestehen. Da eine Drohne gemäß §1 des Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach §43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherungsschutz stellt nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit dar.

Drohnen-Haftpflicht- und Drohnen-Kasko-Versicherungen namhafter Luftfahrt-Versicherer finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weitergehende Informationen zu den neuen EU-Drohnenvorschriften vom Luftfahrtbundesamt finden Sie hier.

Aktuell bei ALDI! Günstiger Quadrocopter mit Foto-/Videokamera und vielen Extras

ALDI bietet im Juli eine günstige Einsteigerdrohne für unter 150 Euro online an

Ab dem 02.07.2020 bietet ALDI im Online-Shop eine Drohne mit neigbarer Full-HD-Kamera für 144,53 € an. Drei Jahre-Hersteller-Garantie inklusive!

Das Fluggerät, das bis zu 17 Minuten in der Luft bleiben kann, ist mit vielerlei Funktionen ausgestattet. Automatisches Starten und Landen, Notstopp-Funktion, Headless- und Point of Interest-Modus, Return-to-Home-Funktion sowie einem Dualem-Steuerungs- und Verfolgungsmodus, Way-Point-Funktion und Gestensteuerung via App.

Der Kopter kann in drei Geschwindigkeiten geflogen werden: Anfänger, Normal und Fortgeschrittene. Die Reichweite der Fernsteuerung beträgt bis zu 600 Meter, die Ladezeit des Akkus: 150 Minuten. Die Foto-Auflösung auf der Speicherkarte beträgt 1920 x 1080 Pixel und 1280 x 720 Pixel auf dem Mobilgerät.

Im Lieferprogramm enthalten ist, neben dem Kopter, eine Fernsteuerung inkl. Smartphone-Halterung, einer 32-GB Mirco SD-Karte, ein SD-Adapter, vier Ersatz-Rotorblätter, ein Kreuzschraubendreher, ein USB-Ladekabel und eine schwarze Aufbewahrungstasche. Hier finden Sie nähere Einzelheiten über das Fluggerät

Speziell für Anfänger ist das Modell ein preisgünstiger Einstieg in ein sehr  interessantes Hobby. Die Altersempfehlung für den Betrieb wird seitens des Herstellers mit 14 Jahren angegeben.

Der Kopter wiegt zwar nur 248 Gramm, ist aber dennoch kein Spielzeug. Speziell für Einsteiger ist wichtig zu wissen: Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell abzuschließen. Dabei spielt die Art und das Gewicht des Kopters keine Rolle. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob der Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist oder mitversichert werden kann. Das Abfluggewicht ist für den Versicherungsschutz vielfach entscheidend.

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen möchten, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf der Kopter beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Einige Regelungen sind in der ALDI-Bedienungsanleitung beschrieben. In Bezug auf die Flugsicherheit wird in der Bedienungsanleitung empfohlen, die Flughöhe von 120 Meter nicht zu überschreiten. Generell dürfen Drohnen in Deutschland, ausserhalb von Modellflugplätzen, nur bis zu einer Flughöhe von 100 Metern betreiben werden!!!

Möchten Sie den Betrieb Ihrer Drohne bestmöglich absichern, dann entscheiden Sie sich für eine spezielle Drohnenversicherung. Jetzt einfach und bequem, bereits ab 68 Euro im Jahr, online beantragen. So genießen Sie im Schadenfall größtmöglichen Schutz. Nähere Informationen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Flußverschmutzung mit Plastikabfall nimmt zu. Drohnen helfen bei der Ursachenanalyse

Die Vermüllung der Flüsse mit Plastik nimmt stetig zu. Mithilfe von Drohnen sollen die Ursachen schneller gefunden werden.

Immer mehr Plastikmüll landet in unseren Ozeanen. Der Weg der Plastikabfalls findet größtenteils über die Zuflüsse großer Wasserstraßen statt. Sie tragen die Verunreinigungen über viele hundert Kilometer in unsere Meere. Das daraus entstehende Mikroplastik wird ein immer größer werdendes Problem. Es belastet die Ökosysteme und gelangt über das Trinkwasser auch in unseren Nahrungskreislauf. Doch wie und wo wird der Plastikmüll in die Flüsse eingeleitet und wo befinden sich die Müll-Hotspots?

Wissenschaftler setzen jetzt Drohnen ein, um genau das herauszufinden. Dazu ein Blick nach Südostasien. Der Mekong zählt mit einer Länge von fast 5.000 Kilometern zu den zwölf längsten Flüsse der Erde. Er wird von mehreren Millionen Menschen täglich genutzt. Er durchquert auf seiner Reise durch Asien sechs Länder wie Thailand und Vietnam und befördert auf seiner Route eine riesige Menge Abfall mit in den Pazifischen Ozean.

An fünf Standorten entlang des Mekong wird die Wasseroberfläche von Wissenschaftlern jetzt mit Drohnen abgeflogen und abfotografiert. Die Fotos werden anschließend analysiert. Die an der Wasseroberfläche treibenden Plastikteile werden mit einem GEO-Tag markiert, um so die genaue Position festzustellen. Anschließend werden die Ergebnisse in einer Datenbank erfasst. Mithilfe eines Algorithmus werden die vorliegenden Ergebnisse bearbeitet und die Orte und Gegenden mit den größten Plastikverschmutzungen identifiziert.

Wer oder was ist für den Eintrag der Müllmengen in den jeweiligen Flussregionen verantwortlich? Sind es Festivals, Hotels oder der Tourismus? Sind die Ursachen ausgemacht und ein Hotspot identifiziert, werden die gewonnenen Erkenntnisse sogleich den ortsansässigen Behörden mitgeteilt, um mit entsprechenden Gegenmaßnahmen gezielt gegen die Vermüllung vorzugehen.

Ohne den Einsatz von Drohnen würde es fünf oder zehn Jahre dauern, um die Quellen der Flussverschmutzung zu lokalisieren. Mithilfe von Drohnen liegen verwertbare Erkenntnisse bereits nach 12 Monaten vor.

 

6 Tipps für professionelle Drohnenvideos

Es bedarf keiner Ausbildung als Fotograf, um ansehnliche Luftaufnahmen mit einer Drohne zu erstellen. Die moderne und einfach zu bedienende Technik ermöglicht es selbst Einsteigern mit wenig Flugerfahrung atemberaubende Luftaufnahmen aus ungewöhnlicher Perspektive mit einer fliegenden Kamera zu erzeugen.

Sie möchten Ihren Luftaufnahmen einen professionellen Look geben?

Trotz aller technischer Einfachheit: Es gibt einige wichtige Tipps und Kniffe, die Einsteiger kennen sollten, um hochwertige Drohnen-Videos im Kino-Format zu produzieren.

Dazu möchte Ihnen Profi-Filmer Martin Flindt, Filmmaker und Youtuber, im beiliegenden Video sechs interessante Tipps geben.

https://youtu.be/pZfMcNxABwU

Denken Sie bitte bei aller Faszination des Drohnenfliegens auch an den Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Mit einer speziellen Drohnenversicherung sind Sie rundum abgesichert  …und das bereits ab 69 Euro im Jahr!

Nähere Informationen und Tarifrechner finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Einen freien Parkplatz finden und einparken? Das war gestern!  

Der 3-minütige Videofilm des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) erinnert an eine Filmszene aus einem Science Fiction Film. Die Rede ist vom völlig autonomen Einparken eines PKW mit Hilfe einer Drohne.

Stellplatzsuche und Einparken – alles autonom?

Gemeinsam mit über 40 europäischen Partnern aus Forschung, Industrie und Wissenschaft ist die DLR der Frage nachgegangen, wie sich das autonome Fahren über das Internet weiterentwickeln lässt.

Zeitfaktor der Parkplatzsuche ist extrem hoch

Durchschnittlich 41 Stunden pro Jahr suchen deutsche Autofahrer nach einer freien Parklücke – ungeachtet der verlorenen Zeit, dem Benzinverbrauch und der unnötig hohen Abgasbelastung … ein äußerst sinnvolles Forschungsprojekt, aber wie könnte es in Zukunft aussehen?

Wie von Geisterhand

DLR-Forscher haben ein Konzept entwickelt, wie sich die lästige Parkplatzsuche zukünftig erübrigen könnte. Die Lösung? Eine Drohne übernimmt die ungeliebte Aufgabe der Parklückensuche, navigiert das Fahrzeug zu einem freien Stellplatz und stellt es dort vollautomatisch ab. Klingt unglaublich, aber sehen Sie selbst!

Die neue Fahrfunktion wurde im DLR-Zentrum Braunschweig erfolgreich getestet, wie das Video zeigt.

So funktioniert es:

Der PKW-Fahrer stellt sein Fahrzeug an einem festgelegten Punkt ab, steigt aus und aktiviert über eine App den Auftrag „Einparken“. Den Rest erledigt eine spezielle Drohne. Der mit 4 Kameras ausgestattete Kopter fliegt in einer Höhe von 3 Metern einen festgelegten Kurs ab und sammelt während des Flugs permanent Daten freier Parkflächen. Der Pkw wird selbsttätig zur freien Parkfläche navigiert und darauf abgestellt, solange bis  der  Fahrer sein Fahrzeug wieder benötigt. Dann wird über die App der PKW wieder zurück zum verabredeten Haltepunkt gesteuert.

Durch die Vernetzung einzelner Kommunikationsmittel wie Smartphone und Drohne über eine eigens entwickelte IT-Plattformen ist es nun möglich, die Mobilität der Zukunft für uns  noch ein Stück einfacher uns komfortabler zu gestalten.

Polizei in NRW nutzt Drohnen in der Corona Krise

Trotz der Corona-Schutzverordnung gibt es immer wieder Verstöße. Die Polizei setzt jetzt testweise Drohnen ein

In Deutschland gelten seit der Corona-Krise sog. Kontaktverbote. In Bayern wurde sogar eine 14-tägige Ausgangssperre bis zum 03. April 2020 verhängt.

Doch halten sich die Menschen an die gesetzlichen Beschränkungen wie Einhaltung von Mindestabständen, der Unterlassung von privaten Gruppenfeiern und Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit?

Die Landesregierungen haben einen Bußgeldkatalog herausgebracht, der für die Personen gelten soll, die sich nicht an die bestehenden Verbote halten. In NRW kostet zum Beispiel das unerlaubte Picknicken oder Grillen in öffentlichen Anlagen jeden Beteiligten 250 Euro, Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen im Freien 200 Euro und die Teilnahme an einer Sportveranstaltung 250 Euro pro Teilnehmer.

Überwacht wird die Einhaltung der Regeln durch das Ordnungsamt und der Polizei mittels Fußstreifen, per Motorrad, zu Pferd oder mit dem Streifenwagen. Es gibt aber noch ein Mittel, um Verstöße aufzuspüren. Aus der Luft … mit Hilfe einer Drohne!

In der Woche vor Ostern wurden in Düsseldorf und Dortmund bereits erste Testflüge mit Drohnen durchgeführt. Die Polizei sieht den Einsatz von Multikoptern in dieser Zeit als probates Hilfsmittel, um große und uneinsichtige Naherholungsgebiete, Flussauen und Baggerseen schnell und effektiv auf der Suche nach größeren Personengruppen, die sich nicht an die Schutzverordnung halten, zu kontrollieren.

Die Polizei beteuert, dass mit den Fluggeräten weder Einzelpersonen identifiziert, noch Personendaten gespeichert würden. Die Aufklärungsflüge dienen nur dazu, um im Bedarfsfall Menschen an beliebten Sammelpunkten per Lautsprecher vor den gesundheitlichen Risiken allzu großer Nähe zu warnen bzw. Einsatzkräfte an die betreffenden Orte zu entsenden, wo Verstöße festgestellt worden sind. Die Gesetzeshüter selbst haben bis dato sehr gute Erfahrungen mit den fliegenden Helfern gemacht. Die Einsätze seien auch auf viel Verständnis in der Bevölkerung gestoßen, heißt es.

Es wäre schon seltsam, wenn es nicht auch Kritik gäbe. Für Skeptiker stellen die Drohnenflüge der Polizei eine Machtsymbolik des Staates dar, der „von oben“ alles kontrollieren wolle. Von „großem Nonsens“ und dem Eindruck der Dauerüberwachung ist die Rede. Obwohl auch Länder wie Spanien, Italien, Frankreich, Australien und Malaysia bereits Drohnen im Kampf gegen die Corona-Virus-Verbreitung sinnvoll einsetzen, wird hierzulande noch diskutiert.

Für die einen sind Drohnen ein sinnvolles Instrument, für die Anderen ein Überwachungs- und Kontrollmedium. Der Einsatz ist derzeit leider noch umstritten.

Sehen Sie dazu den Bericht des WDR

Drohnen im Dienste der Versicherer

Luftaufnahmen von Drohnen helfen den Versicherern bei der Schadenfeststellung und Schadenregulierung

Sturm-Frühjahr 2019

Im März 2019 zogen mehrere Sturmtiefs mit starken Orkanböen über Europa und sorgten auch in Deutschland für zahlreiche Sachschäden. Das Sturmtief Bennet verursachte durch abgerissene Äste, entwurzelte Bäume und abgedeckte Hausdächer Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro. Noch zerstörerischer war der Sturm Eberhard. Er fegte im März letzen Jahres mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h über Deutschland und verursachte Sachschäden von mehr als 800 Millionen Euro.

Stürme verusachten Millionenschäden

Auch Anfang dieses Jahres sorgte der Sturm Sabine in ganz Deutschland für erhebliche Sachschäden. Gesamtkosten der Versicherer: 90 Millionen Euro. Es handelte sich größtenteils um Gebäudeschäden wie abgedeckte Dächer und zerstörte Fassaden. Bedingt durch den Klimawandel werden wir lt. Expertenmeinung in Zukunft wohl noch häufiger mit Extremwetterlagen dieser Art in unseren Breiten konfrontiert werden.

Drohnen helfen bei der Schadenbegutachtung

Nicht nur Gewebe-, Industriehallen- und Wohnhausdächer sondern auch Dachanlagen von Kirchen und historischen Gebäuden fallen den hohen Windgeschwindigkeiten zum Opfer. Die Begutachtung der Schäden war für die Versicherer bis dato immer ein schwieriges Unterfangen. Das hat sich dank der neuen Drohnentechnologie deutlich verbessert. Mithilfe professioneller Luftaufnahmen lassen sich die entstandenen Schäden an Dächern und Gebäuden schnell und umfassend dokumentieren. Das ist besonders von Vorteil, wenn die Gebäude aufgrund der entstandenen Beschädigung von Gutachtern oder Sachverständigen nicht mehr betreten werden dürfen.

Kameradrohnen helfen bei der Schadenbegutachtung

Drohnenfotos erleichtern den Versicherern die Arbeit bei der Schadenfeststellung und Schadenregulierung speziell bei Naturgefahren wie zum Beispiel bei Sturmschäden. Sie liefern einen aufschlussreichen Gesamtüberblick und helfen den Zustand von großen Gebäuden, Dächern oder technischen Anlagen nach einem Sturm aus unterschiedlichen Perspektiven schnell und gefahrlos dokumentieren und beurteilen zu können. Und das, ohne dass sich ein Sachverständiger oder Schadenregulierer bei der Untersuchung der Schadenstätte in Gefahr begeben muss. Zudem liefern die Luftaufnahmen wertvolle Information zu einzelnen Details, die ansonsten so leicht nicht sichtbar gewesen wären.

Trotz Einsatz der hochentwickelten Drohnentechnologie bleibt zu hoffen, dass wir von außergewöhnlich schweren Sturmböen mit heftigen Gewittern, Hagel und Starkregen zukünftig weites gehend verschont bleiben.

 

Drohnenflug in Großbritannien? Das sind die neuen Vorschriften!

Das sollten Sie wissen, wenn Sie in UK eine Drohne betreiben wollen!

Sie sind noch recht gut in Erinnerung: Die unerlaubten Drohnenflüge über dem Rollfeld des englischen Verkehrsflughafens Gatwick, die im Dezember 2018 weltweit für Aufsehen sorgten. Mehr als 100.000 Flugpassagiere saßen Tage auf Englands zweitgrößten Flughafen fest, weil dieser aus Sicherheitsgründen mehrfach über viele Stunden geschlossen werden musste. Das Online-Magazin Drohnen-Journal berichtete darüber.

Die britische Regierung reagierte nun auf die Vorfälle und verschärfte die Nutzung der unbemannten Fluggeräte im britischen Königreich. Seit Ende November 2019 gelten für Hobbypiloten neue Gesetze, die zu beachten sind, bevor eine Drohne gestartet werden darf.

Und so funktioniert die neuartige Registrierung des Kopters

Wer eine Drohne mit einem Startgewicht von über 250 Gramm im englischen Luftraum betreiben möchte, der muss sich zuvor als Operator bzw. Betreiber (Mindestalter: 18 Jahre) online registrieren und den Kopter anschließend mit einer Plakette, der sog. Operator-ID kennzeichnen. Die Operator-ID ist ein Jahr gültig und kostet 9 Pfund, zirka 10 Euro.

Über die Website Register-drones.caa.co.uk kann der Kopter registriert werden. Nach erfolgtem Eintrag wird eine Operator-ID generiert. Die ID ist auf dem Rumpf der Drohne gut sichtbar anzubringen. Dazu erhält der Antragsteller ein Registrierungszertifikat.

Was ist die Flyer-ID und wo kann diese erworben werden?

Neben der Registrierung des Fluggeräts ist für den Kopterflug der Nachweis eines bestandenen Wissenstests erforderlich. Mit diesem Onlinetest weist der Betreiber sein Grundwissen über die bestehenden und geltenden Sicherheitsregeln nach. Besteht der Betreiber den zwanzig Fragen umfassenden Multiple-Choise-Test, dann wird ein Flyer-Ausweis erzeugt. Dieser dient dem Drohnenpiloten als Kompetenzzeugnis. Die erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 16. Die erworbene Flyer-ID ist drei Jahre gültig und berechtigt den Hobbypiloten seinen Kopter in UK fliegen zu dürfen. Der Onlinetest ist kostenlos. Verstößt der Drohnenpilot gegen die neuen Auflagen, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Pfund; zirka 1.200 Euro.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gehört immer dazu!

Eine Drohne sollte nie ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz  gestartet werden – nicht im Ausland und auch nicht in Deutschland, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Spezielle Drohnenhaftpflichtversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz finden Sie auf drohnen-versicherung.com. Eine Drohnen-Haftpflicht erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr.

Wir empfehlen Ihnen, sich stets an die geltenden Drohnen- Vorschriften und bestehenden Gesetze zu halten.

Alle relevanten Informationen zur Operator-ID und Flyer-ID sowie zu allen weiteren Regelungen zum Thema „Drohnenflug in Großbritanien“ finden Sie auf der Website der englischen Zivilluftfahrtbehörde, UK Civil Aviation Authority.

Die beliebtesten Blogbeiträge 2019

Übersicht der beliebtesten Blogbeiträge aus 2019

Zum Jahresanfang blicken wir traditionell nochmal kurz zurück in das vergangene Jahr. Wir wissen natürlich, dass nicht alle Beiträge unseres Blogs ein gleich großes Interesse bei unseren Lesern auslösen. Einige Nachrichten wurden aber deutlich öfter gelesen als andere, das zeigt die vermehrte Anzahl an Aufrufen. Vor diesem Hintergrund haben wir die beliebtesten Beiträge aus dem Jahr 2019 in nachfolgendem Beitrag nochmal kurz für Sie zusammengefasst.

Das sind die meistgelesen Blogbeiträge aus 2019:

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Drohnenabsturz über Wasser? Wertvolle Tipps für Kopterpiloten!

Kameradrohnen im Sommerurlaub! Welcher Kopter ist für mich am besten?

Drohnen Veranstaltungskalender 2020

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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen die Redaktion drohnenversicherung.blog

 

Frohe Weihnachten

Das Redaktionsteam Drohnenversicherung.blog verabschiedet sich in die Weihnachtspause.

 

Liebe Leserinnen und Leser.

Das Redaktionsteam von Drohnenversicherung.blog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr melden wir uns mit informativen Berichten rund um das Thema DROHNE bei Ihnen zurück.

Für Ihr ganzjähriges Interesse möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel.